Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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322Fälle aus 36 Jurisdiktionen
13,4 Mrd. €Summe der Geldbeträge (279 Fälle mit Betrag)
2,95 Mrd. €Größter Einzelfall: Google
2,79 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202232481,3 Mio. €
2023611,16 Mrd. €
2024664,27 Mrd. €
2025916,53 Mrd. €
202672914,8 Mio. €

322 Fälle

24.09.2026 Plaček Pet Products s.r.o.Plaček Pet Products: 36,4 Mio. CZK für Mindestpreise bei Tierfutter TschechienKartelle und Absprachen 1,49 Mio. €

Der Distributor von Premium-Tierfutter und Heimtierbedarf schrieb seinen Händlern von Januar 2013 bis März 2022 Mindestverkaufspreise vor und drohte bei Unterschreitung mit Sanktionen. Im Vergleichsverfahren verhängte die Wettbewerbsbehörde 36,438 Mio. CZK; das Unternehmen beendete das Verhalten nach der Nachprüfung und führte ein Compliance-Programm ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unverbindliche Preisempfehlungen dürfen nie mit Liefersperren oder Sanktionen durchgesetzt werden – Vertriebsteams brauchen dazu klare Regeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisvorgaben gegenüber Händlern im Vertrieb

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Verbot vertikaler Preisbindung (tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Beendigung sofort nach der Nachprüfung, Information der Abnehmer über freie Preisgestaltung, volle Kooperation, Vergleich und neu eingeführtes Compliance-Programm.
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 36.438.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.09.2026 M&J GroupCMA: Geldbuße gegen Baufirma wegen Beweismittelversteck bei Durchsuchung Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 29.075 €

Bei einer Durchsuchung im Rahmen einer Ermittlung wegen Submissionsabsprachen wurden auf Anweisung einer Führungskraft ein Diensthandy und Unterlagen vom Gelände geschafft; zudem wurde der Besitz eines Diensthandys bestritten. Die CMA verhängte gegen M&J eine Geldbuße von £25.000.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dawn-Raid-Schulungen sind Pflicht: Wer bei einer Durchsuchung Handys oder Unterlagen beiseiteschafft, behindert die Ermittlung, auch wenn er auf Anweisung handelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids), keine Beweismittelbeseitigung

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 40A(1) Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 25.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.09.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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24.09.2026 Kalibrate Canada (Tochter der Kalibrate Technologies Ltd.)Kanada: Kalibrate muss Weitergabe händlerbezogener Tankstellendaten einstellen KanadaMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Kalibrates Produkt ‚Market Intelligence‘ gab händlerspezifische Absatzdaten von Tankstellen weiter, die Rückschlüsse auf Wettbewerber zuließen und koordiniertes Preisverhalten erleichtern konnten. In einer beim Competition Tribunal registrierten Vereinbarung verpflichtet sich Kalibrate, nur noch aggregierte und zeitverzögerte Daten zu liefern – erster Fall nach den reformierten Missbrauchsregeln.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anbieter von Markt- und Preisdaten müssen sicherstellen, dass ihre Produkte keine individualisierten Wettbewerberdaten verbreiten.

Behörde / Gericht
Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Abuse-of-dominance-Bestimmungen des Competition Act (Fassung 2023)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
24.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.09.2026 Carioca Christiani-Nielsen Engenharia S.A.Carioca Engenharia zahlt 6,13 Mio. BRL im CADE-Vergleich zu Bauausschreibungen BrasilienKartelle und Absprachen 1,04 Mio. €

Die Carioca Christiani-Nielsen Engenharia S.A. schloss mit dem CADE einen einheitlichen Vergleich (Termo de Compromisso de Cessação) für vier Verfahren wegen mutmaßlicher Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen für Infrastrukturprojekte (U-Bahn, von Infraero betriebene Flughäfen, die Bahngesellschaft CPTM und die Verkehrsbehörde DNIT). Das Unternehmen räumte seine Beteiligung ein, zahlt mutmaßlich 6.134.676,92 BRL in Raten an den Fonds für diffuse Rechte (FDD) und verzichtet auf gerichtliche und behördliche Auseinandersetzungen zu diesen Sachverhalten. Zusammen mit früheren Vergleichen des Unternehmens mit dem CADE übersteigen seine Beitragszahlungen 90 Mio. BRL.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Vergleich über alle offenen Kartellverfahren schafft Rechtssicherheit, setzt aber Eingeständnis, Zahlung und volle Kooperation voraus.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei öffentlichen Bauaufträgen

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência), Termo de Compromisso de Cessação
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
22.09.2026

Originalbetrag 6.134.676,92 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.09.2026 Empire Company LimitedSobeys-Mutter Empire: Consent Agreement zu Grundstückskontrollen im Lebensmittelhandel KanadaKartellrecht und Wettbewerb Anordnung

Die Empire Company Limited, Muttergesellschaft von Lebensmittelketten wie Sobeys, Farm Boy, Safeway, IGA, Foodland, FreshCo, Marché Bonichoix und Les Marchés Tradition, hat mit dem Competition Bureau eine Vereinbarung über ihren Einsatz von Grundstückskontrollen (property controls) im kanadischen Lebensmittelhandel geschlossen. Der Commissioner of Competition reichte sie am 22. September 2026 als registriertes Consent Agreement beim Competition Tribunal ein. Das Bureau hatte im Juni 2026 gerichtliche Anordnungen erwirkt, um seine Ermittlungen zu diesen Grundstückskontrollen voranzutreiben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nutzungs- und Exklusivitätsbeschränkungen für Immobilien können kartellrechtlich angreifbar sein, wenn sie Wettbewerbern den Zugang zu Standorten erschweren.

Behörde / Gericht
Competition Bureau Canada (Consent Agreement, registriert beim Competition Tribunal)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Competition Act; beim Competition Tribunal registriertes Consent Agreement (Paragraf in den zugänglichen Quellen nicht genannt)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.09.2026 Lesy České republiky, s.p. (Lesy ČR)Lesy ČR: 17,3 Mio. CZK für Exportverbot bei Holzhackschnitzeln TschechienKartelle und Absprachen 710.383 €

Das staatliche Forstunternehmen verbot einem Abnehmer von Juli 2021 bis Juli 2024 vertraglich den aktiven und passiven Export von Hackschnitzeln und Schlagabraum und sicherte das Verbot über ein Kündigungsrecht ab. Die Behörde wertete dies als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung nach tschechischem und EU-Recht und verhängte 17,268 Mio. CZK (erstinstanzlich, nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Staatsunternehmen unterliegen dem Kartellrecht – Export- und Weiterverkaufsverbote in Rahmenverträgen gehören vor Abschluss auf den juristischen Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtlich unzulässige Klauseln in Lieferverträgen

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Exportverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Freiwillige Beendigung unmittelbar nach Verfahrenseinleitung.
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 17.268.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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09.09.2026 Moorim P&P, Moorim Paper, Hansol Paper u. a. (6 Unternehmen)Bieterabsprachen bei Druckpapier für Nongmin News: sechs Papierfirmen sanktioniert SüdkoreaKartelle und Absprachen 1,93 Mio. €

Sechs Hersteller und Händler von Druckpapier legten laut KFTC bei sechs Ausschreibungen des Verlags Nongmin News Corp. zwischen Juni 2021 und November 2024 vorab Zuschlagsempfänger, Scheinbieter und Gebotspreise fest; die durchschnittliche Zuschlagsquote lag bei rund 96,2 % gegenüber 87,6 % in den Jahren 2018 bis 2020. Die KFTC erließ Abhilfeanordnungen, verhängte Geldbußen von insgesamt 3.009 Mio. KRW (Moorim SP 59 Mio., Moorim Paper 573 Mio., Moorim P&P 948 Mio., Hansol Paper 556 Mio., Hankuk Paper 515 Mio., Hongwon Paper 358 Mio. KRW).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kartellprüfungen sollten neben der allgemeinen Preisbildung stets auch das Ausschreibungsgeschäft erfassen, weil Absprachen dort oft parallel laufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 40 Abs. 1 Nr. 8 MRFTA (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
09.09.2026

Originalbetrag 3.009.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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02.09.2026 Cervejaria Petrópolis S.A. (em recuperação judicial); Imcopa Importação, Exportação e Indústria de Óleos S.A.CADE büßt Cervejaria Petrópolis für vorzeitigen Vollzug der Imcopa-Übernahme BrasilienFusionskontrolle 231.813 €

