Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

20Fälle aus 13 Jurisdiktionen
689,8 Mio. €Summe der Geldbeträge (19 Fälle mit Betrag)
470 Mio. €Größter Einzelfall: Schneider Electric; Legrand; Rexel; Sonepar
1,93 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 671,5 Mio. € 97 % · 12 Fälle
  2. Brasilien 13,9 Mio. € 2 % · 3 Fälle
  3. Südkorea 1,93 Mio. € 0 % · 1 Fall
  4. Südafrika 1,79 Mio. € 0 % · 2 Fälle
  5. Hongkong 659.106 € 0 % · 1 Fall
  6. Vereinigtes Königreich – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Kartelle und Absprachen 688 Mio. € 100 % · 18 Fälle
  2. Missbrauch von Marktmacht 1,77 Mio. € 0 % · 1 Fall
  3. Fusionskontrolle – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Schneider Electric; Legrand; Rexel; Sonepar 470 Mio. € 68 % · 1 Fall
  2. ELKOND HHK, VUKI, Prysmian, NKT, KABEX u. a. (Kabelkartell, 9 Unternehmen und ein Verband) 97,4 Mio. € 14 % · 1 Fall
  3. CNH Industrial Polska sp. z o.o., Raitech sp. z o.o., PHU Perkoz sp. z o.o. u. a. (8 Unternehmen) 80,1 Mio. € 12 % · 1 Fall
  4. Anonymisierte Unternehmen 18,4 Mio. € 3 % · 8 Fälle
  5. Elo Sistemas Eletrônicos S.A., FAE Sistemas de Medição S.A., Wasion da Amazônia (ehem. Dowertech da Amazônia) 11,4 Mio. € 2 % · 1 Fall
  6. Nexans France, Nexans SA; Sonepar-Gruppe (Sonepar France Distribution u. a.) 6,5 Mio. € 1 % · 1 Fall
  7. Moorim P&P, Moorim Paper, Hansol Paper u. a. (6 Unternehmen) 1,93 Mio. € 0 % · 1 Fall
  8. Rinnai Brasil Tecnologia de Aquecimento Ltda. 1,77 Mio. € 0 % · 1 Fall
  9. Datasonic Indústria e Distribuição de Eletrônicos Ltda., D.T.I. Comércio de Artigos de Informática Ltda., Pares Eletrônica Comercial e Industrial Eireli u. a. (10 Unternehmen) 699.960 € 0 % · 1 Fall
  10. Sennheiser electronic SE & Co KG, Sonova AG 634.000 € 0 % · 1 Fall
  11. 3 weitere853.000 €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2023310,7 Mio. €
20246477,8 Mio. €
2025694,3 Mio. €
20265107 Mio. €

20 Fälle

09.09.2026 Moorim P&P, Moorim Paper, Hansol Paper u. a. (6 Unternehmen)Bieterabsprachen bei Druckpapier für Nongmin News: sechs Papierfirmen sanktioniert SüdkoreaKartelle und Absprachen 1,93 Mio. €

Sechs Hersteller und Händler von Druckpapier legten laut KFTC bei sechs Ausschreibungen des Verlags Nongmin News Corp. zwischen Juni 2021 und November 2024 vorab Zuschlagsempfänger, Scheinbieter und Gebotspreise fest; die durchschnittliche Zuschlagsquote lag bei rund 96,2 % gegenüber 87,6 % in den Jahren 2018 bis 2020. Die KFTC erließ Abhilfeanordnungen, verhängte Geldbußen von insgesamt 3.009 Mio. KRW (Moorim SP 59 Mio., Moorim Paper 573 Mio., Moorim P&P 948 Mio., Hansol Paper 556 Mio., Hankuk Paper 515 Mio., Hongwon Paper 358 Mio. KRW).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kartellprüfungen sollten neben der allgemeinen Preisbildung stets auch das Ausschreibungsgeschäft erfassen, weil Absprachen dort oft parallel laufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 40 Abs. 1 Nr. 8 MRFTA (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
09.09.2026

Originalbetrag 3.009.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten DeutschlandKartelle und Absprachen 453.000 €

Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
Veröffentlicht
15.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.07.2026 Datasonic Indústria e Distribuição de Eletrônicos Ltda., D.T.I. Comércio de Artigos de Informática Ltda., Pares Eletrônica Comercial e Industrial Eireli u. a. (10 Unternehmen)CADE: Kartellbußen gegen zehn Elektronik-Anbieter, zwei später herabgesetzt BrasilienKartelle und Absprachen 699.960 €

Das Tribunal des CADE verurteilte in einem Kartellverfahren zehn Anbieter elektronischer Produkte zu Geldbußen, während die Unterzeichner einer Kronzeugenvereinbarung von 2014 (Agilent und Keysight) sowie ein Unternehmen mit erfülltem Vergleich sanktionsfrei blieben. Die Unternehmensbußen betrugen zunächst 8.362.138,05 BRL; im virtuellen Beratungsverfahren setzte das Plenum am 17.08.2026 bei der Entscheidung über Embargos von Amts wegen die Bußen von Datasonic (von 4.329.605,69 auf 856.937,12 BRL) und D.T.I. (von 1.021.750,18 auf 265.406,99 BRL) herab, sodass 4.133.126,29 BRL verbleiben. Die Sitzungsniederschrift nennt den betroffenen Markt nicht. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Erster mit der Kartellbehörde kooperiert, kann straffrei bleiben, während die übrigen Beteiligten zahlen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrisiken im Vertrieb und Nutzen der Kronzeugenregelung

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
08.07.2026

Originalbetrag 4.133.126,29 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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02.04.2026 Nexans France, Nexans SA; Sonepar-Gruppe (Sonepar France Distribution u. a.)Nexans und Sonepar: 6,5 Mio. EUR für exklusive Importrechte in Überseegebieten FrankreichKartelle und Absprachen 6,5 Mio. €

Nexans räumte Gesellschaften der Sonepar-Gruppe vom 13.05.2015 bis 20.11.2023 exklusive Rechte zum Import von Nexans-Kabeln nach La Réunion, Mayotte, Guyane, Martinique und Guadeloupe ein, was Art. L. 420-2-1 Code de commerce für die Überseegebiete verbietet. Die Autorité de la concurrence verhängte im Vergleichsverfahren 3 Mio. EUR gegen Nexans France (mit Nexans SA) und 3,5 Mio. EUR gegen die beteiligten Sonepar-Gesellschaften, zusammen 6,5 Mio. EUR. Es ist die erste Entscheidung der Behörde, die auf die Meldung einer Person mit geschütztem Hinweisgeberstatus zurückgeht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusive Import- oder Vertriebsrechte für die französischen Überseegebiete sind grundsätzlich verboten und gehören vor Vertragsschluss auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusive Vertriebs- und Importrechte; Hinweisgeber als Aufdeckungsquelle

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-2-1 Code de commerce; Vergleichsverfahren nach Art. L. 464-2 III Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (transaction): Die Unternehmen bestritten die Beschwerdepunkte nicht.
Veröffentlicht
02.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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12.02.2026 ELKOND HHK, VUKI, Prysmian, NKT, KABEX u. a. (Kabelkartell, 9 Unternehmen und ein Verband)Kabelkartell: PMÚ verhängt Rekordbußen von 97,4 Mio. EUR SlowakeiKartelle und Absprachen 97,4 Mio. €

Hersteller und Lieferanten von Kupfer- und Aluminiumkabeln stimmten eine gemeinsame Berechnung des Metallzuschlags ab, der einen wesentlichen Teil des Endpreises ausmacht; ein Branchenverband wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 97.434.800 EUR, die höchste Summe in einem Verfahren; zwei Kronzeugen blieben bußgeldfrei (nicht rechtskräftig). Adressaten: ELKOND HHK, a.s.; VUKI a.s.; Prysmian Kablo s.r.o.; Prysmian Kabely, s.r.o.; Kablo Vrchlabí s.r.o.; NKT s.r.o.; PRECON s.r.o.; Tele–Fonika Kabely CZ s.r.o.; KABELOVNA KABEX a. s.; Asociace výrobců kabelů a vodičů ČR a SR (Kronzeugen ohne Buße: ICS Industrial Cables Slovakia, PRAKAB).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine abgestimmte Berechnungsformel für Preisbestandteile ist Preisabsprache – Verbandsarbeit braucht kartellrechtliche Begleitung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabstimmung über Verbände und Zuschlagsformeln

