Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Konkurransetilsynet 421,7 Mio. € 100 % · 1 Fall
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 421,7 Mio. € 100 % · 1 Fall
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 1 | 421,7 Mio. € |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
1 Fall
21.08.2024 drei norwegische LebensmittelhandelskettenDrei norwegische Lebensmittelketten: 4,93 Mrd. NOK wegen Preisjäger-Zusammenarbeit 421,7 Mio. €
Konkurransetilsynet verhängte gegen die drei größten Lebensmittelhandelsketten Norwegens Bußgelder von insgesamt 4.926.981.000 NOK: gegen die erste Kette 2.313.418.000 NOK, gegen die zweite 1.321.024.000 NOK sowie gegen die dritte Kette und ihre Muttergesellschaft gesamtschuldnerisch 1.292.539.000 NOK. Die Ketten hatten sich von Januar 2011 bis mindestens April 2018 gegenseitig weitreichenden Zugang für Preiserheber („prisjegere“) in ihren Filialen eingeräumt, was die Preistransparenz zwischen den Wettbewerbern erhöhte und den Preiswettbewerb schwächte; zudem wurde die Beendigung der Zusammenarbeit angeordnet. Die Konkurranseklagenemnda bestätigte die Entscheidung am 21.08.2025; laut der amtlichen Terminliste der Gerichte verhandelt Gulating lagmannsrett ab 12.10.2026 eine Klage der zweiten Kette gegen die Gültigkeit dieser Bestätigung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch scheinbar harmlose Branchenvereinbarungen, etwa über gegenseitigen Zugang zur Preiserhebung, können als wettbewerbswidriger Informationsaustausch Milliardenbußgelder auslösen.
Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Konkurransetilsynet
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 10 konkurranseloven, Art. 53 EWR-Abkommen; §§ 12 und 29 konkurranseloven; § 6 Abs. 1 EØS-konkurranseloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 21.08.2024
Originalbetrag 4.926.981.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2024.
- Konkurransetilsynet, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
- Norges domstoler, Terminliste (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.08.2026 · Direktlink