Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 261,1 Mio. € 67 % · 6 Fälle
- Seatrium Ltd., Jurong Shipyard Pte. Ltd., Estaleiro Jurong Aracruz Ltda. 113,2 Mio. € 29 % · 1 Fall
- IDEMIA France (vormals Oberthur Technologies) 15,5 Mio. € 4 % · 1 Fall
- KLUBB France SAS 558.024 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 3 | 237,2 Mio. € |
| 2023 | 1 | 13,4 Mio. € |
| 2024 | 2 | 10,5 Mio. € |
| 2025 | 3 | 129,3 Mio. € |
| 2026 | 0 | – |
9 Fälle
30.07.2025 Seatrium Ltd., Jurong Shipyard Pte. Ltd., Estaleiro Jurong Aracruz Ltda.Seatrium und Jurong: Leniency-Vereinbarung über 728,9 Mio. BRL 113,2 Mio. €
Die Seatrium Ltd., die Jurong Shipyard Pte. Ltd. (beide Singapur) und die Estaleiro Jurong Aracruz Ltda. schlossen mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über unrechtmäßige Vorteile an Amtsträger oder Politiker und ihnen nahestehende Personen sowie über unrechtmäßig erlangte Vorteile in Verträgen mit der öffentlichen Verwaltung. Die Unternehmen erkannten mutmaßlich eine Schuld von 728.933.258,58 BRL an, zahlbar innerhalb von 60 Tagen; nach eigenen Angaben haben sie auch mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) und dem Attorney-General's Chambers in Singapur Vereinbarungen ausgehandelt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Unternehmen mit Großaufträgen der öffentlichen Hand müssen Zuwendungen an Amtsträger, Politiker und deren Umfeld wirksam unterbinden, da Behörden in mehreren Ländern parallel vorgehen.
Zuwendungen an Amtsträger und politisch exponierte Personen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 I, III und IV d, Art. 16; Lei nº 8.666/1993, Art. 88 II und III; Lei nº 8.429/1992
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Zusage von CGU und AGU, doppelte Zahlungen im Verhältnis zu einer Vereinbarung mit dem MPF zu vermeiden; Verpflichtung zur Verbesserung des Integritätsprogramms.
Originalbetrag 728.933.258,58 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.
- Acordo de Leniência CGU/AGU – Seatrium Ltd., Jurong Shipyard Pte. Ltd., Estaleiro Jurong Aracruz Ltda. (Processo 00190.109025/2019-04, SEI 3722477) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Acordos de leniência celebrados (Liste mit Unternehmen und Beträgen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.06.2025 IDEMIA France (vormals Oberthur Technologies)Parquet de Paris: CJIP mit IDEMIA France über 15,54 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung 15,5 Mio. €
IDEMIA France, früher Oberthur Technologies, verpflichtete sich in einer CJIP mit der Pariser Staatsanwaltschaft zu einer Geldauflage von 15.541.130 EUR. Das 2013 eröffnete Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche betraf Verträge zwischen der angolanischen Zentralbank (BNA) und Oberthur Technologies aus dessen damaligem Banknotengeschäft; die Validierung erfolgte am 27.06.2025.
Aufträge von staatlichen Stellen wie Zentralbanken verlangen eine besonders sorgfältige Prüfung von Vermittlern und Zahlungsflüssen.
Korruptionsrisiken bei Aufträgen staatlicher Zentralbanken
- Behörde / Gericht
- Parquet de Paris (Procureure de la République); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger, blanchiment)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 27.06.2025
- Communiqué de presse de la Procureure de la République de Paris, 27 juin 2025 (CJIP IDEMIA France) Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Liste der Conventions judiciaires d'intérêt public Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
11.02.2025 KLUBB France SASFahrzeugaufbauer KLUBB France: CJIP wegen Ambulanzauftrag in Algerien 558.024 €
Nach Hinweis der Staatsanwaltschaft Rennes ermittelte die PNF wegen Bestechung ausländischer Amtsträger bei der Ausführung eines Auftrags zur Lieferung von Krankenwagen nach Algerien. KLUBB France zahlt 558.024 EUR Geldauflage und durchläuft ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch mittelständische Exporteure stehen im Fokus: Wer an ausländische Behörden liefert, braucht ein belastbares Anti-Korruptions-Programm nach Sapin II.
Exportaufträge an staatliche Stellen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP KLUBB France Pressemitteilung einer Behörde
- CJIP KLUBB France SAS (10.02.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
11.10.2024 ein US-Luftfahrt- und RüstungszuliefererSEC-Anordnung gegen US-Rüstungszulieferer wegen Bestechung indischer Amtsträger durch Tochterfirma 1,54 Mio. €
Beschäftigte der indischen Tochter eines US-Luftfahrt- und Rüstungszulieferers bestachen 2020 bis 2022 über Agenten und Händler indische Amtsträger, u. a. um Ausschreibungen zugunsten des Konzerns zuzuschneiden; die Zahlungen wurden als Geschäftsausgaben verbucht. Zahlung von 504.926 USD Gewinnabschöpfung, 78.889 USD Zinsen und 1,1 Mio. USD Strafe.
Auch kleine Auslandstöchter brauchen wirksame Kontrollen über Händler- und Agentenzahlungen; sonst haftet die börsennotierte Mutter über die Buchführungspflichten.
Einflussnahme auf Ausschreibungsbedingungen über Händler
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften (Sections 13(b)(2)(A)/(B) Exchange Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation (Weitergabe interner Ermittlungsergebnisse) und Abhilfe inkl. Trennung von Beschäftigten und Dritten.
- Veröffentlicht
- 11.10.2024
Originalbetrag 1.683.815 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.10.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
10.09.2024 ein US-amerikanischer LandmaschinenkonzernLandmaschinenkonzern zahlt 9,9 Mio. USD: Thai-Tochter bestach Luftwaffe und Straßenbehörde 9 Mio. €
Die übernommene thailändische Tochter gewährte 2017 bis 2020 Amtsträgern u. a. der Royal Thai Air Force und des Department of Highways Bargeld, Scheinberatungshonorare, luxuriöse „Werksbesuchsreisen“, Essen und Unterhaltung und betrieb auch Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Der Konzern zahlt 4.343.401 USD Gewinnabschöpfung, 1.086.954 USD Zinsen und 4,5 Mio. USD Strafe.
Nach Übernahmen müssen Tochtergesellschaften zügig in Compliance-Programm und Kontrollen integriert werden – sonst leben alte Praktiken wie Luxusreisen für Kunden fort.
Reisen, Bewirtung und Unterhaltung für Amtsträger
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften (Sections 13(b)(2)(A)/(B) Exchange Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 10.09.2024
Originalbetrag 9.930.355 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2024.
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
- SEC, FCPA Durchsetzungsmaßnahmen (Liste) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
04.12.2023 ein französischer Industriehersteller und seine UnternehmensgruppePNF: CJIP mit Industriehersteller über 13,37 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung 13,4 Mio. €
Der Hersteller verpflichtete sich in einer mit dem Parquet national financier geschlossenen CJIP zu einer Geldauflage von 13.373.000 EUR; zusätzlich muss die Unternehmensgruppe ein dreijähriges Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption (AFA) umsetzen, dessen Kosten der Hersteller bis 500.000 EUR trägt. Grundlage war ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger; validiert am 04.12.2023.
Wer mit ausländischen Amtsträgern Geschäfte macht, braucht ein belastbares Anti-Korruptionsprogramm – sonst verordnet es die Behörde samt Aufsichtskosten.
Anti-Korruptionsprogramm nach Sapin II unter behördlicher Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 04.12.2023
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 4 décembre 2023 (CJIP Seves Group / Sediver) Pressemitteilung einer Behörde
- Agence française anticorruption: Affaire Groupes Seves et Sediver Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink
Fehler melden
19.12.2022 ein singapurischer Offshore- und WerftkonzernSingapurischer Offshore- und Werftkonzern: Leniency-Vereinbarung über 1,22 Mrd. BRL 217,2 Mio. €
Ein Offshore- und Werftkonzern aus Singapur schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über die Zahlung unrechtmäßiger Vorteile an Amtsträger und Mittelsleute im Rahmen von Vertragsbeziehungen mit der öffentlichen Verwaltung. Der vereinbarte Gesamtwert aus Schäden, Geldbußen und weiteren Sanktionen beträgt 1.223.657.710,19 BRL; Zahlungen aus der früheren Vereinbarung seiner brasilianischen Tochtergesellschaft mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) können angerechnet werden. Vorausgegangen war im Dezember 2017 eine globale Einigung mit Behörden in den USA, Singapur und Brasilien über 422.216.980 USD, wovon 211.108.490 USD an den staatlich kontrollierten Ölkonzern und die Union flossen.
