Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- Bestechung von Amtsträgern 210,6 Mio. € 91 % · 5 Fälle
- Bestechung im geschäftlichen Verkehr 16,1 Mio. € 7 % · 1 Fall
- ohne Unterthema 4,93 Mio. € 2 % · 2 Fälle
Wen?
nach Unternehmen- Comunicaciones Celulares S.A. (TIGO Guatemala) 102,1 Mio. € 44 % · 1 Fall
- Telefónica Venezolana C.A. 79,1 Mio. € 34 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 28,9 Mio. € 12 % · 2 Fälle
- Exclusive Networks Corporate SAS 16,1 Mio. € 7 % · 1 Fall
- Linkcon Ltda. 3,43 Mio. € 1 % · 1 Fall
- RSX Informática Ltda. 1,49 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Périphériques et Matériels de Contrôle SAS (Groupe Carrus) 499.150 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 23,8 Mio. € |
| 2023 | 1 | 5,11 Mio. € |
| 2024 | 1 | 79,1 Mio. € |
| 2025 | 2 | 118,2 Mio. € |
| 2026 | 3 | 5,42 Mio. € |
8 Fälle
09.07.2026 RSX Informática Ltda.RSX Informática: 8,8 Mio. BRL und dreijährige Vergabesperre wegen Vergabebetrugs 1,49 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die RSX Informática Ltda. eine Geldbuße von 8.794.574,67 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine dreijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union samt Streichung aus dem Lieferantenregister SICAF. Anlass war Betrug bei einer Ausschreibung (pregão nº 5/2017) des früheren Ministeriums für nationale Integration und bei den daraus folgenden Verträgen; über die Rahmenpreisvereinbarung schlossen weitere Bundesstellen, darunter das Sozialversicherungsinstitut INSS mit einem Softwarevertrag, ohne eigene Ausschreibung Verträge mit dem Unternehmen.
Rahmenpreisvereinbarungen tragen die Folgen einer manipulierten Ausschreibung in viele Behörden weiter; die Vergabe muss daher von Anfang an sauber sein.
Integrität in Vergabeverfahren und Rahmenvereinbarungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV d, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
Originalbetrag 8.794.574,67 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2026.
- DOU Seção 1 Nr. 128 vom 10.07.2026 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 202 de 9.7.2026, PAR 00190.106958/2025-80 Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Entscheidung einer Behörde
- Base de Conhecimento CGU: PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.02.2026 Périphériques et Matériels de Contrôle SAS (Groupe Carrus)Wettterminal-Hersteller PMC: CJIP wegen Zahlungen an einen Amtsträger in Mali 499.150 €
Der Pariser Anbieter von Wett- und Spielterminals zahlte 2008 bis 2011 ungerechtfertigte 78.972 EUR an einen Amtsträger eines mehrheitlich staatlichen Unternehmens in Mali, mit dem er einen ohne Ausschreibung vergebenen Liefervertrag hatte. Auslöser war eine TRACFIN-Meldung. Geldauflage 499.150 EUR (inkl. 335.000 EUR bereits beschlagnahmt) und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch Manager staatlich kontrollierter Unternehmen sind Amtsträger – schon kleine private Zahlungen an sie sind ein Strafbarkeitsrisiko für Mittelständler.
Zahlungen an Leiter staatlicher Unternehmen im Ausland
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP PMC Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – Périphériques et Matériels de Contrôle SAS Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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09.01.2026 Linkcon Ltda.Linkcon: 21,5 Mio. BRL und Vergabesperre wegen gelenkter Hafen-Ausschreibung 3,43 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Linkcon Ltda. eine Geldbuße von 21.521.878,64 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine zweijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union. Nach dem Abschlussbericht wurden eine elektronische Ausschreibung der Hafengesellschaft Companhia Docas do Rio de Janeiro (PE 17/2016) und die daraus hervorgegangene Rahmenpreisvereinbarung über simulierte Preisumfragen zugunsten des Unternehmens gelenkt; zudem legte es ein falsches Dokument vor, um als kleines Unternehmen (EPP) eingestuft zu werden. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 30.07.2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Preisumfragen und Nachweise zur Unternehmensgröße in Vergabeverfahren müssen echt sein; Manipulationen führen zu hoher Geldbuße und Vergabesperre.
