Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Competition Tribunal (Hongkong), auf Antrag der Competition Commission 3,43 Mio. € 100 % · 2 Fälle
- Competition Commission (Hongkong) – 0 % · 3 Fälle
Wofür?
nach Unterthema- Kartelle und Absprachen 3,43 Mio. € 100 % · 2 Fälle
- ohne Unterthema – 0 % · 3 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | – |
| 2023 | 2 | 659.106 € |
| 2024 | 0 | – |
| 2025 | 1 | 2,77 Mio. € |
| 2026 | 1 | – |
5 Fälle
17.06.2026 Kangaroo Limited (Keeta)Keeta sagt verbindlich Öffnung ihrer Restaurantverträge zu Anordnung
Die Competition Commission nahm am 17.06.2026 eine Verpflichtungszusage von Kangaroo Limited an, die in Hongkong die Essenslieferplattform Keeta betreibt, eine Tochter von Meituan. Die Behörde hatte Bedenken, dass Klauseln in Keetas Verträgen mit Partnerrestaurants neuen und kleinen Plattformen den Zugang erschweren und den Wettbewerb dämpfen – ein möglicher Verstoß gegen die First Conduct Rule. Keeta hatte die Verträge zuvor freiwillig geändert (Zusammenarbeit mit Plattformen bis 10 % Marktanteil ohne Verlust von Anreizen, leichterer Wechsel, keine Sperre niedrigerer Preise in eigenen Kanälen und auf Konkurrenzplattformen); mit der Annahme sind diese Änderungen bis 28.12.2026 rechtlich bindend und von der Behörde durchsetzbar.
Plattformen sollten ihre Exklusiv- und Preisparitätsklauseln vorsorglich an die Standards anpassen, die die Behörde bei Wettbewerbern bereits durchgesetzt hat.
Exklusivitäts- und Preisparitätsklauseln von Online-Plattformen
- Behörde / Gericht
- Competition Commission (Hongkong)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule); Annahme einer Verpflichtungszusage nach s. 60
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- Competition Commission: Competition Commission accepts commitment offered by Keeta (17.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Commission: Notice regarding the Commission's acceptance of a commitment from Keeta in the Online Food Delivery Platform case (EC/12LD), 17.06.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.01.2025 Hong Kong Commercial Cleaning Services Limited, Man Shun Hong Kong & Kln Cleaning Company LimitedReinigungskartell bei Sozialwohnungs-Ausschreibungen: 22,26 Mio. HKD Unternehmensstrafen 2,77 Mio. €
Das Competition Tribunal verhängte im Januar 2025 mutmaßlich einvernehmlich Geldstrafen gegen zwei Reinigungsunternehmen, die von mindestens Mai 2016 bis August 2018 bei 17 Ausschreibungen der Hong Kong Housing Authority für Reinigungsleistungen in öffentlichen Wohnanlagen (Auftragswert rund 180 Mio. HKD) vertrauliche Angebotsdaten austauschten – eine Preisabsprache nach der First Conduct Rule; aufgedeckt wurde der Fall durch die Beschwerde einer Gruppe, zu der Reinigungskräfte einer Wohnanlage gehörten. Hong Kong Commercial Cleaning Services Limited erhielt 10.960.000 HKD, Man Shun Hong Kong & Kln Cleaning Company Limited am 20.01.2025 11.300.000 HKD. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Teilen sich Wettbewerber Büros, Server oder Personal, braucht es strikte Informationsbarrieren – sonst wird der Austausch von Angebotsdaten zum Kartell.
Informationsaustausch unter Wettbewerbern bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal (Hongkong), auf Antrag der Competition Commission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule), s. 91 (Beteiligung), s. 93(1) (pecuniary penalty), ss. 101–102 (Disqualifikation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Kooperationsnachlass von 9 % für Hong Kong Commercial Cleaning (Einräumung erst nach Festsetzung der Prozesstermine, weniger als fünf Monate vor dem Prozess); für Man Shun Kooperationsnachlass von 15 % (Einräumung vor Einreichung von Zeugenaussagen) und weitere Minderung um 20 %, weil die volle Strafe ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet hätte; Zahlung in vier bzw. acht Quartalsraten.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 20.01.2025
Originalbetrag 22.260.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.01.2025.
