Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- Kartelle und Absprachen 384,7 Mio. € 96 % · 11 Fälle
- Missbrauch von Marktmacht 15,2 Mio. € 4 % · 3 Fälle
- ohne Unterthema 22.602 € 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- KB Kookmin Bank, Shinhan Bank, Woori Bank, Hana Bank 158,2 Mio. € 40 % · 1 Fall
- Royal Bank of Canada, Morgan Stanley, HSBC u. a. (5 Banken; Deutsche Bank als Kronzeugin bußgeldfrei) 126,2 Mio. € 32 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 84,9 Mio. € 21 % · 6 Fälle
- BofA Securities Inc., Nomura International plc, Standard Chartered Bank u. a. (5 Banken) 12,7 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o. 11,5 Mio. € 3 % · 1 Fall
- ZGR Global Pte. Ltd.; Hanshan Money Express Pte. Ltd. 3,61 Mio. € 1 % · 1 Fall
- FirstRand Bank Ltd (WesBank); Toyota Financial Services South Africa Ltd; Toyota Motor Corporation u. a. (6 Unternehmen) 1,46 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Mavera AB 1,32 Mio. € 0 % · 1 Fall
- „ЗП Либра“ ООД 22.602 € 0 % · 1 Fall
- Kommunal Landspensjonskasse Gjensidig Forsikringsselskap (KLP) – 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 5 | 71 Mio. € |
| 2024 | 1 | 13,9 Mio. € |
| 2025 | 5 | 144 Mio. € |
| 2026 | 4 | 171,1 Mio. € |
15 Fälle
25.08.2026 Kommunal Landspensjonskasse Gjensidig Forsikringsselskap (KLP)KLP: Verbindliche Zusagen nach Missbrauchsverdacht bei Kommunalpensionen Anordnung
Konkurransetilsynet erklärte Abhilfezusagen von KLP für verbindlich und beendete damit seine Ermittlungen wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der öffentlichen Betriebsrente für Kommunen. Die Behörde befürchtete, dass KLP ab 2019, als ein Wettbewerber in den Markt eintrat, Kommunen gezielt davon abbrachte, ihre Betriebsrente auszuschreiben; KLP verpflichtet sich nun, solche Einflussnahme zu unterlassen und die Folgen der früheren Praxis zu beheben. Ein Verstoß wurde nicht abschließend festgestellt, ein Bußgeld nicht verhängt.
Marktbeherrschende Unternehmen dürfen enge Kundenbeziehungen nicht nutzen, um Kunden von Ausschreibungen abzuhalten – schon ein solcher Verdacht kann zu verbindlichen Verhaltenspflichten führen.
Verhalten marktbeherrschender Unternehmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern
- Behörde / Gericht
- Konkurransetilsynet
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 12 Abs. 3 i. V. m. § 11 konkurranseloven; Art. 54 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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17.08.2026 Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o.Essensgutschein-Kartell: 279 Mio. CZK gegen Pluxee, Edenred und Up endgültig bestätigt 11,5 Mio. €
Die drei Herausgeber von Papier-Essensgutscheinen stimmten von 2004 bis 2018 gegenüber Handelsketten ab, wie viele Gutscheine pro Einkauf angenommen werden. Der Behördenpräsident wies die Einsprüche gegen die Neufestsetzung der Bußgelder zurück: Pluxee 132,271 Mio., Edenred 101,94 Mio. und Up 44,941 Mio. CZK, zusammen 279,152 Mio. CZK.
Auch die Abstimmung scheinbar technischer Konditionen wie Annahmegrenzen ist ein Kartell – Branchengespräche brauchen klare Grenzen.
Abstimmung von Geschäftsbedingungen unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
Originalbetrag 279.152.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2026.