Der CADE-Tribunal stellte einstimmig fest, dass die Cervejaria Petrópolis die Kontrolle über den Ölproduzenten Imcopa vor der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung übernommen hatte (Gun Jumping), und verhängte eine Geldbuße von 1.382.418,22 BRL. Nach den Ermittlungen wurde der Erwerb am 19. März 2024 vollzogen, aber erst am 9. April 2024 angemeldet; das Vorhaben selbst genehmigte der CADE im April 2024 ohne Auflagen. Das Argument, der Kontrollwechsel beruhe auf gerichtlichen Entscheidungen im Sanierungsverfahren (recuperação judicial), überzeugte die Behörde nicht. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Übernahmen im Sanierungs- oder Insolvenzkontext dürfen erst nach Anmeldung und Freigabe vollzogen werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollzugsverbot vor Freigabe in der Fusionskontrolle (Gun Jumping)

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 88 § 3 Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
08.09.2026

Originalbetrag 1.382.418,22 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.08.2026 O2 Czech Republic a.s.; SHERLOG Technology, a.s.O2 Czech Republic und SHERLOG: 280 Mio. CZK für Kundenaufteilung bei Fahrzeugortung TschechienKartelle und Absprachen 11,7 Mio. €

Die beiden Unternehmen teilten von Dezember 2012 bis Juni 2022 Kunden für Fahrzeugortungs- und elektronische Fahrtenbuchdienste auf und stimmten Angebote ab, auch in öffentlichen Ausschreibungen. Erstinstanzlich erhielten O2 262,32 Mio. CZK und SHERLOG 18,357 Mio. CZK sowie ein sechsmonatiges Verbot öffentlicher Aufträge; bei O2 wurde statt des Vergabeverbots die Geldbuße erhöht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebskooperationen mit Wettbewerbern dürfen nicht in Kundenaufteilung umschlagen – E-Mail-Absprachen über einzelne Ausschreibungen sind der typische Beweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung mit Kooperationspartnern über Kunden und Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
26.08.2026

Originalbetrag 280.677.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.08.2026 Wolt DenmarkWolt: Wettbewerbsrat stellt Missbrauch marktbeherrschender Stellung gegenüber Restaurants fest DänemarkMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Der Lieferdienst verbot Restaurants 2022–2024 per Standardklausel, auf eigenen Kanälen günstiger zu sein als auf Wolt, konnte zugleich ohne Rücksprache Rabatte gewähren und Kunden bis zu 400 DKK auf Kosten der Restaurants entschädigen. Der Wettbewerbsrat ordnete die Einstellung an, verpflichtete Wolt zur Information aller Restaurants und will ein Bußgeld gerichtlich durchsetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit hohem Marktanteil sollten Paritätsklauseln und einseitige Kostenabwälzungen in Standardbedingungen kartellrechtlich prüfen lassen.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven; AEUV Art. 102
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
26.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.08.2026 Elizabeta Promet d.o.o., SolinKroatien: 10.000 Euro gegen Elizabeta Promet wegen Lieferungen ohne schriftlichen Vertrag KroatienMissbrauch von Marktmacht 10.000 €

Das Unternehmen aus Solin bezog als Käufer mit erheblicher Verhandlungsmacht landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte von zwei Lieferanten ohne schriftliche Verträge. Die AZTN wertete dies als unlautere Handelspraxis und verhängte unter Berücksichtigung mildernder Umstände 10.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon fehlende schriftliche Lieferverträge sind im Lebensmitteleinkauf ein Verstoß – ein einfacher Vertragsstandard verhindert das.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schriftform bei Lieferverträgen im Lebensmitteleinkauf

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
mehrere mildernde Umstände berücksichtigt
Veröffentlicht
25.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.08.2026 Kommunal Landspensjonskasse Gjensidig Forsikringsselskap (KLP)KLP: Verbindliche Zusagen nach Missbrauchsverdacht bei Kommunalpensionen NorwegenMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Konkurransetilsynet erklärte Abhilfezusagen von KLP für verbindlich und beendete damit seine Ermittlungen wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der öffentlichen Betriebsrente für Kommunen. Die Behörde befürchtete, dass KLP ab 2019, als ein Wettbewerber in den Markt eintrat, Kommunen gezielt davon abbrachte, ihre Betriebsrente auszuschreiben; KLP verpflichtet sich nun, solche Einflussnahme zu unterlassen und die Folgen der früheren Praxis zu beheben. Ein Verstoß wurde nicht abschließend festgestellt, ein Bußgeld nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Unternehmen dürfen enge Kundenbeziehungen nicht nutzen, um Kunden von Ausschreibungen abzuhalten – schon ein solcher Verdacht kann zu verbindlichen Verhaltenspflichten führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten marktbeherrschender Unternehmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern

Behörde / Gericht
Konkurransetilsynet
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 3 i. V. m. § 11 konkurranseloven; Art. 54 EWR-Abkommen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.08.2026 Sioux Erosion Control Inc.DOJ: Geschworene verurteilen Erosionsschutzfirma für Preisabsprachen im Straßenbau Oklahoma USAKartelle und Absprachen –

Eine Jury sprach Sioux Erosion Control schuldig, von 2017 bis 2023 Preise für Erosionsschutzleistungen festgelegt, Aufträge regional aufgeteilt und Angebote bei öffentlich finanzierten Straßenbauprojekten in Oklahoma (über 100 Mio. US-$) manipuliert zu haben. Das Strafmaß stand noch aus; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Subunternehmer im öffentlichen Straßenbau stehen im Visier der Strafverfolgung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Gebietsabsprachen bei Subunternehmerleistungen im Straßenbau

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice, Antitrust Division
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 1 Sherman Act
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
20.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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17.08.2026 Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o.Essensgutschein-Kartell: 279 Mio. CZK gegen Pluxee, Edenred und Up endgültig bestätigt TschechienKartelle und Absprachen 11,5 Mio. €

Die drei Herausgeber von Papier-Essensgutscheinen stimmten von 2004 bis 2018 gegenüber Handelsketten ab, wie viele Gutscheine pro Einkauf angenommen werden. Der Behördenpräsident wies die Einsprüche gegen die Neufestsetzung der Bußgelder zurück: Pluxee 132,271 Mio., Edenred 101,94 Mio. und Up 44,941 Mio. CZK, zusammen 279,152 Mio. CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Abstimmung scheinbar technischer Konditionen wie Annahmegrenzen ist ein Kartell – Branchengespräche brauchen klare Grenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung von Geschäftsbedingungen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
17.08.2026

Originalbetrag 279.152.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.08.2026 Henkel AG & Co. KGaAHenkel/Liquid Nails: Gericht untersagt Übernahme des Loctite-Hauptkonkurrenten USAFusionskontrolle Anordnung

Henkel wollte die Baukleber-Marke Liquid Nails für 725 Mio. USD vom Finanzinvestor American Industrial Partners kaufen und damit den Hauptkonkurrenten seiner Marke Loctite übernehmen. Nach siebentägigem Verfahren erließ das Bundesgericht auf Antrag der FTC eine dauerhafte Verfügung gegen den Erwerb.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Übernahme des engsten Wettbewerbers ist auch bei überschaubarem Deal-Volumen ein hohes Untersagungsrisiko.

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the Southern District of New York (auf Antrag der FTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Section 7 Clayton Act; Section 13(b) FTC Act (Permanent Injunction)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.08.2026 „О-Рент“ ЕООД (sowie „Инжконсулт“ ЕООД und „Земекоп“ ЕООД)Baumaschinen-Kartell: Buße für O-Rent, Compliance-Programm für alle Beteiligten BulgarienKartelle und Absprachen 2.403 €

Die KZK stellte ein Kartell bei öffentlichen Ausschreibungen für Bergbau- und Baumaschinen fest (Preisabsprachen und Marktaufteilung, Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Inzhkonsult und Zemekop wurden als ein Unternehmen von der Geldbuße befreit; O-Rent erhielt eine Sanktion von 2.403,07 Euro. Alle drei Unternehmen müssen binnen 60 Tagen ein Compliance-Programm für Wettbewerbsrecht einführen und dies melden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Behörde verlangt inzwischen ausdrücklich Compliance-Programme – wer Ausschreibungen bedient, sollte eines haben, bevor es angeordnet wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen; Compliance-Programm

