Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 2 Jurisdiktionen
528.500 €Summe der Geldbeträge
428.500 €Größter Einzelfall: Synot W, a.s.; Ing. Igor Vicel (Unternehmer)
264.250 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 528.500 € 100 % · 2 Fälle

Wofür?

nach Maßnahme
  1. Bußgeld 528.500 € 100 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Synot W, a.s.; Ing. Igor Vicel (Unternehmer) 428.500 € 100 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20241100.000 €
Q1 20251428.500 €
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

2 Fälle

12.02.2025 Synot W, a.s.; Ing. Igor Vicel (Unternehmer)Glücksspiel-Übernahme ohne Anmeldung: 428.500 EUR für Gun-Jumping SlowakeiFusionskontrolle 428.500 €

Synot und ein Einzelunternehmer übernahmen 2020 gemeinsam die Kontrolle über den Glücksspielbetreiber SLOV-MATIC, übertrugen Anteile und tauschten Organe aus, bevor sie den Zusammenschluss anmeldeten. Im Vergleich verhängte die Behörde 400.000 EUR gegen Synot und 28.500 EUR gegen den Unternehmer; rechtskräftig seit 7. März 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor dem Closing dürfen weder Organe ausgetauscht noch Finanzen gesteuert werden – M&A-Teams brauchen eine Gun-Jumping-Checkliste.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Anmeldepflicht und Vollzugsverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Freiwillige nachträgliche Anmeldung, Geständnis und Vergleich (50 % Minderung).
Veröffentlicht
10.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.10.2024 OGH: 100.000 € Gun-Jumping-Buße wegen vorzeitigem Start eines Maskenproduktions-Joint-Ventures ÖsterreichFusionskontrolle 100.000 €

Ein Textilunternehmen nahm mit einem Gemeinschaftsunternehmen (H* GmbH) zur Schutzmaskenproduktion am 24. April 2020 den Betrieb auf, bevor der anmeldepflichtige Zusammenschluss freigegeben war; der Verstoß dauerte bis 25. Mai 2020. Das Kartellgericht verhängte 5.000 €, der OGH erhöhte die Geldbuße auf 100.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in Notlagen wie der Pandemie gilt das Vollzugsverbot – ein Joint Venture darf erst nach Freigabe operativ starten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollzugsverbot vor Freigabe (Gun-Jumping), auch in Krisensituationen

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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