Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

15Fälle aus 13 Jurisdiktionen
400 Mio. €Summe der Geldbeträge (14 Fälle mit Betrag)
158,2 Mio. €Größter Einzelfall: KB Kookmin Bank, Shinhan Bank, Woori Bank, Hana Bank
7,57 Mio. €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2023571 Mio. €
2024113,9 Mio. €
20255144 Mio. €
20264171,1 Mio. €

15 Fälle

25.08.2026 Kommunal Landspensjonskasse Gjensidig Forsikringsselskap (KLP)KLP: Verbindliche Zusagen nach Missbrauchsverdacht bei Kommunalpensionen NorwegenMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Konkurransetilsynet erklärte Abhilfezusagen von KLP für verbindlich und beendete damit seine Ermittlungen wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der öffentlichen Betriebsrente für Kommunen. Die Behörde befürchtete, dass KLP ab 2019, als ein Wettbewerber in den Markt eintrat, Kommunen gezielt davon abbrachte, ihre Betriebsrente auszuschreiben; KLP verpflichtet sich nun, solche Einflussnahme zu unterlassen und die Folgen der früheren Praxis zu beheben. Ein Verstoß wurde nicht abschließend festgestellt, ein Bußgeld nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Unternehmen dürfen enge Kundenbeziehungen nicht nutzen, um Kunden von Ausschreibungen abzuhalten – schon ein solcher Verdacht kann zu verbindlichen Verhaltenspflichten führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten marktbeherrschender Unternehmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern

Behörde / Gericht
Konkurransetilsynet
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 3 i. V. m. § 11 konkurranseloven; Art. 54 EWR-Abkommen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.08.2026 Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o.Essensgutschein-Kartell: 279 Mio. CZK gegen Pluxee, Edenred und Up endgültig bestätigt TschechienKartelle und Absprachen 11,5 Mio. €

Die drei Herausgeber von Papier-Essensgutscheinen stimmten von 2004 bis 2018 gegenüber Handelsketten ab, wie viele Gutscheine pro Einkauf angenommen werden. Der Behördenpräsident wies die Einsprüche gegen die Neufestsetzung der Bußgelder zurück: Pluxee 132,271 Mio., Edenred 101,94 Mio. und Up 44,941 Mio. CZK, zusammen 279,152 Mio. CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Abstimmung scheinbar technischer Konditionen wie Annahmegrenzen ist ein Kartell – Branchengespräche brauchen klare Grenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung von Geschäftsbedingungen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
17.08.2026

Originalbetrag 279.152.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

19.03.2026 Mavera ABMavera: 14,3 Mio. SEK für Exklusivklauseln mit versicherungsmedizinischen Beratern SchwedenMissbrauch von Marktmacht 1,32 Mio. €

Konkurrensverket stellte fest, dass Mavera AB seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es seit dem 1. Januar 2021 in Verträgen mit Unternehmen, die versicherungsmedizinische Beratung erbringen, Exklusivklauseln anwendet, die Beratung für konkurrierende Anbieter untersagen. Die Behörde setzte eine Wettbewerbsschadensgebühr (konkurrensskadeavgift) von 14.300.000 SEK fest und ordnete an, die Klauseln nicht mehr anzuwenden und die Vertragspartner binnen sechs Wochen zu informieren; die Anordnung ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 30.000.000 SEK bewehrt. Mavera hat Rechtsmittel beim Patent- och marknadsdomstolen eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusivbindungen eines marktbeherrschenden Auftraggebers gegenüber Dienstleistern können Wettbewerber vom Markt fernhalten und sind kartellrechtlich hoch riskant.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitätsklauseln marktbeherrschender Unternehmen

Behörde / Gericht
Konkurrensverket
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
2 kap. 7 § konkurrenslagen (2008:579); Art. 102 AEUV; 3 kap. 1 § och 3 kap. 5 § första stycket 1 KL
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 14.300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.01.2026 KB Kookmin Bank, Shinhan Bank, Woori Bank, Hana BankVier Großbanken tauschten Beleihungsquoten aus: 272 Mrd. KRW Bußgeld SüdkoreaKartelle und Absprachen 158,2 Mio. €