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Bußgeldbefreiung für zwei Beteiligte (Kronzeugenregelung)
Veröffentlicht
20.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.08.2026 Apple Inc., Apple GmbHBundeskartellamt: Apple gleicht Tracking-Abfragen für eigene und fremde Apps an DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen von Apple zum App Tracking Transparency Framework (ATTF) für bindend und schloss damit sein Verfahren nach § 19a Abs. 2 GWB und Art. 102 AEUV ab. Nach vorläufiger Bewertung mussten Drittanbieter-Apps für personalisierte Werbung zusätzlich eine von Apple vorgegebene, abschreckender gestaltete Zustimmungsabfrage einholen, während Apple für eigene Angebote eine eigene Abfrage nutzte; künftig werden die Abfragefenster inhaltlich, sprachlich und optisch neutral angeglichen, und App-Anbieter können erforderliche Abfragen besser miteinander verbinden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformregeln zum Schutz der Privatsphäre müssen für eigene und fremde Angebote gleich streng gelten, sonst werden sie selbst zum Wettbewerbsproblem.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gleichbehandlung eigener und fremder Angebote bei Einwilligungsabfragen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a Abs. 2 GWB, Art. 102 AEUV (Verpflichtungszusagen, Az. B7-54/25)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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07.08.2026 Hair-Line Kft.Hair-Line: 68,5 Mio. HUF für Preis- und Gebietsvorgaben bei Friseurbedarf UngarnKartelle und Absprachen 187.929 €

Der Vertreiber professioneller Friseurprodukte (Alfaparf, Yellow) legte 2018–2022 fest, zu welchen Preisen seine Gebietsvertreter an Salons und Händler verkaufen durften, und beschränkte passive Verkäufe außerhalb der Gebiete. Im Vergleich und mit der Zusage eines Compliance-Programms verhängte die Behörde 68,5 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Handelsvertreter-Systeme mit Gebietsschutz dürfen Weiterverkaufspreise und passive Verkäufe nicht beschränken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Gebietsvorgaben im Vertriebssystem

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kooperation, Anerkenntnis im Vergleich und Zusage eines umfassenden Compliance-Programms.
Veröffentlicht
07.08.2026

Originalbetrag 68.500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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06.08.2026 AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbHBundeskartellamt: 60,3 Mio. € gegen DSK-Straßenreparaturkartell DeutschlandKartelle und Absprachen 60,3 Mio. €

Sechs Anbieter von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) teilten von etwa 2010 bis September 2019 bundesweit Kunden, vor allem öffentliche Auftraggeber, und Aufträge untereinander auf und stimmten Preise ab. Das Bundeskartellamt verhängte rund 60,3 Mio. €; alle Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer öffentliche Aufträge regional ‚verteilt‘, riskiert Millionenbußen – Kalkulation und Angebot müssen stets eigenständig entstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenaufteilung und Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Kronzeugenbonus für Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS; Settlement
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.08.2026 „Чили Хилс Фудс“ ООД (Chili Hills Foods OOD)Chili Hills Foods: 20.022 Euro für falsche Kopier-Vorwürfe gegen Konkurrenten BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 20.022 €

Das Unternehmen warf einem konkurrierenden Familienbetrieb für scharfe Chilis in Social-Media-Videos (Kampagne „Създавай! Не копирай!“) ab Mai 2024 fälschlich vor, sein Geschäft, seine Ideen und sein Konzept gestohlen zu haben, und bewarb die Clips teils bezahlt. Die KZK wertete dies als unlautere Rufschädigung (Art. 30 ZZK), verhängte 4 % des Nettoumsatzes 2025 (500.555 Euro), also 20.022 Euro, und ordnete die sofortige Einstellung an. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vorwürfe gegen Wettbewerber in Social Media sind nur mit belegbaren Tatsachen zulässig – bezahlte Reichweite verschärft die Sanktion.

Bezug zu Schulung und Awareness

Äußerungen über Wettbewerber in sozialen Medien

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
19.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.08.2026 AS "Latvijas valsts meži"7,86 Mio. Euro gegen Latvijas valsts meži wegen verletzter Wettbewerbsneutralität LettlandKartellrecht und Wettbewerb 7,86 Mio. €

Der staatliche Forstkonzern belieferte von 2020 bis April 2026 aufgrund alter Langzeit-Einschlagverträge sechs Holzverarbeiter außerhalb öffentlicher Auktionen mit garantierten Rundholzmengen, während alle anderen nur über Auktionen kaufen konnten. In seiner ersten Entscheidung zur Wettbewerbsneutralität öffentlicher Unternehmen verhängte der Wettbewerbsrat 7.859.606,89 Euro und verpflichtete zu gleichen Verkaufsbedingungen für alle qualifizierten Bieter.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Staatsunternehmen müssen Ressourcen diskriminierungsfrei vergeben – historische Sonderverträge sind regelmäßig auf Wettbewerbsneutralität zu prüfen.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 14.1 Konkurences likums (Wettbewerbsneutralität)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
13.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: Geldbußen wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) DeutschlandKartelle und Absprachen Bußgeld

Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte Geldbußen gegen Maxxis und zwei Reifengroßhändler, die auf die Margengarantien gedrängt hatten; die Bescheide waren bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Einspruch zum OLG Düsseldorf möglich).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB (vertikale Preisbindung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
Veröffentlicht
21.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten DeutschlandKartelle und Absprachen 453.000 €

Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
Veröffentlicht
15.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.07.2026 Meta Platforms Inc.; Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Eilanordnungen zur Vergütung von Presseinhalten (Leistungsschutzrecht) FrankreichMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Auf Antrag des Presseverbands Alliance de la Presse d’Information Générale (APIG) ordnete die Autorité de la concurrence vorläufige Maßnahmen gegen Meta an, weil deren Verhalten in den Verhandlungen über die Vergütung von Presse-Leistungsschutzrechten ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein könnte. Meta muss nach Treu und Glauben über eine Vergütung für alle Meta-Dienste ab dem 1. Februar 2025 verhandeln, binnen 15 Tagen die für die Bewertung nötigen Informationen übermitteln, die Anzeige von Presseinhalten während der Verhandlungen nicht verschlechtern und der Behörde monatlich berichten. Am selben Tag erging eine gleichartige Entscheidung (26-MC-02) auf Antrag der Verwertungsgesellschaft DVP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Plattformen müssen Vergütungsverhandlungen transparent führen und ihren Verhandlungspartnern die Daten liefern, die eine sachliche Bewertung erst möglich machen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht in Vergütungsverhandlungen mit Inhalteanbietern

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 464-1 Code de commerce (mesures conservatoires); vorläufige Würdigung nach Art. L. 420-2 Code de commerce und Art. 102 AEUV; Art. L. 218-4 Code de la propriété intellectuelle
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
08.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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01.07.2026 Datasonic Indústria e Distribuição de Eletrônicos Ltda., D.T.I. Comércio de Artigos de Informática Ltda., Pares Eletrônica Comercial e Industrial Eireli u. a. (10 Unternehmen)CADE: Kartellbußen gegen zehn Elektronik-Anbieter, zwei später herabgesetzt BrasilienKartelle und Absprachen 699.960 €

Das Tribunal des CADE verurteilte in einem Kartellverfahren zehn Anbieter elektronischer Produkte zu Geldbußen, während die Unterzeichner einer Kronzeugenvereinbarung von 2014 (Agilent und Keysight) sowie ein Unternehmen mit erfülltem Vergleich sanktionsfrei blieben. Die Unternehmensbußen betrugen zunächst 8.362.138,05 BRL; im virtuellen Beratungsverfahren setzte das Plenum am 17.08.2026 bei der Entscheidung über Embargos von Amts wegen die Bußen von Datasonic (von 4.329.605,69 auf 856.937,12 BRL) und D.T.I. (von 1.021.750,18 auf 265.406,99 BRL) herab, sodass 4.133.126,29 BRL verbleiben. Die Sitzungsniederschrift nennt den betroffenen Markt nicht. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Erster mit der Kartellbehörde kooperiert, kann straffrei bleiben, während die übrigen Beteiligten zahlen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrisiken im Vertrieb und Nutzen der Kronzeugenregelung

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
08.07.2026

Originalbetrag 4.133.126,29 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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25.06.2026 Самостоятелна медико-диагностична лаборатория „Лина“ ЕООДLabor Lina lockt mit kostenlosen Bluttests – 52.097 Euro wegen unlauteren Wettbewerbs BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 52.097 €

Auf Antrag eines Konkurrenten prüfte die KZK, dass das Labor landesweit über längere Zeiträume Pakete medizinischer Laboruntersuchungen kostenlos anbot (nur gegen eine Gebühr von 2 Lewa für die Blutentnahme) – ein Verhalten, das kein anderer Marktteilnehmer außerhalb gemeinsamer Kampagnen zeigte. Sie sah darin einen Verstoß gegen die Generalklausel des Lauterkeitsrechts (Art. 29 ZZK) und verhängte 0,3 % des Umsatzes 2024, also 52.096,55 Euro. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dauerhafte Gratisangebote zur Kundengewinnung können unlauter sein, wenn sie vom Marktüblichen deutlich abweichen und Wettbewerber verdrängen.

