Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Google 890 Mio. € 62 % · 1 Fall
- Apple 500 Mio. € 35 % · 2 Fälle
- Anonymisierte Unternehmen 30,5 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Cloudflare, Inc. 14,2 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Luka Inc. 5 Mio. € 0 % · 1 Fall
- DoNotPay, Inc. 187.889 € 0 % · 1 Fall
- Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd.; Beijing DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd. – 0 % · 1 Fall
- IntelliVision Technologies Corp. – 0 % · 1 Fall
- OpenAI – 0 % · 1 Fall
- Presto Automation Inc. – 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 2 | 30,5 Mio. € |
| 2025 | 8 | 519,4 Mio. € |
| 2026 | 1 | 890 Mio. € |
11 Fälle
23.07.2026 GoogleDMA: 890 Mio. Euro gegen Google wegen Selbstbevorzugung und Play-Steering 890 Mio. €
Mit zwei Entscheidungen stellte die Kommission fest, dass Google in der Suche eigene Dienste bevorzugt (460 Mio. Euro) und App-Entwickler bei Google Play daran hindert, Kunden auf alternative Angebote zu lenken (430 Mio. Euro). Google wurde angewiesen, die Verstöße abzustellen.
Ranking-Regeln und Gebührenmodelle von Plattformen müssen nachweisbar diskriminierungsfrei und DMA-konform gestaltet sein.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Selbstbevorzugungsverbot und Anti-Steering-Pflicht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/26/1670: Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.12.2025 Cloudflare, Inc.AGCOM: 14,2 Mio. EUR gegen Cloudflare wegen missachteter Anti-Piraterie-Sperranordnung 14,2 Mio. €
AGCOM hatte Cloudflare im Februar 2025 (Delibera 49/25/CONS) als an der Erreichbarkeit rechtswidriger Inhalte beteiligten Diensteanbieter verpflichtet, die DNS-Auflösung und die Weiterleitung von Datenverkehr zu den über die Plattform „Piracy Shield“ gemeldeten Domains und IP-Adressen zu unterbinden. Weil das Unternehmen auch nach Zustellung der Anordnung keine Maßnahmen ergriff, verhängte die Behörde 14.247.698,56 EUR – 1 % des weltweiten Umsatzes bei einem gesetzlichen Rahmen von bis zu 2 %.
Anordnungen von Aufsichtsbehörden sind umzusetzen oder gerichtlich anzugreifen – bloße Untätigkeit führt zu umsatzbezogenen Geldbußen.
- Behörde / Gericht
- Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 1 Abs. 31 Legge 249/1997 i. V. m. Legge 93/2023 (Anti-Piraterie-Gesetz) und Anordnung Delibera 49/25/CONS
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Sanktionen dieser Art; weil die Vorschrift erstmals gegen das Unternehmen angewandt wurde, blieb die Behörde unter dem Höchstsatz.
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
- AGCOM, Delibera n. 333/25/CONS del 29 dicembre 2025, Ordinanza ingiunzione alla società Cloudflare Inc. Entscheidung einer Behörde
- AGCOM, Delibera 333/25/CONS (Registerseite) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- AGCOM, Comunicato stampa 8 gennaio 2026: Sanzione di oltre 14 milioni di euro a Cloudflare Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.04.2025 AppleDMA: 500 Mio. Euro gegen Apple wegen Anti-Steering im App Store 500 Mio. €
In einer der ersten Nichteinhaltungsentscheidungen nach dem Digital Markets Act stellte die Kommission fest, dass Apple App-Entwickler daran hindert, Kunden kostenlos auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores hinzuweisen und dorthin zu lenken. Neben 500 Mio. Euro Bußgeld wurde die Beseitigung der Beschränkungen binnen 60 Tagen angeordnet, sonst drohen Zwangsgelder.
Gatekeeper müssen Geschäftsnutzern freie Kommunikation mit ihren Kunden ermöglichen; technische oder kommerzielle Hürden gelten als Umgehung.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Anti-Steering-Pflicht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.04.2025
- Commission finds Apple and Meta in breach of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/25/1085 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.04.2025 Luka Inc.Garante: 5 Mio. Euro gegen Replika-Betreiber Luka wegen fehlender Rechtsgrundlage 5 Mio. €
Der US-Betreiber des Chatbots Replika hatte für die Verarbeitung keine Rechtsgrundlage bestimmt, eine unzureichende Datenschutzerklärung und trotz erklärtem Ausschluss Minderjähriger keine Altersprüfung. Die Behörde verhängte 5 Mio. Euro und leitete ein weiteres Verfahren zum Training des zugrunde liegenden Sprachmodells ein.
