Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 1 Jurisdiktion
349,1 Mio. €Summe der Geldbeträge
255,8 Mio. €Größter Einzelfall: Ryanair DAC, Ryanair Holdings plc
70 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20252325,8 Mio. €
Q1 20260—
Q2 2026123,3 Mio. €
Q3 20260—

3 Fälle

28.04.2026 Amica Chips S.p.A., Pata S.p.A., Preziosi Food S.p.A.Italien: 23,3 Mio. € gegen Amica Chips, Pata und Preziosi Food wegen Snack-Kartell ItalienKartelle und Absprachen 23,3 Mio. €

Drei Hersteller von Salzgebäck und Chips teilten in einer geheimen, fortgesetzten Absprache die Belieferung des Lebensmittelhandels mit Handelsmarken-Snacks untereinander auf. Geldbußen: Amica Chips 8.239.210 €, Pata 7.555.387 €, Preziosi Food 7.503.550 €; erstmals wandte die AGCM ihr Vergleichsverfahren an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausschreibungen des Handels für Eigenmarken sind Wettbewerb – abgestimmte Scheinangebote an Händler sind ein Kartell.

Bezug zu Schulung und Awareness

Scheinangebote bei Handelsmarken-Ausschreibungen des Einzelhandels

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 14-quater Gesetz 287/1990 (Settlement)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Kronzeugenermäßigung für Pata und Amica Chips; 10 % Settlement-Nachlass für alle
Veröffentlicht
28.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.12.2025 C2MAC Group, Fonderie De Riccardis, Zanardi Fonderie u. a. (Gießereikartell, 12 Unternehmen und Assofond)Italien: 70 Mio. € gegen 16 Gießereien und Verband Assofond wegen Preisindex-Kartell ItalienKartelle und Absprachen 70 Mio. €

Gießereien koordinierten von 2004 bis Juni 2024 über den Verband Assofond ihre Preisstrategien: Sie tauschten sensible Informationen aus und entwickelten gemeinsame Indexierungsmechanismen (‚Assofond-Indikatoren‘), um Preiserhöhungen einschließlich Margen durchzusetzen. Die AGCM verhängte 70 Mio. € (Höchstmaß rund 600 Mio. €) und berücksichtigte die Krise der Branche mildernd. Adressaten: C2MAC Group, Fonderia Corrà, Fonderie De Riccardis, Fonderie Guido Glisenti/Lead Time, Pilenga Baldassarre/E.F. Group, Fonderie Mora Gavardo/Camozzi Group, Zanardi Fonderie, VDP Fonderia, Fonderie Ariotti, Ironcastings, Fonderia Zardo, ZML Industries/Cividale, Assofond.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsame Preisindizes im Verband sind nur zulässig, wenn sie keine Margen- oder Preisabstimmung ermöglichen – Metallverarbeiter sollten Verbandsarbeit kartellrechtlich begleiten lassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbandsindizes und Preisgleitklauseln als Koordinationsinstrument

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Berücksichtigung der schweren Krise des Gießereisektors bei der Bußgeldhöhe
Veröffentlicht
31.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.12.2025 Ryanair DAC, Ryanair Holdings plcItalien: 255,8 Mio. € gegen Ryanair wegen Behinderung von Reisebüros ItalienMissbrauch von Marktmacht 255,8 Mio. €

Ryanair behinderte von April 2023 bis mindestens April 2025 Reisebüros beim Kauf von Ryanair-Flügen in Kombination mit anderen Leistungen, etwa durch Gesichtserkennungsverfahren, Kontolöschungen, Sperren von Zahlungsmitteln und restriktive Partnerverträge. Die AGCM sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und verhängte 255.761.692 € gesamtschuldnerisch.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Anbieter dürfen Vertriebspartner und Wiederverkäufer nicht mit technischen Hürden aus dem Markt drängen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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