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
11.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.12.2025 Elo Sistemas Eletrônicos S.A., FAE Sistemas de Medição S.A., Wasion da Amazônia (ehem. Dowertech da Amazônia)CADE: 73,83 Mio. BRL Bußgeld wegen Kartells bei Stromzählern BrasilienKartelle und Absprachen 11,4 Mio. €

Der CADE-Tribunal verurteilte einstimmig die Hersteller Elo Sistemas Eletrônicos, FAE Sistemas de Medição (ehemals Fae Ferragens e Aparelhos Elétricos) und Dowertech da Amazônia (heute Wasion da Amazônia) wegen eines Kartells bei Stromzählern, bei dem zwischen 2005 und 2014 Preise in öffentlichen und privaten Ausschreibungen abgesprochen, der Markt aufgeteilt und überwacht und Schutzangebote abgegeben wurden. Die Unternehmen erhielten Geldbußen von 54.238.824,03 BRL, 15.167.886,53 BRL und 3.196.631,43 BRL. Der Fall kam 2014 durch einen Kronzeugenantrag ins Rollen; in derselben Sitzung genehmigte der CADE vier weitere Vergleiche über rund 15,5 Mio. BRL. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausschreibungskartelle fliegen oft über Kronzeugen auf; Compliance muss Kontakte zu Wettbewerbern vor Angebotsabgabe konsequent unterbinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen und Marktaufteilung bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
10.12.2025

Originalbetrag 72.603.341,99 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.12.2025 Rinnai Brasil Tecnologia de Aquecimento Ltda.CADE: Rinnai zahlt 11,2 Mio. BRL im Vergleich wegen Mindestpreisvorgaben BrasilienMissbrauch von Marktmacht 1,77 Mio. €

Das Tribunal des CADE genehmigte einen Verpflichtungsvergleich (TCC) mit Rinnai Brasil in einem Verfahren zum Markt für Gas-Durchlauferhitzer: Laut Generalsuperintendenz hatte das Unternehmen seine beherrschende Stellung missbraucht, indem es Händlern Mindestpreise für Werbeangebote vorgab, was im stationären Handel als Mindestwerbepreis und online faktisch als Preisbindung der zweiten Hand wirkte. Rinnai verpflichtete sich, die Praktiken einzustellen, Vorkehrungen gegen neue Verstöße zu treffen und mutmaßlich 11.215.319,31 BRL an den Fonds für diffuse Rechte (FDD) zu zahlen. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller mit starker Marktstellung sollten Händlern keine Mindestpreise für Werbung oder Online-Angebote vorschreiben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestpreisvorgaben an Händler und Preisbindung im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Termo de Compromisso de Cessação)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
11.12.2025

Originalbetrag 11.215.319,31 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.12.2025 CNH Industrial Polska sp. z o.o., Raitech sp. z o.o., PHU Perkoz sp. z o.o. u. a. (8 Unternehmen)CNH Industrial Polska und Händler: 338,8 Mio. PLN für Kartell bei Landmaschinen PolenKartelle und Absprachen 80,1 Mio. €

Das UOKiK sanktionierte CNH Industrial Polska und sieben Händler der Marken New Holland, Case IH und Steyr, weil sie den polnischen Markt für Landmaschinen dieser Marken aufgeteilt und Preise abgestimmt hatten. Die Geldbußen gegen die Unternehmen betragen zusammen 338.827.000 PLN (CNH Industrial Polska 241.599.000, Raitech 24.391.000, Perkoz 23.778.000, Adler Agro 15.335.000, Rolserwis 13.356.000, eine weitere Händlergesellschaft (Personengesellschaft) 8.249.000, Kisiel Agrotech 6.778.000, Kisiel 5.341.000 PLN). Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen über Verkaufsgebiete und Preise im Händlernetz sind auch im Landmaschinenvertrieb schwerwiegende Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Preisabstimmung zwischen Hersteller und Händlern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 338.827.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.11.2025 Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Protos GmbH, Pronocer Holding GmbH (vormals Holding-AG der Gruppe)Pfanner: 400.000 € Geldbuße für Preisbindung im Handel mit Arbeitsschutzkleidung ÖsterreichKartelle und Absprachen 400.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, die Protos GmbH und ihre Holdinggesellschaft (nunmehr Pronocer Holding GmbH) 400.000 EUR, weil sie von 09.03.2016 bis 25.11.2021 in Österreich die Wiederverkaufspreise ihrer Händler für Arbeits- und Schutzbekleidung festsetzten. Die Einhaltung wurde systematisch überwacht, bei abweichenden Händlern wurde interveniert, und 2019 erinnerte ein Rundschreiben alle Händler an die Preise. Abschläge gab es für Settlement, Kooperation und ein neu eingeführtes Compliance-System.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rundschreiben an Händler, die zur Einhaltung von Preisen auffordern, sind ein direkter Beleg für Preisbindung und gehören vor Versand in die Rechtsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung gegenüber Händlern

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 und 4 KartG und Art. 101 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Verfahrensbeendigung, Kooperation mit der BWB, Einführung eines Compliance-Systems.
Veröffentlicht
18.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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17.06.2025 Safran S.A.Safran/Collins: Freigabe nur gegen Verkauf von Stellantrieb-Geschäften Vereinigtes KönigreichFusionskontrolle Anordnung

Die CMA sah beim Erwerb eines Teils des Stell- und Flugsteuerungsgeschäfts von Collins Aerospace (RTX) durch Safran eine wesentliche Wettbewerbsbeschränkung bei Trimmstellantrieben für Höhenleitwerke. Die Freigabe erfolgte nur gegen die Zusage, Safrans nordamerikanisches Stellantriebsgeschäft samt Standorten in Mexiko, Kalifornien und Kanada an einen vorab genehmigten Käufer (Woodward) zu veräußern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Übernahmen in konzentrierten Zuliefermärkten sollten Abhilfen samt Käufer früh vorbereitet werden – die CMA verlangte hier einen Upfront Buyer.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, s. 73 (Undertakings in lieu of reference)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.03.2025 Sennheiser electronic SE & Co KG, Sonova AGSennheiser und Sonova: 634.000 € für Preisbindung bei Consumer-Audio-Produkten ÖsterreichKartelle und Absprachen 634.000 €

Das Kartellgericht verhängte wegen vertikaler Preisbindung bei Consumer-Electronics-Audioprodukten der Marke Sennheiser (Kopfhörer) Geldbußen von zusammen 634.000 EUR: 534.000 EUR gegen die Sennheiser electronic SE & Co KG für Mai 2015 bis Februar 2022 und 100.000 EUR gegen die Sonova AG für März bis September 2022. Händlern wurden Endverkaufspreise vorgegeben, deren Einhaltung beobachtet wurde; beide Unternehmen kooperierten und stellten den Sachverhalt außer Streit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unverbindliche Preisempfehlungen werden zur verbotenen Preisbindung, sobald Hersteller Händlerpreise überwachen und Abweichungen beanstanden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 Abs. 1 KartG; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation bei der Aufklärung; Außerstreitstellung aller wesentlichen Sachverhaltselemente (Anerkenntnis).
Veröffentlicht
16.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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29.10.2024 Schneider Electric; Legrand; Rexel; SoneparElektromaterial: 470 Mio. EUR gegen Schneider Electric, Legrand, Rexel und Sonepar FrankreichKartelle und Absprachen 470 Mio. €

Die Autorité de la concurrence ahndete zwei vertikale Preisabsprachen im Vertrieb von Niederspannungs-Elektromaterial: Schneider Electric mit den Großhändlern Rexel und Sonepar (13.12.2012 bis 06.09.2018) sowie Legrand mit Rexel (24.05.2012 bis 14.09.2015). Über das System der sogenannten „dérogations“, also Sonderrabatte der Hersteller auf den Standard-Einkaufspreis für bestimmte Endkunden, wurden die Preise der Händler gegenüber diesen Kunden faktisch fixiert. Bußgelder: Schneider Electric 207 Mio., Rexel 124 Mio., Sonepar 96 Mio. und Legrand 43 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sonderrabatte für einzelne Kunden oder Projekte dürfen nicht dazu dienen, den Endkundenpreis des Händlers festzulegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung über Rabatt- und Sonderkonditionssysteme

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
30.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.08.2024 ein südafrikanischer Hersteller von VerpackungspapierCompetition Tribunal: Verpackungspapierhersteller zahlt 21,3 Mio. ZAR wegen Absprachevorwürfen SüdafrikaKartelle und Absprachenanonymisiert 1,07 Mio. €

Nach den Ermittlungen der Competition Commission hatten der Hersteller und ein Wettbewerber seit etwa 1998 vereinbart, nicht um die angestammten Kunden des jeweils anderen bei Verpackungspapier zu konkurrieren, Angebote abgestimmt und sich regelmäßig dazu getroffen; beim Einkauf von Altpapier sollen sie Preise abgesprochen haben. Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt der Hersteller 21.298.478,38 ZAR in drei Raten und führt ein Compliance-Programm ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wenn Unternehmen zugleich Lieferanten und Wettbewerber sind, müssen Gespräche strikt auf die Lieferbeziehung begrenzt bleiben; Absprachen über 'angestammte' Kunden sind Kundenaufteilung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenaufteilung und Angebotsabsprachen zwischen Lieferanten und Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(i), (ii) und (iii); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleich ohne Schuldeingeständnis; Ratenzahlung.
Veröffentlicht
14.08.2024

Originalbetrag 21.298.478,38 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.08.2026 · Direktlink

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26.07.2024 ein niederländischer Hersteller von Wechselrichtern und LadegerätenCompetition Tribunal: 14,2 Mio. ZAR gegen Wechselrichterhersteller wegen Preisbindung online SüdafrikaKartelle und Absprachenanonymisiert 718.378 €

Der niederländische Hersteller von Wechselrichtern und Ladegeräten soll von März 2020 bis mindestens Ende 2022 über seine Distributoren durchgesetzt haben, dass Onlinehändler höchstens 10–15 % Rabatt auf die empfohlenen Verkaufspreise gewähren, unter Androhung von Rabattkürzung oder Liefersperre (Mindestpreisbindung). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt der Hersteller 14.232.581 ZAR und muss ein Compliance-Programm mit Schulungen zur Preisbindung einführen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine als unverbindlich bezeichnete Preisempfehlung wird zur verbotenen Preisbindung, sobald Rabattgrenzen mit Liefer- oder Konditionsdrohungen durchgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverbindliche Preisempfehlungen und Rabattvorgaben gegenüber Händlern

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act 89 of 1998, s. 5(2); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b), 59
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleich ohne Schuldeingeständnis; der Hersteller verwies auf fehlenden After-Sales-Support bei Billigangeboten.
Veröffentlicht
17.09.2024

Originalbetrag 14.232.581 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.07.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.07.2026 · Direktlink

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08.07.2024 zwei Anbieter von Brandschutzprodukten auf dem belgischen MarktBrandschutz-Kartell: 2,21 Mio. EUR gegen Anbieter wegen Aufteilung öffentlicher Aufträge BelgienKartelle und Absprachenanonymisiert 2,21 Mio. €

Im Vergleichsverfahren stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass zwei Anbieter von Brandschutzprodukten (Anbieter A und Anbieter B) von April 2009 bis September 2016 öffentliche Kunden bei Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren für Brandschutzprodukte untereinander aufteilten, indem sie auf Angebote verzichteten oder Deckangebote abgaben. Anbieter B und eine weitere Gesellschaft seiner Gruppe müssen gesamtschuldnerisch mutmaßlich 2.207.682 EUR zahlen; Anbieter A erhielt als erster Kronzeuge eine Geldbuße von 0 EUR und verpflichtete sich zur Entschädigung geschädigter Kunden sowie zu einer Spende von 50.000 EUR an eine gemeinnützige Organisation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bei öffentlichen Ausschreibungen Kunden mit Wettbewerbern aufteilt, riskiert hohe Geldbußen; volle Immunität erhält nur, wer sich als Erster meldet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei öffentlichen Ausschreibungen: Marktaufteilung und Deckangebote

Behörde / Gericht
Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (ABC/BMA) – Auditorat (Vergleichsentscheidung)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. IV.1 Code de droit économique (CDE), Art. 101 AEUV; Art. IV.59, IV.60 und IV.79 § 1 CDE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleich; Anbieter B erhielt laut Pressemitteilung für seine Kooperation eine Ermäßigung von 50 %; Anbieter A Immunität als erster Kronzeuge.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
08.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.07.2026 · Direktlink

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27.06.2024 ein österreichischer Industriegüterhersteller und seine EigentümergesellschaftÖsterreich: 3 Mio. € Geldbuße gegen einen Industriegüterhersteller für Preisbindung und Gebietsschutz ÖsterreichKartelle und Absprachenanonymisiert 3 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen einen österreichischen Industriegüterhersteller und seine Eigentümergesellschaft gemeinsam eine Geldbuße von 3 Mio. EUR wegen einer langjährigen Zuwiderhandlung beim Vertrieb der eigenen Produkte in Österreich zwischen 2007 und 2021. Mit Vertragshändlern wurden Wiederverkaufspreise, eine Gebietsaufteilung und Wettbewerbsverbote vereinbart; hinzu kamen abgestimmte Verhaltensweisen wie Deckangebote. Die Unternehmen erkannten die Zuwiderhandlung an und erhielten Abschläge für Kooperation und Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsverträge sind vor Abschluss auf Preisbindung, Gebietsschutz und Wettbewerbsverbote zu prüfen; Deckangebote von Händlern auf Wunsch des Herstellers sind ebenfalls Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung und Gebietsschutz in Vertriebsverträgen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 KartG und Art. 101 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Anerkenntnis; Kooperations- und Settlementabschlag.
Veröffentlicht
10.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink

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19.02.2024 ein österreichischer Anbieter von Funktions- und SchutzkleidungBundeskartellamt: 783.900 Euro gegen Schutzkleidungsanbieter wegen Preisbindung DeutschlandKartelle und Absprachenanonymisiert 783.900 €

Das Bundeskartellamt verhängte gegen den österreichischen Anbieter von Funktions- und Schutzkleidung eine Geldbuße von 783.900 Euro, weil er mit Fachhändlern in Deutschland von Anfang 2016 bis Ende November 2021 vereinbart hatte, dass deren Verkaufspreise – im Laden wie im Onlineshop – möglichst der unverbindlichen Preisempfehlung entsprechen und Geldrabatte grundsätzlich unterbleiben. Ausgelöst hatte das Verfahren der Kooperationsantrag eines Händlers; ermittelt wurde mit Auskunftsbeschlüssen nach § 82b GWB, der Bescheid ist im Settlement rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller dürfen Händlern Preise nur unverbindlich empfehlen; Absprachen, die Rabatte oder Preise unterhalb der UVP verhindern sollen, sind bußgeldbewehrt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung im Fachhandel und Onlinevertrieb

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Zügige, umfassende und kooperative Beantwortung zweier Auskunftsbeschlüsse; Zustimmung zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement).
Veröffentlicht
13.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.02.2026 · Direktlink

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11.07.2023 eine niederländische Vertriebsgesellschaft eines ElektronikkonzernsACM: 7,9 Mio. Euro gegen Elektronikvertrieb wegen Steuerung der Online-Preise für Fernseher NiederlandeKartelle und Absprachenanonymisiert 7,94 Mio. €

Die Vertriebsgesellschaft wirkte von Januar 2015 bis Dezember 2018 über Preisempfehlungen, Preisüberwachung und das Weitergeben von Händlerbeschwerden darauf hin, dass sieben (Online-)Händler ihre Verkaufspreise für Fernseher des Herstellers anhoben. Die ACM wertete dies als verbotene vertikale Abstimmung und verhängte ein Bußgeld von 7.943.500 EUR, das die Rechtbank Rotterdam am 7. August 2025 bestätigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unverbindliche Preisempfehlungen dürfen weder durchgesetzt noch mit Hinweisen auf das Preisverhalten anderer Händler verknüpft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisempfehlungen im Vertrieb und Umgang mit Händlerbeschwerden

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Mededingingswet, Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
12.09.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.07.2025 · Direktlink

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14.06.2023 drei Hongkonger Anbieter von KuvertiermaschinenKuvertiermaschinen-Kartell: Tribunal verhängt 5.579.000 HKD gegen drei Anbieter HongkongKartelle und Absprachenanonymisiert 659.106 €

Das Competition Tribunal verhängte am 14.06.2023 auf gemeinsamen Antrag mit der Competition Commission Geldstrafen gegen drei Anbieter von Kuvertiermaschinen derselben Marke, die zwischen April 2018 und Januar 2019 Preise abgesprochen, Märkte aufgeteilt und Angebote manipuliert hatten (Verstoß gegen die First Conduct Rule). Die beiden Hongkonger Gesellschaften des Markenherstellers (die früher unter dem Markennamen firmierten) zahlen zusammen 1.399.000 HKD, der zweite Anbieter 3.372.000 HKD und der dritte Anbieter 808.000 HKD, zusammen 5.579.000 HKD; hinzu kommen je 476.101 HKD Ermittlungskosten sowie Verfahrenskosten. Es war der erste Fall, in dem alle Untersuchten schon im Ermittlungsstadium nach der Kooperationspolitik der Behörde kooperierten; im Gegenzug verzichtete die Commission auf ein Vorgehen gegen die beteiligten Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ein Kartell früh offenlegt und mit der Behörde kooperiert, senkt die Strafe deutlich und kann die eigenen Beschäftigten vor persönlicher Verfolgung bewahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabsprachen, Marktaufteilung und Angebotsabsprachen im Vertrieb

Behörde / Gericht
Competition Tribunal (Hongkong), auf Antrag der Competition Commission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule), s. 93 (pecuniary penalty), s. 96 (Ermittlungskosten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Kooperationsnachlässe von 25 % (Markenhersteller, zweiter Anbieter) und 28 % (dritter Anbieter); Haftung und Strafhöhe einvernehmlich festgelegt.
Veröffentlicht
15.06.2023

Originalbetrag 5.579.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.06.2023.

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10.02.2023 drei portugiesische KabelherstellerPortugal: 2,06 Mio. Euro gegen Kabelhersteller wegen Kartell bei Netzbetreiber-Ausschreibungen PortugalKartelle und Absprachenanonymisiert 2,06 Mio. €

Die Wettbewerbsbehörde sanktionierte einen Kabelhersteller sowie einen zweiten Hersteller und dessen Muttergesellschaft, weil sie mindestens von Juni 2015 bis Mai 2020 bei Ausschreibungen des nationalen Übertragungsnetzbetreibers für Höchstspannungskabel abwechselnd die Gewinner festlegten, den Verlierer als Subunternehmer einsetzten und Umsätze ausglichen. Im Vergleichsverfahren (transação) wurden 1.020.800 EUR gegen den ersten Hersteller und 1.035.000 EUR gegen den zweiten Hersteller und seine Muttergesellschaft verhängt, zusammen 2.055.800 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wechselnde Zuschläge mit anschließender Unterbeauftragung des Konkurrenten sind ein klassisches Warnsignal für Submissionsbetrug.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen und Scheinsubunternehmerschaft bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 9 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren mit Eingeständnis und Verzicht auf Rechtsmittel; Geldbußen reduziert, auch mit Blick auf die wirtschaftliche Lage.
Veröffentlicht
28.02.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.02.2025 · Direktlink

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