Ein erklärter Ausschluss Minderjähriger ist wertlos ohne wirksame Altersprüfung bei Registrierung und Nutzung.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Rechtmäßigkeit, Transparenz, Schutz Minderjähriger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 19.05.2025
- AI: Il Garante sanziona la società che gestisce il chatbot “Replika” Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.03.2025 AppleApple: Kommission legt per DMA-Beschluss konkrete Interoperabilitätspflichten für iOS fest Anordnung
In zwei Spezifizierungsbeschlüssen nach dem Digital Markets Act legte die Kommission fest, welche Maßnahmen Apple zur Interoperabilität treffen muss: Zugang für Hersteller vernetzter Geräte zu neun iOS-Funktionen (etwa Benachrichtigungen auf Smartwatches, Peer-to-Peer-WLAN, NFC, Kopplung) sowie ein transparenteres und schnelleres Verfahren für Interoperabilitätsanfragen von Entwicklern.
Gatekeeper müssen Schnittstellen aktiv öffnen – wer Anfragen Dritter schleppend bearbeitet, riskiert detaillierte behördliche Vorgaben.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets Act (Verordnung (EU) 2022/1925): Interoperabilitätspflicht, Spezifizierungsbeschlüsse
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.01.2025 Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd.; Beijing DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd.Garante sperrt DeepSeek: sofortige Verarbeitungsbeschränkung für italienische Nutzer Anordnung
Nachdem die chinesischen Anbieter erklärt hatten, nicht in Italien tätig zu sein und nicht der DSGVO zu unterliegen, ordnete die Behörde dringlich und mit sofortiger Wirkung die Beschränkung der Verarbeitung von Daten italienischer Nutzer an und eröffnete ein Untersuchungsverfahren.
Wer KI-Dienste europäischen Nutzern anbietet, unterliegt der DSGVO – unabhängig vom Firmensitz.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- DSGVO, Art. 58 Abs. 2 lit. f (Beschränkung der Verarbeitung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 30.01.2025
- Intelligenza artificiale: il Garante privacy blocca DeepSeek Pressemitteilung einer Behörde
- Garante, Provvedimento del 30 gennaio 2025 [10098477] (DeepSeek) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.01.2025 DoNotPay, Inc.FTC: „Roboter-Anwalt“ DoNotPay zahlt 193.000 USD für ungeprüfte KI-Versprechen 187.889 €
Laut FTC-Beschwerde bewarb DoNotPay seinen KI-Chatbot als „ersten Roboter-Anwalt der Welt“, der einen menschlichen Anwalt ersetzen könne, ohne die Leistung je gegen Anwälte getestet oder von Juristen prüfen lassen zu haben. Die endgültige Vergleichsanordnung (5:0-Beschluss) verbietet solche Behauptungen ohne Belege, verlangt 193.000 USD und eine Information der Abonnenten von 2021 bis 2023 über die Grenzen der juristischen Funktionen.
Leistungsversprechen für KI-Produkte brauchen Tests, die genau die beworbene Fähigkeit belegen – „ersetzt den Fachmann“ ist ein prüfbares Versprechen.
Werbeaussagen über KI-Fähigkeiten belegen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act (irreführende Geschäftspraktiken)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
Originalbetrag 193.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2025.
- FTC Finalizes Order with DoNotPay That Prohibits Deceptive 'AI Lawyer' Claims, Imposes Monetary Relief, and Requires Notice to Past Subscribers Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Cases and Proceedings: DoNotPay Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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14.01.2025 Presto Automation Inc.SEC: „AI washing“ – Presto Automation übertrieb Automatisierung seiner Drive-in-KI Anordnung
Das damals börsennotierte Restauranttechnik-Unternehmen machte laut SEC von 2021 bis 2023 irreführende Angaben zu seinem Sprach-KI-Produkt „Presto Voice“: Es verschwieg, dass die Spracherkennung anfangs Dritten gehörte, und behauptete, die KI mache menschliche Bestellannahme überflüssig, obwohl die große Mehrheit der Bestellungen menschliches Eingreifen erforderte. Die SEC erließ eine Unterlassungsverfügung ohne Geldbuße.
