Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

15Fälle aus 14 Jurisdiktionen
349,6 Mio. €Summe der Geldbeträge (12 Fälle mit Betrag)
255,8 Mio. €Größter Einzelfall: Ryanair DAC, Ryanair Holdings plc
3,16 Mio. €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202226,33 Mio. €
202321,33 Mio. €
2024784,5 Mio. €
20253257,1 Mio. €
20261355.800 €

15 Fälle

04.03.2026 Aramex New Zealand Holdings LimitedAramex: 700.000 NZD wegen Kundenaufteilung im Wiederverkäufervertrag NeuseelandKartelle und Absprachen 355.800 €

Der Kurierdienst schloss 2021 mit einem als Wiederverkäufer tätigen Wettbewerber einen Vertrag, der Kunden aufteilte und Preise festlegte, und wandte die Wettbewerbsverbotsklausel einmal auch an; der Text war aus einer älteren Fastway-Vorlage kopiert. Auf die Zivilklage der Commerce Commission bestätigte der High Court am 4. März 2026 die gemeinsam vorgeschlagene mutmaßliche Strafe von 700.000 NZD (Ausgangspunkt 1 Mio. NZD, 30 % Abschlag).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertragsvorlagen gehören regelmäßig auf den kartellrechtlichen Prüfstand, bevor sie für neue Partner kopiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Prüfung von Vertragsvorlagen

Behörde / Gericht
High Court Auckland (Klage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Commerce Act 1986, s 30
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Verwarnungen oder Verstöße, freiwillige Herausgabe von Unterlagen und Befragungen, frühes Eingeständnis und Reue, neue Verträge ohne die Klausel sowie ein neues Wettbewerbs-Compliance-Programm in Neuseeland und Australien.
Haftung von Führungskräften
Den Vertrag erstellte der nationale Vertriebsleiter aus einer Vorlage; ein ranghöherer Beschäftigter unterschrieb ihn, ohne den Inhalt zu prüfen.
Veröffentlicht
04.03.2026

Originalbetrag 700.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.12.2025 Ryanair DAC, Ryanair Holdings plcItalien: 255,8 Mio. € gegen Ryanair wegen Behinderung von Reisebüros ItalienMissbrauch von Marktmacht 255,8 Mio. €

Ryanair behinderte von April 2023 bis mindestens April 2025 Reisebüros beim Kauf von Ryanair-Flügen in Kombination mit anderen Leistungen, etwa durch Gesichtserkennungsverfahren, Kontolöschungen, Sperren von Zahlungsmitteln und restriktive Partnerverträge. Die AGCM sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und verhängte 255.761.692 € gesamtschuldnerisch.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Anbieter dürfen Vertriebspartner und Wiederverkäufer nicht mit technischen Hürden aus dem Markt drängen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.08.2025 GXO Logistics, Inc. und Wincanton LimitedGXO/Wincanton: Supermarkt-Lagerlogistik muss nach Übernahme verkauft werden Vereinigtes KönigreichFusionskontrolle Anordnung

GXO hatte Wincanton bereits im April 2024 übernommen; die CMA verhängte eine Stillhalteanordnung, setzte einen Monitoring Trustee ein und stellte in Phase 2 eine Wettbewerbsbeschränkung bei dedizierten Lagerdienstleistungen für den Lebensmittelhandel fest. Mit den Final Undertakings verpflichtete sich GXO, Wincantons Geschäft für Supermarktkunden zu veräußern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer vor Abschluss der Fusionsprüfung vollzieht, trägt das Risiko, Teile des erworbenen Geschäfts wieder abgeben zu müssen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, ss. 41, 82, 90 (Final Undertakings)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.06.2025 A.P. Møller-Mærsk A/SA.P. Møller-Mærsk: 10 Mio. DKK für nicht angemeldete Übernahme (Gun-Jumping) DänemarkFusionskontrolle 1,34 Mio. €

