Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 3 Jurisdiktionen
2,43 Mio. €Summe der Geldbeträge
1,87 Mio. €Größter Einzelfall: "MAXIMA Latvija" SIA
300.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20251255.650 €
Q3 20250—
Q4 202511,87 Mio. €
Q1 20260—
Q2 20261300.000 €
Q3 20260—

3 Fälle

24.06.2026 Kaufland Hrvatska k.d.Kroatien: 300.000 Euro gegen Kaufland wegen unfairer Praktiken gegenüber Lieferanten KroatienMissbrauch von Marktmacht 300.000 €

Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass Kaufland Hrvatska gegenüber Lebensmittellieferanten Gebühren für nicht erbrachte Leistungen und nicht beauftragte Werbung verlangte und verderbliche Ware erst nach mehr als 30 Tagen bezahlte. Wegen dieser unlauteren Handelspraktiken und erschwerend als Wiederholungstäter (rechtskräftige Strafe bereits 2020) verhängte sie 300.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsabteilungen müssen die Zahlungsfristen und Gebührenverbote des UTP-Rechts kennen – Wiederholung wird deutlich teurer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Konditionen gegenüber Lieferanten im Einkauf

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 4, 11, 12 Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.10.2025 "MAXIMA Latvija" SIAMaxima Latvija zahlt 1,87 Mio. Euro wegen Preisdrucks auf Lebensmittellieferanten LettlandMissbrauch von Marktmacht 1,87 Mio. €

Von November 2021 bis August 2024 übte der Einzelhändler (Marktanteil 28 %) Druck auf wirtschaftlich abhängige Lieferanten aus: Preiserhöhungen blieben monatelang ungenehmigt, niedrigere Preise wurden ultimativ verlangt und mit Auslistung gedroht. Der Wettbewerbsrat stellte eine unlautere Handelspraxis fest, verhängte 1.872.805 Euro und legte klare Verhandlungsfristen fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsabteilungen marktstarker Händler brauchen klare Regeln für Preisverhandlungen – Drohungen mit Auslistung sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Negodīgas tirdzniecības prakses aizlieguma likums (NTPAL)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
05.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.05.2025 „Кауфланд България ЕООД енд Ко“ КДKaufland verlangte Lieferanten Zahlungen für Marketing und Logistik – 500.000 Lewa BulgarienMissbrauch von Marktmacht 255.650 €

Nach einer Vorprüfung zu steigenden Lebensmittelpreisen stellte die KZK fest, dass Kaufland von fünf Lieferanten Zahlungen für „Marketingleistungen“ sowie für „Optimierung der Warenströme“ und Logistik verlangte und erhielt, die nicht vollständig mit dem Verkauf ihrer Produkte zusammenhingen. Für die beiden verbotenen Handelspraktiken (Art. 37b Abs. 1 Nr. 4 ZZK) verhängte sie je 250.000 Lewa, insgesamt 500.000 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Entgelte von Lieferanten sind nur zulässig, wenn ihnen eine konkrete, mit dem Verkauf verbundene Gegenleistung gegenübersteht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Konditionen gegenüber Lieferanten

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 37b Abs. 1 Nr. 4 ZZK (verbotene Handelspraktiken in der Lebensmittelkette, UTP-Richtlinie)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 500.000 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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