Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- Bestechung von Amtsträgern 121,4 Mio. € 99 % · 4 Fälle
- ohne Unterthema 1,23 Mio. € 1 % · 2 Fälle
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 104,1 Mio. € 85 % · 1 Fall
- The Scoular Company 8,91 Mio. € 7 % · 1 Fall
- JBJ Agropecuária Ltda., Prima Foods S.A. 4,98 Mio. € 4 % · 1 Fall
- Minerva S.A. 3,44 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce 1,23 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. 5.375 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 104,1 Mio. € |
| 2023 | 0 | – |
| 2024 | 0 | – |
| 2025 | 1 | 3,44 Mio. € |
| 2026 | 4 | 15,1 Mio. € |
6 Fälle
23.07.2026 Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda.Arla Foods Ingredientes: Leniency-Vereinbarung nach Selbstanzeige über 31.056,36 BRL 5.375 €
Die Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über Verstöße nach dem Antikorruptionsgesetz, die in einem nicht veröffentlichten Anhang beschrieben sind; sie hatte sich im Oktober 2022 als Erste gemeldet. Die mutmaßliche Geldbuße von 31.056,36 BRL ergibt sich aus einer vorläufigen Buße von 93.150,45 BRL auf Basis des Bruttoumsatzes 2021 von 6.210.029,68 BRL, die wegen Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen um 66,66 % gemindert wurde.
Selbstanzeige, umfassende Kooperation und die Zahlungsbedingungen können eine Geldbuße nach dem brasilianischen Antikorruptionsgesetz in einer Kronzeugenvereinbarung zusammen um zwei Drittel senken.
Selbstanzeige und Kooperation bei Korruptionsverdacht
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 16 und 17; Decreto nº 11.129/2022, Art. 22, 23 und 47; Lei nº 8.429/1992
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Minderung um insgesamt 66,66 % (je 22,22 % für Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen); bei der Bemessung wirkten zudem Schadensausgleich, Kooperation und freiwilliges Eingeständnis mildernd.
- Haftung von Führungskräften
- Erschwerend wertete die CGU, dass die Leitung die Taten duldete oder von ihnen wusste (Aufschlag von 3 %).
Originalbetrag 31.056,36 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- Acordo de Leniência CGU/AGU – Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. (Processo 00190.108116/2022-10, SEI 4123003) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Arla – Anexo II: Demonstrativo de cálculo do valor da multa (SEI 4123008) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Acordos de leniência celebrados (Liste mit Unternehmen und Beträgen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.07.2026 The Scoular CompanyAgrarhändler Scoular zahlt 10 Mio. USD für Schmiergelder an mexikanische Grenzbeamte 8,91 Mio. €
Scoular ließ 2013 bis 2019 über Zollmakler rund 400.000 USD an mexikanische Grenz- und Inspektionsbeamte zahlen, damit verunreinigte Mais- und Getreidezüge die Kontrollen passierten; ein Teil floss an kartellnahe Personen. Dreijähriges DPA mit 9.769.521 USD Strafe und 414.351 USD Einziehung.
Zollagenten und Spediteure sind Hochrisiko-Dritte: Auffällige Pauschalen je Sendung müssen hinterfragt werden, auch wenn sie als übliche Gebühren erscheinen.
Beschleunigungszahlungen über Zollagenten und Logistikdienstleister
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Western District of Texas)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA (Verschwörung zur Verletzung der Anti-Bestechungsvorschriften); Deferred Prosecution Agreement
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation und Abhilfe (u. a. Neuaufstellung von Compliance, Drittparteien-Management, Finanzkontrollen und Anti-Korruptions-Schulungen); 25 % Abschlag vom unteren Rand der Strafzumessung.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
Originalbetrag 10.183.872 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.
- Agricultural Company to Pay Over $10M to Resolve Foreign Bribery Case Pressemitteilung einer Behörde
- Deferred Prosecution Agreement, United States v. The Scoular Company, 3:26-cr-01685-KC (W.D. Tex.), filed 07/17/26 Entscheidung einer Behörde
- DOJ Criminal Division: United States v. The Scoular Company (Fallseite) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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24.04.2026 Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio DoceFischerkolonie Z-12: 7,18 Mio. BRL CGU-Buße wegen Betrugs um Renova-Entschädigungen 1,23 Mio. €
Die CGU verhängte gegen die Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce eine Geldbuße von 7.180.921,47 BRL und die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung. Die Vereinigung hatte im Zusammenwirken mit anderen Anträge ihrer Mitglieder auf Eintragung ins Fischereiregister (RGP) und rückdatierte Protokolle gefälscht und auf das Bundesbüro für Fischerei in Espírito Santo eingewirkt, sodass falsche Daten in amtliche Dokumente gelangten und unberechtigt Entschädigungen der Fundação Renova samt Anwaltshonoraren flossen (Art. 5 II, III und V Lei 12.846/2013).