Fairer Wettbewerb und wahrheitsgemäße Nachweise in Vergabeverfahren
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV a, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 12.01.2026
Originalbetrag 21.521.878,64 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2026.
- DOU Seção 1 vom 12.01.2026, S. 113: CGU Decisão nº 6 de 9.1.2026 (Linkcon Ltda.) Entscheidung einer Behörde
- DOU Seção 1 vom 03.08.2026 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 240 de 30.7.2026, Reconsideração abgelehnt Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.109659/2024-16 (Linkcon) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.11.2025 Comunicaciones Celulares S.A. (TIGO Guatemala)TIGO Guatemala zahlt über 118 Mio. USD wegen Bestechung von Kongressabgeordneten 102,1 Mio. €
Der guatemaltekische Mobilfunkanbieter zahlte 2012 bis 2018 monatlich Bargeld an Kongressabgeordnete bzw. deren Sicherheitsleute, um gesetzgeberische Unterstützung zu erhalten; ein Teil der Mittel stammte aus gewaschenen Drogengeldern. Zweijähriges Deferred Prosecution Agreement mit 60 Mio. USD Strafzahlung und 58.198.343 USD administrativer Einziehung.
Bei Joint Ventures mit lokalen Partnern braucht die Konzernmutter echte Kontrolle über Bargeldflüsse und Behördenkontakte – eine frühe Selbstanzeige ersetzt keine vollständige Aufarbeitung.
Bestechung von Amtsträgern, Bargeldzahlungen, Integrität von Mitgesellschaftern
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of Florida)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA, 15 U.S.C. § 78dd-3 (Verschwörung, 18 U.S.C. § 371); Deferred Prosecution Agreement
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige durch Muttergesellschaft Millicom 2015; später umfangreiche Kooperation und Abhilfe (u. a. Personaltrennungen, Compliance-Personal um 800 % erhöht).
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
Originalbetrag 118.198.343 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2025.
- TIGO Guatemala Paid Over $118M to Resolve Foreign Bribery Investigation Pressemitteilung einer Behörde
- Deferred Prosecution Agreement, United States v. Comunicaciones Celulares S.A. d/b/a TIGO Guatemala (Case 1:25-cr-20476) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.06.2025 Exclusive Networks Corporate SASIT-Distributor Exclusive Networks: CJIP über 16 Mio. EUR nach Hinweisgebermeldung 16,1 Mio. €
Ein Hinweisgeber meldete 2021 Zahlungen von Tochtergesellschaften in Indonesien, Malaysia, Vietnam, Thailand und Indien an Vertragspartner; ermittelt wurde wegen Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger. Die CJIP sieht 16.074.511 EUR Geldauflage (inkl. 1 Mio. EUR bereits beschlagnahmt) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm vor.
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem deckt Auslandsrisiken auf – Unternehmen sollten Meldungen selbst untersuchen, bevor Behörden es tun.
Zahlungen an Vertriebspartner in Asien, Hinweisgebersysteme
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP Exclusive Networks Corporate Pressemitteilung einer Behörde
- CJIP société Exclusive Networks Corporate (16.06.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.11.2024 Telefónica Venezolana C.A.Telefónica Venezolana: 85,26 Mio. USD wegen Bestechung bei staatlicher Devisenauktion 79,1 Mio. €
Die venezolanische Tochter der spanischen Telefónica S.A. schloss eine DPA und zahlt eine Strafe von 85.260.000 USD. Um 2014 bei einer staatlichen Devisenauktion Bolívares in US-Dollar tauschen zu dürfen, ließ sie zwei Lieferanten rund 28,9 Mio. USD an einen Vermittler zahlen, von denen ein Teil an venezolanische Amtsträger ging, und glich die Kosten über überteuerte Gerätekäufe bei diesen Lieferanten aus. Aus der Auktion erhielt sie mehr als 110 Mio. USD, über 65 % der insgesamt zugeteilten Mittel. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Einkäufe mit auffälligen Preisaufschlägen können Bestechung finanzieren – Preisabweichungen gehören zwingend in die Compliance-Prüfung.
