Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika und Asien-Pazifik: 1.847 Fälle aus 39 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
1,34 Mio. €Summe der Geldbeträge
1,34 Mio. €Größter Einzelfall: A.P. Møller-Mærsk A/S
1,34 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 202511,34 Mio. €
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

27.06.2025 A.P. Møller-Mærsk A/SA.P. Møller-Mærsk: 10 Mio. DKK für nicht angemeldete Übernahme (Gun-Jumping) DänemarkFusionskontrolle 1,34 Mio. €

Das See- und Handelsgericht verurteilte A.P. Møller-Mærsk A/S zu einer zivilrechtlichen Geldbuße von 10.000.000 DKK, weil die Übernahme von Pilot Air Freight Holdings durch die US-Tochter Damco USA im Mai 2022 in Dänemark weder angemeldet noch vor dem Vollzug freigegeben worden war. Die Behörde hatte mindestens 20 Mio. DKK gefordert; das Gericht wertete das Versäumnis als grob fahrlässig, minderte die Buße aber wegen der Selbstmeldung, der vollen Zusammenarbeit und eines bestehenden Compliance-Programms.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Übernahmen durch Auslandstöchter brauchen vor dem Vollzug ein Umsatzschwellen-Screening für jede Rechtsordnung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontroll-Screening bei Transaktionen von Auslandstöchtern

Behörde / Gericht
Sø- og Handelsretten (Klage der Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 12 b stk. 1 og § 12 c stk. 5, 1. pkt.; Bußgeldbemessung nach § 23 b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Unverzügliche Meldung bei der Behörde nach Entdecken der Anmeldepflicht, volle und loyale Zusammenarbeit, bestehendes und befolgtes Kartellrechts-Compliance-Programm; einmaliger interner Fehler beim Screening.
Veröffentlicht
27.06.2025

Originalbetrag 10.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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