Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission) 8,93 Mio. € 100 % · 16 Fälle
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 3,63 Mio. € 41 % · 2 Fälle
- Transport, Logistik und Schifffahrt 1,94 Mio. € 22 % · 1 Fall
- Industrie und Maschinenbau 1,79 Mio. € 20 % · 2 Fälle
- Lebensmittel und Landwirtschaft 895.502 € 10 % · 5 Fälle
- Chemie und Pharma 236.068 € 3 % · 1 Fall
- Handel und E-Commerce 228.814 € 3 % · 2 Fälle
- Medien und Online-Plattformen 211.657 € 2 % · 2 Fälle
- Bau und Immobilien 2.596 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 77.886 € |
| 2023 | 3 | 3,14 Mio. € |
| 2024 | 4 | 3,86 Mio. € |
| 2025 | 4 | 1,79 Mio. € |
| 2026 | 4 | 55.813 € |
16 Fälle
15.06.2026 The South African Breweries (Pty) LtdFusionsauflage: SAB muss Mitarbeiterbeteiligung für frühere Beschäftigte neu berechnen Anordnung
Das Competition Tribunal ordnete am 15.06.2026 auf Grundlage eines Vergleichs zwischen Competition Commission, The South African Breweries (Pty) Ltd (SAB) und den Treuhändern des Zenzele-Mitarbeiterbeteiligungsprogramms an, die Zuteilung aus dem Programm neu zu berechnen und dabei frühere SABMiller-Beschäftigte zu berücksichtigen, die zur CCBSA-Gruppe (Coca-Cola Beverages South Africa) gewechselt waren; die seit 2020 treuhänderisch zurückgehaltenen Mittel sind mutmaßlich binnen 30 Tagen auszuzahlen. Anlass war die mutmaßliche Nichteinhaltung einer Auflage aus der Fusionsfreigabe von 2017, wonach diese Beschäftigten durch die Transaktion keine Leistungen aus dem Programm verlieren durften. Einwände, die im Namen aktueller Beschäftigter erhoben wurden, wies das Tribunal zurück.
Auflagen aus einer Fusionsfreigabe – auch zugunsten von Beschäftigten – bleiben bindend und werden notfalls Jahre später durchgesetzt; ihre Umsetzung braucht eine klare Zuständigkeit im Unternehmen.
Umsetzung von Fusionsauflagen zu Beschäftigtenbeteiligungen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998: Durchsetzung der Fusionsauflage 4.6 aus LM021Apr17 über Section 27(1)(d) i. V. m. Section 16(3); Antrag nach Section 49D i. V. m. Section 58(1)(b)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Competition Tribunal, CO166Jan22, Competition Commission v The South African Breweries (Pty) Ltd and Others, Reasons for Decision and Order, 15.06.2026 Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal case file CO166Jan22 (Outcome: Confirmed, Order date 2026-06-15) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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27.05.2026 Seed Bearing Fields (Pty) LtdLebensmittel-Ausschreibung: Seed Bearing Fields räumt Preisabsprache ein 528 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 27.05.2026 eine Einigung, in der die Seed Bearing Fields (Pty) Ltd aus Limpopo einräumte, mit der Mogodumo Bakone Holding (Pty) Ltd Preise für eine Ausschreibung des Limpopo Department of Health über die Lieferung verderblicher Lebensmittel abgesprochen zu haben. Die Direktoren beider Bieter sind familiär verbunden; die Unternehmen teilten sich Büro und Dienstleister und reichten auffällig ähnliche Angebote ein. Seed Bearing Fields zahlt mutmaßlich eine Verwaltungsstrafe von 10.044 ZAR und muss an einer Kartellrechtsschulung der Competition Commission teilnehmen.
Verbundene Unternehmen, die getrennt bieten, dürfen ihre Preise nicht abstimmen – gemeinsame Büros, Dienstleister und ähnliche Unterlagen machen Absprachen leicht erkennbar.
Verbundene Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i) und (iii) Competition Act 89 of 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
Originalbetrag 10.044 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2026.