Die vier Banken tauschten laut KFTC über längere Zeit ihre vollständigen Beleihungsquoten (LTV) für Hypothekarkredite aus, je Bank zwischen 736 und 7.500 Einzelwerte, und passten ihre eigenen Quoten daran an; verfolgt wurde nur das Verhalten ab Dezember 2021, als das ausdrückliche Verbot des wettbewerbsbeschränkenden Informationsaustauschs in Kraft trat. Die KFTC erließ Unterlassungsanordnungen und Geldbußen von insgesamt 272.014 Mio. KRW (Kookmin 69.747 Mio., Shinhan 63.801 Mio., Woori 51.535 Mio., Hana 86.931 Mio. KRW), die erste Anwendung dieser Vorschrift.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Austausch einzelner Vertragskonditionen mit Wettbewerbern ist auch ohne Preisabsprache ein eigenständiger Kartellverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch mit Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 40 Abs. 1 Nr. 9 MRFTA i. V. m. Art. 44 Abs. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
21.01.2026

Originalbetrag 272.014.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

11.12.2025 „ЗП Либра“ ООДZP Libra: 44.205 Lewa für Kundenabwerbung mit Geschäftsgeheimnissen des Konkurrenten BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 22.602 €

Mithilfe einer Beschäftigten eines konkurrierenden Versicherungsmaklers, die später zu ZP Libra wechselte, schloss der Makler in unlauterer Weise einen Vermittlungsvertrag zu Lasten des Konkurrenten und nutzte dessen Geschäftsgeheimnisse, um Kunden abzuwerben. Die KZK verhängte 29.470 Lewa (1 % des Umsatzes 2024, Art. 36 Abs. 1 ZZK) und 14.735 Lewa (0,5 %, Art. 37 Abs. 1 ZZK).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer neue Beschäftigte von Wettbewerbern einstellt, muss sicherstellen, dass sie keine Kundenlisten oder Geheimnisse mitbringen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mitnahme von Kundendaten und Geschäftsgeheimnissen beim Arbeitgeberwechsel

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 36 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 ZZK
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
16.12.2025

Originalbetrag 44.205 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.10.2025 BofA Securities Inc., Nomura International plc, Standard Chartered Bank u. a. (5 Banken)CADE: Vergleiche mit fünf Banken im Offshore-Devisenkartell über 79 Mio. BRL BrasilienKartelle und Absprachen 12,7 Mio. €

Das Tribunal des CADE genehmigte am 22.10.2025 im Block fünf Verpflichtungsvergleiche (Termos de Compromisso de Cessação, TCC) mit Banken und legte folgende Geldbeiträge mutmaßlich fest: BofA Securities Inc. 33.010.207,04 BRL, Nomura International plc 32.145.917,76 BRL, Standard Chartered Bank 11.544.947,78 BRL, Credit Suisse AG 1.582.051,57 BRL und MUFG Bank 714.782,33 BRL, zusammen 78.997.906,48 BRL. Die Sitzungsniederschrift nennt den Verfahrensgegenstand nicht; alle fünf Banken gehören aber zu den Beteiligten, deren Verurteilung die Generalsuperintendenz im April 2025 im Verfahren zum Kartell auf dem Offshore-Devisenmarkt empfohlen hatte (laut CADE Absprachen über die Preise von Devisengeschäften, Austausch sensibler Informationen und Benachteiligung anderer Marktteilnehmer wie Broker). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Händler im Devisengeschäft dürfen sich mit Wettbewerbern weder über Preise noch über Kunden abstimmen; bankübergreifende Chats sind ein typisches Kartellrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabsprachen und Informationsaustausch im Devisenhandel

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Termo de Compromisso de Cessação)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
30.10.2025

Originalbetrag 78.997.906,48 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.08.2025 FirstRand Bank Ltd (WesBank); Toyota Financial Services South Africa Ltd; Toyota Motor Corporation u. a. (6 Unternehmen)Competition Tribunal: WesBank und Toyota-Firmen zahlen mutmaßlich 30 Mio. ZAR wegen Wettbewerbsverbot SüdafrikaKartelle und Absprachen 1,46 Mio. €

Laut Competition Commission verpflichtete ein Wettbewerbsverbot im Gesellschaftervertrag von Toyota Financial Services South Africa (TFSSA) aus dem Jahr 2000, an der WesBank zu einem Drittel beteiligt ist, die Beteiligten, bei der Finanzierung von Toyota-Fahrzeugen nicht miteinander zu konkurrieren; WesBank leitete deshalb Finanzierungsanfragen von Kunden an TFSSA weiter (Marktaufteilung). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis wird das Verbot gelockert, sodass WesBank Privatkunden und Händlern auf deren Wunsch Finanzierungsangebote machen darf, und die sechs Beteiligten (FirstRand Bank, deren Sparte WesBank, TFSSA, Toyota Motor Corporation, Toyota Financial Services (UK), Toyota South Africa) zahlen mutmaßlich gemeinsam oder einzeln 30 Mio. ZAR. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wettbewerbsverbote in Gesellschafterverträgen von Gemeinschaftsunternehmen müssen regelmäßig überprüft werden, weil sie Kunden die Wahl zwischen Anbietern nehmen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wettbewerbsverbote in Gemeinschaftsunternehmen und Kundenwahlfreiheit

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(ii); ss. 49D, 58(1)(b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Vergleich ohne Schuldeingeständnis zur Beendigung langwieriger Verfahren.
Veröffentlicht
25.08.2025

Originalbetrag 30.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

31.07.2025 ZGR Global Pte. Ltd.; Hanshan Money Express Pte. Ltd.CCCS: 5,37 Mio. SGD gegen zwei Überweisungsbüros für Austausch von Wechselkursen SingapurKartelle und Absprachen 3,61 Mio. €

ZGR Global (früher Zhongguo Remittance) und Hanshan Money Express, zwei benachbarte führende Anbieter von Yuan-Überweisungen im People's Park Complex, teilten sich mindestens von Januar 2016 bis Februar 2022 täglich, oft mehrmals, ihre aktuellen und teils nicht öffentlichen Überweisungskurse mit, mündlich am Schalter, auf Zetteln oder per Telefon. Die CCCS wertete das als Verstoß gegen s 34 Competition Act und verhängte am 31. Juli 2025 Geldbußen von zusammen 5.365.007 SGD (ZGR Global 2.793.700, Hanshan 2.571.307 SGD). Hanshan erhielt über den Kooperationsnachlass hinaus 10 % Nachlass für sein Eingeständnis im Fast-Track-Verfahren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch der alltägliche Austausch aktueller Preise mit dem Konkurrenten nebenan ist eine verbotene Abstimmung; Preise müssen unabhängig festgelegt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kein Austausch von Preisen und Preisabsichten mit Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Competition and Consumer Commission of Singapore (CCCS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act 2004, s 34
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Hanshan: Nachlass für die Kooperation und zusätzlich 10 % für das Eingeständnis im Fast-Track-Verfahren.
Veröffentlicht
31.07.2025

Originalbetrag 5.365.007 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.02.2025 Royal Bank of Canada, Morgan Stanley, HSBC u. a. (5 Banken; Deutsche Bank als Kronzeugin bußgeldfrei)CMA: 104,46 Mio. GBP gegen vier Banken wegen Informationsaustauschs zu Gilts Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 126,2 Mio. €

Die CMA erließ fünf getrennte Entscheidungen, wonach jeweils zwei Banken zwischen 2009 und 2013 in bilateralen Bloomberg-Chats einzelner Händler wettbewerbssensible Informationen zum Handel mit britischen Staatsanleihen (Gilts und Gilt Asset Swaps) sowie teils zu Auktionen des Debt Management Office und zu Rückkaufauktionen der Bank of England ausgetauscht hatten. Im Vergleich zahlen Royal Bank of Canada 34.200.000, Morgan Stanley 29.700.000, HSBC 23.400.000 und Citi 17.160.000 GBP, zusammen 104.460.000 GBP; die Deutsche Bank, die den Austausch angezeigt hatte, blieb bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Chats zwischen Händlern verschiedener Häuser sind ein Kartellrisiko: Schon vereinzelter Austausch von Preis- und Auktionsinformationen kann eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Wettbewerbern in Händlerchats