Eine frühere Einigung mit anderen Behörden im In- und Ausland schließt eine eigene Vereinbarung mit CGU und AGU nach dem brasilianischen Antikorruptionsgesetz nicht aus; angerechnet werden allenfalls Zahlungen aus der früheren Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft.
Zahlungen über Mittelsleute an Amtsträger
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 16; Lei nº 8.429/1992; Decreto nº 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Anrechnung von Zahlungen aus der Vereinbarung mit dem MPF; Verpflichtung zur Verbesserung des Integritätsprogramms.
Originalbetrag 1.223.657.710,19 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2024 · Direktlink
Fehler melden
02.12.2022 eine Schweizer Dienstleistungsgesellschaft eines ElektrotechnikkonzernsBundesanwaltschaft büsst Konzerngesellschaft wegen Bestechung in Südafrika 4,07 Mio. €
Mitarbeitende eines Elektrotechnikkonzerns bauten ab 2013 ein Bestechungssystem auf, bei dem überhöhte Zahlungen an Subunternehmer dazu dienten, Amtsträgern in Südafrika Vorteile zukommen zu lassen und Aufträge beim Bau eines Kohlekraftwerks zu erhalten (Bestechungsgelder von mindestens 1,3 Mio. CHF, Aufträge im Wert von mindestens 200 Mio. USD). Per Strafbefehl verurteilte die Bundesanwaltschaft eine Schweizer Dienstleistungsgesellschaft des Konzerns, weil sie nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehren dagegen getroffen hatte, zu einer Busse von 4'000'000 CHF (gesetzliches Maximum 5 Mio. CHF) und auferlegte ihr Verfahrenskosten von 50'000 CHF. Auf eine Ersatzforderung verzichtete die BA, weil der Konzern 2020 bereits 104 Mio. USD an Südafrika gezahlt hatte.
Zahlungen an Subunternehmer in Risikoländern müssen auf Gegenleistung und Angemessenheit geprüft werden, sonst haftet das Unternehmen für fehlende Vorkehren.
Bestechung über Subunternehmer und Drittparteien im Auslandsgeschäft
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft (BA)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 322septies StGB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Kooperation strafmindernd berücksichtigt; keine Ersatzforderung wegen einer bereits 2020 geleisteten Ausgleichszahlung von 104 Mio. USD an Südafrika.
- Veröffentlicht
- 02.12.2022
Originalbetrag 4.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2022.
- Bundesanwaltschaft, Medienmitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.12.2024 · Direktlink
Fehler melden
30.11.2022 ein europäischer Luft- und RaumfahrtkonzernPNF: Zweite CJIP mit Luftfahrtkonzern über 15,86 Mio. Euro wegen Bestechungsverdachts 15,9 Mio. €
In einer zweiten Convention judiciaire d'intérêt public (nach jener von 2020) verpflichtete sich der Konzern gegenüber dem Parquet national financier zu einer Geldauflage von 15.856.044 EUR. Gegenstand sind Zahlungen an Vertriebsmittler bei Verkaufskampagnen in Libyen und Kasachstan sowie über einen weiteren Vermittler, die die Staatsanwaltschaft überwiegend als mögliche Bestechung ausländischer Amtsträger einstuft, bei einem Hubschraubergeschäft in Kasachstan als mögliche Bestechung eines französischen Mandatsträgers; die Höhe entspricht den an die Mittler in Libyen und Kasachstan gezahlten Vergütungen. Die am 17.11.2022 geschlossene Vereinbarung wurde am 30.11.2022 gerichtlich validiert.
Provisionen an Vertriebsmittler brauchen eine belegte Gegenleistung und eine dokumentierte Prüfung, sonst drohen auch Jahre später Sanktionen.
Risiken bei Provisionen an Vertriebsmittler im Auslandsgeschäft
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale; Art. 435-3, 433-1 Code pénal
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 30.11.2022
- Agence française anticorruption: Affaire Airbus SE (2022), CJIP validiert am 30.11.2022 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Convention judiciaire d'intérêt public zwischen dem Procureur de la République financier und Airbus SE (2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.11.2024 · Direktlink