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 29 ZZK (Generalklausel unlauterer Wettbewerb)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
02.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.06.2026 Kaufland Hrvatska k.d.Kroatien: 300.000 Euro gegen Kaufland wegen unfairer Praktiken gegenüber Lieferanten KroatienMissbrauch von Marktmacht 300.000 €

Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass Kaufland Hrvatska gegenüber Lebensmittellieferanten Gebühren für nicht erbrachte Leistungen und nicht beauftragte Werbung verlangte und verderbliche Ware erst nach mehr als 30 Tagen bezahlte. Wegen dieser unlauteren Handelspraktiken und erschwerend als Wiederholungstäter (rechtskräftige Strafe bereits 2020) verhängte sie 300.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsabteilungen müssen die Zahlungsfristen und Gebührenverbote des UTP-Rechts kennen – Wiederholung wird deutlich teurer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Konditionen gegenüber Lieferanten im Einkauf

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 4, 11, 12 Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.06.2026 Kangaroo Limited (Keeta)Keeta sagt verbindlich Öffnung ihrer Restaurantverträge zu HongkongKartellrecht und Wettbewerb Anordnung

Die Competition Commission nahm am 17.06.2026 eine Verpflichtungszusage von Kangaroo Limited an, die in Hongkong die Essenslieferplattform Keeta betreibt, eine Tochter von Meituan. Die Behörde hatte Bedenken, dass Klauseln in Keetas Verträgen mit Partnerrestaurants neuen und kleinen Plattformen den Zugang erschweren und den Wettbewerb dämpfen – ein möglicher Verstoß gegen die First Conduct Rule. Keeta hatte die Verträge zuvor freiwillig geändert (Zusammenarbeit mit Plattformen bis 10 % Marktanteil ohne Verlust von Anreizen, leichterer Wechsel, keine Sperre niedrigerer Preise in eigenen Kanälen und auf Konkurrenzplattformen); mit der Annahme sind diese Änderungen bis 28.12.2026 rechtlich bindend und von der Behörde durchsetzbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen sollten ihre Exklusiv- und Preisparitätsklauseln vorsorglich an die Standards anpassen, die die Behörde bei Wettbewerbern bereits durchgesetzt hat.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitäts- und Preisparitätsklauseln von Online-Plattformen

Behörde / Gericht
Competition Commission (Hongkong)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule); Annahme einer Verpflichtungszusage nach s. 60
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
17.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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15.06.2026 The South African Breweries (Pty) LtdFusionsauflage: SAB muss Mitarbeiterbeteiligung für frühere Beschäftigte neu berechnen SüdafrikaFusionskontrolle Anordnung

Das Competition Tribunal ordnete am 15.06.2026 auf Grundlage eines Vergleichs zwischen Competition Commission, The South African Breweries (Pty) Ltd (SAB) und den Treuhändern des Zenzele-Mitarbeiterbeteiligungsprogramms an, die Zuteilung aus dem Programm neu zu berechnen und dabei frühere SABMiller-Beschäftigte zu berücksichtigen, die zur CCBSA-Gruppe (Coca-Cola Beverages South Africa) gewechselt waren; die seit 2020 treuhänderisch zurückgehaltenen Mittel sind mutmaßlich binnen 30 Tagen auszuzahlen. Anlass war die mutmaßliche Nichteinhaltung einer Auflage aus der Fusionsfreigabe von 2017, wonach diese Beschäftigten durch die Transaktion keine Leistungen aus dem Programm verlieren durften. Einwände, die im Namen aktueller Beschäftigter erhoben wurden, wies das Tribunal zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auflagen aus einer Fusionsfreigabe – auch zugunsten von Beschäftigten – bleiben bindend und werden notfalls Jahre später durchgesetzt; ihre Umsetzung braucht eine klare Zuständigkeit im Unternehmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umsetzung von Fusionsauflagen zu Beschäftigtenbeteiligungen

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Competition Act 89 of 1998: Durchsetzung der Fusionsauflage 4.6 aus LM021Apr17 über Section 27(1)(d) i. V. m. Section 16(3); Antrag nach Section 49D i. V. m. Section 58(1)(b)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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10.06.2026 Denso CorporationCADE: 100,79 Mio. BRL gegen Denso wegen internationalen Kabelbaum-Kartells BrasilienKartelle und Absprachen 16,8 Mio. €

Der CADE-Tribunal verurteilte einstimmig die Denso Corporation wegen Beteiligung an einem internationalen Kartell für Kabelbäume sowie elektrische und elektronische Kfz-Komponenten mit Wirkung in Brasilien zu einer Geldbuße von 100.787.523,05 BRL. Nach dem Votum des Berichterstatters beteiligte sich Denso etwa zwischen 2000 und 2008 an Preisabsprachen, der Zuteilung von Projekten, geografischer Marktaufteilung und dem Austausch sensibler Informationen. Gegen andere Beteiligte endete das Verfahren durch Kronzeugenregelung, Vergleiche oder mangels Beweisen; die Embargos von Denso wies der CADE im August 2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Internationale Kartelle werden auch lange nach ihrem Ende in Brasilien geahndet, wenn sie dort die Preise beeinflusst haben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Internationale Kartelle in der Automobilzulieferkette

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
10.06.2026

Originalbetrag 100.787.523,05 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.06.2026 MetaMeta: Einstweilige Maßnahmen für freien Zugang von KI-Assistenten zu WhatsApp EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Die Europäische Kommission ordnete an, dass Meta konkurrierenden Allzweck-KI-Assistenten den Zugang zur Schnittstelle WhatsApp for Business wieder zu den Bedingungen vor dem 15. Oktober 2025, also kostenlos, gewähren und bis zur abschließenden Entscheidung aufrechterhalten muss. Die Kommission sah auf erste Sicht einen Missbrauch der beherrschenden Stellung bei Kommunikations-Apps, weil Meta Dritt-Assistenten zunächst ausgeschlossen und später eine praktisch gleichwirkende Gebühr verlangt hatte; die Maßnahmen waren binnen fünf Arbeitstagen umzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine marktbeherrschende Plattform für Dritte geöffnet hat, darf Wettbewerber im Wachstumsmarkt KI nicht durch Ausschluss oder prohibitive Entgelte verdrängen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangsverweigerung zu Plattformen gegenüber KI-Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen; Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
09.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.06.2026 Portugal: 8,18 Mio. Euro gegen drei Unternehmen wegen Werbung in TV-Aufzeichnungen PortugalKartelle und Absprachen 8,18 Mio. €

Die drei größten Pay-TV-Anbieter vereinbarten mit Unterstützung eines Beratungsunternehmens von 2019 bis Mai 2025, Werbung als Bedingung für den Zugriff auf Aufzeichnungen einzuführen und die Vermarktung dieser Werbeflächen zu vereinheitlichen. Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen drei Unternehmen 8.181.000 Euro; mit dem bereits zuvor im Vergleich sanktionierten vierten Beteiligten summieren sich die Bußen auf 13.351.000 Euro. Die Namen veröffentlichte die AdC wegen laufender Gerichtsverfahren nicht in der Mitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsam abgestimmte „Branchenlösungen“ zulasten der Kunden sind Kartelle – auch wenn ein Dienstleister die Koordination übernimmt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Koordinierte Produktänderungen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º (Processo PRC/2020/4)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
05.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.06.2026 VF Hellas Ενδυμάτων Ε.Π.Ε. (VF Hellas, Tochter der VF Corporation)Griechenland: 954.485 Euro gegen VF Hellas wegen Verbots von Preisvergleich und Google Ads GriechenlandKartelle und Absprachen 954.485 €

Der Importeur und Großhändler der Marken Vans, Eastpak und The North Face untersagte seinen Händlern vertraglich die Nutzung von Preisvergleichsportalen und von Suchmaschinenwerbung (insbesondere Google Ads). Die Wettbewerbskommission wertete dies als Kernbeschränkung im Online-Vertrieb und setzte im Vergleichsverfahren (Entscheidung 913/2026) eine reduzierte Geldbuße von 954.485 Euro fest; Datum = Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Händlern Preisvergleichsseiten oder Suchmaschinenwerbung verbietet, begeht eine Kernbeschränkung – Vertriebsverträge gehören regelmäßig in die Kartellrechtsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtskonforme Gestaltung von Händlerverträgen im Onlinevertrieb