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I prohibition, section 2(1) Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Citi: 35 % Kronzeugenabschlag und 20 % Vergleichsnachlass; HSBC, Morgan Stanley und RBC: 10 % Vergleichsnachlass. Berücksichtigt wurden außerdem die lange Zeit seit Ende der Verstöße und umfangreiche Compliance-Maßnahmen der Banken, teils schon vor Beginn der Untersuchung.
Veröffentlicht
21.02.2025

Originalbetrag 104.460.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

18.03.2024 eine portugiesische ZahlungsverkehrsgruppePortugal: 13,87 Mio. Euro gegen Zahlungsverkehrsgruppe wegen Kopplung mit Processing PortugalMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 13,9 Mio. €

Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen die Zahlungsverkehrsgruppe eine Geldbuße von 13.869.000 EUR, weil Kartenemittenten und -akquirer Zugang zu den inländischen Zahlungssystemen der Gruppe (u. a. dem nationalen Kartensystem, einer mobilen Zahlungslösung und dem Geldautomatennetz) nur erhielten, wenn sie zugleich deren Processing-Dienste abnahmen. Die Behörde sah in dieser rund dreijährigen Kopplung den Missbrauch einer beherrschenden Stellung, der konkurrierende Zahlungsabwickler ausbremste; Adressaten waren die Holding und drei Tochtergesellschaften der Gruppe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine unverzichtbare Infrastruktur kontrolliert, darf den Zugang nicht an die Abnahme weiterer eigener Dienste knüpfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopplungsgeschäfte und Zugang zu Infrastruktur bei marktbeherrschender Stellung

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 11 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.03.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.12.2023 ein lettischer Verband der Kfz-HaftpflichtversichererLettland: 336.086 EUR gegen Verband der Kfz-Versicherer wegen Eintrittsgebühr LettlandKartelle und Absprachenanonymisiert 336.086 €

Die Konkurences padome stellte fest, dass der Verband, in dem alle Kfz-Haftpflichtversicherer (OCTA) Lettlands zusammengeschlossen sind, von 2004 bis Mai 2022 eine Eintrittsgebühr als Voraussetzung für die Mitgliedschaft verlangte und damit den Zutritt neuer Versicherer zum OCTA-Markt erschwerte. Sie wertete dies als wettbewerbsbeschränkenden Beschluss einer Unternehmensvereinigung; die Buße von 373.429 EUR (4,5 % des Umsatzes 2022) wurde nach einem Vergleich um 10 % auf 336.086 EUR gesenkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufnahmebedingungen von Branchenverbänden mit Pflichtmitgliedschaft müssen auf Marktzutrittsschranken geprüft werden.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Der Verband erkannte den Verstoß im Vergleichsverfahren vollständig an; die Buße wurde um 10 % reduziert.
Veröffentlicht
05.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.12.2025 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.12.2023 fünf griechische Banken und ein BankenverbandFünf griechische Banken und Bankenverband: 41,8 Mio. EUR für Absprachen zu ATM-Gebühren GriechenlandKartelle und Absprachenanonymisiert 41,8 Mio. €

Im Vergleichsverfahren stellte die Wettbewerbskommission mit einer Entscheidung von 2023 fest, dass fünf griechische Banken ab 2018 ihr Gebührenmodell für Bargeldabhebungen an Geldautomaten (Direct Access Fee) und weitere Bankentgelte abgestimmt und Informationen ausgetauscht hatten; der Bankenverband wirkte als Vermittler mit, verweigerte zudem einem Zahlungsdienstleister die Mitgliedschaft und behinderte dessen Teilnahme an einem Interbanken-Überweisungssystem. Die Geldbußen summieren sich auf 41.756.180,10 EUR (die fünf Banken 12.993.482,86; 9.978.799,18; 9.110.682,91; 7.976.790,63 und 143.181,65 EUR; Bankenverband 1.553.242,87 EUR). Zusätzlich müssen die Banken ab 1. Januar 2024 die Gebühr für Abhebungen mit Fremdkarten auf Höchstbeträge zwischen 1,50 und 2,00 EUR senken und drei Jahre halten; die Zusage des Verbands, binnen sechs Monaten ein internes Compliance-Programm einzuführen, nahm die Kommission an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gespräche im Branchenverband über künftige Gebühren sind ein Kartellrisiko – Preisentscheidungen gehören allein in das eigene Haus.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Wettbewerbern über Preise und Gebühren, auch über Verbände