Das See- und Handelsgericht verurteilte A.P. Møller-Mærsk A/S zu einer zivilrechtlichen Geldbuße von 10.000.000 DKK, weil die Übernahme von Pilot Air Freight Holdings durch die US-Tochter Damco USA im Mai 2022 in Dänemark weder angemeldet noch vor dem Vollzug freigegeben worden war. Die Behörde hatte mindestens 20 Mio. DKK gefordert; das Gericht wertete das Versäumnis als grob fahrlässig, minderte die Buße aber wegen der Selbstmeldung, der vollen Zusammenarbeit und eines bestehenden Compliance-Programms.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Übernahmen durch Auslandstöchter brauchen vor dem Vollzug ein Umsatzschwellen-Screening für jede Rechtsordnung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontroll-Screening bei Transaktionen von Auslandstöchtern

Behörde / Gericht
Sø- og Handelsretten (Klage der Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 12 b stk. 1 og § 12 c stk. 5, 1. pkt.; Bußgeldbemessung nach § 23 b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Unverzügliche Meldung bei der Behörde nach Entdecken der Anmeldepflicht, volle und loyale Zusammenarbeit, bestehendes und befolgtes Kartellrechts-Compliance-Programm; einmaliger interner Fehler beim Screening.
Veröffentlicht
27.06.2025

Originalbetrag 10.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.12.2024 Kakao Mobility Inc.Kakao Mobility sperrte Fahrer konkurrierender Taxidienste: 15,1 Mrd. KRW Bußgeld SüdkoreaMissbrauch von Marktmacht 10 Mio. €

Kakao Mobility, mit einem Anteil von 96 % (2022) marktbeherrschend bei der App-basierten allgemeinen Taxivermittlung, verlangte laut KFTC von vier konkurrierenden Franchise-Taxibetreibern (UT, TADA, Banban, Macaron Taxi) Partnerschaftsverträge mit Echtzeitzugang zu geschäftssensiblen Daten und schloss deren Fahrer andernfalls von der allgemeinen Vermittlung über Kakao T aus. Nach der Plenarberatung vom 25. September 2024 ordnete die KFTC Abhilfe an und nannte eine vorläufige Geldbuße von 72,4 Mrd. KRW; nachdem die Securities and Futures Commission die Nettobilanzierung der Umsätze festgelegt hatte, gab sie am 17. Dezember 2024 die endgültige Festsetzung der Geldbuße auf 15,1 Mrd. KRW bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine beherrschende Plattform darf den Zugang zu ihrem Kerndienst nicht an die Herausgabe sensibler Geschäftsdaten von Wettbewerbern knüpfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Selbstbevorzugung und Ausschluss von Wettbewerbern durch Plattformen

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 45 Abs. 1 Nr. 6 MRFTA (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
17.12.2024

Originalbetrag 15.100.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.12.2024 Air Caraïbes (mit Groupe Dubreuil Aéro, Groupe Dubreuil); K Finance (Mutter von Air Antilles/CAIRE); Miles PlusInselflüge Karibik: 14,57 Mio. EUR für Kartell von Air Caraïbes und Air Antilles FrankreichKartelle und Absprachen 14,6 Mio. €

Air Caraïbes und Air Antilles (Compagnie Aérienne Inter Régionale Express, CAIRE) stimmten sich mit Beteiligung von Miles Plus (Aérogestion) zwischen 2015 und 2019 in vier Absprachen über Kapazitätskürzungen, die Aufteilung von Flugzeiten sowie Preise und Tarifbedingungen auf Inselverbindungen in der Karibik ab. Die Autorité de la concurrence verhängte 13 Mio. EUR gesamtschuldnerisch gegen Air Caraïbes, Groupe Dubreuil Aéro und Groupe Dubreuil, 1,5 Mio. EUR gegen K Finance als Muttergesellschaft der insolventen CAIRE und 70.000 EUR gegen Miles Plus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in kleinen, von wenigen Anbietern geprägten Regionalmärkten sind Absprachen über Kapazitäten und Tarife schwere Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen über Kapazitäten und Preise zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren für die Groupe-Dubreuil-Gesellschaften und Miles Plus; gegen die in Liquidation befindliche CAIRE und ihre direkte Muttergesellschaft wurde mangels Zahlungsfähigkeit kein Bußgeld verhängt.
Veröffentlicht
04.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.10.2024 České dráhy (ČD) und Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)ČD und ÖBB: 48,65 Mio. EUR wegen Absprache gegen neuen Bahnkonkurrenten EU-EbeneKartelle und Absprachen 48,7 Mio. €