- Competition Tribunal, CO008Apr26, Order confirming consent agreement Competition Commission v Seed Bearing Fields (Pty) Ltd, decided 27.05.2026 (mit Consent Agreement) Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal case file CO008Apr26 (Remedy: Penalty; sections 4(1)(b)(i), (iii)) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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21.04.2026 Gwalimba Construction (Pty) LtdMutmaßliche Absprache bei Behördenauftrag: Gwalimba Construction zahlt mutmaßlich 50.000 ZAR 2.596 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 21.04.2026 eine Einigung mit der Gwalimba Construction (Pty) Ltd. Nach einer Beschwerde des Department of Home Affairs hatte die Competition Commission festgestellt, dass Gwalimba und die Superway Construction (Pty) Ltd vereinbart hatten, bei bestimmten Ausschreibungen nicht gegeneinander anzutreten – betroffen war unter anderem eine Preisanfrage für Instandsetzungsarbeiten zum Brandschutz an einem Amtsgebäude in Pretoria. Ohne Haftungsanerkenntnis zahlt Gwalimba mutmaßlich 50.000 ZAR Verwaltungsstrafe, kooperiert bei der Verfolgung von Superway und führt ein Kartellrechts-Compliance-Programm ein.
Auch kleine Bauunternehmen müssen bei Angeboten an öffentliche Auftraggeber jede Abstimmung mit Wettbewerbern unterlassen – die Behörden verfolgen solche Absprachen auch gegenüber Kleinbetrieben.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i), (ii) und (iii) Competition Act 89 of 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Nach Angaben der Parteien: Kooperation mit der Behörde, kleines Unternehmen ohne frühere Verstöße, Auftrag nicht erhalten.
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.04.2026.
- Competition Tribunal: Press Release: Tribunal confirms settlement of alleged collusion by Gwalimba Construction in public sector collusive tendering case (23.04.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
- Competition Tribunal, CO107Oct25, Order confirming consent agreement Competition Commission v Gwalimba Construction (Pty) Ltd, decided 21.04.2026 Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal case file CO107Oct25 (Order date 2026-04-21; sections 4(1)(b)(i), (ii), (iii)) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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18.02.2026 Wilmar SA (Pty) LtdSpeiseöl-Verfahren: Wilmar SA zahlt mutmaßlich 1 Mio. ZAR und sagt Gemeinwohlmaßnahmen zu 52.689 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 18.02.2026 einen Vergleich zwischen der Competition Commission und Wilmar SA (Pty) Ltd (früher Wilmar Continental Edible Oils and Fats) im seit 2016 laufenden Verfahren wegen mutmaßlicher Preisabsprachen und – später ergänzt – Marktaufteilung bei Speiseölen, Backfetten und Margarine. Ohne einen Verstoß einzuräumen, zahlt Wilmar mutmaßlich 1.000.000 ZAR und sagt über fünf Jahre Gemeinwohlmaßnahmen im Wert von 49,5 Mio. ZAR zu, unter anderem Stipendien, Schulinfrastruktur einschließlich der Beseitigung von Grubenlatrinen und einen Förderfonds für Kleinunternehmen; hinzu kommen ein Compliance-Programm und Investitionszusagen.
Vergleiche mit der südafrikanischen Wettbewerbsbehörde können Gemeinwohlzusagen enthalten, die den Zahlbetrag um ein Vielfaches übersteigen – das gehört in die Risikobewertung.
Preisabsprachen in der Lebensmittelindustrie
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i) und/oder (ii) Competition Act 89 of 1998 (Vorwurf, ohne Anerkenntnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
Originalbetrag 1.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.02.2026.
- Competition Tribunal: Competition Tribunal confirms settlement in edible oils alleged price-fixing matter (18.02.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
- Competition Commission: The Commission welcomes Tribunal confirmation of the settlement agreement concluded with Wilmar SA (Pty) Ltd (24.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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25.08.2025 FirstRand Bank Ltd (WesBank); Toyota Financial Services South Africa Ltd; Toyota Motor Corporation u. a. (6 Unternehmen)Competition Tribunal: WesBank und Toyota-Firmen zahlen mutmaßlich 30 Mio. ZAR wegen Wettbewerbsverbot 1,46 Mio. €
Laut Competition Commission verpflichtete ein Wettbewerbsverbot im Gesellschaftervertrag von Toyota Financial Services South Africa (TFSSA) aus dem Jahr 2000, an der WesBank zu einem Drittel beteiligt ist, die Beteiligten, bei der Finanzierung von Toyota-Fahrzeugen nicht miteinander zu konkurrieren; WesBank leitete deshalb Finanzierungsanfragen von Kunden an TFSSA weiter (Marktaufteilung). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis wird das Verbot gelockert, sodass WesBank Privatkunden und Händlern auf deren Wunsch Finanzierungsangebote machen darf, und die sechs Beteiligten (FirstRand Bank, deren Sparte WesBank, TFSSA, Toyota Motor Corporation, Toyota Financial Services (UK), Toyota South Africa) zahlen mutmaßlich gemeinsam oder einzeln 30 Mio. ZAR. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wettbewerbsverbote in Gesellschafterverträgen von Gemeinschaftsunternehmen müssen regelmäßig überprüft werden, weil sie Kunden die Wahl zwischen Anbietern nehmen können.
