Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wofür?
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nach Unternehmen- Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE) 4,52 Mio. € 23 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 4,2 Mio. € 21 % · 2 Fälle
- Syndicat National des Moniteurs du Ski Français (SNMSF) 3,4 Mio. € 17 % · 1 Fall
- Hong Kong Commercial Cleaning Services Limited, Man Shun Hong Kong & Kln Cleaning Company Limited 2,77 Mio. € 14 % · 1 Fall
- ECIT Account A/S 2,68 Mio. € 14 % · 1 Fall
- „Техномат-Меркурий“ ЕООД, ТПКИ „Здравоход“ (Rechtsnachfolger ТПКИ „Комфорт“), „Кавалер Юнион 2001“ ЕООД 1,4 Mio. € 7 % · 1 Fall
- Synot W, a.s.; ein Unternehmer 428.500 € 2 % · 1 Fall
- Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH); Ticketcorner AG 122.929 € 1 % · 1 Fall
- Hrvatski lovački savez 89.935 € 0 % · 1 Fall
- SIA „SĒME“ 46.300 € 0 % · 1 Fall
- 1 weitere8.200 €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 5 | 5,8 Mio. € |
| 2025 | 5 | 6,05 Mio. € |
| 2026 | 3 | 7,93 Mio. € |
13 Fälle
17.03.2026 Syndicat National des Moniteurs du Ski Français (SNMSF)Skilehrerverband SNMSF: 3,4 Mio. EUR für Exklusivitätspflicht der ESF-Lehrer 3,4 Mio. €
Die Mustervereinbarung des größten französischen Skilehrerverbands verbot den Lehrern der Écoles du Ski Français vom 12.05.2006 bis 04.02.2025, für konkurrierende Skischulen oder eigene Kunden zu unterrichten, und drohte bei Verstößen den Ausschluss an; die Autorité de la concurrence wertete das als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt für Skiunterricht. Sie verhängte 3,4 Mio. EUR, erstmals in einem regulären Verfahren bemessen am Umsatz der Verbandsmitglieder, und ordnete an, die Regeln zu ändern, die Entscheidung zu veröffentlichen und bei Zahlungsunfähigkeit die Mitglieder zu Beiträgen aufzurufen.
Auch Berufsverbände haften kartellrechtlich für Satzungs- und Musterregeln, die ihren Mitgliedern die Arbeit für Wettbewerber untersagen.
Wettbewerbsbeschränkende Regeln in Berufsverbänden
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. L. 420-1 Code de commerce; Bemessung nach Art. L. 464-2 Code de commerce (Umsetzung der ECN+-Richtlinie)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
- Autorité de la concurrence, Décision 26-D-03 du 17 mars 2026 (Entscheidungsseite) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Décision 26-D-03 (Volltext, PDF) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Communiqué de presse zu 26-D-03 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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12.03.2026 Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE)Portugal: 4,5 Mio. Euro gegen Zeitarbeitsverband APESPE wegen Abwerbeverbot 4,52 Mio. €
Der Verband der Zeitarbeitsunternehmen (rund 40 Mitglieder) verpflichtete seine Mitglieder in seinem Ethikkodex von 1987 bis März 2025, Leiharbeitnehmer der anderen nicht abzuwerben. Die Wettbewerbsbehörde wertete dies als wettbewerbswidrigen Verbandsbeschluss im Arbeitsmarkt und verhängte 4.519.000 Euro, bemessen an den Umsätzen der Mitglieder; die Entscheidung ist anfechtbar (Datum = Pressemitteilung).
Auch ein Ethikkodex eines Verbands kann ein Kartell sein – Abwerbeverbote zwischen Wettbewerbern sind tabu.
No-Poach-Absprachen in Verbandsregeln
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.01.2026 Associação de Guias de Informação Turística dos Açores (AGITA)Portugal: 8.200 Euro gegen Azoren-Reiseführerverband wegen Mindestpreisliste 8.200 €
Der einzige Verband der Fremdenführer auf den Azoren (57 aktive Mitglieder, rund 43 % der aktiven Guides) empfahl seinen Mitgliedern seit 2020 per E-Mail eine Honorartabelle als Mindestpreise. Auf eine Beschwerde hin verhängte die Wettbewerbsbehörde 8.200 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage (Datum = Pressemitteilung).
Auch kleine Berufsverbände dürfen keine Honorartabellen als Mindestpreise verschicken – eine E-Mail genügt als Beweis.