- Chairman of the Czech Competition Authority Definitively Confirms Fines for Meal Voucher Issuers’ Cartel Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.03.2026 Mavera ABMavera: 14,3 Mio. SEK für Exklusivklauseln mit versicherungsmedizinischen Beratern 1,32 Mio. €
Konkurrensverket stellte fest, dass Mavera AB seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es seit dem 1. Januar 2021 in Verträgen mit Unternehmen, die versicherungsmedizinische Beratung erbringen, Exklusivklauseln anwendet, die Beratung für konkurrierende Anbieter untersagen. Die Behörde setzte eine Wettbewerbsschadensgebühr (konkurrensskadeavgift) von 14.300.000 SEK fest und ordnete an, die Klauseln nicht mehr anzuwenden und die Vertragspartner binnen sechs Wochen zu informieren; die Anordnung ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 30.000.000 SEK bewehrt. Mavera hat Rechtsmittel beim Patent- och marknadsdomstolen eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Exklusivbindungen eines marktbeherrschenden Auftraggebers gegenüber Dienstleistern können Wettbewerber vom Markt fernhalten und sind kartellrechtlich hoch riskant.
Exklusivitätsklauseln marktbeherrschender Unternehmen
- Behörde / Gericht
- Konkurrensverket
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- 2 kap. 7 § konkurrenslagen (2008:579); Art. 102 AEUV; 3 kap. 1 § och 3 kap. 5 § första stycket 1 KL
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
Originalbetrag 14.300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.
- Konkurrensverket, Ärenden och beslut: Mavera AB, dnr 91/2023 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Konkurrensverket, Beschluss vom 19.03.2026, Dnr 91/2023 – Mavera AB Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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21.01.2026 KB Kookmin Bank, Shinhan Bank, Woori Bank, Hana BankVier Großbanken tauschten Beleihungsquoten aus: 272 Mrd. KRW Bußgeld 158,2 Mio. €
Die vier Banken tauschten laut KFTC über längere Zeit ihre vollständigen Beleihungsquoten (LTV) für Hypothekarkredite aus, je Bank zwischen 736 und 7.500 Einzelwerte, und passten ihre eigenen Quoten daran an; verfolgt wurde nur das Verhalten ab Dezember 2021, als das ausdrückliche Verbot des wettbewerbsbeschränkenden Informationsaustauschs in Kraft trat. Die KFTC erließ Unterlassungsanordnungen und Geldbußen von insgesamt 272.014 Mio. KRW (Kookmin 69.747 Mio., Shinhan 63.801 Mio., Woori 51.535 Mio., Hana 86.931 Mio. KRW), die erste Anwendung dieser Vorschrift.
Der Austausch einzelner Vertragskonditionen mit Wettbewerbern ist auch ohne Preisabsprache ein eigenständiger Kartellverstoß.
Informationsaustausch mit Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Korea Fair Trade Commission (KFTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 40 Abs. 1 Nr. 9 MRFTA i. V. m. Art. 44 Abs. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 21.01.2026
Originalbetrag 272.014.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.
- KFTC press release (EN), 22 Jan 2026: KFTC Sanctions Four Major Commercial Banks for Collusive Information Exchange Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO), 21.01.2026: 4대 시중은행의 정보교환의 담합 행위 제재 Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO, PDF) mit Bußgeldtabelle je Bank und Rechtsgrundlage Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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11.12.2025 „ЗП Либра“ ООДZP Libra: 44.205 Lewa für Kundenabwerbung mit Geschäftsgeheimnissen des Konkurrenten 22.602 €
Mithilfe einer Beschäftigten eines konkurrierenden Versicherungsmaklers, die später zu ZP Libra wechselte, schloss der Makler in unlauterer Weise einen Vermittlungsvertrag zu Lasten des Konkurrenten und nutzte dessen Geschäftsgeheimnisse, um Kunden abzuwerben. Die KZK verhängte 29.470 Lewa (1 % des Umsatzes 2024, Art. 36 Abs. 1 ZZK) und 14.735 Lewa (0,5 %, Art. 37 Abs. 1 ZZK).
Wer neue Beschäftigte von Wettbewerbern einstellt, muss sicherstellen, dass sie keine Kundenlisten oder Geheimnisse mitbringen.
Mitnahme von Kundendaten und Geschäftsgeheimnissen beim Arbeitgeberwechsel
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 36 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 ZZK
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 16.12.2025
Originalbetrag 44.205 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 1175 от 11.12.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- КЗК санкционира „ЗП Либра“ ООД за нелоялна конкуренция, 17.12.2025 (Archivkopie web.archive.org von cpc.bg) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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22.10.2025 BofA Securities Inc., Nomura International plc, Standard Chartered Bank u. a. (5 Banken)CADE: Vergleiche mit fünf Banken im Offshore-Devisenkartell über 79 Mio. BRL 12,7 Mio. €
Das Tribunal des CADE genehmigte am 22.10.2025 im Block fünf Verpflichtungsvergleiche (Termos de Compromisso de Cessação, TCC) mit Banken und legte folgende Geldbeiträge mutmaßlich fest: BofA Securities Inc. 33.010.207,04 BRL, Nomura International plc 32.145.917,76 BRL, Standard Chartered Bank 11.544.947,78 BRL, Credit Suisse AG 1.582.051,57 BRL und MUFG Bank 714.782,33 BRL, zusammen 78.997.906,48 BRL. Die Sitzungsniederschrift nennt den Verfahrensgegenstand nicht; alle fünf Banken gehören aber zu den Beteiligten, deren Verurteilung die Generalsuperintendenz im April 2025 im Verfahren zum Kartell auf dem Offshore-Devisenmarkt empfohlen hatte (laut CADE Absprachen über die Preise von Devisengeschäften, Austausch sensibler Informationen und Benachteiligung anderer Marktteilnehmer wie Broker). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Händler im Devisengeschäft dürfen sich mit Wettbewerbern weder über Preise noch über Kunden abstimmen; bankübergreifende Chats sind ein typisches Kartellrisiko.
Preisabsprachen und Informationsaustausch im Devisenhandel
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Termo de Compromisso de Cessação)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 30.10.2025
Originalbetrag 78.997.906,48 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2025.
- Diário Oficial da União, 30.10.2025, Seção 1, S. 87: Ata da 256ª Sessão Ordinária de Julgamento do CADE (22.10.2025), Punkte 9–13 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Diário Oficial da União, 10.04.2025, Seção 1, S. 44: Despacho SG nº 7/2025, Processo Administrativo nº 08700.004633/2015-04 (Empfehlung der Verurteilung) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE, 09.04.2025: Superintendência-Geral do Cade recomenda condenação de cartel do câmbio offshore Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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25.08.2025 FirstRand Bank Ltd (WesBank); Toyota Financial Services South Africa Ltd; Toyota Motor Corporation u. a. (6 Unternehmen)Competition Tribunal: WesBank und Toyota-Firmen zahlen mutmaßlich 30 Mio. ZAR wegen Wettbewerbsverbot 1,46 Mio. €
Laut Competition Commission verpflichtete ein Wettbewerbsverbot im Gesellschaftervertrag von Toyota Financial Services South Africa (TFSSA) aus dem Jahr 2000, an der WesBank zu einem Drittel beteiligt ist, die Beteiligten, bei der Finanzierung von Toyota-Fahrzeugen nicht miteinander zu konkurrieren; WesBank leitete deshalb Finanzierungsanfragen von Kunden an TFSSA weiter (Marktaufteilung). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis wird das Verbot gelockert, sodass WesBank Privatkunden und Händlern auf deren Wunsch Finanzierungsangebote machen darf, und die sechs Beteiligten (FirstRand Bank, deren Sparte WesBank, TFSSA, Toyota Motor Corporation, Toyota Financial Services (UK), Toyota South Africa) zahlen mutmaßlich gemeinsam oder einzeln 30 Mio. ZAR. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wettbewerbsverbote in Gesellschafterverträgen von Gemeinschaftsunternehmen müssen regelmäßig überprüft werden, weil sie Kunden die Wahl zwischen Anbietern nehmen können.
Wettbewerbsverbote in Gemeinschaftsunternehmen und Kundenwahlfreiheit
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(ii); ss. 49D, 58(1)(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Schuldeingeständnis zur Beendigung langwieriger Verfahren.
- Veröffentlicht
- 25.08.2025
Originalbetrag 30.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.08.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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31.07.2025 ZGR Global Pte. Ltd.; Hanshan Money Express Pte. Ltd.CCCS: 5,37 Mio. SGD gegen zwei Überweisungsbüros für Austausch von Wechselkursen 3,61 Mio. €
ZGR Global (früher Zhongguo Remittance) und Hanshan Money Express, zwei benachbarte führende Anbieter von Yuan-Überweisungen im People's Park Complex, teilten sich mindestens von Januar 2016 bis Februar 2022 täglich, oft mehrmals, ihre aktuellen und teils nicht öffentlichen Überweisungskurse mit, mündlich am Schalter, auf Zetteln oder per Telefon. Die CCCS wertete das als Verstoß gegen s 34 Competition Act und verhängte am 31. Juli 2025 Geldbußen von zusammen 5.365.007 SGD (ZGR Global 2.793.700, Hanshan 2.571.307 SGD). Hanshan erhielt über den Kooperationsnachlass hinaus 10 % Nachlass für sein Eingeständnis im Fast-Track-Verfahren.
Auch der alltägliche Austausch aktueller Preise mit dem Konkurrenten nebenan ist eine verbotene Abstimmung; Preise müssen unabhängig festgelegt werden.
Kein Austausch von Preisen und Preisabsichten mit Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Competition and Consumer Commission of Singapore (CCCS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 2004, s 34
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Hanshan: Nachlass für die Kooperation und zusätzlich 10 % für das Eingeständnis im Fast-Track-Verfahren.
- Veröffentlicht
- 31.07.2025
Originalbetrag 5.365.007 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.07.2025.
- CCCS: CCCS Penalises Chinese Yuan Remittance Service Providers $5.36 Million for Illegal Information Exchange (31.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- CCCS Public Register: CCCS 500-100-2020-003 (Decision Date 31.07.2025) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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21.02.2025 Royal Bank of Canada, Morgan Stanley, HSBC u. a. (5 Banken; Deutsche Bank als Kronzeugin bußgeldfrei)CMA: 104,46 Mio. GBP gegen vier Banken wegen Informationsaustauschs zu Gilts 126,2 Mio. €
Die CMA erließ fünf getrennte Entscheidungen, wonach jeweils zwei Banken zwischen 2009 und 2013 in bilateralen Bloomberg-Chats einzelner Händler wettbewerbssensible Informationen zum Handel mit britischen Staatsanleihen (Gilts und Gilt Asset Swaps) sowie teils zu Auktionen des Debt Management Office und zu Rückkaufauktionen der Bank of England ausgetauscht hatten. Im Vergleich zahlen Royal Bank of Canada 34.200.000, Morgan Stanley 29.700.000, HSBC 23.400.000 und Citi 17.160.000 GBP, zusammen 104.460.000 GBP; die Deutsche Bank, die den Austausch angezeigt hatte, blieb bußgeldfrei.
Chats zwischen Händlern verschiedener Häuser sind ein Kartellrisiko: Schon vereinzelter Austausch von Preis- und Auktionsinformationen kann eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung sein.
Informationsaustausch unter Wettbewerbern in Händlerchats
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Chapter I prohibition, section 2(1) Competition Act 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Citi: 35 % Kronzeugenabschlag und 20 % Vergleichsnachlass; HSBC, Morgan Stanley und RBC: 10 % Vergleichsnachlass. Berücksichtigt wurden außerdem die lange Zeit seit Ende der Verstöße und umfangreiche Compliance-Maßnahmen der Banken, teils schon vor Beginn der Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 21.02.2025
Originalbetrag 104.460.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.02.2025.
- CMA case page: Anti-competitive arrangements in UK government bonds Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA press release: CMA reaches settlement with banks in competition case (21 February 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.03.2024 eine portugiesische ZahlungsverkehrsgruppePortugal: 13,87 Mio. Euro gegen Zahlungsverkehrsgruppe wegen Kopplung mit Processing 13,9 Mio. €
Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen die Zahlungsverkehrsgruppe eine Geldbuße von 13.869.000 EUR, weil Kartenemittenten und -akquirer Zugang zu den inländischen Zahlungssystemen der Gruppe (u. a. dem nationalen Kartensystem, einer mobilen Zahlungslösung und dem Geldautomatennetz) nur erhielten, wenn sie zugleich deren Processing-Dienste abnahmen. Die Behörde sah in dieser rund dreijährigen Kopplung den Missbrauch einer beherrschenden Stellung, der konkurrierende Zahlungsabwickler ausbremste; Adressaten waren die Holding und drei Tochtergesellschaften der Gruppe.
Wer eine unverzichtbare Infrastruktur kontrolliert, darf den Zugang nicht an die Abnahme weiterer eigener Dienste knüpfen.
Kopplungsgeschäfte und Zugang zu Infrastruktur bei marktbeherrschender Stellung
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 11 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 19.03.2024
- AdC, Nachrichten und Mitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.03.2026 · Direktlink
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21.12.2023 ein lettischer Verband der Kfz-HaftpflichtversichererLettland: 336.086 EUR gegen Verband der Kfz-Versicherer wegen Eintrittsgebühr 336.086 €
Die Konkurences padome stellte fest, dass der Verband, in dem alle Kfz-Haftpflichtversicherer (OCTA) Lettlands zusammengeschlossen sind, von 2004 bis Mai 2022 eine Eintrittsgebühr als Voraussetzung für die Mitgliedschaft verlangte und damit den Zutritt neuer Versicherer zum OCTA-Markt erschwerte. Sie wertete dies als wettbewerbsbeschränkenden Beschluss einer Unternehmensvereinigung; die Buße von 373.429 EUR (4,5 % des Umsatzes 2022) wurde nach einem Vergleich um 10 % auf 336.086 EUR gesenkt.
Aufnahmebedingungen von Branchenverbänden mit Pflichtmitgliedschaft müssen auf Marktzutrittsschranken geprüft werden.
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 Abs. 1 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Der Verband erkannte den Verstoß im Vergleichsverfahren vollständig an; die Buße wurde um 10 % reduziert.
- Veröffentlicht
- 05.01.2024
- Konkurences padome, Entscheidungen (Datenbank) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.12.2025 · Direktlink
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20.12.2023 fünf griechische Banken und ein BankenverbandFünf griechische Banken und Bankenverband: 41,8 Mio. EUR für Absprachen zu ATM-Gebühren 41,8 Mio. €
Im Vergleichsverfahren stellte die Wettbewerbskommission mit einer Entscheidung von 2023 fest, dass fünf griechische Banken ab 2018 ihr Gebührenmodell für Bargeldabhebungen an Geldautomaten (Direct Access Fee) und weitere Bankentgelte abgestimmt und Informationen ausgetauscht hatten; der Bankenverband wirkte als Vermittler mit, verweigerte zudem einem Zahlungsdienstleister die Mitgliedschaft und behinderte dessen Teilnahme an einem Interbanken-Überweisungssystem. Die Geldbußen summieren sich auf 41.756.180,10 EUR (die fünf Banken 12.993.482,86; 9.978.799,18; 9.110.682,91; 7.976.790,63 und 143.181,65 EUR; Bankenverband 1.553.242,87 EUR). Zusätzlich müssen die Banken ab 1. Januar 2024 die Gebühr für Abhebungen mit Fremdkarten auf Höchstbeträge zwischen 1,50 und 2,00 EUR senken und drei Jahre halten; die Zusage des Verbands, binnen sechs Monaten ein internes Compliance-Programm einzuführen, nahm die Kommission an.
Gespräche im Branchenverband über künftige Gebühren sind ein Kartellrisiko – Preisentscheidungen gehören allein in das eigene Haus.
