Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.929 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

4Fälle aus 1 Jurisdiktion
9,65 Mio. €Summe der Geldbeträge
4,98 Mio. €Größter Einzelfall: JBJ Agropecuária Ltda., Prima Foods S.A.
2,33 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU) 8,43 Mio. € 87 % · 3 Fälle
  2. Controladoria-Geral da União (CGU) 1,23 Mio. € 13 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Bestechung von Amtsträgern 8,42 Mio. € 87 % · 2 Fälle
  2. ohne Unterthema 1,23 Mio. € 13 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. JBJ Agropecuária Ltda., Prima Foods S.A. 4,98 Mio. € 52 % · 1 Fall
  2. Minerva S.A. 3,44 Mio. € 36 % · 1 Fall
  3. Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce 1,23 Mio. € 13 % · 1 Fall
  4. Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. 5.375 € 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 202513,44 Mio. €
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 202614,98 Mio. €
Q2 202611,23 Mio. €
Q3 202615.375 €
Q4 20260–

4 Fälle

23.07.2026 Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda.Arla Foods Ingredientes: Leniency-Vereinbarung nach Selbstanzeige über 31.056,36 BRL BrasilienKorruption und Bestechung 5.375 €

Die Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über Verstöße nach dem Antikorruptionsgesetz, die in einem nicht veröffentlichten Anhang beschrieben sind; sie hatte sich im Oktober 2022 als Erste gemeldet. Die mutmaßliche Geldbuße von 31.056,36 BRL ergibt sich aus einer vorläufigen Buße von 93.150,45 BRL auf Basis des Bruttoumsatzes 2021 von 6.210.029,68 BRL, die wegen Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen um 66,66 % gemindert wurde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Selbstanzeige, umfassende Kooperation und die Zahlungsbedingungen können eine Geldbuße nach dem brasilianischen Antikorruptionsgesetz in einer Kronzeugenvereinbarung zusammen um zwei Drittel senken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Selbstanzeige und Kooperation bei Korruptionsverdacht

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 16 und 17; Decreto nº 11.129/2022, Art. 22, 23 und 47; Lei nº 8.429/1992
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Minderung um insgesamt 66,66 % (je 22,22 % für Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen); bei der Bemessung wirkten zudem Schadensausgleich, Kooperation und freiwilliges Eingeständnis mildernd.
Haftung von Führungskräften
Erschwerend wertete die CGU, dass die Leitung die Taten duldete oder von ihnen wusste (Aufschlag von 3 %).

Originalbetrag 31.056,36 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.04.2026 Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio DoceFischerkolonie Z-12: 7,18 Mio. BRL CGU-Buße wegen Betrugs um Renova-Entschädigungen BrasilienKorruption und Bestechung 1,23 Mio. €

Die CGU verhängte gegen die Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce eine Geldbuße von 7.180.921,47 BRL und die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung. Die Vereinigung hatte im Zusammenwirken mit anderen Anträge ihrer Mitglieder auf Eintragung ins Fischereiregister (RGP) und rückdatierte Protokolle gefälscht und auf das Bundesbüro für Fischerei in Espírito Santo eingewirkt, sodass falsche Daten in amtliche Dokumente gelangten und unberechtigt Entschädigungen der Fundação Renova samt Anwaltshonoraren flossen (Art. 5 II, III und V Lei 12.846/2013).

Bezug zu Schulung und Awareness

Gefälschte Unterlagen gegenüber Behörden zur Erlangung von Entschädigungen

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 5 II, III und V, Art. 6 I und II, Art. 14; Decreto 11.129/2022, Arts. 19, 22 und 23
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
05.05.2026

Originalbetrag 7.180.921,47 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.01.2026 JBJ Agropecuária Ltda., Prima Foods S.A.JBJ Agropecuária und Prima Foods: 31,16 Mio. BRL Geldbußen aus Leniency-Vereinbarung BrasilienBestechung von Amtsträgern 4,98 Mio. €

JBJ Agropecuária Ltda. und Prima Foods S.A. räumten in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, einem Amtsträger, dessen Handeln oder Unterlassen in ihrem Interesse lag, einen wirtschaftlichen Vorteil gezahlt zu haben (Art. 5 I Lei 12.846/2013). Nach einem Nachlass von 66,6 % zahlen sie mutmaßlich Geldbußen von zusammen 31.156.767,70 BRL in drei Jahresraten und haften dafür gesamtschuldnerisch. Zahlungen aus einer Vereinbarung über dieselben Sachverhalte mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) werden angerechnet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Parallele Vereinbarungen mit Staatsanwaltschaft und Kontrollbehörden lassen sich koordinieren – Doppelzahlungen werden angerechnet, die Haftung bleibt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorteilszahlung an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 5 I, Art. 6 I, Arts. 16 und 17; Decreto 11.129/2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Bei JBJ angerechnet: Rückgabe bzw. Ersatz (1 %), Kooperation (1,5 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,5 %); insgesamt 66,6 % Nachlass auf die volle Buße von 93.283.735,64 BRL.
Haftung von Führungskräften
Bei JBJ wirkten Duldung oder Kenntnis der Leitung (3 %) und das Zusammentreffen mehrerer Taten (3 %) erschwerend.

Originalbetrag 31.156.767,7 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.05.2025 Minerva S.A.Minerva: 22 Mio. BRL Geldbuße aus Leniency-Vereinbarung wegen Vorteilen für Amtsträger BrasilienBestechung von Amtsträgern 3,44 Mio. €

Minerva S.A. räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, Amtsträgern, deren Handeln oder Unterlassen im Interesse des Unternehmens lag, wirtschaftliche Vorteile gezahlt zu haben. Die volle Geldbuße nach Art. 6 I Lei 12.846/2013 von 51.376.161,22 BRL wurde um 57,1 % auf 22.040.373,16 BRL (IPCA-indexiert bis März 2025) reduziert und fließt mutmaßlich an die Union. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein funktionierendes Compliance-Programm und frühe Kooperation senken die Buße spürbar, heben die Wirkung der Leitungsverantwortung aber nicht auf.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorteilszahlungen an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 6 I, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992, Art. 12; Decreto 11.129/2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Angerechnet wurden Vorteilsrückgabe (1 %), Kooperation (1 %), freiwilliges Eingeständnis (1,5 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,1 %).
Haftung von Führungskräften
Erschwerend wirkten Duldung oder Kenntnis der Leitung (3 %) und das Zusammentreffen mehrerer Taten (3 %).

Originalbetrag 22.040.373,16 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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