Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.929 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 1 Jurisdiktion
89,7 Mio. €Summe der Geldbeträge
7,15 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Controladoria-Geral da União (CGU) 82,6 Mio. € 92 % · 2 Fälle
  2. Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU) 7,15 Mio. € 8 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. ohne Unterthema 82,6 Mio. € 92 % · 2 Fälle
  2. Bestechung von Amtsträgern 7,15 Mio. € 8 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Bulls Holding Investments Company S.A., RS Investimentos S/A 81,5 Mio. € 91 % · 1 Fall
  2. Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A. 7,15 Mio. € 8 % · 1 Fall
  3. IRB-Brasil Resseguros S.A. 1,07 Mio. € 1 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 202517,15 Mio. €
Q2 20250–
Q3 2025181,5 Mio. €
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 202611,07 Mio. €
Q4 20260–

3 Fälle

02.07.2026 IRB-Brasil Resseguros S.A.IRB-Brasil Resseguros: 6,32 Mio. BRL im Vergleich wegen Behinderung der SUSEP-Aufsicht BrasilienKorruption und Bestechung 1,07 Mio. €

IRB-Brasil Resseguros S.A. schloss mit der CGU einen Termo de Compromisso (Vergleich im Sanktionsverfahren) und zahlt mutmaßlich eine Geldbuße von 6.317.473,41 BRL, weil das Unternehmen die Ermittlungs- und Aufsichtstätigkeit der Versicherungsaufsicht SUSEP erschwert hatte (Art. 5 V Lei 12.846/2013). Die Buße entspricht dem gesetzlichen Minimum von 0,1 % des Bruttoumsatzes (6.509.921,81 BRL) abzüglich 192.448,40 BRL, die bereits in SUSEP-Verfahren wegen inkonsistenter Meldungen gezahlt worden waren. Auf die außerordentliche Veröffentlichung wurde verzichtet, das Verfahren ist damit beendet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvollständige oder widersprüchliche Angaben gegenüber einer Aufsichtsbehörde können als Behinderung der Aufsicht eine Antikorruptionsbuße auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Behinderung von Aufsichtsbehörden durch unzutreffende Angaben

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 5 V, Art. 6 I; Decreto 11.129/2022, Art. 25 § 2; Portaria Normativa CGU 155/2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Angerechnet wurden ein Compliance-Programm (3,6 %), der fehlende Nachweis von Vorteil oder Schaden (1 %) sowie vergleichsbedingte Nachlässe für Kooperation und Eingeständnis; bereits an die SUSEP gezahlte Bußen wurden abgezogen.
Veröffentlicht
03.07.2026

Originalbetrag 6.317.473,41 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.09.2025 Bulls Holding Investments Company S.A., RS Investimentos S/ABulls Holding und RS Investimentos: 508,8 Mio. BRL wegen Behinderung der Aufsicht BrasilienKorruption und Bestechung 81,5 Mio. €

Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Bulls Holding Investments Company S.A. eine Geldbuße von 387.431.733,02 BRL und gegen die RS Investimentos S/A eine Geldbuße von 121.380.000,00 BRL (zusammen 508.811.733,02 BRL) sowie jeweils die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung. Nach dem Abschlussbericht hatten die Unternehmen der Versicherungsaufsicht SUSEP Angebote zur Übernahme der unter Sonderverwaltung stehenden Vorsorgeeinrichtung APLUB mit unzureichenden, teils mutmaßlich gefälschten Unterlagen vorgelegt und damit in deren Aufsichtstätigkeit eingegriffen; RS Investimentos wurde zusätzlich wegen Unterstützung der Taten der Bulls Holding sanktioniert. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Irreführende Unterlagen gegenüber einer Aufsichtsbehörde gelten in Brasilien als Eingriff in die Aufsicht nach dem Antikorruptionsgesetz und können sehr hohe Geldbußen auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrheitsgemäße Angaben gegenüber Aufsichtsbehörden

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 5 II und V, Art. 6 I und II, Art. 14
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
02.10.2025

Originalbetrag 508.811.733,02 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.03.2025 Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A.Qualicorp: Leniency-Vereinbarung über 44,5 Mio. BRL wegen Vorteilszahlung an Amtsträger BrasilienBestechung von Amtsträgern 7,15 Mio. €

Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A. räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, einem Amtsträger, dessen Handeln oder Unterlassen im Interesse des Unternehmens lag, einen wirtschaftlichen Vorteil gezahlt zu haben. Sie zahlt mutmaßlich 44.485.434,29 BRL als Geldbuße plus Abschöpfung: 27.803.396,43 BRL Abschöpfung des erlangten Vorteils und 16.682.037,86 BRL Geldbuße nach Lei 12.846/2013 (40 % Nachlass), jeweils IPCA-indexiert bis Dezember 2024. Die Vereinbarung erstreckt sich auf weitere Gesellschaften der Qualicorp-Gruppe. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Weiß die Leitung von Zahlungen an Amtsträger oder duldet sie diese, steigt die Buße; ohne wirksames Compliance-Programm fehlt zudem ein Milderungsgrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorteilszahlung an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 6 I, Arts. 16 und 17, Art. 19 I; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Angerechnet wurden Vorteilsrückgabe (1 %), Kooperation (1,5 %) und freiwilliges Eingeständnis (2 %); ein Compliance-Programm wurde nicht berücksichtigt. Die Buße entspricht dem gesetzlichen Minimum in Höhe des erlangten Vorteils, danach um 40 % reduziert.
Haftung von Führungskräften
Duldung oder Kenntnis der Unternehmensleitung wurde mit dem Höchstsatz von 3 % erschwerend angesetzt.

Originalbetrag 44.485.434,29 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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