Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- Missbrauch von Marktmacht 532,6 Mio. € 56 % · 6 Fälle
- Kartelle und Absprachen 401,2 Mio. € 42 % · 11 Fälle
- ohne Unterthema 15,9 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Fusionskontrolle 1,8 Mio. € 0 % · 2 Fälle
Wen?
nach Unternehmen- Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe) 462,6 Mio. € 49 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 407,1 Mio. € 43 % · 8 Fälle
- Novamont S.p.A., Eni S.p.A. 32,1 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Vifor Pharma UK Limited u. a. (CSL-Konzern) 27,4 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Johnson & Johnson Consumer NV; Boehringer Ingelheim SComm; Haleon Belgium NV 11,2 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Hipolabor Farmacêutica Ltda., Sanval Comércio e Indústria Ltda., Comercial Cirúrgica Rioclarense Ltda. u. a. (5 Unternehmen) 7,15 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Viatris Inc. 1,8 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Bayer S.A. 773.398 € 0 % · 1 Fall
- Boehringer Ingelheim, Alkaloids of Australia, C2 PHARMA u. a. (7 Unternehmen) 645.231 € 0 % · 1 Fall
- Alchem International Pvt. Ltd. und Alchem International (H.K.) Limited 489.000 € 0 % · 1 Fall
- 3 weitere236.068 €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 4 | 170,5 Mio. € |
| 2023 | 3 | 220,7 Mio. € |
| 2024 | 4 | 487,4 Mio. € |
| 2025 | 8 | 72,9 Mio. € |
| 2026 | 1 | – |
20 Fälle
14.08.2026 Henkel AG & Co. KGaAHenkel/Liquid Nails: Gericht untersagt Übernahme des Loctite-Hauptkonkurrenten Anordnung
Henkel wollte die Baukleber-Marke Liquid Nails für 725 Mio. USD vom Finanzinvestor American Industrial Partners kaufen und damit den Hauptkonkurrenten seiner Marke Loctite übernehmen. Nach siebentägigem Verfahren erließ das Bundesgericht auf Antrag der FTC eine dauerhafte Verfügung gegen den Erwerb.
Die Übernahme des engsten Wettbewerbers ist auch bei überschaubarem Deal-Volumen ein hohes Untersagungsrisiko.
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court for the Southern District of New York (auf Antrag der FTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Section 7 Clayton Act; Section 13(b) FTC Act (Permanent Injunction)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Statement on FTC Win Blocking Loctite, Liquid Nails Construction Adhesive Merger (17.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.07.2025 Tamro Eesti OÜTamro Eesti: Anordnung gegen unfaire Zahlungsbedingungen bei Nahrungsergänzungsmitteln Anordnung
Der Pharmagroßhändler hatte in Konsignationsverträgen die Zahlung an Lieferanten von Nahrungsergänzungsmitteln vom späteren Weiterverkauf abhängig gemacht (Zahlungsfrist über 30 Tage) und sich vorbehalten, Lieferanten für verdorbene Ware in Anspruch zu nehmen. Die Behörde stellte Verstöße gegen das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette fest und ordnete geänderte Vertragsbedingungen an.
Einkaufsbedingungen im Lebensmittelbereich – auch für Nahrungsergänzungsmittel – müssen die 30-Tage-Zahlungsfrist und das Verbot der Risikoabwälzung einhalten.
- Behörde / Gericht
- Konkurentsiamet (Estnische Wettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1 PTEKS (UTP-Richtlinie (EU) 2019/633)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Ettekirjutus Tamro Eesti OÜ-le ebaausate kaubandustavade kasutamise lõpetamiseks nr 11-4/2025-001, 25.07.2025 Entscheidung einer Behörde
- Konkurentsiamet – Ausad kaubandustavad: juhtumid Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.07.2025 Alchem International Pvt. Ltd. und Alchem International (H.K.) LimitedAlchem: 489.000 EUR wegen Beteiligung am Kartell für Pharmawirkstoff SNBB 489.000 €
Alchem beteiligte sich nach den Feststellungen der Europäischen Kommission vom 1. November 2005 bis 12. Februar 2018 an einem EWR-weiten Kartell für den Wirkstoff N-Butylbromid-Scopolamin (SNBB), mit Mindestpreisen, Quoten und Austausch sensibler Informationen. Anders als die übrigen Beteiligten, gegen die im Oktober 2023 ein Vergleichsbeschluss erging, lehnte Alchem einen Vergleich ab und erhielt ohne Ermäßigung eine Geldbuße von 489.000 EUR.
Auch Zulieferer von Pharmawirkstoffen unterliegen dem Kartellverbot; wer nicht kooperiert, verzichtet auf Ermäßigungen.
Preis- und Quotenabsprachen zwischen Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 04.07.2025
- Commission fines Alchem for participating in a pharmaceutical cartel (IP/25/1721) Pressemitteilung einer Behörde
- Presscorner-Schnittstelle, Volltext IP/25/1721 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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10.06.2025 Novamont S.p.A., Eni S.p.A.AGCM: 32,1 Mio. Euro gegen Novamont und Eni wegen Exklusivbindungen bei Biokunststoff 32,1 Mio. €
Novamont band nach Feststellung der AGCM mindestens von Januar 2018 bis Dezember 2023 Folienhersteller über Allein- oder Teilbezugspflichten an ihren Biokunststoff Mater-Bi und Handelsketten an Tragetaschen ihrer Lizenznehmer und verdrängte so Wettbewerber bei Bio-Compounds für leichte und sehr leichte Kunststofftragetaschen (Art. 102 AEUV). Novamont muss 30.359.000 Euro zahlen (auf die Höchstgrenze von 10 % ihres Umsatzes gekappt); für die Zeit ab dem Erwerb durch den Eni-Konzern am 18. Oktober 2023 haften Novamont und Eni gesamtschuldnerisch für weitere 1.701.052,08 Euro, zusammen 32.060.052,08 Euro.
Ein Compliance-Programm muss die konkreten Kartellrisiken des eigenen Geschäfts, etwa Exklusivklauseln eines marktstarken Anbieters, abdecken, sonst mindert es die Buße nicht.
Exklusivklauseln marktbeherrschender Anbieter und wirksame Compliance-Programme
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Keine anerkannt: Das Compliance-Programm des Eni-Konzerns, dem Novamont seit Oktober 2023 angehört, habe nicht wirksam funktioniert, weil Schulungen und Kontrollen andere Themen abdeckten und weiterhin Exklusivverträge geschlossen wurden; Novamonts früheres eigenes Programm hielt die AGCM für offenkundig unzureichend, u. a. weil ihr Kartellrechtshandbuch Exklusivbezugspflichten unter den Missbrauchsformen nicht eigens behandelte.
- Veröffentlicht
- 24.06.2025
- AGCM, Provvedimento A573 (Adunanza 10.06.2025), Chiusura istruttoria e sanzioni Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 24.06.2025: A573 – sanzioni complessivamente pari a oltre 32 milioni di euro a Novamont e alla controllante Eni Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.05.2025 Vifor Pharma UK Limited u. a. (CSL-Konzern)CMA: Vifor zahlt 23 Mio. GBP an den NHS nach Verdacht auf Herabsetzung eines Konkurrenten 27,4 Mio. €
Die CMA hatte untersucht, ob Vifor zwischen 2010 und 2024 eine vermutete beherrschende Stellung bei hochdosierten intravenösen Eisenpräparaten missbraucht hatte, indem es potenziell irreführende Aussagen über die Sicherheit des Konkurrenzprodukts Monofer im Vergleich zum eigenen Ferinject verbreitete. Sie nahm verbindliche Zusagen an: eine freiwillige Zahlung von 23 Mio. GBP an den NHS, eine Richtigstellungskampagne gegenüber Fachkreisen und zusätzliche Compliance-Maßnahmen; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Aussagen über die Sicherheit von Konkurrenzprodukten gegenüber Fachkreisen müssen belegt und ausgewogen sein – Herabsetzung kann als Missbrauch von Marktmacht verfolgt werden.
Aussagen über Konkurrenzprodukte im Pharmamarketing
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Chapter II prohibition, section 18(1) Competition Act 1998 (Verdacht); Verpflichtungszusagen nach section 31A Competition Act 1998
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 23.05.2025
Originalbetrag 23.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.05.2025.
- CMA case page: Investigation into suspected anti-competitive conduct by Vifor Pharma in relation to intravenous iron treatments Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA: Decision to accept commitments offered by Vifor in relation to the supply of high-dose intravenous iron, Case 51377 (23 May 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.04.2025 Bayer S.A.Bayer zahlt 5 Mio. BRL im CADE-Vergleich zu Informationsaustausch unter Arbeitgebern 773.398 €
Die Bayer S.A. schloss mit dem CADE einen Vergleich (Termo de Compromisso de Cessação) in einem Verfahren wegen des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen zwischen Arbeitgebern der Konsumgüterbranche mit möglichen Auswirkungen auf den brasilianischen Arbeitsmarkt. Das Unternehmen räumte seine Beteiligung ein, verpflichtete sich zur Beendigung des Verhaltens und zur Mitwirkung an den Ermittlungen und zahlt mutmaßlich 5.003.188,80 BRL an den Fonds für diffuse Rechte (FDD). Im selben Verfahren schloss die 3M do Brasil einen eigenen Vergleich über mutmaßlich 4.454.414,82 BRL. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Auch der Austausch sensibler Personal- und Arbeitsmarktinformationen zwischen konkurrierenden Arbeitgebern ist kartellrechtlich riskant.