Die tschechische und die österreichische Staatsbahn stimmten sich nach den Feststellungen der Europäischen Kommission von 2012 bis 2016 beim Verkauf gebrauchter ÖBB-Fernverkehrswagen ab, damit der Neueinsteiger RegioJet sie nicht erwerben konnte – unter anderem durch abgestimmtes Timing, manipulierte Verkaufsverfahren und Austausch vertraulicher Bieterinformationen. Die Geldbußen betragen 31.940.000 EUR für ČD und 16.712.000 EUR für ÖBB, die als Kronzeugin 45 % Ermäßigung erhielt (zusammen 48.652.000 EUR).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Staatsunternehmen dürfen den Verkauf von Betriebsmitteln nicht mit Wettbewerbern abstimmen, um Neueinsteiger vom Markt fernzuhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung zwischen Wettbewerbern bei Verkäufen und Bieterverfahren

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
ÖBB: 45 % Ermäßigung nach der Kronzeugenregelung.
Veröffentlicht
23.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.09.2024 ein marktbeherrschender österreichischer PostdienstleisterÖsterreich: 9,2 Mio. € Geldbuße gegen einen Postdienstleister für diskriminierende Rabatte bei Massensendungen ÖsterreichMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 9,2 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen einen österreichischen Postdienstleister 9,2 Mio. EUR wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei adressierten Massensendungen von 2017 bis Anfang 2022: Konsolidierer erhielten bei gleicher Jahresmenge schlechtere Rabattstaffeln, Rabatte oder Jahresboni als andere Großkunden, und die mit Großkunden vereinbarten Rabatte unterlagen einer Geheimhaltungspflicht. Die Geldbuße folgte auf einen bereits rechtskräftigen Abstellungsauftrag aus dem Verfahren eines Konsolidierers; das Unternehmen erkannte die Zuwiderhandlung im Settlement an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Unternehmen müssen Rabattsysteme so gestalten, dass gleichartige Abnehmer einschließlich Konsolidierern nicht benachteiligt werden, und dürfen Konditionen nicht per Geheimhaltungsklausel abschotten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht durch Rabattsysteme

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 5 KartG und Art. 102 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement); bereits erfolgte Wiedergutmachung des Schadens.
Veröffentlicht
25.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.06.2024 ein Walliser Transport- und Entsorgungsunternehmen sowie vier weitere UnternehmenWEKO: Sanktion gegen Walliser Transport- und Entsorgungsfirma wegen Submissionsabreden SchweizKartelle und Absprachenanonymisiert 98.722 €

Unternehmen für Sammlung, Transport und Entsorgung von Abfällen im Wallis sprachen Offerten ab. Die WEKO sanktionierte das Transport- und Entsorgungsunternehmen mit CHF 95'138 (ein weiteres Unternehmen: CHF 0), genehmigte einvernehmliche Regelungen und verteilte die Verfahrenskosten auf vier Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kommunale Entsorgungsaufträge sind ein Schwerpunkt der Wettbewerbsbehörden – Offertenkontakte unter Wettbewerbern sind auch im KMU-Umfeld tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei kommunalen Entsorgungsausschreibungen

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 KG, Art. 49a Abs. 1 KG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Regelungen; Bonusregelung (ein weiteres Unternehmen sanktionsfrei)

Originalbetrag 95.138 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.06.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

18.03.2024 zwei südafrikanische UmzugsunternehmenUmzugskartell: zwei südafrikanische Umzugsunternehmen zahlen 40 Mio. ZAR für Deckangebote SüdafrikaKartelle und Absprachenanonymisiert 1,94 Mio. €