Keine Preisempfehlungen durch Berufsverbände
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º; Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 29.01.2026
- AdC sanciona Associação de Guias de Informação Turística dos Açores por fixação de preços Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH); Ticketcorner AGWEKO büsst Hallenstadion Zürich und Ticketcorner wegen Ticketing-Klausel 122.929 €
Die AG Hallenstadion Zürich und die Ticketcorner AG vereinbarten Ende 2008, die Halle nur an Veranstalter zu vermieten, die mindestens 50 % der Tickets über Ticketcorner vertreiben, was andere Ticketinganbieter behinderte. Nachdem das Bundesgericht 2020 einen Kartellrechtsverstoss festgestellt und den Fall zurückgewiesen hatte (2C_113/2017), wertete die WEKO das Verhalten beider Unternehmen für 2009 bis 2011 als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und büsste mit Entscheid vom 15. Dezember 2025 das Hallenstadion mit rund 50'000 CHF und Ticketcorner mit rund 65'000 CHF. Die Hallenstadion-Betreiberin hatte eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen; der Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Exklusivklauseln zwischen marktstarken Partnern bleiben ein Kartellrisiko, auch wenn das Verfahren erst Jahre später abgeschlossen wird.
Exklusivitätsklauseln und Kopplung bei marktbeherrschender Stellung
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Kartellgesetz (KG): Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; Rückweisung BGer 2C_113/2017 vom 12.02.2020
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Die Hallenstadion-Betreiberin schloss eine einvernehmliche Regelung mit der WEKO ab.
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
Originalbetrag 115.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.
- WEKO-Medienmitteilung vom 22.01.2026: WEKO büsst Hallenstadion und Ticketcorner Pressemitteilung einer Behörde
- Newsroom-Schnittstelle der Bundesverwaltung: Volltext der WEKO-Medienmitteilung vom 22.01.2026 (weko_13429) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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18.09.2025 SIA „SĒME“Lettland: 46.300 EUR gegen SĒME wegen Behinderung einer Durchsuchung der KP 46.300 €
Bei einer unangekündigten Durchsuchung der Konkurences padome am 6. November 2024 in einem Kartellverdachtsverfahren verweigerte das Unternehmen teilweise Auskünfte, und eine auf einem Rechner eingerichtete Internetsperre wurde nicht rechtzeitig aufgehoben. Die Behörde ahndete beides als Verfahrensverstöße mit 18.519,86 EUR und 27.779,80 EUR, zusammen 46.299,66 EUR, obwohl sie das eigentliche Kartellverfahren mangels Beweisen einstellte.
Unternehmen sollten für Dawn Raids klare Regeln haben, damit Auskünfte erteilt und IT-Zugänge für die Ermittler sofort freigegeben werden.
Verhalten bei Durchsuchungen von Wettbewerbsbehörden
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 9.4 Abs. 1 Nr. 5 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 30.09.2025
- KP lēmums Nr. 20, lieta PP/2.2-8/25/2 (SĒME), 18.09.2025 Entscheidung einer Behörde
- Konkurences padomes lēmumi (Nr. 17, Statuss: Spēkā, paziņots 30.09.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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12.02.2025 Synot W, a.s.; ein UnternehmerGlücksspiel-Übernahme ohne Anmeldung: 428.500 EUR für Gun-Jumping 428.500 €
Synot und ein Einzelunternehmer übernahmen 2020 gemeinsam die Kontrolle über den Glücksspielbetreiber SLOV-MATIC, übertrugen Anteile und tauschten Organe aus, bevor sie den Zusammenschluss anmeldeten. Im Vergleich verhängte die Behörde 400.000 EUR gegen Synot und 28.500 EUR gegen den Unternehmer; rechtskräftig seit 7. März 2025.
Vor dem Closing dürfen weder Organe ausgetauscht noch Finanzen gesteuert werden – M&A-Teams brauchen eine Gun-Jumping-Checkliste.
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Anmeldepflicht und Vollzugsverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Freiwillige nachträgliche Anmeldung, Geständnis und Vergleich (50 % Minderung).
- Veröffentlicht
- 10.03.2025
- KONCENTRÁCIE: PMÚ uložil pokutu viac ako 428-tisíc eur za „gun-jumping“ v oblasti hazardu Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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27.01.2025 ECIT Account A/SECIT Account: 20 Mio. DKK als Kartellgehilfe eines Diskothekenkartells 2,68 Mio. €
Das See- und Handelsgericht verhängte gegen den Buchhaltungs- und IT-Dienstleister ECIT Account A/S eine zivilrechtliche Geldbuße von 20.000.000 DKK. Das Unternehmen hatte von 2004 bis 2020 als Kartellgehilfe eine Absprache mehrerer Diskotheken formalisiert und aufrechterhalten, keine Filialen in den Städten der jeweils anderen oder in einem bestimmten Umkreis zu eröffnen, unter anderem über den Vorsitz im gemeinsamen Einkaufsunternehmen. Es war die erste gerichtlich verhängte zivilrechtliche Kartellbuße seit der Gesetzesänderung 2021; der Konkurrencerådet hatte mindestens 30 Mio. DKK gefordert. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch Berater und Dienstleister ohne eigene Tätigkeit auf dem Markt haften, wenn sie Absprachen unter ihren Mandanten organisieren oder durchsetzen.
Haftung von Beratern und Dienstleistern als Kartellgehilfen
- Behörde / Gericht
- Sø- og Handelsretten (auf Bußgeldantrag des Konkurrencerådet)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Konkurrenceloven § 6 stk. 1, jf. stk. 2 nr. 3, jf. stk. 3; § 23 stk. 1 nr. 1; § 23 b
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kein nachgewiesener wirtschaftlicher Vorteil aus der Förderung der Absprache; das Unternehmen war nicht Initiator des Kartells.
- Veröffentlicht
- 27.01.2025
Originalbetrag 20.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.
- Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen: Bøde på 20 millioner kroner til rådgivningsvirksomhed for medansvar for diskotekskartel (27.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Sø- og Handelsretten, dom 27.01.2025, BS-61706/2023-SHR, ECIT Account A/S mod Konkurrencerådet Gerichtsentscheidung
- Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen, Afgørelser: ECIT Account A/S mod Konkurrencerådet (Afgørelse 27.01.2025, Status: Anket) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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20.01.2025 Hong Kong Commercial Cleaning Services Limited, Man Shun Hong Kong & Kln Cleaning Company LimitedReinigungskartell bei Sozialwohnungs-Ausschreibungen: 22,26 Mio. HKD Unternehmensstrafen 2,77 Mio. €
Das Competition Tribunal verhängte im Januar 2025 mutmaßlich einvernehmlich Geldstrafen gegen zwei Reinigungsunternehmen, die von mindestens Mai 2016 bis August 2018 bei 17 Ausschreibungen der Hong Kong Housing Authority für Reinigungsleistungen in öffentlichen Wohnanlagen (Auftragswert rund 180 Mio. HKD) vertrauliche Angebotsdaten austauschten – eine Preisabsprache nach der First Conduct Rule; aufgedeckt wurde der Fall durch die Beschwerde einer Gruppe, zu der Reinigungskräfte einer Wohnanlage gehörten. Hong Kong Commercial Cleaning Services Limited erhielt 10.960.000 HKD, Man Shun Hong Kong & Kln Cleaning Company Limited am 20.01.2025 11.300.000 HKD. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Teilen sich Wettbewerber Büros, Server oder Personal, braucht es strikte Informationsbarrieren – sonst wird der Austausch von Angebotsdaten zum Kartell.
Informationsaustausch unter Wettbewerbern bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal (Hongkong), auf Antrag der Competition Commission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule), s. 91 (Beteiligung), s. 93(1) (pecuniary penalty), ss. 101–102 (Disqualifikation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Kooperationsnachlass von 9 % für Hong Kong Commercial Cleaning (Einräumung erst nach Festsetzung der Prozesstermine, weniger als fünf Monate vor dem Prozess); für Man Shun Kooperationsnachlass von 15 % (Einräumung vor Einreichung von Zeugenaussagen) und weitere Minderung um 20 %, weil die volle Strafe ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet hätte; Zahlung in vier bzw. acht Quartalsraten.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 20.01.2025
Originalbetrag 22.260.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.01.2025.
- Competition Tribunal: Competition Commission v. Hong Kong Commercial Cleaning Services Ltd and Others, CTEA 2/2021, [2025] HKCT 1, Reasons for Judgment 14.02.2025 Gerichtsentscheidung
- Competition Commission: Competition Commission welcomes Tribunal's orders in cleansing service cartel case (20.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Commission: Hong Kong Commercial Cleaning Services admits liability and agrees to over HK$10 million penalty (09.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.12.2024 Hrvatski lovački savezKroatien: 89.935 Euro gegen Jagdverband wegen Kampfpreisen bei der Jägerausbildung 89.935 €
Der kroatische Jagdverband bot die Jägerausbildung von 2022 bis März 2024 unter Kosten an und finanzierte dies aus Bereichen, in denen er ein gesetzliches Monopol hat, um Wettbewerber zu verdrängen. Die AZTN verhängte 89.935,20 Euro und ordnete eine getrennte Kostenrechnung an; der Hohe Verwaltungsgerichtshof wies die Klage am 17.12.2025 ab.