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV; Art. 4 lit. e VO (EU) 2022/720
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (Diettheti Diaforon) mit Bußgeldreduktion
Veröffentlicht
03.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.06.2026 Ascension Health Alliance; AmSurg LLC / Ambulatory Topco LLCAscension/AmSurg: sieben ambulante OP-Zentren müssen verkauft werden USAFusionskontrolle Anordnung

Die gemeinnützige Klinikgruppe Ascension wollte AmSurg für 3,9 Mrd. USD übernehmen. Wegen Überschneidungen bei ambulanten Operationen in fünf Regionen verlangt die FTC den Verkauf von sieben AmSurg-Zentren an SC Affiliates und eine Gastroenterologie-Praxis sowie Übergangsunterstützung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch gemeinnützige Gesundheitsträger unterliegen der Fusionskontrolle – regionale Marktanteile entscheiden über Abgaben.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Section 7 Clayton Act; Section 5 FTC Act (Consent Order)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.05.2026 Timmerhuis Weg & Waterbouw B.V., Bouwhuis Aannemingsmaatschappij „Bouwmij“ B.V., Aannemingsmaatschappij Van Gelder B.V.ACM: Kartellbußgelder gegen Bauunternehmen wegen Absprache bei Ausschreibung in Ommen NiederlandeKartelle und Absprachen 45.500 €

Drei Bauunternehmen stimmten im September 2024 bei einer Tiefbau-Ausschreibung der Gemeinde Ommen, die für 153.250 EUR vergeben wurde, ihre Angebotspreise ab und legten den Gewinner fest. Wegen früherer, 2005 festgestellter Kartellverstöße der Unternehmen oder ihrer Rechtsvorgänger erhöhte die ACM die Bußgelder um 20 %. Im vereinfachten Verfahren verhängte sie mutmaßlich 30.000 EUR gegen Timmerhuis und mutmaßlich 15.500 EUR gegen Bouwhuis (zusammen 45.500 EUR); Van Gelder blieb als erster Kronzeuge bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angebote in Vergabeverfahren sind unabhängig zu erstellen; schon eine Absprache über den Gewinner eines kleinen kommunalen Auftrags wird geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Mededingingswet
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Für die Mitwirkung am vereinfachten Verfahren minderte die ACM die Bußgelder von Bouwhuis und Timmerhuis um 15 %, bei Timmerhuis zusätzlich um 5 % für freiwillig gelieferte Beweise; Van Gelder erhielt als erste Antragstellerin volle Kronzeugenimmunität.
Veröffentlicht
02.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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27.05.2026 Frigorífico Cason Ltda., ASM Comércio de Subprodutos de Origem Animal Ltda., ASM Comércio e Coleta de Ossos Ltda.CADE: Einkaufskartell für Schlachtnebenprodukte in Rio Grande do Sul – 6,4 Mio. BRL BrasilienKartelle und Absprachen 1,09 Mio. €

Das Tribunal des CADE verurteilte drei Unternehmen wegen eines Nachfragekartells beim Ankauf tierischer Reststoffe in Rio Grande do Sul: Tierkörperverwertungen und Transportunternehmen teilten laut CADE die Sammelstellen untereinander auf, tauschten sensible Informationen aus und behinderten nicht beteiligte Wettbewerber. Frigorífico Cason erhielt 5.937.915,73 BRL, die beiden ASM-Gesellschaften gemeinsam 455.419,65 BRL (zusammen 6.393.335,38 BRL); gegen mehrere andere Beteiligte wurde das Verfahren wegen erfüllter Vergleiche oder mangels Beweisen eingestellt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Abnehmer dürfen sich nicht über die Aufteilung von Lieferanten oder Sammelgebieten abstimmen; Einkaufskartelle sind ebenso verboten wie Verkaufskartelle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einkaufskartelle und Aufteilung von Liefer- oder Sammelgebieten

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
29.05.2026

Originalbetrag 6.393.335,38 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.05.2026 Seed Bearing Fields (Pty) LtdLebensmittel-Ausschreibung: Seed Bearing Fields räumt Preisabsprache ein SüdafrikaKartelle und Absprachen 528 €

Das Competition Tribunal bestätigte am 27.05.2026 eine Einigung, in der die Seed Bearing Fields (Pty) Ltd aus Limpopo einräumte, mit der Mogodumo Bakone Holding (Pty) Ltd Preise für eine Ausschreibung des Limpopo Department of Health über die Lieferung verderblicher Lebensmittel abgesprochen zu haben. Die Direktoren beider Bieter sind familiär verbunden; die Unternehmen teilten sich Büro und Dienstleister und reichten auffällig ähnliche Angebote ein. Seed Bearing Fields zahlt mutmaßlich eine Verwaltungsstrafe von 10.044 ZAR und muss an einer Kartellrechtsschulung der Competition Commission teilnehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verbundene Unternehmen, die getrennt bieten, dürfen ihre Preise nicht abstimmen – gemeinsame Büros, Dienstleister und ähnliche Unterlagen machen Absprachen leicht erkennbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbundene Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 4(1)(b)(i) und (iii) Competition Act 89 of 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

Originalbetrag 10.044 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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22.05.2026 Parrish & Heimbecker, Limited; GrainsConnect Canada Operations Inc.Kanada: Getreideelevator muss bei Übernahme von GrainsConnect verkauft werden KanadaFusionskontrolle Anordnung

Die geplante Übernahme von GrainsConnect durch Parrish & Heimbecker hätte den Wettbewerb um den Weizenankauf bei Landwirten rund um Reford (Saskatchewan) verringert. Das Competition Bureau erreichte eine Vereinbarung, nach der P&H den Getreideelevator in Reford an einen genehmigten Käufer veräußern und bis dahin normal weiterbetreiben muss.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fusionskontrolle wirkt auch lokal: Schon ein einzelner Standort kann eine Veräußerungsauflage auslösen.

Behörde / Gericht
Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Competition Act (Kanada), Fusionskontrolle
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
22.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.05.2026 Sajo DongAOne, Daehan Flour Mills, CJ CheilJedang u. a. (7 Unternehmen)Mehlkartell: Rekordbußgeld von 671 Mrd. KRW gegen sieben Mühlen SüdkoreaKartelle und Absprachen 384,3 Mio. €

Sieben Mehlhersteller mit zusammen 87,7 % des B2B-Markts stimmten laut KFTC von November 2019 bis Oktober 2025 bei 24 Gelegenheiten Zeitpunkt und Umfang von Preisänderungen sowie Liefermengen und Lieferrangfolgen gegenüber Großabnehmern wie Nudel- und Süßwarenherstellern ab, auch während sie staatliche Preisstabilisierungszuschüsse erhielten. Die KFTC ordnete neben der Unterlassung eine eigenständige Neufestsetzung der Preise an und verhängte Geldbußen von insgesamt 671.045 Mio. KRW, den bislang höchsten Betrag in einem Kartellfall: Sajo DongAOne 183.097 Mio., Daehan Flour Mills 179.273 Mio., CJ CheilJedang 131.701 Mio., Samyang 94.787 Mio., Daesun Flour Mills 38.448 Mio., Hantop 24.291 Mio., Samhwa Flour Mills 19.448 Mio. KRW.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bereits wegen eines Kartells sanktioniert wurde, muss bei erneuten Kontakten zu Wettbewerbern mit deutlich schärferen Folgen rechnen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Mengenabsprachen mit Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 40 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 MRFTA (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
20.05.2026

Originalbetrag 671.045.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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13.05.2026 Comércio de Combustíveis Stang Ltda., Pato Comércio de Combustíveis Ltda. u. a. (3 Unternehmen)CADE: Kraftstoffkartell in Coronel Vivida – Bußen nach Embargos auf 15,1 Mio. BRL gesenkt BrasilienKartelle und Absprachen 2,63 Mio. €

