Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 367.242 € 100 % · 2 Fälle
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 2 | 367.242 € |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 0 | – |
2 Fälle
18.03.2024 ein US-amerikanischer AnlageberaterSEC „AI Washing“: Anlageberater zahlt 225.000 US-Dollar für erfundene KI-Nutzung 206.574 €
Der Anlageberater behauptete von 2019 bis 2023, mit KI und maschinellem Lernen Kundendaten für Anlageentscheidungen auszuwerten, verfügte aber nicht über diese Fähigkeiten. Im Vergleich (ohne Anerkenntnis) zahlte er 225.000 US-Dollar.
Aussagen über KI-Einsatz in Marketing und Anlegerinformationen müssen technisch belegbar sein.
Zulässige Werbeaussagen zu KI-Fähigkeiten
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- Investment Advisers Act of 1940; Marketing Rule
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 18.03.2024
Originalbetrag 225.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.03.2026 · Direktlink
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18.03.2024 ein US-amerikanischer AnlageberaterSEC „AI Washing“: Anlageberater zahlt 175.000 US-Dollar für KI-Werbeversprechen 160.668 €
Der Anlageberater warb 2023 unzutreffend als „erster regulierter KI-Finanzberater“ mit KI-gestützten Expertenprognosen, stellte Steuerverlust-Harvesting falsch dar und nutzte unzulässige Haftungsklauseln. Im Vergleich zahlte das Unternehmen 175.000 US-Dollar.
Superlative wie „erster KI-Berater“ sind Tatsachenbehauptungen und müssen vor Veröffentlichung geprüft werden.
Zulässige Werbeaussagen zu KI-Fähigkeiten
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- Investment Advisers Act of 1940; Marketing Rule
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 18.03.2024
Originalbetrag 175.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.03.2026 · Direktlink