Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- McKinsey and Company Africa (Pty) Ltd 116,6 Mio. € 51 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 82,1 Mio. € 36 % · 1 Fall
- SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale) 18,4 Mio. € 8 % · 1 Fall
- BIT Mining Ltd. (vormals 500.com) 9,48 Mio. € 4 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 1 | 82,1 Mio. € |
| 2024 | 2 | 126 Mio. € |
| 2025 | 1 | 18,4 Mio. € |
| 2026 | 0 | – |
4 Fälle
03.09.2025 SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale)Hologramm-Hersteller SURYS: CJIP über 18,4 Mio. EUR im Ukraine-Passkomplex 18,4 Mio. €
SURYS lieferte ab 2013 Sicherheitshologramme für ukrainische Pässe über eine zwischengeschaltete estnische Gesellschaft an das Staatsunternehmen Polygraph; die Ermittlungen (nach Rechtshilfeersuchen des ukrainischen NABU) betrafen Veruntreuung öffentlicher Mittel, Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche. Geldauflage 18.363.007 EUR, zusätzlich 3.770.000 EUR Schadensersatz an den ukrainischen Staat und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Wenn ein staatlicher Kunde auf einen zwischengeschalteten Händler ohne erkennbaren Mehrwert besteht, ist das ein Warnsignal für Veruntreuung und Bestechung.
Zwischengeschaltete Handelsgesellschaften und Vertriebsagenten
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP SURYS Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – SURYS (08.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.12.2024 McKinsey and Company Africa (Pty) LtdMcKinsey Africa: 122,85 Mio. USD wegen Bestechung bei zwei südafrikanischen Staatsunternehmen 116,6 Mio. €
Die südafrikanische Tochter von McKinsey & Company schloss eine dreijährige DPA mit einer Strafe von 122.850.000 USD; bis zur Hälfte wird auf Zahlungen an südafrikanische Behörden angerechnet. Nach der Darstellung des Ministeriums erhielt sie zwischen mindestens 2012 und 2016 vertrauliche Informationen zweier südafrikanischer Staatsunternehmen (Logistik und Energie) zu Beratungsaufträgen und bewarb sich im Wissen, dass südafrikanische Partnerfirmen Teile ihrer Honorare als Bestechungsgelder an Amtsträger weiterreichen würden. Der Gewinn aus dem Schema lag laut Ministerium bei rund 85 Mio. USD.
Lokale Partnerfirmen in Konsortien mit Staatsunternehmen brauchen dieselbe Korruptionsprüfung wie eigene Vermittler, einschließlich der Verwendung ihrer Honorare.
Lokale Partnerfirmen und Konsortien als Bestechungskanal bei staatlichen Beratungsaufträgen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of New York)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery-Vorschriften (Criminal Information, Southern District of New York)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Anerkannt wurden sofortige, proaktive Kooperation, die Meldung entdeckter Löschversuche von Unterlagen, personelle Konsequenzen, zusätzliche Antikorruptionsschulungen in Afrika und ein vorübergehender Verzicht auf Aufträge staatlicher Unternehmen.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 05.12.2024
Originalbetrag 122.850.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.
- McKinsey & Company Africa to Pay Over $122M in Connection with Bribery of South African Government Officials (DOJ, 05.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- McKinsey & Company Africa To Pay Over $120 Million In Connection With Bribery Of South African Government Officials (USAO SDNY, 05.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.11.2024 BIT Mining Ltd. (vormals 500.com)BIT Mining (ehem. 500.com): 10 Mio. USD wegen Bestechung japanischer Amtsträger 9,48 Mio. €
Das Unternehmen schloss eine dreijährige DPA; nach den Richtlinien wären 54 Mio. USD angemessen gewesen, wegen nachgewiesener fehlender Zahlungsfähigkeit wurde eine Strafe von 10 Mio. USD vereinbart, von der bis zu 4 Mio. USD auf die Zivilstrafe der SEC angerechnet werden. Von 2017 bis 2019 sagte das damals als 500.com firmierende Unternehmen rund 1,9 Mio. USD an Zahlungen an Berater zu, die als Bargeld, Reisen, Unterhaltung und Geschenke an japanische Amtsträger gehen sollten, um den Zuschlag für ein integriertes Resort in Japan zu erhalten; verbucht wurden sie über Scheinverträge als Beratungshonorare. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer sich im Ausland um staatliche Konzessionen bewirbt, muss Berater- und Vermittlerverträge auf echte Leistung und den Weg des Geldes prüfen.
Beraterverträge bei Lizenz- und Großprojektvergaben im Ausland
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO District of New Jersey)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery- und Books-and-Records-Vorschriften sowie Verstoß gegen die Books-and-Records-Vorschriften (Criminal Information, District of New Jersey)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Die Strafe wurde wegen der Finanzlage auf 10 Mio. USD begrenzt; anerkannt wurden eine begrenzte, reaktive Kooperation und Abhilfemaßnahmen (Abschlag von 10 % vom unteren Ende der Richtlinienspanne).
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 18.11.2024
Originalbetrag 10.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.11.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.04.2023 ein Schweizer Anbieter von SicherheitstechnikStrafbefehl: 81 Mio. CHF gegen Sicherheitstechnik-Anbieter wegen Bestechung in Südamerika 82,1 Mio. €
Wegen Mängeln in Corporate Governance, Risikomanagement und Compliance konnten Angestellte eines Schweizer Anbieters von Sicherheitstechnik bei Geschäften in Brasilien, Kolumbien und Venezuela Amtsträger bestechen. Die Bundesanwaltschaft verurteilte das Unternehmen per Strafbefehl zu einer Busse von 1'000'000 CHF und einer Ersatzforderung von 80'000'000 CHF, zusammen 81 Mio. CHF. Der Strafbefehl gegen das Unternehmen ist rechtskräftig, weil das Unternehmen auf Einsprache verzichtete.
Wer in Märkten mit hohem Korruptionsrisiko an staatliche Stellen verkauft, braucht wirksame Kontrollen im Vertrieb, sonst folgt auf die Busse eine hohe Ersatzforderung.
Bestechung fremder Amtsträger im Vertrieb; Compliance-Organisation
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft (BA)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 322septies StGB; Ersatzforderung nach Art. 71 Abs. 1 StGB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 27.04.2023
Originalbetrag 81.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.04.2023.
- Bundesanwaltschaft, Medienmitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.04.2025 · Direktlink