Das Tribunal des CADE verurteilte drei Tankstellenunternehmen, weil sie 2017 die Lose kommunaler Kraftstoffausschreibungen in Coronel Vivida (Paraná) vorab unter sich aufgeteilt und zudem die Pumpenpreise im Einzelhandel abgestimmt hatten. Die Unternehmensbußen betrugen zunächst 43.953.905,42 BRL (Comércio de Combustíveis Stang 25.801.726,15; ein weiteres Tankstellenunternehmen 9.406.784,68; Pato Comércio de Combustíveis 8.745.394,59 BRL). Auf Embargos senkte das Tribunal am 01.07.2026 wegen einer nachträglich eingetretenen, für die Bemessung erheblichen Tatsache die Bußen von Stang auf 4.615.849,76 BRL und von Pato auf 1.090.682,28 BRL, sodass 15.113.316,72 BRL verbleiben. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Aufteilung von Losen bei öffentlichen Ausschreibungen ist auch bei kleinen kommunalen Vergaben ein Kartellverstoß mit hohen Bußgeldern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufteilung von Ausschreibungslosen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011; Art. 38 VI (Handelsverbot für natürliche Personen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
13.05.2026

Originalbetrag 15.113.316,72 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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06.05.2026 HP TRONIC Zlín, spol. s r.o.HP TRONIC Zlín: 39 Mio. CZK für Preisvorgaben an Elektrohändler TschechienKartelle und Absprachen 1,6 Mio. €

Der Distributor und Händler von Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten setzte seit 2012 über zehn Jahre Mindestverkaufspreise für seine Händlerkunden fest, überwachte sie und sanktionierte Abweichler. Die Behörde verhängte 38,971 Mio. CZK; Kronzeugenantrag, Vergleich und ein verbessertes Compliance-Programm senkten das Bußgeld, gegen die Höhe legte das Unternehmen Einspruch ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Händler wegen niedriger Preise anmahnt, riskiert hohe Bußgelder – ein wirksames Compliance-Programm mindert sie, ersetzt aber nicht das Abstellen der Praxis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kronzeugenantrag, Vergleich und Ausbau des internen Compliance-Programms.
Veröffentlicht
06.05.2026

Originalbetrag 38.971.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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04.05.2026 Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o.Decora und Bel-Pol: 33,6 Mio. PLN für Preis- und Gebietsabsprachen bei Bodenzubehör PolenKartelle und Absprachen 7,9 Mio. €

Der Hersteller Decora und der Großhändler Bel-Pol hatten Preise für Vinylpaneele, Unterlagen, Sockelleisten und Bodenprofile aus dem Decora-Sortiment abgestimmt und den Großhandelsmarkt für diese Produkte aufgeteilt. Das UOKiK verhängte Geldbußen von 28.344.000 PLN gegen Decora und 5.290.000 PLN gegen Bel-Pol, zusammen 33.634.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertikale Absprachen über Preise und Gebiete im Großhandel sind Kernbeschränkungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Gebietsabsprachen zwischen Hersteller und Großhändler

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Art. 113c und Art. 89a ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Bel-Pol erhielt als Kronzeuge im Kronzeugenprogramm eine Kürzung der Geldbuße um 50 % und für die freiwillige Unterwerfung unter die Geldbuße weitere 10 %.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 33.634.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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30.04.2026 „Вазовски машиностроителни заводи“ ЕАД (VMZ)Rüstungshersteller VMZ nutzte Know-how eines Partners für Einweg-Granatwerfer – 50.855 Euro BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 50.855 €

Auf Antrag eines Auftraggebers stellte die KZK fest, dass VMZ vertraulich überlassene technische Dokumentation (Geschäftsgeheimnis) zu Einweg-Granatwerfern entgegen den Vertraulichkeitsvereinbarungen und guter Geschäftspraxis verwendet hat (Art. 37 Abs. 1 ZZK). Sanktion 50.855,09 Euro, Pflicht zur Einstellung mit sofortiger Vollziehbarkeit. Gegen die Entscheidung liegen Beschwerden vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertraulich überlassene Konstruktionsunterlagen dürfen nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden – das gilt gerade in sensiblen Branchen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit vertraulichem Know-how von Geschäftspartnern

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 37 Abs. 1 ZZK (Geschäftsgeheimnisse)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Verteidigung und Sicherheit

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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28.04.2026 Amica Chips S.p.A., Pata S.p.A., Preziosi Food S.p.A.Italien: 23,3 Mio. € gegen Amica Chips, Pata und Preziosi Food wegen Snack-Kartell ItalienKartelle und Absprachen 23,3 Mio. €

Drei Hersteller von Salzgebäck und Chips teilten in einer geheimen, fortgesetzten Absprache die Belieferung des Lebensmittelhandels mit Handelsmarken-Snacks untereinander auf. Geldbußen: Amica Chips 8.239.210 €, Pata 7.555.387 €, Preziosi Food 7.503.550 €; erstmals wandte die AGCM ihr Vergleichsverfahren an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausschreibungen des Handels für Eigenmarken sind Wettbewerb – abgestimmte Scheinangebote an Händler sind ein Kartell.

Bezug zu Schulung und Awareness

Scheinangebote bei Handelsmarken-Ausschreibungen des Einzelhandels

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 14-quater Gesetz 287/1990 (Settlement)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Kronzeugenermäßigung für Pata und Amica Chips; 10 % Settlement-Nachlass für alle
Veröffentlicht
28.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.04.2026 Gwalimba Construction (Pty) LtdMutmaßliche Absprache bei Behördenauftrag: Gwalimba Construction zahlt mutmaßlich 50.000 ZAR SüdafrikaKartelle und Absprachen 2.596 €

Das Competition Tribunal bestätigte am 21.04.2026 eine Einigung mit der Gwalimba Construction (Pty) Ltd. Nach einer Beschwerde des Department of Home Affairs hatte die Competition Commission festgestellt, dass Gwalimba und die Superway Construction (Pty) Ltd vereinbart hatten, bei bestimmten Ausschreibungen nicht gegeneinander anzutreten – betroffen war unter anderem eine Preisanfrage für Instandsetzungsarbeiten zum Brandschutz an einem Amtsgebäude in Pretoria. Ohne Haftungsanerkenntnis zahlt Gwalimba mutmaßlich 50.000 ZAR Verwaltungsstrafe, kooperiert bei der Verfolgung von Superway und führt ein Kartellrechts-Compliance-Programm ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Bauunternehmen müssen bei Angeboten an öffentliche Auftraggeber jede Abstimmung mit Wettbewerbern unterlassen – die Behörden verfolgen solche Absprachen auch gegenüber Kleinbetrieben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 4(1)(b)(i), (ii) und (iii) Competition Act 89 of 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Nach Angaben der Parteien: Kooperation mit der Behörde, kleines Unternehmen ohne frühere Verstöße, Auftrag nicht erhalten.
Veröffentlicht
23.04.2026

Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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17.04.2026 Medirex s. r. o.; KLINICKÁ BIOCHÉMIA s.r.o.; Unilabs Slovensko, s. r. o.; synlab slovakia s. r. o.; Asociácia laboratóriíLaborkartell: 14,6 Mio. EUR und Vergabesperren gegen Labordiagnostiker SlowakeiKartelle und Absprachen 14,6 Mio. €

Vier Labore und ihr Verband stimmten Verhandlungen mit Krankenkassen über Preise ab, koordinierten sich in Ausschreibungen, tauschten sensible Informationen und teilten Kunden auf. Die Behörde verhängte erstinstanzlich 14.551.800 EUR und dreijährige Vergabesperren; Unilabs erhielt als Kronzeuge und im Vergleich eine stark reduzierte Buße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsame Verhandlungslinien gegenüber Kostenträgern über einen Verband sind ein Kartell – Verbandssitzungen brauchen Protokoll und Agenda-Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Wettbewerbern und Verbandsarbeit

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Unilabs: Kronzeugenreduktion (50 %) und Vergleich (weitere 30 %).
Veröffentlicht
12.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.04.2026 Synadis Bio, Greenweez (mit Carrefour SA), ITM Entreprises (mit Les Mousquetaires), Les Comptoirs de la BioFrankreich: 12,67 Mio. € wegen Aufteilung der Vertriebskanäle für Bio-Lebensmittel FrankreichKartelle und Absprachen 12,7 Mio. €

Über den Verband Synadis Bio sorgten Marktteilnehmer über mehr als sieben Jahre dafür, dass Bio-Marken nicht zugleich im Bio-Fachhandel und im klassischen Supermarkt verkauft wurden, um Preisvergleiche zu verhindern (Entscheidung 26-D-05). Geldbußen: Synadis Bio 10 Mio. €, Greenweez/Carrefour 1,85 Mio. €, ITM 740.000 €, Les Comptoirs de la Bio 80.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verbandsbeschlüsse, die Mitglieder auf bestimmte Vertriebskanäle festlegen, sind Marktaufteilung – auch wenn sie als Qualitäts- oder Profilpolitik begründet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbandsregeln zur Abschottung von Vertriebskanälen