Das Competition Tribunal bestätigte am 18.03.2024 einen Vergleich, in dem zwei Umzugsunternehmen, Tochtergesellschaften einer Transportgruppe, ihre Beteiligung an einem Kartell mit Deckangeboten einräumten; betroffen waren Aufträge von Behörden, Großunternehmen und Privatkunden, der vorgeworfene Zeitraum reicht von 2007 bis mindestens 2012. Vorgeworfen wurden dem einen Unternehmen 649 und dem anderen 37 Fälle; beide haften gesamtschuldnerisch für eine Verwaltungsstrafe von 40.000.000 ZAR. Im Vergleich sagte die Competition Commission zu, ihr Verfahren gegen eine Schwestergesellschaft zurückzunehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Deckangebote zugunsten eines Wettbewerbers sind Submissionsabsprachen – auch viele kleine Einzelaufträge summieren sich zu hohen Strafen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen und Deckangebote

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 4(1)(b)(i) und (iii) Competition Act 89 of 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
20.03.2024

Originalbetrag 40.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.03.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.01.2024 ein marktbeherrschendes Schweizer Zustellunternehmen und ein privater BriefzustellerWEKO untersagt Übernahme eines privaten Briefzustellers durch den Marktführer SchweizFusionskontrolleanonymisiert Anordnung

Die WEKO verbot einem marktbeherrschenden Schweizer Zustellunternehmen den Erwerb eines privaten Briefzustellers, weil der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb bei nationalen adressierten Massenbriefsendungen über 50 Gramm für Geschäftskunden beseitigt und die marktbeherrschende Stellung der Erwerberin in weiteren Brief-, Paket- und Zeitungszustellmärkten begründet oder verstärkt hätte. Die geltend gemachte Sanierungsübernahme liess die WEKO nicht gelten, weil eine andere Kaufinteressentin eine wettbewerbsfreundlichere Lösung bot; die Verfahrenskosten von 98'000 CHF tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer sich bei einer Übernahme auf die Rettung eines angeschlagenen Konkurrenten beruft, muss belegen, dass keine wettbewerbsfreundlichere Käuferin bereitsteht.

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 10 Abs. 2 KG i.V.m. Art. 32 und 33 KG (Zusammenschlusskontrolle)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
19.01.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.01.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.08.2023 zwei japanische ReedereienKanada: Geldstrafen gegen zwei japanische Reedereien wegen Absprachen bei Fahrzeugverschiffung KanadaKartelle und Absprachenanonymisiert 1,33 Mio. €

Die Reedereien stimmten Erhöhungen der Frachtraten für Ro-Ro-Fahrzeugtransporte nach Kanada gegenüber Autoherstellern ab; die zweite Reederei manipulierte zudem Angebote bei einer Ausschreibung eines Autoherstellers. Die erste Reederei zahlt 1,5 Mio. CA$, die zweite 460.000 CA$.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Internationale Kartelle werden in mehreren Ländern nacheinander verfolgt – ein Verstoß zieht Verfahren in jeder betroffenen Jurisdiktion nach sich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen über Frachtraten und Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Competition Bureau Canada / Ontario Superior Court
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act (Kanada), Conspiracy- und Bid-Rigging-Tatbestände
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis und Kooperation
Veröffentlicht
17.08.2023

Originalbetrag 1.960.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.08.2025 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.06.2023 ein deutscher EisenbahnkonzernBundeskartellamt verpflichtet Eisenbahnkonzern zur Öffnung für Mobilitätsplattformen DeutschlandMissbrauch von Marktmachtanonymisiert Anordnung

