Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

30Fälle aus 18 Jurisdiktionen
1,44 Mrd. €Summe der Geldbeträge (25 Fälle mit Betrag)
7,09 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 1,35 Mrd. € 94 % · 23 Fälle
  2. Vereinigtes Königreich 39 Mio. € 3 % · 1 Fall
  3. Brasilien 32,1 Mio. € 2 % · 2 Fälle
  4. Island 9,79 Mio. € 1 % · 1 Fall
  5. USA 5,39 Mio. € 0 % · 1 Fall
  6. Kanada – 0 % · 2 Fälle

Wofür?

nach Unterthema
  1. Kartelle und Absprachen 1,18 Mrd. € 82 % · 11 Fälle
  2. Missbrauch von Marktmacht 236 Mio. € 16 % · 13 Fälle
  3. ohne Unterthema 18,5 Mio. € 1 % · 2 Fälle
  4. Fusionskontrolle 6,41 Mio. € 0 % · 4 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Eni S.p.A., Kuwait Petroleum Italia S.p.A. (Q8), Italiana Petroli S.p.A. (IP) u. a. (6 Unternehmen) 936,7 Mio. € 65 % · 1 Fall
  2. Anonymisierte Unternehmen 263,7 Mio. € 18 % · 14 Fälle
  3. TotalEnergies Marketing France, Rubis Énergie, Rubis Terminal, EG Retail 187,5 Mio. € 13 % · 1 Fall
  4. Repsol Soluciones Energéticas (vormals Repsol Comercial de Productos Petrolíferos), Solred, Campsa Estaciones de Servicio u. a. (5 Gesellschaften) 20,5 Mio. € 1 % · 1 Fall
  5. Landsvirkjun 9,79 Mio. € 1 % · 1 Fall
  6. Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, Trüger Recycling- und Transport-GesmbH, pink robin gmbh 7,09 Mio. € 0 % · 1 Fall
  7. XCL Resources Holdings LLC, Verdun Oil Company II LLC, EP Energy LLC 5,39 Mio. € 0 % · 1 Fall
  8. Comércio de Combustíveis Stang Ltda., Pato Comércio de Combustíveis Ltda. u. a. (3 Unternehmen) 2,63 Mio. € 0 % · 1 Fall
  9. RASEMA s.r.o.; M – D – J, spol. s.r.o.; SIMA plus Krompachy, s.r.o.; BarCom spol. s.r.o. 1,1 Mio. € 0 % · 1 Fall
  10. UAB „Emsi“ 1,02 Mio. € 0 % · 1 Fall
  11. 7 weitere546.256 €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022642,7 Mio. €
20235174,9 Mio. €
2024453,2 Mio. €
2025101,14 Mrd. €
2026524,5 Mio. €

30 Fälle

24.09.2026 Kalibrate Canada (Tochter der Kalibrate Technologies Ltd.)Kanada: Kalibrate muss Weitergabe händlerbezogener Tankstellendaten einstellen KanadaMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Kalibrates Produkt ‚Market Intelligence‘ gab händlerspezifische Absatzdaten von Tankstellen weiter, die Rückschlüsse auf Wettbewerber zuließen und koordiniertes Preisverhalten erleichtern konnten. In einer beim Competition Tribunal registrierten Vereinbarung verpflichtet sich Kalibrate, nur noch aggregierte und zeitverzögerte Daten zu liefern – erster Fall nach den reformierten Missbrauchsregeln.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anbieter von Markt- und Preisdaten müssen sicherstellen, dass ihre Produkte keine individualisierten Wettbewerberdaten verbreiten.

Behörde / Gericht
Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Abuse-of-dominance-Bestimmungen des Competition Act (Fassung 2023)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
24.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.05.2026 Comércio de Combustíveis Stang Ltda., Pato Comércio de Combustíveis Ltda. u. a. (3 Unternehmen)CADE: Kraftstoffkartell in Coronel Vivida – Bußen nach Embargos auf 15,1 Mio. BRL gesenkt BrasilienKartelle und Absprachen 2,63 Mio. €

Das Tribunal des CADE verurteilte drei Tankstellenunternehmen, weil sie 2017 die Lose kommunaler Kraftstoffausschreibungen in Coronel Vivida (Paraná) vorab unter sich aufgeteilt und zudem die Pumpenpreise im Einzelhandel abgestimmt hatten. Die Unternehmensbußen betrugen zunächst 43.953.905,42 BRL (Comércio de Combustíveis Stang 25.801.726,15; ein weiteres Tankstellenunternehmen 9.406.784,68; Pato Comércio de Combustíveis 8.745.394,59 BRL). Auf Embargos senkte das Tribunal am 01.07.2026 wegen einer nachträglich eingetretenen, für die Bemessung erheblichen Tatsache die Bußen von Stang auf 4.615.849,76 BRL und von Pato auf 1.090.682,28 BRL, sodass 15.113.316,72 BRL verbleiben. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Aufteilung von Losen bei öffentlichen Ausschreibungen ist auch bei kleinen kommunalen Vergaben ein Kartellverstoß mit hohen Bußgeldern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufteilung von Ausschreibungslosen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011; Art. 38 VI (Handelsverbot für natürliche Personen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
13.05.2026

Originalbetrag 15.113.316,72 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.03.2026 Killer GmbH & Co KG, Killer GmbHAbfallkartell: 278.000 € Geldbuße gegen Entsorger Killer trotz Kronzeugenstatus ÖsterreichKartelle und Absprachen 278.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Killer GmbH & Co KG und die Killer GmbH mutmaßlich 278.000 EUR wegen Teilnahme am österreichweiten Kartell in der Abfallwirtschaft von Juli 2002 bis März 2021, vor allem in Nieder- und Oberösterreich und vereinzelt in Tirol. Die Beteiligten sprachen Preise ab, teilten Gebiete und Kunden auf und tauschten wettbewerbssensible Informationen aus, auch bei Ausschreibungen zur Abfallsammlung. Die Geldbuße wurde wegen des Kronzeugenstatus und der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung gemindert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Kronzeugenantrag erst nach einer Hausdurchsuchung kann die Geldbuße mindern, erspart sie aber nicht zwingend; Unternehmen sollten Verdachtsmomente früh intern aufklären.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebiets- und Kundenaufteilung in regionalen Märkten

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die Zusammenarbeit im Kronzeugenprogramm und die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.
Veröffentlicht
15.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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29.01.2026 RASEMA s.r.o.; M – D – J, spol. s.r.o.; SIMA plus Krompachy, s.r.o.; BarCom spol. s.r.o.Photovoltaik-Ausschreibung: 1,1 Mio. EUR – auch der Auftraggeber war Kartellmitglied SlowakeiKartelle und Absprachen 1,1 Mio. €

Bei einer Ausschreibung für industrielle Photovoltaikanlagen, die aus EU-Strukturfonds finanziert werden sollte, koordinierten drei Bieter ihre Angebote, damit ein vorab bestimmter Bieter gewinnt; der Auftraggeber BarCom wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 1.098.200 EUR und dreijährige Vergabesperren gegen alle vier; die EU-Förderung wurde wegen der Hinweise auf Wettbewerbsverstöße verweigert, belegt wurde die Absprache durch bei der Nachprüfung gesicherte E-Mails.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Auftraggeber einer geförderten Ausschreibung den Sieger vorab festlegt, haftet selbst kartellrechtlich und riskiert zusätzlich die Förderung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei geförderten Vergaben

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Submissionsabsprache)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
11.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.01.2026 Repsol Soluciones Energéticas (vormals Repsol Comercial de Productos Petrolíferos), Solred, Campsa Estaciones de Servicio u. a. (5 Gesellschaften)CNMC: 20,5 Mio. Euro und Vergabesperre für Repsol wegen Margenbeschneidung SpanienMissbrauch von Marktmacht 20,5 Mio. €

Die CNMC verhängte eine Geldbuße von 20.500.000 Euro gegen Gesellschaften des Repsol-Konzerns, für die auch Repsol S.A. und Repsol Customer Centric als Muttergesellschaften gesamtschuldnerisch haften: Repsol nutzte zwischen April und Dezember 2022 seine beherrschende Stellung im Großhandel mit Kraftstoffen für Tankstellen, um die Margen unabhängiger Tankstellen beim Diesel zu verengen, indem es die Großhandelspreise anhob und zugleich Berufskraftfahrern an eigenen Tankstellen zusätzliche Rabatte gewährte. Zudem dürfen drei Gesellschaften sechs Monate lang nicht an öffentlichen Ausschreibungen zur Lieferung von Dieselkraftstoff teilnehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertikal integrierte Marktbeherrscher müssen Groß- und Einzelhandelspreise so gestalten, dass gleich effiziente Wettbewerber auf der nachgelagerten Stufe wirtschaftlich bestehen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kosten-Preis-Schere bei vertikal integrierten Unternehmen

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 2 und Art. 62.4.b) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Art. 102 AEUV; Vergabeverbot nach Art. 71.1.b) Ley 9/2017 de Contratos del Sector Público
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
03.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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01.12.2025 SUROVINA d.o.o.; SALOMON d.o.o.; RECIKEL d.o.o.; DINOS d.o.o.Verpackungsentsorgung: AVK stellt Marktaufteilung durch vier Entsorger fest SlowenienKartelle und Absprachen Anordnung

Im wiederaufgenommenen Verfahren stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass die Unternehmen den Markt für Rücknahmesysteme für Verpackungsabfälle aufteilten und vereinbarten, ihre Leistungen für einen Wettbewerber (heute Interzero) einzustellen. Die Behörde ordnete die sofortige Beendigung an; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine frühere Entscheidung von 2019 in derselben Sache ist teilweise rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Absprache, einen gemeinsamen Wettbewerber nicht mehr zu beliefern, ist ein Kartell – auch in regulierten Entsorgungsmärkten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Boykott- und Marktaufteilungsabsprachen

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 ZPOmK-1, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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21.11.2025 Rethmann SE & Co. KG (Rethmann-Gruppe, u. a. Remondis)Bundeskartellamt: Rethmann-Gruppe muss künftige Übernahmen drei Jahre lang anmelden DeutschlandFusionskontrolle Anordnung

Das Bundeskartellamt wandte erstmals § 32f Abs. 2 GWB an und verpflichtete die Rethmann SE & Co. KG samt verbundener Unternehmen (Rethmann-Gruppe, zu der Remondis gehört), drei Jahre lang auch Zusammenschlüsse unterhalb der allgemeinen Umsatzschwellen vor Vollzug anzumelden, wenn das Zielunternehmen im Inland mehr als 1 Mio. Euro und in der Erfassung nicht gefährlicher Siedlungsabfälle oder der Aufbereitung von Hohlglas mindestens 100.000 Euro Umsatz erzielt. Grundlage sind die Ergebnisse der Ende 2023 abgeschlossenen Sektoruntersuchung zu Siedlungsabfällen; die Entscheidung war bei Bekanntgabe nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktführer in regional geprägten Märkten müssen damit rechnen, dass auch kleine Zukäufe unterhalb der Umsatzschwellen anmeldepflichtig werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontrollpflichten auch bei kleinen Zukäufen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 32f Abs. 2 GWB (Az. B5-31/24)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
24.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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17.11.2025 TotalEnergies Marketing France, Rubis Énergie, Rubis Terminal, EG RetailFrankreich: 187,5 Mio. € gegen Treibstoffanbieter wegen Depot-Absprache auf Korsika FrankreichKartelle und Absprachen 187,5 Mio. €

Die Anteilseigner der korsischen Treibstofflager-Gesellschaft DPLC machten die Nutzung der Depots zwischen 2016 und 2023 per Vertragsklausel von einer Beteiligung abhängig; Nicht-Gesellschafter mussten ihren Kraftstoff bei ihren Konkurrenten einkaufen, was die Pumpenpreise auf Korsika verteuern konnte (Entscheidung 25-D-07). Geldbußen: TotalEnergies Marketing France 115,82 Mio. €, Rubis 64,67 Mio. €, EG Retail 7 Mio. €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsame Infrastruktur von Wettbewerbern muss Dritten zu fairen Bedingungen offenstehen – Gesellschaftervereinbarungen gehören auf den kartellrechtlichen Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gemeinschaftsunternehmen von Wettbewerbern und Zugangsbedingungen für Dritte

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L.420-1 Code de commerce, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.11.2025 UAB „Emsi“Emsi übernahm vier Tankstellen ohne Fusionsfreigabe – 1,02 Mio. Euro LitauenFusionskontrolle 1,02 Mio. €

Emsi übernahm 2024 durch Pacht (über eine verbundene Gesellschaft) und Kauf die Kontrolle über vier Tankstellen in Kaunas, Vilnius und Maišiagala, ohne die erforderlichen Freigaben einzuholen, und ignorierte vorherige Hinweise der Behörde. Für zwei Zusammenschlüsse wurden 545.160 Euro und 477.010 Euro verhängt, insgesamt 1.022.170 Euro, verbunden mit der Pflicht zur Beseitigung binnen drei Monaten. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die langfristige Pacht einzelner Standorte kann anmeldepflichtig sein – im Zweifel vorher die Behörde fragen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontrolle auch bei Pacht einzelner Standorte

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas (Anmelde- und Genehmigungspflicht für Zusammenschlüsse)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
06.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.09.2025 Eni S.p.A., Kuwait Petroleum Italia S.p.A. (Q8), Italiana Petroli S.p.A. (IP) u. a. (6 Unternehmen)Kraftstoffkartell: AGCM verhängt 936,7 Mio. Euro gegen Eni, Q8, IP und drei weitere ItalienKartelle und Absprachen 936,7 Mio. €

Nach Feststellung der AGCM erhöhten Eni, Kuwait Petroleum Italia (Q8), Italiana Petroli (IP), Esso Italiana, Tamoil Italia und Saras vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2023 gleichzeitig und abgestimmt den Preisbestandteil für die Beimischung von Biokraftstoffen („componente bio“); als Stabilisierungsmechanismus dienten u. a. Preisangaben in dem Branchendienst Staffetta Quotidiana. Die Geldbußen betragen zusammen 936.659.087 Euro: Eni 336.214.660, Kuwait Petroleum Italia 172.592.363, Italiana Petroli 163.669.804, Esso Italiana 129.363.561, Tamoil Italia 91.029.755 und Saras 43.788.944 Euro. Bei Eni wurde der Grundbetrag wegen seiner führenden Rolle beim Anstoßen und Überwachen der Abstimmung um 10–15 % erhöht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Kartellrechts-Compliance-Programm mindert die Buße nur, wenn es wirksam umgesetzt und rechtzeitig nachgewiesen wird, und öffentliche Preisangaben können selbst ein Kartell absichern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht: abgestimmte Preiserhöhungen und Preissignale über Branchenmedien

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Saras erhielt eine Minderung von 5–10 %, weil sie ihr Antitrust-Compliance-Programm im Januar 2024 und damit nach Einschätzung der AGCM rechtzeitig vorgelegt hatte; die erst im Juni 2025 eingereichten Programme von Eni und IP konnte die AGCM nicht mehr berücksichtigen.
Veröffentlicht
26.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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18.08.2025 LandsvirkjunIsland: 1,4 Mrd. ISK Geldbuße gegen Landsvirkjun wegen Preis-Kosten-Schere IslandMissbrauch von Marktmacht 9,79 Mio. €

Samkeppniseftirlitið stellte fest, dass der marktbeherrschende Stromerzeuger Landsvirkjun von 2017 bis 2021 in den Ausschreibungen des Netzbetreibers Landsnet für Übertragungsverluste in vielen Fällen niedriger bot, als er Wettbewerbern Strom im Großhandel verkaufte, sodass diese nur mit Verlust mithalten konnten (Preis-Kosten-Schere). Die Behörde wertete das als vorsätzlichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und verhängte eine Geldbuße von 1.400.000.000 ISK; erschwerend wirkten die lange Dauer und dass das Verhalten noch zunahm, nachdem Landsvirkjun von der Untersuchung wusste.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein marktbeherrschendes Unternehmen, das Wettbewerber zugleich beliefert, muss seine eigenen Angebote so kalkulieren, dass diese Abnehmer im nachgelagerten Markt noch kostendeckend mithalten können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht: Preis-Kosten-Schere gegenüber Wettbewerbern, die zugleich Kunden sind

Behörde / Gericht
Samkeppniseftirlitið
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 11 Samkeppnislög Nr. 44/2005 (isländisches Wettbewerbsgesetz) und Art. 54 EWR-Abkommen; Geldbuße nach Art. 37 Samkeppnislög
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
18.08.2025

Originalbetrag 1.400.000.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.08.2025.

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26.06.2025 SIA "Mārupes komunālie pakalpojumi"Wasserversorger Mārupes komunālie pakalpojumi missbraucht Monopol bei Zusatzzählern LettlandMissbrauch von Marktmacht 78.056 €

Der kommunale Wasserversorger behielt sich ab Januar 2022 per interner Anweisung vor, Zusatzwasserzähler (etwa für Gartenwasser) allein zu installieren, und schloss damit andere Anbieter aus; Kunden mussten zudem für nicht genutzte Kanalisation zahlen. Der Wettbewerbsrat stellte Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung fest, verhängte 78.055,79 Euro und ordnete Abhilfe an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kommunale Versorger unterliegen dem Kartellrecht – interne Anweisungen, die Nachbarmärkte abschotten, sind riskant.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Konkurences likums
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
09.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.06.2025 Brantner Fatra, s.r.o.Brantner Fatra: 180.200 EUR für überhöhte Deponiepreise gegenüber zwei Städten bestätigt SlowakeiMissbrauch von Marktmacht 180.200 €

Das Entsorgungsunternehmen verlangte von den Städten Martin und Vrútky 2019–2022 ohne sachlichen Grund deutlich höhere Preise für die Deponierung von Restmüll als von anderen Gemeinden, obwohl diese keine Alternative hatten. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 180.200 EUR; die Entscheidung wurde am 3. Juli 2025 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer lokal ohne Alternative anbietet, muss Preisunterschiede zwischen Kunden sachlich begründen und dokumentieren können.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
09.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.06.2025 Slovenská asociácia palivového priemyslu a obchoduErstes Arbeitsmarktkartell: Brennstoffverband wegen Abwerbeverbot sanktioniert SlowakeiKartelle und Absprachen 10.000 €

Der Branchenverband verpflichtete seine Mitglieder in einem 'Ethikkodex', sich gegenseitig keine Beschäftigten abzuwerben. In ihrer ersten Entscheidung zu Kartellen auf dem Arbeitsmarkt verhängte die Behörde eine symbolische Buße von 10.000 EUR (erstinstanzlich) als Warnung an die Wirtschaft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abwerbeverbote unter Wettbewerbern sind Kartelle – HR-Abteilungen und Verbände sollten bestehende Kodizes prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

No-Poach-Vereinbarungen und Personalabteilungen

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Beschluss einer Unternehmensvereinigung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
02.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.01.2025 XCL Resources Holdings LLC, Verdun Oil Company II LLC, EP Energy LLCFTC: Rekordstrafe von 5,6 Mio. US-$ für Gun-Jumping bei Ölförderer-Übernahme USAFusionskontrolle 5,39 Mio. €

Während der HSR-Wartefrist für die 1,4-Mrd.-US-$-Übernahme von EP Energy übernahmen XCL und Verdun bereits Kontrolle über das Tagesgeschäft: Sie stoppten Bohrprojekte, steuerten Kundenverträge in Utah und koordinierten Preise in Texas (94 Tage). In einem vom DOJ für die FTC eingereichten Vergleich verpflichteten sich die Unternehmen zu einer Zivilstrafe von 5,6 Mio. US-$ – der höchsten je für Gun-Jumping in den USA; die gerichtliche Genehmigung nach dem Tunney Act stand bei Veröffentlichung noch aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bis zur Freigabe darf der Käufer keinen Einfluss auf das operative Geschäft des Zielunternehmens nehmen – Integrationsteams brauchen klare Gun-Jumping-Regeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollzugsverbot vor Freigabe (Gun-Jumping) in der Integrationsplanung

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (Klage durch das U.S. Department of Justice)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Hart-Scott-Rodino Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
07.01.2025

Originalbetrag 5.600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.11.2024 Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, Trüger Recycling- und Transport-GesmbH, pink robin gmbhAbfallkartell: 7,085 Mio. € Geldbuße gegen Saubermacher, Trüger und pink robin ÖsterreichKartelle und Absprachen 7,09 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, die Trüger Recycling- und Transport-GesmbH und die pink robin gmbh 7,085 Mio. EUR wegen Teilnahme an einem österreichweiten Kartell bei der Sammlung von Abfällen (Juli 2002 bis März 2021). Die Beteiligten sprachen Preise ab, teilten Märkte auf und tauschten Informationen zu öffentlichen und privaten Ausschreibungen aus; die Tatzeiträume der drei Gesellschaften waren unterschiedlich lang. Ausgehend von 15,58 Mio. EUR gewährte die BWB einen Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Stillschweigende Gebietsruhe unter Wettbewerbern (Heimatmarktprinzip) ist eine Kernbeschränkung und wird wie eine ausdrückliche Absprache geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Ausgangsbetrag 15,58 Mio. EUR).
Veröffentlicht
08.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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07.10.2024 ein estnisches EntsorgungsunternehmenEntsorgungsunternehmen muss überhöhte Entgelte für Müllbehälter-Transport senken EstlandMissbrauch von Marktmachtanonymisiert Anordnung

Ein estnisches Entsorgungsunternehmen verlangte in 17 Gemeinden und Städten mit organisierter Abfuhr (16 Preislisten) für das händische Heranholen von Behältern über 10 bis 30 Meter 8,33 bis 20 Euro netto je Vorgang. Die Behörde wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch unangemessen hohe Preise und ordnete an, die Preise bis 31. Oktober 2024 auf Kosten plus angemessenen Gewinn zu senken.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in einem Gebiet exklusiv entsorgt, muss auch Zusatzleistungen kostenbasiert bepreisen.

Behörde / Gericht
Konkurentsiamet (Estnische Wettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 16 Nr. 1, § 61¹ KonkS; § 28 Abs. 1 KorS
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.10.2026 · Direktlink

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28.05.2024 eine schottische Offshore-WindparkgesellschaftOfgem: Offshore-Windpark zahlt 33,14 Mio. GBP wegen überhöhter Abregelungsgebote Vereinigtes KönigreichMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 39 Mio. €

Die Betreiberin des Offshore-Windparks räumte ein, gegen die Transmission Constraint Licence Condition verstoßen zu haben, weil sie für die Abregelung ihrer Erzeugung bei Netzengpässen im Ausgleichsmechanismus überhöhte Preise verlangt und damit die Kosten für Verbraucher erhöht hatte. Statt eines förmlichen Verfahrens zahlte sie 33,14 Mio. GBP in den Redress-Fonds von Ofgem und änderte ihre Gebotspolitik; nach eigener Darstellung war der Verstoß unbeabsichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in Engpasssituationen kaum Konkurrenz hat, darf das nicht für überhöhte Preise nutzen – und muss die Rechtskonformität seiner Gebote nachvollziehbar prüfen und dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisgestaltung bei Marktmacht in Engpasssituationen

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Condition 20A Electricity Generation Standard Licence Conditions (Transmission Constraint Licence Condition)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Eingeständnis, volle Kooperation und sofortige Änderung der Gebotspolitik; Abschluss ohne förmliche Untersuchung.
Veröffentlicht
28.05.2024

Originalbetrag 33.140.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.05.2026 · Direktlink

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21.02.2024 vier slowakische Elektrotechnik- und EnergiebauunternehmenPMÚ: 7,2 Mio. EUR und Vergabesperren wegen Angebotsabsprache bei Umspannwerk-Ausschreibung SlowakeiKartelle und Absprachenanonymisiert 7,17 Mio. €

Der Rat des slowakischen Kartellamts PMÚ ahndete eine Angebotsabsprache in der Ausschreibung des Übertragungsnetzbetreibers für den Umbau des 400-kV-Umspannwerks Podunajské Biskupice mit Geldbußen von zusammen 7.165.100 EUR: 4.436.700 EUR, 1.792.500 EUR, 776.200 EUR und 159.700 EUR gegen die vier Unternehmen. Die ersten drei Unternehmen wurden zudem für drei Jahre von öffentlichen Vergaben ausgeschlossen. Die Erstentscheidung vom 11. September 2023 hatte zusammen 7.233.751 EUR und für das vierte Unternehmen eine einjährige Sperre vorgesehen; gegen zwei weitere Unternehmen wurde das Verfahren eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abgestimmte Angebote in öffentlichen Ausschreibungen kosten neben der Geldbuße den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Jahre.

Bezug zu Schulung und Awareness

Angebotsabsprachen in öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR), Rada úradu
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 lit. a, c und f, § 38 Abs. 1, § 38e, § 38h Zákon č. 136/2001 Z. z. (Fassung bis 26. 12. 2016); Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
14.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.02.2026 · Direktlink

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14.12.2023 ein griechisches MineralölunternehmenGriechenland: 9,2 Mio. EUR gegen ein Mineralölunternehmen wegen Behinderung einer Durchsuchung GriechenlandKartellrecht und Wettbewerbanonymisiert 9,2 Mio. €

Bei einer unangekündigten Nachprüfung im Rahmen einer Untersuchung des Mineralölmarkts arbeitete ein griechisches Mineralölunternehmen nach der Entscheidung der griechischen Wettbewerbskommission nicht aktiv mit, sondern verursachte Hindernisse und Verzögerungen und stellte die Unversehrtheit und Verfügbarkeit der Geschäftsunterlagen nicht sicher. Die Kommission verhängte gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 9.200.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Dawn-Raid-Leitfaden mit klaren Zuständigkeiten und Aufbewahrungsregeln verhindert, dass Unkooperativität teurer wird als der eigentliche Vorwurf.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids) und Sicherung von Unterlagen

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 39 Abs. 5 ν. 3959/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
30.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.12.2025 · Direktlink

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