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L.420-1 Code de commerce, Art. 101 Abs. 1 AEUV; Bußgeldbemessung nach Art. L.464-2 Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
16.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.04.2026 Nexans France, Nexans SA; Sonepar-Gruppe (Sonepar France Distribution u. a.)Nexans und Sonepar: 6,5 Mio. EUR für exklusive Importrechte in Überseegebieten FrankreichKartelle und Absprachen 6,5 Mio. €

Nexans räumte Gesellschaften der Sonepar-Gruppe vom 13.05.2015 bis 20.11.2023 exklusive Rechte zum Import von Nexans-Kabeln nach La Réunion, Mayotte, Guyane, Martinique und Guadeloupe ein, was Art. L. 420-2-1 Code de commerce für die Überseegebiete verbietet. Die Autorité de la concurrence verhängte im Vergleichsverfahren 3 Mio. EUR gegen Nexans France (mit Nexans SA) und 3,5 Mio. EUR gegen die beteiligten Sonepar-Gesellschaften, zusammen 6,5 Mio. EUR. Es ist die erste Entscheidung der Behörde, die auf die Meldung einer Person mit geschütztem Hinweisgeberstatus zurückgeht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusive Import- oder Vertriebsrechte für die französischen Überseegebiete sind grundsätzlich verboten und gehören vor Vertragsschluss auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusive Vertriebs- und Importrechte; Hinweisgeber als Aufdeckungsquelle

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-2-1 Code de commerce; Vergleichsverfahren nach Art. L. 464-2 III Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (transaction): Die Unternehmen bestritten die Beschwerdepunkte nicht.
Veröffentlicht
02.04.2026

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02.04.2026 Rickman Trade OÜ (mit Rickman Trade Latvijas filiāle), „EUGESTA“ SIA, SIA „Innocent PRO“Lettland: 512.100 EUR wegen Preisbindung bei JURA-Kaffeevollautomaten LettlandKartelle und Absprachen 512.100 €

Nach der Entscheidung der Konkurences padome gab der Vertriebshändler Rickman Trade den Einzelhändlern die Wiederverkaufspreise für JURA-Kaffeevollautomaten vor, während EUGESTA und Innocent PRO die Einhaltung dieser Preise im Einzelhandel überwachten und aufrechterhielten, um ein einheitliches Preisniveau in Lettland zu sichern. Geldbußen: Rickman Trade OÜ mit lettischer Filiale 255.938,04 EUR, EUGESTA 232.636,20 EUR und Innocent PRO nach 10 % Vergleichsnachlass 23.525,93 EUR, zusammen 512.100,17 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller und Händler dürfen Wiederverkaufspreise empfehlen, aber weder vorgeben noch deren Einhaltung überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbot von Preisbindung im Vertrieb

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 11 Abs. 1 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Innocent PRO erhielt nach einem Vergleichsangebot 10 % Nachlass.
Veröffentlicht
07.05.2026

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19.03.2026 Mavera ABMavera: 14,3 Mio. SEK für Exklusivklauseln mit versicherungsmedizinischen Beratern SchwedenMissbrauch von Marktmacht 1,32 Mio. €

Konkurrensverket stellte fest, dass Mavera AB seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es seit dem 1. Januar 2021 in Verträgen mit Unternehmen, die versicherungsmedizinische Beratung erbringen, Exklusivklauseln anwendet, die Beratung für konkurrierende Anbieter untersagen. Die Behörde setzte eine Wettbewerbsschadensgebühr (konkurrensskadeavgift) von 14.300.000 SEK fest und ordnete an, die Klauseln nicht mehr anzuwenden und die Vertragspartner binnen sechs Wochen zu informieren; die Anordnung ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 30.000.000 SEK bewehrt. Mavera hat Rechtsmittel beim Patent- och marknadsdomstolen eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusivbindungen eines marktbeherrschenden Auftraggebers gegenüber Dienstleistern können Wettbewerber vom Markt fernhalten und sind kartellrechtlich hoch riskant.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitätsklauseln marktbeherrschender Unternehmen

Behörde / Gericht
Konkurrensverket
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
2 kap. 7 § konkurrenslagen (2008:579); Art. 102 AEUV; 3 kap. 1 § och 3 kap. 5 § första stycket 1 KL
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 14.300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.

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18.03.2026 Míla hf.Island: Míla zahlt 200 Mio. ISK wegen Verstoßes gegen Fusionsauflagen IslandFusionskontrolle 1,39 Mio. €

Die Telekom-Infrastrukturgesellschaft Míla hf. räumte in einem Vergleich mit Samkeppniseftirlitið ein, von Oktober 2023 bis Dezember 2024 gegen die Auflagen aus dem Vergleich vom September 2022 zur Übernahme durch Ardian verstoßen zu haben: Häufigkeit und Umfang ihrer Kontakte zu Síminn waren geeignet, dessen Anreiz zu schwächen, über die vertragliche Abnahmepflicht hinaus Vorleistungen bei Míla-Wettbewerbern einzukaufen. Míla zahlt eine Geldbuße von 200.000.000 ISK und übernimmt zusätzliche Auflagen; zugleich wurden einzelne Auflagen wegen veränderter Marktverhältnisse auf Gebiete mit erheblicher Marktmacht von Míla beschränkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fusionsauflagen gelten auch für den laufenden Vertriebskontakt; wer ihnen unterliegt, muss Kundenansprache und Vertriebsaktivitäten gegen die Auflagen prüfen und dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Fusionsauflagen im Tagesgeschäft, insbesondere im Kontakt mit Großkunden

Behörde / Gericht
Samkeppniseftirlitið
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Verstoß gegen Fusionsauflagen (Art. 4 und 8 eines früheren Vergleichs); Vergleich nach Art. 17f Abs. 1 Samkeppnislög Nr. 44/2005 (isländisches Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 200.000.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2026.

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17.03.2026 Morellato S.p.A.AGCM: 25,9 Mio. Euro gegen Morellato wegen Online-Preisbindung und Marktplatzverbot ItalienKartelle und Absprachen 25,9 Mio. €

Die AGCM stellte fest, dass Morellato in ihrem selektiven Vertriebssystem für Schmuck und Uhren vom 20. Juli 2018 bis 23. Dezember 2025 den Händlern die Online-Wiederverkaufspreise vorgab und ihnen die Nutzung von Drittmarktplätzen und Vermittlungsplattformen untersagte; als Vergeltung blockierte Morellato Bestellungen (Art. 101 Abs. 1 AEUV). Die Geldbuße beträgt 25.895.043 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller dürfen Händlern keine Online-Verkaufspreise vorschreiben und Plattformverkäufe nicht pauschal verbieten, und Liefersperren als Druckmittel verschärfen den Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung und Plattformverbote im Onlinevertrieb

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Weil die Einstufung des Marktplatzverbots als Wettbewerbsbeschränkung neu war, bemaß die AGCM die Buße allein nach der Preisbindung im Onlinekanal.
Veröffentlicht
31.03.2026

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17.03.2026 Syndicat National des Moniteurs du Ski Français (SNMSF)Skilehrerverband SNMSF: 3,4 Mio. EUR für Exklusivitätspflicht der ESF-Lehrer FrankreichKartelle und Absprachen 3,4 Mio. €

Die Mustervereinbarung des größten französischen Skilehrerverbands verbot den Lehrern der Écoles du Ski Français vom 12.05.2006 bis 04.02.2025, für konkurrierende Skischulen oder eigene Kunden zu unterrichten, und drohte bei Verstößen den Ausschluss an; die Autorité de la concurrence wertete das als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt für Skiunterricht. Sie verhängte 3,4 Mio. EUR, erstmals in einem regulären Verfahren bemessen am Umsatz der Verbandsmitglieder, und ordnete an, die Regeln zu ändern, die Entscheidung zu veröffentlichen und bei Zahlungsunfähigkeit die Mitglieder zu Beiträgen aufzurufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Berufsverbände haften kartellrechtlich für Satzungs- und Musterregeln, die ihren Mitgliedern die Arbeit für Wettbewerber untersagen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wettbewerbsbeschränkende Regeln in Berufsverbänden

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. L. 420-1 Code de commerce; Bemessung nach Art. L. 464-2 Code de commerce (Umsetzung der ECN+-Richtlinie)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.03.2026

