Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

17Fälle aus 1 Jurisdiktion
476,7 Mio. €Summe der Geldbeträge (14 Fälle mit Betrag)
3,75 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202222,46 Mio. €
2023368,2 Mio. €
2024340,8 Mio. €
20258365,2 Mio. €
2026129.075 €

17 Fälle

24.09.2026 M&J GroupCMA: Geldbuße gegen Baufirma wegen Beweismittelversteck bei Durchsuchung Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 29.075 €

Bei einer Durchsuchung im Rahmen einer Ermittlung wegen Submissionsabsprachen wurden auf Anweisung einer Führungskraft ein Diensthandy und Unterlagen vom Gelände geschafft; zudem wurde der Besitz eines Diensthandys bestritten. Die CMA verhängte gegen M&J eine Geldbuße von £25.000.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dawn-Raid-Schulungen sind Pflicht: Wer bei einer Durchsuchung Handys oder Unterlagen beiseiteschafft, behindert die Ermittlung, auch wenn er auf Anweisung handelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids), keine Beweismittelbeseitigung

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 40A(1) Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 25.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.09.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.12.2025 Greencore Group plcGreencore/Bakkavor: Übernahme nur mit Verkauf des Saucenwerks in Bristol Vereinigtes KönigreichFusionskontrolle Anordnung

Beim geplanten Erwerb des Lebensmittelherstellers Bakkavor sah die CMA eine wesentliche Wettbewerbsbeschränkung bei gekühlten Eigenmarken-Saucen für britische Supermärkte. Sie gab den Zusammenschluss nur frei, weil Greencore zusagte, sein gesamtes Werk für gekühlte Suppen und Saucen in Bristol samt Beschäftigten an einen vorab bestimmten Käufer zu verkaufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Überschneidungen in kleinen Produktsegmenten können eine ganze Übernahme aufhalten – Abhilfen sollten früh vorbereitet werden.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, s. 73(2) (Undertakings in lieu of reference)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
18.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.10.2025 Barratt Redrow, Persimmon, Taylor Wimpey u. a. (7 Wohnungsbauunternehmen)CMA: Sieben Wohnungsbauer zahlen 100 Mio. GBP nach Verdacht auf Informationsaustausch Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 113,6 Mio. €

Die CMA nahm verbindliche Verpflichtungszusagen von Barratt Redrow, Bellway, Berkeley, Bloor Homes, Persimmon, Taylor Wimpey und Vistry an, nachdem sie untersucht hatte, ob diese wettbewerbssensible Informationen wie erzielte Verkaufspreise ausgetauscht hatten. Die Unternehmen sagten zu, solche Informationen nicht mehr zu teilen, Compliance-Maßnahmen und jährliche Kartellrechtsschulungen einzuführen, an Branchenleitlinien mitzuwirken und gemeinsam 100 Mio. GBP für Programme des bezahlbaren Wohnungsbaus zu zahlen; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon der Austausch aktueller Verkaufspreise mit Wettbewerbern kann ein Kartellverfahren und hohe Zahlungen auslösen; Kontakte zu Wettbewerbern brauchen klare Regeln und Schulung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Austausch von Preis- und Absatzinformationen mit Wettbewerbern

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I prohibition Competition Act 1998 (Verdacht); Verpflichtungszusagen nach section 31A Competition Act 1998
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
30.10.2025

Originalbetrag 100.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.08.2025 GXO Logistics, Inc. und Wincanton LimitedGXO/Wincanton: Supermarkt-Lagerlogistik muss nach Übernahme verkauft werden Vereinigtes KönigreichFusionskontrolle Anordnung

GXO hatte Wincanton bereits im April 2024 übernommen; die CMA verhängte eine Stillhalteanordnung, setzte einen Monitoring Trustee ein und stellte in Phase 2 eine Wettbewerbsbeschränkung bei dedizierten Lagerdienstleistungen für den Lebensmittelhandel fest. Mit den Final Undertakings verpflichtete sich GXO, Wincantons Geschäft für Supermarktkunden zu veräußern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer vor Abschluss der Fusionsprüfung vollzieht, trägt das Risiko, Teile des erworbenen Geschäfts wieder abgeben zu müssen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, ss. 41, 82, 90 (Final Undertakings)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.06.2025 Safran S.A.Safran/Collins: Freigabe nur gegen Verkauf von Stellantrieb-Geschäften Vereinigtes KönigreichFusionskontrolle Anordnung

Die CMA sah beim Erwerb eines Teils des Stell- und Flugsteuerungsgeschäfts von Collins Aerospace (RTX) durch Safran eine wesentliche Wettbewerbsbeschränkung bei Trimmstellantrieben für Höhenleitwerke. Die Freigabe erfolgte nur gegen die Zusage, Safrans nordamerikanisches Stellantriebsgeschäft samt Standorten in Mexiko, Kalifornien und Kanada an einen vorab genehmigten Käufer (Woodward) zu veräußern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Übernahmen in konzentrierten Zuliefermärkten sollten Abhilfen samt Käufer früh vorbereitet werden – die CMA verlangte hier einen Upfront Buyer.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, s. 73 (Undertakings in lieu of reference)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.06.2025

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23.05.2025 Vifor Pharma UK Limited u. a. (CSL-Konzern)CMA: Vifor zahlt 23 Mio. GBP an den NHS nach Verdacht auf Herabsetzung eines Konkurrenten Vereinigtes KönigreichMissbrauch von Marktmacht 27,4 Mio. €

Die CMA hatte untersucht, ob Vifor zwischen 2010 und 2024 eine vermutete beherrschende Stellung bei hochdosierten intravenösen Eisenpräparaten missbraucht hatte, indem es potenziell irreführende Aussagen über die Sicherheit des Konkurrenzprodukts Monofer im Vergleich zum eigenen Ferinject verbreitete. Sie nahm verbindliche Zusagen an: eine freiwillige Zahlung von 23 Mio. GBP an den NHS, eine Richtigstellungskampagne gegenüber Fachkreisen und zusätzliche Compliance-Maßnahmen; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aussagen über die Sicherheit von Konkurrenzprodukten gegenüber Fachkreisen müssen belegt und ausgewogen sein – Herabsetzung kann als Missbrauch von Marktmacht verfolgt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aussagen über Konkurrenzprodukte im Pharmamarketing

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Chapter II prohibition, section 18(1) Competition Act 1998 (Verdacht); Verpflichtungszusagen nach section 31A Competition Act 1998
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
23.05.2025

Originalbetrag 23.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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01.04.2025 Ford, Volkswagen, BMW u. a. (10 Fahrzeughersteller sowie die Verbände ACEA und SMMT)CMA: 77,7 Mio. GBP gegen Autohersteller wegen Absprachen zu Recycling und Werbung Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 92,9 Mio. €

Die CMA stellte zwei Kartellverstöße fest: Die Hersteller hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, in der Werbung keine Recyclingquoten über dem gesetzlichen Mindestwert von 85 % zu nennen, und acht von ihnen sowie später weitere Beteiligte hatten von 2004 bis 2018 als Einkaufskartell abgesprochen, Dienstleistern für die Verwertung von Altfahrzeugen nichts zu zahlen. Im Vergleichsverfahren wurden Geldbußen von insgesamt 77.688.917 GBP verhängt: Ford 18.541.929, Volkswagen 14.755.900, BMW 11.060.925, Nissan/Renault 9.979.826 gesamtschuldnerisch plus 2.800.646 allein für Nissan, Peugeot Citroën/Stellantis 5.189.948, Vauxhall/Opel (mit General Motors und Stellantis als früheren bzw. heutigen Eigentümern) zusammen 5.171.248, Jaguar Land Rover 4.626.404, Toyota 4.502.760, Mitsubishi 898.531, ACEA 114.000 und SMMT 46.800 GBP. Mercedes-Benz hatte das Kartell angezeigt und blieb bußgeldfrei; die EU-Kommission erließ am selben Tag eine eigene Entscheidung für die EU.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Absprachen über Umweltwerbung oder Einkaufskonditionen in Verbandsgremien sind Kartelle – Nachhaltigkeitsziele rechtfertigen keine Abstimmung unter Wettbewerbern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachhaltigkeitsabsprachen und Einkaufskartelle in Verbandsgremien

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I prohibition, section 2(1) Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
20 % Vergleichsnachlass für alle Adressaten; zusätzliche Kronzeugenabschläge für Peugeot Citroën und Vauxhall/Opel samt ihrer heutigen und früheren Eigentümerinnen Stellantis und General Motors (45 %), die SMMT (35 %) und Mitsubishi (25 %); vollständiger Bußgelderlass für Mercedes-Benz als Erstanzeiger.
Veröffentlicht
01.04.2025

Originalbetrag 77.688.917 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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21.03.2025 BT, IMG, ITV, BBC (Sky Kronzeuge)CMA: 4,24 Mio. £ gegen BT, IMG, ITV und BBC wegen Absprachen über Freelancer-Honorare Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 5,06 Mio. €

Sportsender und Produktionsfirmen tauschten in 15 Fällen sensible Informationen über Tagessätze und Honorarerhöhungen für freiberufliche Kameraleute und Tontechniker aus, um die Bezahlung abzustimmen. Geldbußen: BT £1.738.453, IMG £1.737.820, BBC £424.165, ITV £339.918; Sky erhielt als Erstmelder Immunität.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch HR und Einkauf freier Mitarbeit unterliegen dem Kartellrecht – Gehalts- und Honorarinformationen dürfen nicht mit Wettbewerbern geteilt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Austausch über Gehälter und Honorare mit Wettbewerbern (Arbeitsmarkt)

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
20 % Settlement-Nachlass für alle; Leniency-Nachlässe für BT, IMG, ITV; Immunität für Sky
Veröffentlicht
21.03.2025

Originalbetrag 4.240.356 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.02.2025 Royal Bank of Canada, Morgan Stanley, HSBC u. a. (5 Banken; Deutsche Bank als Kronzeugin bußgeldfrei)CMA: 104,46 Mio. GBP gegen vier Banken wegen Informationsaustauschs zu Gilts Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 126,2 Mio. €

Die CMA erließ fünf getrennte Entscheidungen, wonach jeweils zwei Banken zwischen 2009 und 2013 in bilateralen Bloomberg-Chats einzelner Händler wettbewerbssensible Informationen zum Handel mit britischen Staatsanleihen (Gilts und Gilt Asset Swaps) sowie teils zu Auktionen des Debt Management Office und zu Rückkaufauktionen der Bank of England ausgetauscht hatten. Im Vergleich zahlen Royal Bank of Canada 34.200.000, Morgan Stanley 29.700.000, HSBC 23.400.000 und Citi 17.160.000 GBP, zusammen 104.460.000 GBP; die Deutsche Bank, die den Austausch angezeigt hatte, blieb bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Chats zwischen Händlern verschiedener Häuser sind ein Kartellrisiko: Schon vereinzelter Austausch von Preis- und Auktionsinformationen kann eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Wettbewerbern in Händlerchats

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I prohibition, section 2(1) Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Citi: 35 % Kronzeugenabschlag und 20 % Vergleichsnachlass; HSBC, Morgan Stanley und RBC: 10 % Vergleichsnachlass. Berücksichtigt wurden außerdem die lange Zeit seit Ende der Verstöße und umfangreiche Compliance-Maßnahmen der Banken, teils schon vor Beginn der Untersuchung.
Veröffentlicht
21.02.2025

Originalbetrag 104.460.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.11.2024 Viatris Inc.Viatris: 1,5 Mio. GBP – Schlüsselpersonal trotz Stillhalteanordnung ausgetauscht Vereinigtes KönigreichFusionskontrolle 1,8 Mio. €

Während der Prüfung des Verkaufs der europäischen Rechte an den Hormonpräparaten Duphaston und Femoston an Theramex galt eine Initial Enforcement Order. Viatris tauschte ohne Zustimmung der CMA Mitglieder des britischen Managements aus und meldete den Verstoß anschließend nicht; die CMA verhängte 1,5 Mio. GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Während einer Fusionsprüfung sind auch Personalentscheidungen im Zielgeschäft zustimmungspflichtig – und Verstöße müssen sofort gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stillhalte- und Interimspflichten in Fusionsverfahren (Management, HR)

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, s. 72(2) (Initial Enforcement Order), s. 94A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 1.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.09.2024 ein französischer Zuckerkonzern und seine britische TochtergesellschaftCMA: 25.000 GBP gegen Zuckerkonzern wegen unvollständiger Auskunft in der Fusionskontrolle Vereinigtes KönigreichFusionskontrolleanonymisiert 29.885 €

In der vertieften Prüfung eines Zusammenschlusses mit einem anderen Zuckerunternehmen legte der Konzern auf ein förmliches Auskunftsverlangen nach section 109 Enterprise Act 2002 die angeforderten Vorstandsprotokolle und internen Unterlagen zur Unternehmensführung nur unvollständig vor, weil er den Umfang des Verlangens nach Ansicht der CMA unvertretbar eng auslegte. Die CMA verhängte eine Geldbuße von 25.000 GBP; der damalige Höchstbetrag lag bei 30.000 GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsverlangen in der Fusionskontrolle vollständig und nicht nach eigener enger Auslegung beantworten – mit dem DMCCA steigt der Bußgeldrahmen dafür von 30.000 GBP auf bis zu 1 % des weltweiten Umsatzes.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige Beantwortung behördlicher Auskunftsverlangen

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
section 110 Enterprise Act 2002 (Nichtbefolgung eines Auskunftsverlangens nach section 109)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
26.09.2024

Originalbetrag 25.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.09.2026 · Direktlink

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28.05.2024 eine schottische Offshore-WindparkgesellschaftOfgem: Offshore-Windpark zahlt 33,14 Mio. GBP wegen überhöhter Abregelungsgebote Vereinigtes KönigreichMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 39 Mio. €

Die Betreiberin des Offshore-Windparks räumte ein, gegen die Transmission Constraint Licence Condition verstoßen zu haben, weil sie für die Abregelung ihrer Erzeugung bei Netzengpässen im Ausgleichsmechanismus überhöhte Preise verlangt und damit die Kosten für Verbraucher erhöht hatte. Statt eines förmlichen Verfahrens zahlte sie 33,14 Mio. GBP in den Redress-Fonds von Ofgem und änderte ihre Gebotspolitik; nach eigener Darstellung war der Verstoß unbeabsichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in Engpasssituationen kaum Konkurrenz hat, darf das nicht für überhöhte Preise nutzen – und muss die Rechtskonformität seiner Gebote nachvollziehbar prüfen und dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisgestaltung bei Marktmacht in Engpasssituationen

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Condition 20A Electricity Generation Standard Licence Conditions (Transmission Constraint Licence Condition)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Eingeständnis, volle Kooperation und sofortige Änderung der Gebotspolitik; Abschluss ohne förmliche Untersuchung.
Veröffentlicht
28.05.2024

Originalbetrag 33.140.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.05.2026 · Direktlink

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30.11.2023 drei Geldtransferunternehmen in GlasgowFCA: Kartellbußen gegen drei Geldtransferfirmen wegen Preisabsprachen in Glasgow Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachenanonymisiert 178.654 €

Die FCA stellte in einer Entscheidung nach dem Competition Act 1998 fest, dass drei Geldtransfer-Anbieter zwischen dem 18. Februar und dem 31. Mai 2017 bei Überweisungen nach Pakistan, die Kunden in Glasgower Filialen aufgaben, Wechselkurse abgestimmt und eine Transaktionsgebühr festgelegt hatten. Einer der Beteiligten, ein Vermittler ohne eigene Filiale in Glasgow, hat das Verhalten nach Feststellung der FCA erleichtert. Die FCA verhängte Bußen von insgesamt 154.300 Pfund: 139.500 Pfund gegen den ersten Anbieter (Tochter und Muttergesellschaft), 11.200 Pfund gegen den Vermittler und 3.600 Pfund gegen den dritten Anbieter. Alle drei räumten den Verstoß ein, erhielten 10 % Vergleichsnachlass und verzichteten laut FCA auf Rechtsmittel.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
section 2(1) Competition Act 1998 (Chapter I prohibition)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 154.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.11.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.11.2025 · Direktlink

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31.07.2023 ein englischer Fußballverein mit seinen MuttergesellschaftenCMA: 880.000 GBP gegen Fußballverein wegen Absprache mit Sportmodehändler Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachenanonymisiert 1,03 Mio. €