Investorenkommunikation über KI muss offenlegen, wie viel Mensch im Produkt steckt und wem die Technik gehört – Übertreibung ist ein Kapitalmarktverstoß.
Kapitalmarktkommunikation über KI-Produkte („AI washing“)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- Section 17(a)(2) Securities Act 1933; Section 13(a) Securities Exchange Act 1934
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Keine Geldbuße wegen Kooperation und Abhilfemaßnahmen.
- Veröffentlicht
- 14.01.2025
- In the Matter of Presto Automation Inc. (Securities Act Release No. 11352) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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13.01.2025 IntelliVision Technologies Corp.FTC: IntelliVision darf Gesichtserkennung nicht mehr als „frei von Bias“ bewerben Anordnung
Laut FTC-Beschwerde behauptete der Anbieter von KI-Gesichtserkennung ohne ausreichende Belege, seine Software gehöre zu den genauesten am Markt und arbeite ohne Geschlechts- oder Hautfarben-Bias; entgegen seiner Werbung sei sie nicht mit Millionen Gesichtern trainiert worden, und für die Aussage, sie lasse sich nicht mit Fotos oder Videos täuschen, fehlten Belege. Die endgültige Vergleichsanordnung verbietet Falschaussagen zu Genauigkeit, demografischer Leistung und Täuschungserkennung sowie solche Aussagen ohne belastbare Tests.
Aussagen über Fairness und Genauigkeit eines KI-Modells sind Werbeaussagen – wer „bias-frei“ verspricht, muss die Leistung je Bevölkerungsgruppe getestet haben.
Belegbare Aussagen zu Genauigkeit und Fairness von KI-Modellen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act (irreführende Geschäftspraktiken)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 13.01.2025
- FTC Finalizes Order Prohibiting IntelliVision from Making Deceptive Claims About Its Facial Recognition Software Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Cases and Proceedings: Intellivision Technologies Corp. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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02.11.2024 OpenAIGarante: 15 Mio. Euro gegen OpenAI wegen ChatGPT – später vom Gericht aufgehoben aufgehoben
Die italienische Datenschutzbehörde verhängte 15 Mio. Euro, weil OpenAI ChatGPT ohne geeignete Rechtsgrundlage mit Nutzerdaten trainierte, Transparenzpflichten verletzte, eine Datenpanne vom März 2023 nicht meldete und keine Altersprüfung vorsah; zusätzlich wurde eine sechsmonatige Informationskampagne angeordnet. Das Tribunale di Roma gab der Klage von OpenAI mit Urteil Nr. 4153/2026 (veröffentlicht am 18.03.2026) statt; der Garante hat den Bescheid daraufhin von seiner Website genommen.
Wer KI-Modelle mit personenbezogenen Daten trainiert, braucht vorab eine dokumentierte Rechtsgrundlage und eine Altersprüfung.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Rechtsgrundlage, Transparenz, Meldung von Datenpannen, Schutz Minderjähriger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.
- ChatGPT, il Garante privacy chiude l’istruttoria Pressemitteilung einer Behörde
- OpenAI, annullata la sanzione del Garante privacy Zusätzlicher Hinweis (nicht amtlich)
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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16.05.2024 ein US-amerikanischer Anbieter von GesichtserkennungAP Niederlande: 30,5 Mio. Euro gegen Gesichtserkennungsanbieter wegen Gesichtsdatenbank 30,5 Mio. €
Der Anbieter verarbeitet ohne Rechtsgrundlage biometrische Daten von Personen in den Niederlanden für eine aus dem Internet zusammengetragene Gesichtserkennungsdatenbank, informierte Betroffene nicht, beantwortete Auskunftsersuchen nicht und benannte keinen EU-Vertreter. Neben 30,5 Mio. Euro Bußgeld verhängte die Behörde vier Anordnungen unter Zwangsgeld.
Öffentlich zugängliche Fotos sind keine Freigabe für biometrische Auswertung – Nutzer solcher Dienste riskieren eigene Bußgelder.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, 6 Abs. 1, 9 Abs. 1, 12, 14, 15, 27
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 03.09.2024
- EDSA (EDPB), Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.05.2026 · Direktlink