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12.03.2026 Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE)Portugal: 4,5 Mio. Euro gegen Zeitarbeitsverband APESPE wegen Abwerbeverbot PortugalKartelle und Absprachen 4,52 Mio. €

Der Verband der Zeitarbeitsunternehmen (rund 40 Mitglieder) verpflichtete seine Mitglieder in seinem Ethikkodex von 1987 bis März 2025, Leiharbeitnehmer der anderen nicht abzuwerben. Die Wettbewerbsbehörde wertete dies als wettbewerbswidrigen Verbandsbeschluss im Arbeitsmarkt und verhängte 4.519.000 Euro, bemessen an den Umsätzen der Mitglieder; die Entscheidung ist anfechtbar (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein Ethikkodex eines Verbands kann ein Kartell sein – Abwerbeverbote zwischen Wettbewerbern sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

No-Poach-Absprachen in Verbandsregeln

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.03.2026 Alderson Logistics Limited; Supa Shavings (2022) LimitedAlderson Logistics und Supa Shavings: 420.000 NZD für eine wettbewerbsschädliche Übernahme ohne Freigabe NeuseelandFusionskontrolle 214.691 €

Alderson Logistics und die verbundene Supa Shavings (2022) übernahmen im Mai 2022 ohne Freigabeantrag die Geschäfte der beiden größten Lieferanten von losen Holzspänen als Einstreu für Geflügel- und Ziegenhalter im Waikato, die zusammen mindestens 70 bis 80 % Marktanteil hatten und einander die engsten Wettbewerber waren. Nach einer Einigung mit der Commerce Commission verhängte der High Court eine mutmaßlich vereinbarte Geldstrafe von 420.000 NZD gemeinsam gegen beide wegen Verstoßes gegen das Übernahmeverbot des s 47 Commerce Act. Erstmals hatte die Kommission bei einem eingeräumten Verstoß zusätzlich eine Veräußerung verlangt; diese kam nicht zustande.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ohne Anmeldepflicht sollten Übernahmen unter engen Wettbewerbern vorab kartellrechtlich geprüft und bei Zweifeln zur Freigabe angemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Prüfung von Übernahmen ohne Anmeldepflicht

Behörde / Gericht
High Court Auckland (Klage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Commerce Act 1986, s 47
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
09.03.2026

Originalbetrag 420.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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06.03.2026 ΚΟΜΠΑ Μονοπρόσωπη Ε.Π.Ε. und HAPPY DOG Α.Ε. ΖωοτροφώνGriechenland: rund 482.500 Euro gegen Tierfutter-Importeure wegen Preisbindung GriechenlandKartelle und Absprachen 482.498 €

Zwei Importeure von Hunde- und Katzenfutter überwachten die Endkundenpreise ihrer Händler auf Preisvergleichsportalen und forderten sie zur Anpassung an ihre Preislisten auf; die Händler folgten. Im Vergleichsverfahren (Entscheidung 901/2026) verhängte die Wettbewerbskommission 387.498 Euro gegen KOMPA und 95.000 Euro gegen Happy Dog; der Fall begann mit einem Hinweis über die anonyme Whistleblowing-Plattform der Behörde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisempfehlungen dürfen nicht durch Monitoring und Anrufe bei Händlern durchgesetzt werden – und Hinweisgeberkanäle der Behörden machen solche Praktiken sichtbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbot der Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren mit reduzierten Geldbußen
Veröffentlicht
06.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.03.2026 SIA "SS"Kleinanzeigenportal ss.lv sperrte Nutzer der Konkurrenz – 186.781 Euro Buße LettlandMissbrauch von Marktmacht 186.781 €

Der Betreiber von ss.lv/ss.com (Marktanteil über 60 %) löschte von März 2020 bis Mai 2021 Anzeigen und sperrte Konten von Nutzern – vor allem Autohändlern und Maklern –, die parallel auf der Konkurrenzplattform pp.lv inserierten; wer sich mit einer inbox.lv-Adresse registrieren wollte, musste zusätzlich eine andere E-Mail-Adresse angeben. Der Wettbewerbsrat wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV), verhängte 186.780,65 Euro und verlangte objektive Kriterien für den Umgang mit Kunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktführende Plattformen dürfen Nutzer nicht für Multi-Homing bestrafen – interne Moderationsregeln brauchen objektive Kriterien.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Grenzen im Umgang mit Kunden von Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
18.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.03.2026 Aramex New Zealand Holdings LimitedAramex: 700.000 NZD wegen Kundenaufteilung im Wiederverkäufervertrag NeuseelandKartelle und Absprachen 355.800 €

Der Kurierdienst schloss 2021 mit einem als Wiederverkäufer tätigen Wettbewerber einen Vertrag, der Kunden aufteilte und Preise festlegte, und wandte die Wettbewerbsverbotsklausel einmal auch an; der Text war aus einer älteren Fastway-Vorlage kopiert. Auf die Zivilklage der Commerce Commission bestätigte der High Court am 4. März 2026 die gemeinsam vorgeschlagene mutmaßliche Strafe von 700.000 NZD (Ausgangspunkt 1 Mio. NZD, 30 % Abschlag).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertragsvorlagen gehören regelmäßig auf den kartellrechtlichen Prüfstand, bevor sie für neue Partner kopiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Prüfung von Vertragsvorlagen

Behörde / Gericht
High Court Auckland (Klage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Commerce Act 1986, s 30
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Verwarnungen oder Verstöße, freiwillige Herausgabe von Unterlagen und Befragungen, frühes Eingeständnis und Reue, neue Verträge ohne die Klausel sowie ein neues Wettbewerbs-Compliance-Programm in Neuseeland und Australien.
Haftung von Führungskräften
Den Vertrag erstellte der nationale Vertriebsleiter aus einer Vorlage; ein ranghöherer Beschäftigter unterschrieb ihn, ohne den Inhalt zu prüfen.
Veröffentlicht
04.03.2026

Originalbetrag 700.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.03.2026 Killer GmbH & Co KG, Killer GmbHAbfallkartell: 278.000 € Geldbuße gegen Entsorger Killer trotz Kronzeugenstatus ÖsterreichKartelle und Absprachen 278.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Killer GmbH & Co KG und die Killer GmbH mutmaßlich 278.000 EUR wegen Teilnahme am österreichweiten Kartell in der Abfallwirtschaft von Juli 2002 bis März 2021, vor allem in Nieder- und Oberösterreich und vereinzelt in Tirol. Die Beteiligten sprachen Preise ab, teilten Gebiete und Kunden auf und tauschten wettbewerbssensible Informationen aus, auch bei Ausschreibungen zur Abfallsammlung. Die Geldbuße wurde wegen des Kronzeugenstatus und der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung gemindert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Kronzeugenantrag erst nach einer Hausdurchsuchung kann die Geldbuße mindern, erspart sie aber nicht zwingend; Unternehmen sollten Verdachtsmomente früh intern aufklären.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebiets- und Kundenaufteilung in regionalen Märkten

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die Zusammenarbeit im Kronzeugenprogramm und die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.
Veröffentlicht
15.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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18.02.2026 Wilmar SA (Pty) LtdSpeiseöl-Verfahren: Wilmar SA zahlt mutmaßlich 1 Mio. ZAR und sagt Gemeinwohlmaßnahmen zu SüdafrikaKartelle und Absprachen 52.689 €

Das Competition Tribunal bestätigte am 18.02.2026 einen Vergleich zwischen der Competition Commission und Wilmar SA (Pty) Ltd (früher Wilmar Continental Edible Oils and Fats) im seit 2016 laufenden Verfahren wegen mutmaßlicher Preisabsprachen und – später ergänzt – Marktaufteilung bei Speiseölen, Backfetten und Margarine. Ohne einen Verstoß einzuräumen, zahlt Wilmar mutmaßlich 1.000.000 ZAR und sagt über fünf Jahre Gemeinwohlmaßnahmen im Wert von 49,5 Mio. ZAR zu, unter anderem Stipendien, Schulinfrastruktur einschließlich der Beseitigung von Grubenlatrinen und einen Förderfonds für Kleinunternehmen; hinzu kommen ein Compliance-Programm und Investitionszusagen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vergleiche mit der südafrikanischen Wettbewerbsbehörde können Gemeinwohlzusagen enthalten, die den Zahlbetrag um ein Vielfaches übersteigen – das gehört in die Risikobewertung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabsprachen in der Lebensmittelindustrie

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 4(1)(b)(i) und/oder (ii) Competition Act 89 of 1998 (Vorwurf, ohne Anerkenntnis)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
18.02.2026

Originalbetrag 1.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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