- Competition Tribunal: Competition Commission v. Hong Kong Commercial Cleaning Services Ltd and Others, CTEA 2/2021, [2025] HKCT 1, Reasons for Judgment 14.02.2025 Gerichtsentscheidung
- Competition Commission: Competition Commission welcomes Tribunal's orders in cleansing service cartel case (20.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Commission: Hong Kong Commercial Cleaning Services admits liability and agrees to over HK$10 million penalty (09.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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29.12.2023 zwei Hongkonger EssenslieferplattformenZwei Essenslieferplattformen lockern Exklusivbindung ihrer Partnerrestaurants Anordnung
Die Competition Commission nahm am 29.12.2023 Verpflichtungszusagen zweier Essenslieferplattformen an – der Hongkonger Gesellschaft der ersten Plattform sowie der Hongkonger Gesellschaft der zweiten Plattform und ihrer Muttergesellschaft. Deren Verträge mit Partnerrestaurants enthielten Exklusivitäts- und Preisklauseln, die nach Ansicht der Behörde neuen oder kleinen Plattformen den Markteintritt erschweren und damit gegen die First Conduct Rule verstoßen konnten. Die Plattformen müssen Restaurants erlauben, mit Plattformen bis 10 % Marktanteil zusammenzuarbeiten, ohne dadurch Vorteile für Exklusivpartner (etwa niedrigere Provisionen) zu verlieren, den Wechsel erleichtern und Klauseln streichen, die niedrigere Preise in eigenen Kanälen (bei der ersten Plattform auch auf Konkurrenzplattformen) verbieten; die erste Plattform gibt zudem die Kopplung an ihren Abholdienst auf, und die Zusagen gelten drei Jahre.
Exklusivitäts- und Paritätsklauseln marktstarker Plattformen stehen unter kartellrechtlicher Beobachtung und sollten regelmäßig überprüft werden.
Exklusivitäts- und Preisparitätsklauseln von Online-Plattformen
- Behörde / Gericht
- Competition Commission (Hongkong)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6(1) (First Conduct Rule); Annahme von Verpflichtungszusagen nach s. 60
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 29.12.2023
- Competition Commission (Hongkong), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2025 · Direktlink
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14.06.2023 drei Hongkonger Anbieter von KuvertiermaschinenKuvertiermaschinen-Kartell: Tribunal verhängt 5.579.000 HKD gegen drei Anbieter 659.106 €
Das Competition Tribunal verhängte am 14.06.2023 auf gemeinsamen Antrag mit der Competition Commission Geldstrafen gegen drei Anbieter von Kuvertiermaschinen derselben Marke, die zwischen April 2018 und Januar 2019 Preise abgesprochen, Märkte aufgeteilt und Angebote manipuliert hatten (Verstoß gegen die First Conduct Rule). Die beiden Hongkonger Gesellschaften des Markenherstellers (die früher unter dem Markennamen firmierten) zahlen zusammen 1.399.000 HKD, der zweite Anbieter 3.372.000 HKD und der dritte Anbieter 808.000 HKD, zusammen 5.579.000 HKD; hinzu kommen je 476.101 HKD Ermittlungskosten sowie Verfahrenskosten. Es war der erste Fall, in dem alle Untersuchten schon im Ermittlungsstadium nach der Kooperationspolitik der Behörde kooperierten; im Gegenzug verzichtete die Commission auf ein Vorgehen gegen die beteiligten Beschäftigten.
Wer ein Kartell früh offenlegt und mit der Behörde kooperiert, senkt die Strafe deutlich und kann die eigenen Beschäftigten vor persönlicher Verfolgung bewahren.
Preisabsprachen, Marktaufteilung und Angebotsabsprachen im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal (Hongkong), auf Antrag der Competition Commission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule), s. 93 (pecuniary penalty), s. 96 (Ermittlungskosten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Kooperationsnachlässe von 25 % (Markenhersteller, zweiter Anbieter) und 28 % (dritter Anbieter); Haftung und Strafhöhe einvernehmlich festgelegt.
- Veröffentlicht
- 15.06.2023
Originalbetrag 5.579.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.06.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.06.2025 · Direktlink
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10.10.2022 sieben Hongkonger Kfz-GeneralvertreterHongkong: Sieben Kfz-Generalvertreter streichen Werkstattbindung aus Garantien Anordnung
Die Competition Commission nahm am 10.10.2022 Verpflichtungszusagen von sieben Alleinvertriebshändlern für 17 Pkw-Marken an. Ihre Garantiebedingungen verlangten Wartung und Reparatur – auch nicht von der Garantie erfasste – in autorisierten Werkstätten, sonst drohte der Verlust der Garantie; die Behörde sah darin eine mögliche Verletzung der First Conduct Rule (Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen) zulasten freier Werkstätten. Die Händler setzen diese Klauseln nicht mehr durch, streichen sie binnen 90 Tagen aus den Garantieunterlagen, informieren Bestandskunden und sind fünf Jahre gebunden; ein Bußgeld wurde nicht verhängt.
Garantie- und Vertriebsklauseln, die Kunden faktisch an Vertragswerkstätten binden, gehören vor der Verwendung auf den kartellrechtlichen Prüfstand.
Kartellrecht in Vertriebs- und Garantiebedingungen: Werkstattbindung
- Behörde / Gericht
- Competition Commission (Hongkong)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6(1) (First Conduct Rule); Annahme von Verpflichtungszusagen nach s. 60
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 10.10.2022
- Competition Commission (Hongkong), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.10.2024 · Direktlink