Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2025 | 3 | 121 Mio. € |
| 2026 | 0 | – |
3 Fälle
31.12.2025 C2MAC Group, Fonderie De Riccardis, Zanardi Fonderie u. a. (Gießereikartell, 12 Unternehmen und Assofond)Italien: 70 Mio. € gegen 16 Gießereien und Verband Assofond wegen Preisindex-Kartell 70 Mio. €
Gießereien koordinierten von 2004 bis Juni 2024 über den Verband Assofond ihre Preisstrategien: Sie tauschten sensible Informationen aus und entwickelten gemeinsame Indexierungsmechanismen (‚Assofond-Indikatoren‘), um Preiserhöhungen einschließlich Margen durchzusetzen. Die AGCM verhängte 70 Mio. € (Höchstmaß rund 600 Mio. €) und berücksichtigte die Krise der Branche mildernd. Adressaten: C2MAC Group, Fonderia Corrà, Fonderie De Riccardis, Fonderie Guido Glisenti/Lead Time, Pilenga Baldassarre/E.F. Group, Fonderie Mora Gavardo/Camozzi Group, Zanardi Fonderie, VDP Fonderia, Fonderie Ariotti, Ironcastings, Fonderia Zardo, ZML Industries/Cividale, Assofond.
Gemeinsame Preisindizes im Verband sind nur zulässig, wenn sie keine Margen- oder Preisabstimmung ermöglichen – Metallverarbeiter sollten Verbandsarbeit kartellrechtlich begleiten lassen.
Verbandsindizes und Preisgleitklauseln als Koordinationsinstrument
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Mildernde Umstände
- Berücksichtigung der schweren Krise des Gießereisektors bei der Bußgeldhöhe
- Veröffentlicht
- 31.12.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.12.2025 Lech-Stahlwerke GmbHOLG Düsseldorf: 21 Mio. Euro Geldbuße gegen Lech-Stahlwerke wegen Preisabsprachen 21 Mio. €
Das OLG Düsseldorf verhängte gegen die Lech-Stahlwerke GmbH wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen und des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen eine Geldbuße von 21 Mio. Euro. Vorausgegangen war eine Verständigung mit einem Bußgeldkorridor von 20 bis 30 Mio. Euro, nach der das Unternehmen seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 27. Januar 2021 auf die Rechtsfolgen beschränkte; das Verfahren gegen die BGH Edelstahlwerke GmbH wird gesondert fortgeführt.
Ein Einspruch gegen einen Kartellbußgeldbescheid kann Jahre später in einer Millionengeldbuße durch das Gericht enden; eine Verständigung schafft Planbarkeit, aber keinen Freispruch.
Preisabsprachen und Austausch sensibler Informationen
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf, 1. Kartellsenat (Urteil nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Kartellordnungswidrigkeit (Preisabsprachen, Informationsaustausch); Az. V-1 OWi OLG 1/24 (GWB)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Mildernde Umstände
- Verständigung mit Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen; festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung von einem Jahr und sieben Monaten im kartellbehördlichen Zwischenverfahren.
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
- OLG Düsseldorf: Urteil gegen Lech-Stahlwerke GmbH (19.12.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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05.03.2025 OTTO FUCHS Beteiligungen KGOLG Düsseldorf: 30 Mio. Euro gegen OTTO FUCHS wegen Informationsaustauschs unter Schmieden 30 Mio. €
Das OLG Düsseldorf setzte gegen die OTTO FUCHS Beteiligungen KG eine Geldbuße von 30 Mio. Euro fest, weil zwei ihrer Prokuristen von Oktober 2010 bis November 2015 zweimal jährlich in der 'Aluminium Forging Group' mit anderen Aluminiumschmieden Informationen über Kosten- und Preisbestandteile ausgetauscht hatten, etwa zu Rabattforderungen von Kunden und gestiegenen Lagerkosten. Der Betrag umfasst nur die Geldbuße gegen das Unternehmen.
Regelmäßige Branchenrunden zu Kosten und Rabatten sind auch ohne Preisabsprache riskant, und die Leitung haftet persönlich, wenn sie nicht ausreichend beaufsichtigt.
Informationsaustausch in Branchenrunden und Aufsichtspflicht der Leitung
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf, 6. Kartellsenat (Kartellbußgeldverfahren)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Kartellordnungswidrigkeit (Informationsaustausch) und Verletzung der Aufsichtspflicht; Az. V-6 Kart 2/21 OWi
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Mildernde Umstände
- Oft wenig konkreter Austausch über Preisbestandteile mit geringem Kostenanteil, daher geringes Gewinn- und Schadenspotenzial; Verhandlungsdruck zwischen Aluminiumlieferanten und Automobilindustrie. Erschwerend wirkten tatbezogene Umsätze von mehr als 1 Mrd. Euro und ein Konzernumsatz von rund 3,4 Mrd. Euro jährlich.
- Veröffentlicht
- 05.03.2025
- OLG Düsseldorf: 'Aluminium-Schmieden': kartellrechtswidriger Informationsaustausch – Urteil (Nr. 11/2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink