Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- Bestechung im geschäftlichen Verkehr 10,8 Mio. € 89 % · 1 Fall
- ohne Unterthema 1,4 Mio. € 11 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- Southern Glazer’s Wine and Spirits, LLC 10,8 Mio. € 89 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 1,4 Mio. € 11 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 1 | 1,4 Mio. € |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 1 | 10,8 Mio. € |
2 Fälle
10.09.2026 Southern Glazer’s Wine and Spirits, LLCSouthern Glazer’s: 12,5 Mio. USD wegen Zuwendungen an Beschäftigte von Händlern 10,8 Mio. €
Der landesweit tätige Wein- und Spirituosengroßhändler mit Sitz in Florida schloss eine Nichtverfolgungsvereinbarung (Non-Prosecution Agreement) und zahlt 12,5 Mio. USD. Er räumte ein, dass Führungskräfte und Beschäftigte über Jahre Beschäftigten von Alkoholhändlern, darunter Lebensmittelketten in Kalifornien, Bargeld, Prepaid-Geschenkkarten, Flüge, Golfreisen, Resortaufenthalte und Luxusgüter zukommen ließen, um Einkauf und Platzierung seiner Produkte zu beeinflussen, und dies über Drittanbieter mit falschen Rechnungen verschleierten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Zuwendungen an Beschäftigte von Kunden sind Bestechung im Geschäftsverkehr – über Drittanbieter abgewickelte Marketingbudgets brauchen Beleg- und Empfängerkontrollen.
Zuwendungen an Einkäufer und Beschäftigte von Handelskunden; Verschleierung über Drittanbieter und Scheinrechnungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Northern District of California (U.S. Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Nach der Mitteilung waren mehrere in Kalifornien ansässige Führungskräfte, darunter Vice Presidents, unmittelbar beteiligt.
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
Originalbetrag 12.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.06.2024 ein brasilianischer Einzelhändler, seine Beteiligungsgesellschaft und zwei KulturprojektträgerEinzelhändler u. a.: 8,14 Mio. BRL CGU-Bußen wegen zweckentfremdeter Rouanet-Kulturförderung 1,4 Mio. €
Die CGU verhängte Geldbußen von zusammen 8.143.459,20 BRL gegen einen brasilianischen Einzelhändler (4.386.459,20 BRL) und die gesamtschuldnerisch haftende Beteiligungsgesellschaft der Gruppe (930.000,00 BRL), weil sie über eine zwischengeschaltete Gesellschaft öffentliche, aus Steuerverzicht stammende Mittel an sich gezogen hatten (Art. 5 III Lei 12.846/2013), sowie gegen zwei Projektträger (1.297.000,00 BRL, Art. 5 II Lei 12.846/2013, bzw. 1.530.000,00 BRL); alle vier verstießen zugleich gegen die Lei Rouanet (Lei 8.313/1991), und drei von ihnen müssen die Entscheidung zusätzlich außerordentlich veröffentlichen. Nach dem Abschlussbericht wurden geförderte Kulturprojekte (Pronacs) zweckentfremdet, um Bücher als Marketingmittel für den Händler herzustellen; eine natürliche Person erhielt zusätzlich 500.000,00 BRL. Am 30. September 2025 rechnete die CGU Zahlungen des Händlers aus einer zivilrechtlichen Nichtverfolgungsvereinbarung an (verbleibend 3.071.819,19 BRL) und wies die Anträge der Beteiligungsgesellschaft und des ersten Projektträgers ab.
Sponsoring mit staatlicher Steuerförderung darf keine Gegenleistungen für das eigene Marketing enthalten – sonst drohen Bußen für Sponsor und Projektträger.
Gegenleistungen aus steuerlich gefördertem Kultursponsoring
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 II und III, Art. 6 I und II; Lei 8.313/1991 (Lei Rouanet), Art. 2 §§ 1 und 2, Art. 23 § 1, Art. 38; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Zahlungen des Händlers aus einer zivilrechtlichen Nichtverfolgungsvereinbarung (ANPC) zum selben Sachverhalt wurden auf dessen Buße angerechnet.
- Veröffentlicht
- 21.06.2024
Originalbetrag 8.143.459,2 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2024.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.06.2026 · Direktlink