Wettbewerbsverbote in Gemeinschaftsunternehmen und Kundenwahlfreiheit
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(ii); ss. 49D, 58(1)(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Schuldeingeständnis zur Beendigung langwieriger Verfahren.
- Veröffentlicht
- 25.08.2025
Originalbetrag 30.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.08.2025.
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08.04.2025 Pailpac (Pty) LtdVorwurf des Marktmachtmissbrauchs: Pailpac zahlt mutmaßlich 5 Mio. ZAR und beendet Exklusivverträge 236.068 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 08.04.2025 einen Vergleich mit Pailpac (Pty) Ltd, einem Hersteller spritzgegossener Kunststoffeimer für die Farben- und Lackindustrie. Die Competition Commission warf dem Unternehmen vor, als marktbeherrschender Anbieter von Behältern für wasserbasierte Farben Großkunden mit (nahezu) exklusiven Lieferverträgen gebunden und Preise unter Kosten eingesetzt zu haben; Pailpac bestreitet dies. Es zahlt dennoch mutmaßlich 5.000.000 ZAR Verwaltungsstrafe, entlässt Kunden aus Exklusivitäts- und automatischen Verlängerungsklauseln, bezieht fünf Jahre lang Verpackungsabfälle von Kleinunternehmen und informellen Sammlern und führt ein Compliance-Programm ein.
Marktstarke Lieferanten sollten Exklusivitäts- und automatische Verlängerungsklauseln kartellrechtlich prüfen lassen, bevor sie Großkunden daran binden.
Exklusivverträge und Preise unter Kosten bei Marktbeherrschung
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Section 8(1)(d)(i) und 8(1)(c) Competition Act 89 of 1998 (Vorwurf der Competition Commission, ohne Anerkenntnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
Originalbetrag 5.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.04.2025.
- Competition Tribunal: Tribunal confirms Pailpac consent agreement: R5 million administrative penalty and an end to exclusive supply arrangements (09.04.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
- Competition Tribunal case file CR055Jun24/SA142Dec24 (Outcome: Confirmed, Order date 2025-04-08) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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04.03.2025 Vermont Sales (Pty) LtdCompetition Tribunal: mutmaßlich 900.000 ZAR gegen Vermont Sales wegen Rabattgrenze für Händler 46.020 €
Der Importeur und Großhändler von Elektrowerkzeugen soll Händlern ohne eigenen Lagerbestand untersagt haben, Festool-Produkte unter der Listenpreisempfehlung zu bewerben, und höchstens 15 % Rabatt zugelassen haben (Mindestpreisbindung). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt Vermont mutmaßlich 900.000 ZAR in drei Raten und führt ein Compliance-Programm mit jährlich aktualisierten Schulungen ein.
Auch Vorgaben zur beworbenen Preishöhe oder maximale Rabattsätze gegenüber Händlern können verbotene Preisbindung sein.
Rabattvorgaben und Werbebeschränkungen für Händler
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 5(2); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b), 59
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Vermont ging von sich aus auf die Commission zu, um die Sache einvernehmlich zu beenden; Schulungen hatten bereits begonnen.
- Veröffentlicht
- 04.03.2025
Originalbetrag 900.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2025.
- Competition Tribunal, CO141Dec24: Order confirming consent agreement, Competition Commission v Vermont Sales (Pty) Ltd (04.03.2025) Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal confirms R900 000 settlement in matter involving alleged minimum resale price maintenance (04.03.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
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17.02.2025 DH Brothers Industries (Pty) Ltd t/a WillowtonCompetition Tribunal: Willowton zahlt mutmaßlich 1 Mio. ZAR und sagt 100 Mio. ZAR für Gemeinwohl zu 51.783 €
Die Competition Commission hatte 2016 gegen mehrere Speiseölhersteller wegen mutmaßlicher Preisabsprachen und Marktaufteilung ermittelt; die Willowton-Gruppe hatte die Ermittlungen jahrelang gerichtlich angefochten, Feststellungen gab es nicht. Mit dem bestätigten Vergleich zahlt Willowton ohne Schuldeingeständnis mutmaßlich 1 Mio. ZAR und sagt über fünf Jahre Gemeinwohlleistungen von 100 Mio. ZAR zu (20 Mio. Bildungsstiftung, 30 Mio. Lebensmittelspenden, 50 Mio. Einkauf bei B-BBEE-Unternehmen) sowie ein Compliance-Programm.
Auch ohne festgestellten Verstoß kann ein Kartellverfahren mit erheblichen Zahlungs- und Gemeinwohlzusagen enden; ein wirksames Compliance-Programm ist die bessere Vorsorge als jahrelanger Rechtsstreit.
Umgang mit kartellrechtlichen Ermittlungen und Vergleichsoptionen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(i) und (ii); ss. 49D, 58(1)(b)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Kein Schuldeingeständnis und keine Feststellungen der Commission; pragmatischer Vergleich nach langer Prozessdauer.
- Veröffentlicht
- 17.02.2025
Originalbetrag 1.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.02.2025.
- Competition Tribunal, CO155Jan25: Order confirming consent agreement, Competition Commission v DH Brothers Industries (Pty) Ltd t/a Willowton (17.02.2025) Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal greenlights R101m settlement with Willowton Group over price fixing and market division allegations (17.02.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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14.08.2024 ein südafrikanischer Hersteller von VerpackungspapierCompetition Tribunal: Verpackungspapierhersteller zahlt 21,3 Mio. ZAR wegen Absprachevorwürfen 1,07 Mio. €
Nach den Ermittlungen der Competition Commission hatten der Hersteller und ein Wettbewerber seit etwa 1998 vereinbart, nicht um die angestammten Kunden des jeweils anderen bei Verpackungspapier zu konkurrieren, Angebote abgestimmt und sich regelmäßig dazu getroffen; beim Einkauf von Altpapier sollen sie Preise abgesprochen haben. Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt der Hersteller 21.298.478,38 ZAR in drei Raten und führt ein Compliance-Programm ein.
Wenn Unternehmen zugleich Lieferanten und Wettbewerber sind, müssen Gespräche strikt auf die Lieferbeziehung begrenzt bleiben; Absprachen über 'angestammte' Kunden sind Kundenaufteilung.
Kundenaufteilung und Angebotsabsprachen zwischen Lieferanten und Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(i), (ii) und (iii); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Schuldeingeständnis; Ratenzahlung.
- Veröffentlicht
- 14.08.2024
Originalbetrag 21.298.478,38 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.08.2026 · Direktlink
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26.07.2024 ein niederländischer Hersteller von Wechselrichtern und LadegerätenCompetition Tribunal: 14,2 Mio. ZAR gegen Wechselrichterhersteller wegen Preisbindung online 718.378 €
Der niederländische Hersteller von Wechselrichtern und Ladegeräten soll von März 2020 bis mindestens Ende 2022 über seine Distributoren durchgesetzt haben, dass Onlinehändler höchstens 10–15 % Rabatt auf die empfohlenen Verkaufspreise gewähren, unter Androhung von Rabattkürzung oder Liefersperre (Mindestpreisbindung). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt der Hersteller 14.232.581 ZAR und muss ein Compliance-Programm mit Schulungen zur Preisbindung einführen.
Eine als unverbindlich bezeichnete Preisempfehlung wird zur verbotenen Preisbindung, sobald Rabattgrenzen mit Liefer- oder Konditionsdrohungen durchgesetzt werden.
Unverbindliche Preisempfehlungen und Rabattvorgaben gegenüber Händlern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 5(2); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b), 59
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Schuldeingeständnis; der Hersteller verwies auf fehlenden After-Sales-Support bei Billigangeboten.
- Veröffentlicht
- 17.09.2024
Originalbetrag 14.232.581 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.07.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.07.2026 · Direktlink
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18.03.2024 zwei südafrikanische UmzugsunternehmenUmzugskartell: zwei südafrikanische Umzugsunternehmen zahlen 40 Mio. ZAR für Deckangebote 1,94 Mio. €
Das Competition Tribunal bestätigte am 18.03.2024 einen Vergleich, in dem zwei Umzugsunternehmen, Tochtergesellschaften einer Transportgruppe, ihre Beteiligung an einem Kartell mit Deckangeboten einräumten; betroffen waren Aufträge von Behörden, Großunternehmen und Privatkunden, der vorgeworfene Zeitraum reicht von 2007 bis mindestens 2012. Vorgeworfen wurden dem einen Unternehmen 649 und dem anderen 37 Fälle; beide haften gesamtschuldnerisch für eine Verwaltungsstrafe von 40.000.000 ZAR. Im Vergleich sagte die Competition Commission zu, ihr Verfahren gegen eine Schwestergesellschaft zurückzunehmen.
Deckangebote zugunsten eines Wettbewerbers sind Submissionsabsprachen – auch viele kleine Einzelaufträge summieren sich zu hohen Strafen.
Submissionsabsprachen und Deckangebote
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i) und (iii) Competition Act 89 of 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 20.03.2024
Originalbetrag 40.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.03.2026 · Direktlink
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13.02.2024 ein südafrikanischer AußenwerbeanbieterCompetition Tribunal: 2,7 Mio. ZAR gegen Außenwerbeanbieter wegen Branchen-Verhaltenskodex 133.771 €
Die Mitglieder eines Außenwerbungsverbands hatten laut Competition Commission von etwa 2004 bis 2018 in einem Verhaltenskodex einheitliche Stornogebühren (75 % des Restvertrags), Gutschriften bei mangelhafter Beleuchtung, Entgelte bei verspäteter Materiallieferung und Gebühren für das Entfernen von Plakaten festgelegt (Festsetzung von Preisen und Geschäftsbedingungen). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt die Außenwerbesparte eines Medienunternehmens 2.717.950 ZAR in zwölf Raten und stellt zehn kleinen Unternehmen in Hand historisch benachteiligter Personen kostenlose Werbeleistungen im Wert von 1.358.976 ZAR bereit.
Ein Verbandskodex, der Gebühren und Vertragsbedingungen für alle Mitglieder festlegt, kann eine Preisabsprache sein; Verbandsarbeit gehört unter kartellrechtliche Aufsicht.
Kartellrisiken in Verbänden und Branchenkodizes
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(i); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Schuldeingeständnis; Ratenzahlung.
- Veröffentlicht
- 13.02.2024
Originalbetrag 2.717.950 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.02.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.02.2026 · Direktlink
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15.11.2023 eine internationale GroßbankDevisenkartell USD/ZAR: internationale Großbank zahlt 42,7 Mio. ZAR und kooperiert 2,17 Mio. €
Das Competition Tribunal bestätigte am 15.11.2023 einen Vergleich, in dem eine internationale Großbank einräumte, sich zwischen 2007 und 2013 an Preisabsprachen und Marktaufteilung im Kassahandel mit dem Währungspaar USD/ZAR beteiligt zu haben, etwa durch abgestimmte Geld- und Briefkurse über Chat-Plattformen. Die Bank zahlt eine Verwaltungsstrafe von 42.715.880 ZAR, führt ihr Compliance-Programm fort und unterstützt die Competition Commission mit Beweismitteln bei der Verfolgung der übrigen der insgesamt 28 beschuldigten Banken.
Chats zwischen Händlern konkurrierender Banken über Kurse und Spreads sind kartellrechtlich hochriskant und gehören in Überwachung und Schulung des Handelsbereichs.
Kartellrecht im Handel: Kontakte zwischen Händlern konkurrierender Banken
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i) und (ii) Competition Act 89 of 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 15.11.2023
Originalbetrag 42.715.880 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.11.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.11.2025 · Direktlink
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03.10.2023 ein südafrikanischer KonsumgüterherstellerCompetition Tribunal: Konsumgüterhersteller zahlt 16 Mio. ZAR im Vergleich zu Marktaufteilung 790.502 €
Nach Feststellung der Competition Commission enthielten die 2004/2005 mit einem Käufer geschlossenen Verkaufs- und Liefervereinbarungen bis etwa 2012 Wettbewerbsverbote, die dem Käufer bestimmte Packungsgrößen und Kundenkanäle bei Speisefetten und -ölen verwehrten (Marktaufteilung). Ohne Schuldeingeständnis zahlt der Hersteller eine Geldbuße von 16 Mio. ZAR, richtet ein Compliance-Programm ein und sagt zusätzlich einen Förderfonds für schwarze Unternehmen über 40 Mio. ZAR, mehr lokalen Einkauf und Hygieneprodukt-Spenden an Schulen über 3 Mio. ZAR zu.