Informationsaustausch unter Wettbewerbern über Preise und Gebühren, auch über Verbände
- Behörde / Gericht
- Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 1 ν. 3959/2011; Art. 101 AEUV; Art. 25 Abs. 1 lit. c ν. 3959/2011 (Verhaltensmaßnahme); Vergleichsverfahren nach Art. 29a ν. 3959/2011
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Bußgelder im Vergleichsverfahren herabgesetzt; der Bankenverband sagte ein internes Compliance-Programm mit laufender Schulung zu.
- Veröffentlicht
- 21.12.2023
- Epitropi Antagonismou, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
- Epitropi Antagonismou, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink
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30.11.2023 drei Geldtransferunternehmen in GlasgowFCA: Kartellbußen gegen drei Geldtransferfirmen wegen Preisabsprachen in Glasgow 178.654 €
Die FCA stellte in einer Entscheidung nach dem Competition Act 1998 fest, dass drei Geldtransfer-Anbieter zwischen dem 18. Februar und dem 31. Mai 2017 bei Überweisungen nach Pakistan, die Kunden in Glasgower Filialen aufgaben, Wechselkurse abgestimmt und eine Transaktionsgebühr festgelegt hatten. Einer der Beteiligten, ein Vermittler ohne eigene Filiale in Glasgow, hat das Verhalten nach Feststellung der FCA erleichtert. Die FCA verhängte Bußen von insgesamt 154.300 Pfund: 139.500 Pfund gegen den ersten Anbieter (Tochter und Muttergesellschaft), 11.200 Pfund gegen den Vermittler und 3.600 Pfund gegen den dritten Anbieter. Alle drei räumten den Verstoß ein, erhielten 10 % Vergleichsnachlass und verzichteten laut FCA auf Rechtsmittel.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- section 2(1) Competition Act 1998 (Chapter I prohibition)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 154.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.11.2023.
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.11.2025 · Direktlink
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22.11.2023 eine niederländische GroßbankGroßbank: 26,6 Mio. EUR wegen Kartell im Handel mit Euro-Anleihen 26,6 Mio. €
Händler der Bank und einer weiteren Großbank tauschten nach den Feststellungen der Europäischen Kommission von 2006 bis 2016 über Terminal-Nachrichten eines Finanzdatenanbieters und Chatrooms sensible Informationen zu Preisen, Volumina und Handelsstrategien bei auf Euro lautenden SSA- und staatlich garantierten Anleihen aus und stimmten ihr Vorgehen ab. Die Bank erhielt eine Geldbuße von 26,6 Mio. EUR; die andere Bank blieb als Kronzeugin, die das Kartell aufgedeckt hatte, bußgeldfrei.
Händler dürfen in Chats mit Wettbewerbern weder Preise noch Positionen oder Handelsstrategien austauschen.
Informationsaustausch unter Händlern in Chatrooms
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 22.11.2023
- Europäische Kommission, Presseraum (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.11.2025 · Direktlink
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15.11.2023 eine internationale GroßbankDevisenkartell USD/ZAR: internationale Großbank zahlt 42,7 Mio. ZAR und kooperiert 2,17 Mio. €
Das Competition Tribunal bestätigte am 15.11.2023 einen Vergleich, in dem eine internationale Großbank einräumte, sich zwischen 2007 und 2013 an Preisabsprachen und Marktaufteilung im Kassahandel mit dem Währungspaar USD/ZAR beteiligt zu haben, etwa durch abgestimmte Geld- und Briefkurse über Chat-Plattformen. Die Bank zahlt eine Verwaltungsstrafe von 42.715.880 ZAR, führt ihr Compliance-Programm fort und unterstützt die Competition Commission mit Beweismitteln bei der Verfolgung der übrigen der insgesamt 28 beschuldigten Banken.
Chats zwischen Händlern konkurrierender Banken über Kurse und Spreads sind kartellrechtlich hochriskant und gehören in Überwachung und Schulung des Handelsbereichs.
Kartellrecht im Handel: Kontakte zwischen Händlern konkurrierender Banken
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i) und (ii) Competition Act 89 of 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 15.11.2023
Originalbetrag 42.715.880 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.11.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.11.2025 · Direktlink