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 ν. 3959/2011; Art. 101 AEUV; Art. 25 Abs. 1 lit. c ν. 3959/2011 (Verhaltensmaßnahme); Vergleichsverfahren nach Art. 29a ν. 3959/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bußgelder im Vergleichsverfahren herabgesetzt; der Bankenverband sagte ein internes Compliance-Programm mit laufender Schulung zu.
Veröffentlicht
21.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.11.2023 drei Geldtransferunternehmen in GlasgowFCA: Kartellbußen gegen drei Geldtransferfirmen wegen Preisabsprachen in Glasgow Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachenanonymisiert 178.654 €

Die FCA stellte in einer Entscheidung nach dem Competition Act 1998 fest, dass drei Geldtransfer-Anbieter zwischen dem 18. Februar und dem 31. Mai 2017 bei Überweisungen nach Pakistan, die Kunden in Glasgower Filialen aufgaben, Wechselkurse abgestimmt und eine Transaktionsgebühr festgelegt hatten. Einer der Beteiligten, ein Vermittler ohne eigene Filiale in Glasgow, hat das Verhalten nach Feststellung der FCA erleichtert. Die FCA verhängte Bußen von insgesamt 154.300 Pfund: 139.500 Pfund gegen den ersten Anbieter (Tochter und Muttergesellschaft), 11.200 Pfund gegen den Vermittler und 3.600 Pfund gegen den dritten Anbieter. Alle drei räumten den Verstoß ein, erhielten 10 % Vergleichsnachlass und verzichteten laut FCA auf Rechtsmittel.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
section 2(1) Competition Act 1998 (Chapter I prohibition)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 154.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.11.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.11.2025 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.11.2023 eine niederländische GroßbankGroßbank: 26,6 Mio. EUR wegen Kartell im Handel mit Euro-Anleihen EU-EbeneKartelle und Absprachenanonymisiert 26,6 Mio. €

Händler der Bank und einer weiteren Großbank tauschten nach den Feststellungen der Europäischen Kommission von 2006 bis 2016 über Terminal-Nachrichten eines Finanzdatenanbieters und Chatrooms sensible Informationen zu Preisen, Volumina und Handelsstrategien bei auf Euro lautenden SSA- und staatlich garantierten Anleihen aus und stimmten ihr Vorgehen ab. Die Bank erhielt eine Geldbuße von 26,6 Mio. EUR; die andere Bank blieb als Kronzeugin, die das Kartell aufgedeckt hatte, bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Händler dürfen in Chats mit Wettbewerbern weder Preise noch Positionen oder Handelsstrategien austauschen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Händlern in Chatrooms

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.11.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.11.2025 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.11.2023 eine internationale GroßbankDevisenkartell USD/ZAR: internationale Großbank zahlt 42,7 Mio. ZAR und kooperiert SüdafrikaKartelle und Absprachenanonymisiert 2,17 Mio. €

Das Competition Tribunal bestätigte am 15.11.2023 einen Vergleich, in dem eine internationale Großbank einräumte, sich zwischen 2007 und 2013 an Preisabsprachen und Marktaufteilung im Kassahandel mit dem Währungspaar USD/ZAR beteiligt zu haben, etwa durch abgestimmte Geld- und Briefkurse über Chat-Plattformen. Die Bank zahlt eine Verwaltungsstrafe von 42.715.880 ZAR, führt ihr Compliance-Programm fort und unterstützt die Competition Commission mit Beweismitteln bei der Verfolgung der übrigen der insgesamt 28 beschuldigten Banken.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Chats zwischen Händlern konkurrierender Banken über Kurse und Spreads sind kartellrechtlich hochriskant und gehören in Überwachung und Schulung des Handelsbereichs.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht im Handel: Kontakte zwischen Händlern konkurrierender Banken

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 4(1)(b)(i) und (ii) Competition Act 89 of 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
15.11.2023

Originalbetrag 42.715.880 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.11.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.11.2025 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

Bereit für Schulungen, die ankommen?

Testen Sie die Kombination kostenlos: automatisierte Verwaltung für Sie, passende Lernformate für Ihr Team – ohne Mindestvolumen oder Kreditkarte.

14 Tage kostenlos testen