Gefälschte Unterlagen gegenüber Behörden zur Erlangung von Entschädigungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 II, III und V, Art. 6 I und II, Art. 14; Decreto 11.129/2022, Arts. 19, 22 und 23
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 7.180.921,47 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- CGU – Decisão nº 91, de 24 de abril de 2026 (DOU Seção 1, 5.5.2026) Entscheidung einer Behörde
- CGU Base de Conhecimento – PAR 00190.104175/2024-81 (Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CGU – Relatório Final da Comissão de PAR, Colônia Rio Doce Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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26.01.2026 JBJ Agropecuária Ltda., Prima Foods S.A.JBJ Agropecuária und Prima Foods: 31,16 Mio. BRL Geldbußen aus Leniency-Vereinbarung 4,98 Mio. €
JBJ Agropecuária Ltda. und Prima Foods S.A. räumten in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, einem Amtsträger, dessen Handeln oder Unterlassen in ihrem Interesse lag, einen wirtschaftlichen Vorteil gezahlt zu haben (Art. 5 I Lei 12.846/2013). Nach einem Nachlass von 66,6 % zahlen sie mutmaßlich Geldbußen von zusammen 31.156.767,70 BRL in drei Jahresraten und haften dafür gesamtschuldnerisch. Zahlungen aus einer Vereinbarung über dieselben Sachverhalte mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) werden angerechnet.
Parallele Vereinbarungen mit Staatsanwaltschaft und Kontrollbehörden lassen sich koordinieren – Doppelzahlungen werden angerechnet, die Haftung bleibt.
Vorteilszahlung an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 I, Art. 6 I, Arts. 16 und 17; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Bei JBJ angerechnet: Rückgabe bzw. Ersatz (1 %), Kooperation (1,5 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,5 %); insgesamt 66,6 % Nachlass auf die volle Buße von 93.283.735,64 BRL.
- Haftung von Führungskräften
- Bei JBJ wirkten Duldung oder Kenntnis der Leitung (3 %) und das Zusammentreffen mehrerer Taten (3 %) erschwerend.
Originalbetrag 31.156.767,7 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.
- CGU/AGU – Acordo de Leniência com JBJ Agropecuária Ltda. e Prima Foods S.A. (Processo 00190.109011/2022-88) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência JBJ/Prima – Anexo II: Demonstrativo de cálculo e valor da multa Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência JBJ/Prima – Anexo III: Demonstrativo do valor, imputação, cronograma e instrução de pagamento Entscheidung einer Behörde
- CGU – Acordos de leniência celebrados (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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05.05.2025 Minerva S.A.Minerva: 22 Mio. BRL Geldbuße aus Leniency-Vereinbarung wegen Vorteilen für Amtsträger 3,44 Mio. €
Minerva S.A. räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, Amtsträgern, deren Handeln oder Unterlassen im Interesse des Unternehmens lag, wirtschaftliche Vorteile gezahlt zu haben. Die volle Geldbuße nach Art. 6 I Lei 12.846/2013 von 51.376.161,22 BRL wurde um 57,1 % auf 22.040.373,16 BRL (IPCA-indexiert bis März 2025) reduziert und fließt mutmaßlich an die Union. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Ein funktionierendes Compliance-Programm und frühe Kooperation senken die Buße spürbar, heben die Wirkung der Leitungsverantwortung aber nicht auf.
Vorteilszahlungen an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 6 I, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992, Art. 12; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Vorteilsrückgabe (1 %), Kooperation (1 %), freiwilliges Eingeständnis (1,5 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,1 %).
- Haftung von Führungskräften
- Erschwerend wirkten Duldung oder Kenntnis der Leitung (3 %) und das Zusammentreffen mehrerer Taten (3 %).
Originalbetrag 22.040.373,16 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.05.2025.
- CGU/AGU – Acordo de Leniência com a Minerva S.A. (Processo 00190.102672/2022-82) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Minerva – Anexo II: Demonstrativo de cálculo e valor da multa Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Minerva – Anexo III: Demonstrativo do valor, imputação e instrução para pagamento Entscheidung einer Behörde
- CGU – Acordos de leniência celebrados (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.12.2022 ein brasilianischer LebensmittelkonzernLebensmittelkonzern: Leniency-Vereinbarung über 584 Mio. BRL wegen Vorteilszahlungen an Amtsträger 104,1 Mio. €
Ein brasilianischer Lebensmittelkonzern verpflichtete sich in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU zur Zahlung von 583.977.360,48 BRL in fünf Jahresraten ab 2023, weil er nach der vertraulichen Anlage I Amtsträgern oder ihnen nahestehenden Dritten unzulässige Vorteile gezahlt hatte. Der Betrag setzt sich aus der Abschöpfung unrechtmäßiger Vorteile (314.875.384,01 BRL), einer Geldbuße nach Lei 8.429/1992 (9.173.587,96 BRL) und einer Geldbuße nach dem Antikorruptionsgesetz Lei 12.846/2013 (259.928.388,50 BRL) zusammen; ohne die vereinbarten Nachlässe wären es 1.170.184.567,12 BRL gewesen. Laut Vereinbarung betrafen die Taten keine Bundesaufträge, und ein Schaden für die öffentliche Hand war bis zur Unterzeichnung nicht belegt.
Auch ohne Bezug zu öffentlichen Aufträgen können Vorteilszahlungen an Amtsträger Abschöpfung und Bußen in dreistelliger Millionenhöhe auslösen.
Vorteilszahlungen an Amtsträger außerhalb öffentlicher Aufträge
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022, Art. 33; Instrução Normativa CGU/AGU 2/2018
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation (1 %), spontane Mitteilung vor einem Verfahren (1 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,21 %) wurden angerechnet; die Antikorruptionsbuße wurde um 63,33 % und die Abschöpfung um 30 % reduziert.
- Haftung von Führungskräften
- Duldung oder Kenntnis der Unternehmensleitung wurde mit 2,25 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 583.977.360,48 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.12.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.12.2024 · Direktlink