Das Bundeskartellamt stellte fest, dass ein Eisenbahnkonzern seine marktbeherrschende Stellung gegenüber digitalen Mobilitätsplattformen missbraucht, und gab ihm mit einer Abstellungsverfügung auf, Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben und weitreichende Rabattverbote aus den Verträgen zu streichen, den Plattformen für Buchungs- und Zahlungsabwicklung sowie Vermittlung ein Entgelt zu zahlen und diskriminierungsfreien Echtzeitzugang zu Verspätungs- und Ausfalldaten zu gewähren. Der Konzern legte Beschwerde ein; im Eilverfahren bestätigte das OLG Düsseldorf am 8. März 2024 die Vollziehbarkeit weitgehend, setzte aber die Vorgabe zur Mindesthöhe der Entgelte vorläufig aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein marktbeherrschender Anbieter mit eigener Vertriebsplattform darf konkurrierende Vermittler nicht durch Vertragsklauseln oder vorenthaltene Daten ausbremsen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Behinderung von Vertriebspartnern durch marktbeherrschende Unternehmen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 32 Abs. 1 GWB; Art. 102 AEUV, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 20 Abs. 1a GWB
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
28.06.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.06.2025 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.11.2022 vier Singapurer LagerbetreiberCCCS: 2,8 Mio. SGD gegen vier Lagerbetreiber für abgestimmten FTZ-Zuschlag SingapurKartelle und Absprachenanonymisiert 1,97 Mio. €

Vier Lagerbetreiber in einem Singapurer Logistikzentrum stimmten sich 2017 über die Einführung eines gleich benannten „FTZ Surcharge“ von 6 SGD je Frachteinheit auf Importware ab, statt ihre Preise unabhängig festzulegen. Die CCCS verhängte am 17. November 2022 Geldbußen von zusammen 2.799.138 SGD: Betreiber A 1.436.378, Betreiber B 542.520, Betreiber C 522.889 und Betreiber D 297.351 SGD, letzterer nach Kronzeugennachlass. Das Competition Appeal Board gab der Berufung der Betreiber C und A am 16. Juli 2025 statt; der High Court stellte am 30. Juni 2026 auf Rechtsmittel der Behörde die Zuwiderhandlung der beiden wieder her, ob deren Geldbußen wieder in voller Höhe gelten, teilt die Behörde nicht mit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon die Mitteilung an Wettbewerber, einen Zuschlag einführen zu wollen, kann eine verbotene Preisabstimmung sein, auch bei kleinem Marktanteil.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Abstimmung über Zuschläge und Preisabsichten mit Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Competition and Consumer Commission of Singapore (CCCS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act 2004, s 34
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Kronzeugennachlass für Betreiber D, der bei den Durchsuchungen einen Antrag stellte.
Veröffentlicht
17.11.2022

Originalbetrag 2.799.138 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.11.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.11.2024 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.09.2022 sieben griechische Schleppunternehmen und -konsortienSchleppdienste in griechischen Häfen: 4,36 Mio. EUR für Markt- und Preisabsprachen GriechenlandKartelle und Absprachenanonymisiert 4,36 Mio. €

Sieben Schlepp-Unternehmen bzw. -Konsortien teilten nach einer Vergleichsentscheidung von 2022 die Schleppdienste für Handelsschiffe in den Häfen von Thessaloniki, Attika und Kavala untereinander auf und legten Preise (Rabatte) fest. Die Wettbewerbskommission verhängte um 15 % reduzierte Geldbußen von zusammen 4.360.818,28 EUR, u. a. 1.203.324,95 EUR, 1.060.950,56 EUR und 498.280,58 EUR gegen drei der Unternehmen; die übrigen vier Konsortien erhielten zwischen 272.349,91 und 510.326,14 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in kleinen, lokal geprägten Märkten sind Absprachen über Kundengebiete und Rabatte ein harter Kartellverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Preisabsprachen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 ν. 3959/2011; Art. 101 AEUV; Vergleichsverfahren nach Art. 29a ν. 3959/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
15 % Reduktion im Vergleichsverfahren; die Unternehmen suchten den Vergleich schon vor Zustellung des Berichts des Berichterstatters.
Veröffentlicht
29.09.2022

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.09.2024 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

Bereit für Schulungen, die ankommen?

Testen Sie die Kombination kostenlos: automatisierte Verwaltung für Sie, passende Lernformate für Ihr Team – ohne Mindestvolumen oder Kreditkarte.

14 Tage kostenlos testen