Wer in einem Markt ein Monopol hat, darf Gewinne daraus nicht zur Unterbietung in Nachbarmärkten einsetzen – getrennte Kostenrechnung schafft Nachweisbarkeit.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 13 Nr. 1 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- AZTN zbog zlouporabe vladajućeg položaja predatorskim cijenama kaznio Hrvatski lovački savez Pressemitteilung einer Behörde
- Visoki upravni sud Republike Hrvatske odbio tužbu Hrvatskog lovačkog saveza i potvrdio rješenje AZTN-a Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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21.11.2024 „Техномат-Меркурий“ ЕООД, ТПКИ „Здравоход“ (Rechtsnachfolger ТПКИ „Комфорт“), „Кавалер Юнион 2001“ ЕООДArbeitsschuh-Kartell bei Ausschreibungen – 2,75 Mio. Lewa für drei Hersteller 1,4 Mio. €
Die KZK stellte fest, dass drei Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen verschiedener Auftraggeber für professionelle Arbeitsschuhe Preise abgesprochen und Märkte aufgeteilt hatten (Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Sanktionen: 1.678.897 Lewa (Technomat-Merkurij), 657.675 Lewa (Invalidengenossenschaft Zdravohod) und 409.424 Lewa (Kavaler Union 2001), insgesamt 2.745.996 Lewa. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.
Abstimmungen über Preise oder „wer welchen Auftrag bekommt“ sind auch unter kleinen Branchenanbietern ein Hardcore-Kartell mit Millionenrisiko.
Kartellrecht bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 2.745.996 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2024.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 1254 от 21.11.2024; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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16.10.2024 OGH: 100.000 € Gun-Jumping-Buße wegen vorzeitigem Start eines Maskenproduktions-Joint-Ventures 100.000 €
Ein Textilunternehmen nahm mit einem Gemeinschaftsunternehmen (H* GmbH) zur Schutzmaskenproduktion am 24. April 2020 den Betrieb auf, bevor der anmeldepflichtige Zusammenschluss freigegeben war; der Verstoß dauerte bis 25. Mai 2020. Das Kartellgericht verhängte 5.000 €, der OGH erhöhte die Geldbuße auf 100.000 €.
Auch in Notlagen wie der Pandemie gilt das Vollzugsverbot – ein Joint Venture darf erst nach Freigabe operativ starten.
Vollzugsverbot vor Freigabe (Gun-Jumping), auch in Krisensituationen
- Behörde / Gericht
- Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- OGH 16 Ok 4/24k vom 16.10.2024 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.09.2024 ein norwegischer Anbieter von Saug- und SpüldienstenSaug- und Spüldienstleister: Übernahme eines regionalen Wettbewerbers untersagt Anordnung
Konkurransetilsynet untersagte die Übernahme eines regionalen Wettbewerbers durch den Dienstleister, weil der Zusammenschluss den Wettbewerb bei Saug- und Spüldiensten (u. a. Leerung von Klärgruben und Abscheidern, Reinigung von Rohren und Tanks) im früheren Fylke Hordaland erheblich behindert hätte, wo beide Unternehmen die engsten Wettbewerber waren. Die Konkurranseklagenemnda wies die Beschwerde des Dienstleisters am 31.01.2025 zurück und bestätigte das Verbot.
Auch Zukäufe regionaler Wettbewerber in Nischenmärkten können untersagt werden, wenn dadurch der Wettbewerbsdruck zwischen engen Konkurrenten entfällt.
- Behörde / Gericht
- Konkurransetilsynet
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- § 16 konkurranseloven
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 24.09.2024
- Konkurransetilsynet, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink
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18.06.2024 ein italienischer SportverbandAGCM: 4,2 Mio. Euro gegen Sportverband wegen Ausschlusses von Sportförderverbänden 4,2 Mio. €
Nach Feststellung der AGCM nutzte der italienische Verband mindestens seit der Saison 2015/2016 seine vom CONI übertragenen Regelungsbefugnisse, um Sportförderverbände (Enti di Promozione Sportiva) vom Markt für Jugendfußballwettbewerbe fernzuhalten, und dehnte diese Strategie auf Freizeit- und Amateurveranstaltungen für Kinder und Jugendliche aus (Art. 102 AEUV). Die Behörde verhängte 4.203.447,54 Euro und ordnete die Abstellung an.
Auch Verbände mit hoheitsähnlicher Regelungsbefugnis unterliegen dem Kartellrecht, wenn sie ihre Regeln nutzen, um Wettbewerber fernzuhalten.
Kartellrecht für Verbände mit Regelungsbefugnis
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Bei der Schwere berücksichtigte die AGCM, dass der Verband ab der Saison 2023/2024 eine beanstandete Vorgabe für Veranstaltungen mit Kindern bis 12 Jahren gestrichen hatte.
- Veröffentlicht
- 01.07.2024
- AGCM, Suche nach Entscheidungen (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.06.2026 · Direktlink