Wettbewerbsverbote beim Verkauf von Geschäftsbereichen müssen kartellrechtlich geprüft werden, denn Kunden- und Produktbeschränkungen zwischen potenziellen Wettbewerbern können als Marktaufteilung gelten.
Wettbewerbsverbote in Unternehmenskauf- und Liefervereinbarungen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(ii); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Schuldeingeständnis; der Hersteller hielt die Beschränkungen für zulässige vertikale Abreden.
- Veröffentlicht
- 09.10.2023
Originalbetrag 16.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.10.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.10.2025 · Direktlink
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03.04.2023 zwei südafrikanische Unternehmen in einer LiefergemeinschaftÜberhöhte Preise für Desinfektionsmittel an die Polizei: 3,55 Mio. ZAR Strafe 182.794 €
Das Competition Tribunal stellte am 03.04.2023 fest, dass ein Anbieter von Arbeitsschutzprodukten, handelnd im Rahmen einer Partnerschaft mit einer Beteiligungsgesellschaft, dem South African Police Service im April 2020 während der Covid-19-Pandemie 10.000 Kanister Handdesinfektionsmittel zu je 25 Litern zu überhöhten Preisen geliefert hatte – 3.550 ZAR je Kanister inklusive Mehrwertsteuer und damit mehr als das Doppelte des damaligen Listenpreises des National Treasury. Nach Auffassung des Tribunals verschaffte die Pandemielage dem Wiederverkäufer Marktmacht; der Übergewinn lag bei über 9 Mio. ZAR. Beide Unternehmen haften gesamtschuldnerisch für eine Verwaltungsstrafe von 3.550.000 ZAR.
In Krisenlagen kann schon ein kleiner Wiederverkäufer Marktmacht haben – Aufschläge gegenüber öffentlichen Auftraggebern müssen sich mit Kosten begründen lassen.
Preisgestaltung in Krisen und bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Section 8(1)(a) Competition Act 89 of 1998 (Preishöhenmissbrauch/excessive pricing; Beweislast nach Section 8(2))
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Erstverstoß; die erschwerenden Umstände (Ausnutzung der Pandemie) überwogen nach Auffassung des Tribunals deutlich.
- Veröffentlicht
- 03.04.2023
Originalbetrag 3.550.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.04.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.04.2025 · Direktlink
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14.11.2022 ein südafrikanisches AußenwerbeunternehmenWerbekartell: Außenwerbeunternehmen zahlt Strafe für abgestimmte Agenturrabatte 77.886 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 14.11.2022 einen Vergleich, in dem ein Medienunternehmen Preisabsprachen einräumte: Medienunternehmen hatten über eine gemeinsame Branchenstelle gleichartige Skonti und Zahlungsbedingungen für Werbeagenturen vereinbart und einen gemeinsamen Dienstleister zur Risikoprüfung der Agenturen eingesetzt. Das Unternehmen zahlt eine Verwaltungsstrafe von 1.389.438 ZAR, leistet zusätzlich 500.198 ZAR an einen Fonds zur Förderung kleiner Medien- und Werbeagenturen in schwarzem Eigentum und kooperiert im weiteren Verfahren; in seinem Namen stellt eine Unternehmensgruppe solchen Agenturen drei Jahre lang Bonus-Werbeflächen bis zu 1.000.000 ZAR pro Jahr bereit.
Auch über einen Branchenverband vereinbarte Skonti und Zahlungsbedingungen sind Preisabsprachen – Konditionen gegenüber Kunden muss jedes Unternehmen selbst festlegen.
Kartellrecht: gemeinsame Konditionen über Branchenverbände
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i) Competition Act 89 of 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 17.11.2022
Originalbetrag 1.389.438 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.11.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.11.2024 · Direktlink