Überhöhte Einkaufspreise bei Lieferanten als verdeckter Bestechungskanal
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of New York)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery-Vorschriften (Criminal Information, Southern District of New York)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Anerkannt wurden Kooperation (anfangs durch verspätete Herausgabe von Unterlagen geschmälert) und Abhilfe: Disziplinarmaßnahmen bis zu Kündigungen, unabhängige Compliance-Funktion mit Chief Compliance Officer, Prüfung aller Geschäfte mit abweichender Preisgestaltung, strengere Kontrolle von Drittparteien; Abschlag von 20 %.
- Veröffentlicht
- 08.11.2024
Originalbetrag 85.260.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2024.
- Telefónica Venezolana to Pay Over $85M to Resolve Foreign Bribery Investigation (DOJ, 08.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Telefónica Venezolana To Pay Over $85 Million To Resolve Foreign Bribery Investigation (USAO SDNY, 08.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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04.12.2023 ein brasilianisches IT-UnternehmenIT-Unternehmen: 27,2 Mio. BRL Leniency-Vereinbarung wegen Bestechung und irregulärer Buchungen 5,11 Mio. €
Ein brasilianisches IT-Unternehmen räumte gegenüber CGU und AGU ein, Mittel irregulär verbucht zu haben, um Amtsträgern oder Politikern unzulässige Vorteile zu zahlen, und sich so Vorteile in Verträgen mit der öffentlichen Hand verschafft zu haben (Art. 5 I–IV Lei 12.846/2013). Die Gesamtschuld von 27.178.868,56 BRL umfasst Ersatz an ein geschädigtes Unternehmen (4.875.501,13 BRL) und an den Gesundheitsfonds des Bundesstaats Santa Catarina (17.587.259,86 BRL) sowie eine Antikorruptionsbuße von 4.716.107,57 BRL. Weil frühere Vereinbarungen mit der Bundesstaatsanwaltschaft und der Landes-Controladoria CGE/SC angerechnet werden, ist nur die Buße an die Union offen.
Irreguläre Buchungen zur Finanzierung von Schmiergeld begründen selbst Haftung – saubere Buchführung ist Korruptionsprävention.
Verschleierte Buchungen zur Finanzierung von Schmiergeld
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 I–IV, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Rückgabe bzw. Ersatz (1 %), Kooperation (1,5 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,4 %).
- Haftung von Führungskräften
- Die Duldung durch die Unternehmensleitung wurde mit 3 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 27.178.868,56 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink
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27.09.2022 ein großer US-amerikanischer SoftwarekonzernSEC: US-Softwarekonzern zahlt 22,9 Mio. USD – Schwarze Kassen für Bestechung und Konferenzreisen von Amtsträgern 23,8 Mio. €
Laut SEC-Anordnung bildeten Tochtergesellschaften in der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Indien 2016 bis 2019 außerbilanzielle Kassen, aus denen ausländische Amtsträger bestochen wurden; in der Türkei und den Emiraten finanzierten sie zudem Konferenzreisen von Amtsträgern, in der Türkei teils mit Familienangehörigen oder Abstechern nach Kalifornien. Der Konzern zahlt 7.114.376 USD Gewinnabschöpfung, 791.040 USD Zinsen und 15 Mio. USD Strafe (zusammen 22.905.417 USD); es ist bereits das zweite SEC-Verfahren nach einem Vergleich 2012 wegen Nebenkassen in Indien.
Konferenzreisen für Amtsträger und deren Familien sind klassische Zuwendungen – Einladungen brauchen Freigabe, Zweckbindung und saubere Verbuchung.
Reise- und Veranstaltungseinladungen für Amtsträger; Rabatt- und Partnerkassen
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Foreign Corrupt Practices Act (Antibestechungs-, Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 27.09.2022
Originalbetrag 22.905.416,64 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2022.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2024 · Direktlink