Nach Feststellung der CMA vereinbarten der Verein und ein Sportmodehändler, dass der Händler in der Saison 2018/19 Vereinsbekleidung weitgehend nicht online verkauft und ab der Saison 2019/20 bis mindestens Januar 2021 für Online-Bestellungen dieser Artikel Versandkosten erhebt, statt seine sonst geltende kostenlose Lieferung anzubieten. Gegen den Verein und seine Muttergesellschaften wurde im Vergleichsverfahren eine Geldbuße von 880.000 GBP verhängt; der Händler hatte die Absprache angezeigt und blieb bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen zwischen Lizenzgeber und Händler über Vertriebskanäle oder Lieferkonditionen sind verbotene Marktaufteilung – Vertriebspartnerschaften brauchen eine kartellrechtliche Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung im Vertrieb von Lizenzprodukten

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I prohibition Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Vergleichsnachlass für den Verein; der Händler erhielt als Kronzeuge vollständigen Bußgelderlass.
Veröffentlicht
09.01.2024

Originalbetrag 880.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.07.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.07.2025 · Direktlink

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23.03.2023 zehn britische Abbruch- und AsbestsanierungsunternehmenCMA: 59,3 Mio. £ gegen zehn Abbruch- und Asbestsanierungsfirmen wegen Bid-Rigging Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachenanonymisiert 67 Mio. €

Zehn Abbruch- und Asbestsanierungsunternehmen manipulierten von 2013 bis 2018 Ausschreibungen für 19 Aufträge im Wert von über £150 Mio. durch Scheinangebote; teils zahlten Gewinner Ausgleichszahlungen und verschleierten sie mit falschen Rechnungen. Höchste Bußgelder: £17,57 Mio. und £16 Mio..

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Cover Bidding fliegt über E-Mails, Chats und Notizbücher auf.

Bezug zu Schulung und Awareness

Scheinangebote (Cover Bidding) und verdeckte Ausgleichszahlungen

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Settlement von acht Unternehmen; Leniency für zwei Unternehmen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
23.03.2023

Originalbetrag 59.334.957 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.03.2025 · Direktlink

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08.12.2022 ein deutscher AutomobilkonzernCMA: Zwangsgeld gegen Automobilkonzern wegen unvollständiger Antwort auf Auskunftsverlangen Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachenanonymisiert 34.779 €

Im Kartellverfahren zum Altfahrzeug-Recycling beantwortete der Konzern ein förmliches Auskunftsverlangen der CMA nicht vollständig und bestritt deren Zuständigkeit. Die CMA verhängte eine feste Geldbuße von £30.000 und ein tägliches Zwangsgeld von £15.000 bis zur Erfüllung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsverlangen von Wettbewerbsbehörden müssen konzernweit fristgerecht und vollständig beantwortet werden – Zuständigkeitsstreit schützt nicht vor Zwangsgeldern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit behördlichen Auskunftsverlangen im Konzern

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act 1998 (Pflicht zur Beantwortung förmlicher Auskunftsverlangen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
08.12.2022

Originalbetrag 30.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.12.2022.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.12.2024 · Direktlink

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27.09.2022 ein britischer Sportmodehändler, ein Hersteller von Fanbekleidung und ein schottischer FußballvereinCMA: 2,17 Mio. GBP gegen Händler, Hersteller und Fußballverein wegen Trikot-Preisabsprache Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachenanonymisiert 2,43 Mio. €

Die CMA stellte fest, dass der Hersteller und der Händler von September 2018 bis Juli 2019 Verkaufspreise und Rabatte für Fanbekleidung des Vereins abgestimmt hatten; der Verein war bis Mitte November 2018 an der Festsetzung des Preises für das Heimtrikot für Erwachsene beteiligt, das der Händler daraufhin von 55 auf 60 GBP verteuerte. Im Vergleichsverfahren wurden Geldbußen von 1.485.000 GBP (Händler), 459.000 GBP (Hersteller) und 225.000 GBP (Verein), zusammen 2.169.000 GBP, verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller, Lizenzgeber und Händler dürfen Endverkaufspreise nicht gemeinsam festlegen – auch nicht, um den eigenen Onlineshop vor Unterbietung zu schützen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabsprachen zwischen Hersteller, Lizenzgeber und Händler

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I prohibition Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Vergleichsnachlass für alle drei Parteien; zusätzlicher Kronzeugenabschlag für den Hersteller und den Händler.
Veröffentlicht
27.09.2022

Originalbetrag 2.169.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2022.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2024 · Direktlink

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