Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
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Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 1 | – |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 0 | – |
1 Fall
21.08.2024 ein US-Anbieter generativer KI für KrankenhäuserTexas verpflichtet KI-Anbieter für Krankenhäuser zu ehrlichen Genauigkeitsangaben Anordnung
Die texanische Generalstaatsanwaltschaft hat mit einem texanischen Anbieter generativer KI für Krankenhäuser eine Zusicherung freiwilliger Einhaltung (Assurance of Voluntary Compliance) geschlossen und dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt. Der Anbieter hatte die Genauigkeit seiner Software, die Patientendaten für das Klinikpersonal zusammenfasst, unter anderem mit einer Rate schwerer „Halluzinationen“ von unter 1 zu 100.000 beworben; die Behörde hielt diese Kennzahlen für wahrscheinlich unzutreffend und irreführend. Für fünf Jahre muss der Anbieter solche Kennzahlen in der Werbung klar erläutern oder durch einen unabhängigen Prüfer belegen lassen und seinen Kunden Risiken, Grenzen und den angemessenen Einsatz der Produkte offenlegen; das Unternehmen bestreitet jedes Fehlverhalten, eine Zahlung ist nicht vorgesehen.
Kennzahlen zur Zuverlässigkeit von KI brauchen eine offengelegte Definition und Messmethode – und Nutzer müssen wissen, wann sie sich nicht auf das System verlassen dürfen.
Leistungsangaben zu KI-Systemen; Grenzen und angemessene Nutzung von KI im Klinikalltag
- Behörde / Gericht
- Office of the Attorney General of Texas, Consumer Protection Division
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- Texas Deceptive Trade Practices–Consumer Protection Act (DTPA), Tex. Bus. & Com. Code §§ 17.41–17.63; Zusicherung nach § 17.58
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 18.09.2024
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.08.2026 · Direktlink