Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 1 Jurisdiktion
693.000 €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
346.500 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK) 693.000 € 100 % · 3 Fälle

Wofür?

nach Unterthema
  1. Kartelle und Absprachen 693.000 € 100 % · 3 Fälle

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Automobil 650.000 € 94 % · 1 Fall
  2. Gesundheitswesen 43.000 € 6 % · 1 Fall
  3. Energie und Versorgung — 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 2023143.000 €
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20241650.000 €
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20251—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

3 Fälle

01.12.2025 SUROVINA d.o.o.; SALOMON d.o.o.; RECIKEL d.o.o.; DINOS d.o.o.Verpackungsentsorgung: AVK stellt Marktaufteilung durch vier Entsorger fest SlowenienKartelle und Absprachen Anordnung

Im wiederaufgenommenen Verfahren stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass die Unternehmen den Markt für Rücknahmesysteme für Verpackungsabfälle aufteilten und vereinbarten, ihre Leistungen für einen Wettbewerber (heute Interzero) einzustellen. Die Behörde ordnete die sofortige Beendigung an; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine frühere Entscheidung von 2019 in derselben Sache ist teilweise rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Absprache, einen gemeinsamen Wettbewerber nicht mehr zu beliefern, ist ein Kartell – auch in regulierten Entsorgungsmärkten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Boykott- und Marktaufteilungsabsprachen

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 ZPOmK-1, Art. 101 AEUV (3062-5/2017)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.09.2024 GA ADRIATIC, trženje in prodaja avtomobilov, d.o.o. (vormals Renault Nissan Slovenija)GA Adriatic (Renault): 650.000 EUR im Vergleich für Absprachen bei Werkstattaufträgen SlowenienKartelle und Absprachen 650.000 €

Die Behörde hatte 2021 festgestellt, dass der Renault-Importeur und vier Autohäuser bei der Reparatur und Wartung von Renault-Fahrzeugen für öffentliche Auftraggeber gegen das Kartellverbot verstießen. Im Vergleichsverfahren nach dem neuen Wettbewerbsgesetz zog GA Adriatic die Klage zurück und erhielt eine Verwaltungssanktion von 650.000 EUR, zahlbar in drei Raten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Autorisierte Händlernetze dürfen sich bei öffentlichen Aufträgen nicht abstimmen – auch wenn Auftraggeber Markenwerkstätten verlangen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen zwischen Hersteller und Händlernetz bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 ZPOmK-1 bzw. Art. 5 ZPOmK-2, Art. 101 AEUV; Vergleich nach Art. 95 ZPOmK-2 (3062-5/2024)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Vergleich mit bis zu 20 % Minderung; Beendigung nach der Durchsuchung, Kooperation.
Veröffentlicht
30.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.12.2023 Veterinarska zbornica SlovenijeTierärztekammer: 43.000 EUR für Rabatt- und Werbeverbot SlowenienKartelle und Absprachen 43.000 €

Die Kammer untersagte ihren Mitgliedern seit 2015 per Berufsordnung, Leistungen unter Listenpreis, mit Rabatten oder kostenlos anzubieten sowie für Preise und Aktionen zu werben – auch online. Als erste Entscheidung nach dem neuen Gesetz und im ersten Vergleichsverfahren verhängte die Wettbewerbsbehörde 43.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berufsordnungen von Kammern sind Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen – Preis- und Werbeverbote darin sind kartellrechtswidrig.

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 5 ZPOmK-2, Art. 101 AEUV (3062-13/2019)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Vergleich mit Anerkenntnis der Verantwortung.
Veröffentlicht
22.01.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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