Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Europäische Kommission 1,33 Mrd. € 100 % · 5 Fälle
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 1 | 13,4 Mio. € |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 1 | 462,6 Mio. € |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 2 | 787 Mio. € |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 1 | 72 Mio. € |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
5 Fälle
15.12.2025 Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge)EU: 72 Mio. € gegen Hersteller von Starterbatterien und Verband EUROBAT 72 Mio. €
Die Hersteller von Kfz-Starterbatterien vereinbarten von 2005 bis 2017 mit Hilfe des Verbands EUROBAT, gemeinsam berechnete Bleiaufschläge (EUROBAT-Prämien) zu veröffentlichen und in Preisverhandlungen mit Autoherstellern einzusetzen. Geldbußen: Exide 30 Mio. €, Rombat 20,218 Mio. €, Elettra 15,594 Mio. €, FET 6,11 Mio. €, EUROBAT 125.000 €; Clarios blieb als Kronzeuge bußgeldfrei.
Rohstoffzuschläge dürfen Lieferanten einzeln weitergeben, aber nie branchenweit abgestimmt über Verbandsindizes festlegen.
Gemeinsame Rohstoff-Zuschläge unter Wettbewerbern über Verbandsindizes
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (Clarios 100 %, FET 50 %, Rombat 30 %); Ermäßigung wegen Leistungsunfähigkeit für ein Unternehmen; Ratenzahlung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.06.2025 Delivery Hero SE, Glovoapp23 SAEU: 329 Mio. € gegen Delivery Hero und Glovo – erstes Arbeitsmarkt-Kartell 329 Mio. €
Delivery Hero und Glovo vereinbarten von Juli 2018 bis Juli 2022 ein gegenseitiges Abwerbeverbot, tauschten sensible Geschäftsinformationen aus und teilten Ländermärkte auf; erleichtert wurde dies durch die Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an Glovo. Geldbußen: Delivery Hero 223,285 Mio. €, Glovo 105,732 Mio. € (Vergleichsverfahren, 10 % Nachlass).
No-Poach-Klauseln und Informationsflüsse aus Beteiligungen an Wettbewerbern sind kartellrechtlich hochriskant und müssen durch Clean-Team-Regeln abgeschirmt werden.
Abwerbeverbote und Informationsaustausch über Minderheitsbeteiligungen
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren (10 % Nachlass)
- Kommission verhängt Geldbußen in Höhe von 329 Mio. EUR gegen Delivery Hero und Glovo (IP/25/1356) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.04.2025 BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge)EU: 458 Mio. € gegen Autohersteller und ACEA wegen Altfahrzeug-Recycling-Kartell 457,9 Mio. €
Die Kommission verhängte rund 458 Mio. € gegen 15 Autohersteller und den Verband ACEA. Sie hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, Demontagebetriebe für das Recycling von Altfahrzeugen nicht zu bezahlen und nicht mit Recyclingquoten oder Rezyklatanteilen zu werben; ACEA organisierte die Treffen. Mercedes-Benz erhielt als Kronzeuge vollen Erlass, alle Parteien einigten sich im Vergleichsverfahren (10 % Nachlass).
Auch Absprachen über Einkaufskonditionen oder über den Verzicht auf Werbeaussagen sind Kartelle – Verbandssitzungen brauchen kartellrechtliche Begleitung.
Absprachen in Verbandsgremien; auch Einkaufs- und Werbeverzicht kann ein Kartell sein
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (Mercedes-Benz 100 %, Stellantis/Opel 50 %, Mitsubishi 30 %, Ford 20 %), 10 % Vergleichsnachlass, geringere Beteiligung von Honda, Mazda, Mitsubishi, Suzuki
- Commission fines car manufacturers and association €458 million over end-of-life vehicles recycling cartel (IP/25/881) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.10.2024 Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe)EU: 462,6 Mio. € gegen Teva wegen Patentmissbrauchs und Herabsetzung eines Konkurrenzmittels 462,6 Mio. €
Teva missbrauchte seine beherrschende Stellung beim MS-Mittel Copaxone: Es verlängerte den Patentschutz künstlich durch gestaffelte Teilanmeldungen beim EPA und deren taktische Rücknahme und verbreitete bei Ärzten und Entscheidern irreführende Aussagen über ein zugelassenes Konkurrenzprodukt. Betroffen waren sieben Mitgliedstaaten über vier bis neun Jahre.
Außendienst- und Medical-Affairs-Kommunikation über Konkurrenzprodukte muss belegbar und sachlich sein; Patentstrategien marktbeherrschender Unternehmen brauchen kartellrechtliche Prüfung.
Herabsetzende Aussagen über Wettbewerbsprodukte gegenüber Fachkreisen
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Commission fines Teva €462.6 million over misuse of the patent system and disparagement (IP/24/5581) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.10.2023 Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Boehringer, Linnea, Transo-Pharm (C2 PHARMA Kronzeuge)EU: 13,4 Mio. € gegen Pharma-Wirkstoffkartell (SNBB für Buscopan) 13,4 Mio. €
Sechs Hersteller und Händler des Wirkstoffs SNBB (Grundstoff für Buscopan und Generika) legten von 2005 bis 2019 Mindestpreise fest, teilten Quoten zu und tauschten sensible Informationen aus. Erstes Kartell, das die Kommission im Pharmabereich zu einem Wirkstoff ahndete; C2 PHARMA erhielt vollen Erlass, alle Parteien schlossen einen Vergleich.
Auch kleine Nischenmärkte für Wirkstoffe stehen im Fokus – Kontakte zu Wettbewerbern über Preise oder Mengen sind tabu.
Preis- und Quotenabsprachen im Wirkstoffhandel
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (C2 PHARMA 100 %, Transo-Pharm 50 %, Linnea 30 %), 10 % Vergleichsnachlass
- Commission fines pharma companies €13,4 million in antitrust cartel settlement (IP/23/5104) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink