Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.929 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
6,5 Mio. €Summe der Geldbeträge
6,5 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 20250–
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 202616,5 Mio. €
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

02.04.2026 Nexans France, Nexans SA; Sonepar-Gruppe (Sonepar France Distribution u. a.)Nexans und Sonepar: 6,5 Mio. EUR für exklusive Importrechte in Überseegebieten FrankreichKartelle und Absprachen 6,5 Mio. €

Nexans räumte Gesellschaften der Sonepar-Gruppe vom 13.05.2015 bis 20.11.2023 exklusive Rechte zum Import von Nexans-Kabeln nach La Réunion, Mayotte, Guyane, Martinique und Guadeloupe ein, was Art. L. 420-2-1 Code de commerce für die Überseegebiete verbietet. Die Autorité de la concurrence verhängte im Vergleichsverfahren 3 Mio. EUR gegen Nexans France (mit Nexans SA) und 3,5 Mio. EUR gegen die beteiligten Sonepar-Gesellschaften, zusammen 6,5 Mio. EUR. Es ist die erste Entscheidung der Behörde, die auf die Meldung einer Person mit geschütztem Hinweisgeberstatus zurückgeht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusive Import- oder Vertriebsrechte für die französischen Überseegebiete sind grundsätzlich verboten und gehören vor Vertragsschluss auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusive Vertriebs- und Importrechte; Hinweisgeber als Aufdeckungsquelle

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-2-1 Code de commerce; Vergleichsverfahren nach Art. L. 464-2 III Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (transaction): Die Unternehmen bestritten die Beschwerdepunkte nicht.
Veröffentlicht
02.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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