Kartellrecht im Personalbereich: Informationsaustausch zwischen Arbeitgebern
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência), Termo de Compromisso de Cessação
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 06.05.2025
Originalbetrag 5.003.188,8 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.
- CADE – Cade celebra seis acordos em investigações de condutas anticompetitivas (06.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Diário Oficial da União, 06.05.2025 – CADE Ata nº 8/2025 (Circuito Deliberativo Virtual), Processo nº 08700.007344/2024-40 (Bayer S.A.) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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24.04.2025 Johnson & Johnson Consumer NV; Boehringer Ingelheim SComm; Haleon Belgium NVJohnson & Johnson, Boehringer, Haleon: 11,2 Mio. EUR für Regalabsprache in Apotheken 11,2 Mio. €
Die drei OTC-Arzneimittelhersteller entwickelten über mehr als 15 Jahre gemeinsam das Category-Management-Projekt „SMAN“, mit dem sie die Platzierung rezeptfreier Arzneimittel in ausgewählten Apotheken zu ihren Gunsten steuerten und Konkurrenzprodukte benachteiligten oder ausschlossen. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde zusammen 11.249.280,48 EUR.
Category-Management-Vereinbarungen mit Händlern dürfen Wettbewerber nicht aus dem Regal drängen – gemeinsame Planogramme mit Konkurrenten sind tabu.
Kartellrechtliche Grenzen von Category Management
- Behörde / Gericht
- Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 24.04.2025
- BMA – Communiqué de presse N°16/2025 (24.04.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- BMA – Beslissing BMA-2025-RPR-13-AUD (SMAN), publieke versie Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.04.2025 Boehringer Ingelheim, Alkaloids of Australia, C2 PHARMA u. a. (7 Unternehmen)WEKO sanktioniert Wirkstoffkartell bei Butylscopolaminbromid mit rund 600'000 CHF 645.231 €
Boehringer Ingelheim, Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Alchem, C2 PHARMA, Linnea und Transo-Pharm legten zwischen 2005 und 2019 Mindestverkaufspreise für den Wirkstoff Butylscopolaminbromid (SNBB) fest, teilten Quoten auf und tauschten sensible Geschäftsinformationen aus. Die WEKO beendete das Verfahren mit einvernehmlichen Regelungen; die Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 600'000 CHF, wobei C2 PHARMA als Selbstanzeigerin vollständig und Transo-Pharm sowie Linnea teilweise von der Sanktion befreit wurden. Es ist das erste Kartell um einen pharmazeutischen Wirkstoff, das die WEKO sanktioniert hat.
Auch kleine Nischenmärkte für Vorprodukte stehen im Blick der Kartellbehörden, und wer zuerst meldet, kann der Sanktion ganz entgehen.
Kartellrisiken bei Vorprodukten und Wirkstoffen; Kronzeugenregelung
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Kartellgesetz (KG): Preis- und Mengenabrede, einvernehmliche Regelungen, Bonusregelung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Regelungen; vollständiger Sanktionserlass für C2 PHARMA (Bonusregelung), teilweiser Erlass für Transo-Pharm und Linnea.
- Veröffentlicht
- 10.04.2025
Originalbetrag 600.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.04.2025.
- WEKO-Medienmitteilung vom 10.04.2025: WEKO sanktioniert Abrede über pharmazeutischen Wirkstoff Pressemitteilung einer Behörde
- Newsroom-Schnittstelle der Bundesverwaltung: Volltext der WEKO-Medienmitteilung vom 10.04.2025 (onsb_de_105610) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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08.04.2025 Pailpac (Pty) LtdVorwurf des Marktmachtmissbrauchs: Pailpac zahlt mutmaßlich 5 Mio. ZAR und beendet Exklusivverträge 236.068 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 08.04.2025 einen Vergleich mit Pailpac (Pty) Ltd, einem Hersteller spritzgegossener Kunststoffeimer für die Farben- und Lackindustrie. Die Competition Commission warf dem Unternehmen vor, als marktbeherrschender Anbieter von Behältern für wasserbasierte Farben Großkunden mit (nahezu) exklusiven Lieferverträgen gebunden und Preise unter Kosten eingesetzt zu haben; Pailpac bestreitet dies. Es zahlt dennoch mutmaßlich 5.000.000 ZAR Verwaltungsstrafe, entlässt Kunden aus Exklusivitäts- und automatischen Verlängerungsklauseln, bezieht fünf Jahre lang Verpackungsabfälle von Kleinunternehmen und informellen Sammlern und führt ein Compliance-Programm ein.
Marktstarke Lieferanten sollten Exklusivitäts- und automatische Verlängerungsklauseln kartellrechtlich prüfen lassen, bevor sie Großkunden daran binden.
Exklusivverträge und Preise unter Kosten bei Marktbeherrschung
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Section 8(1)(d)(i) und 8(1)(c) Competition Act 89 of 1998 (Vorwurf der Competition Commission, ohne Anerkenntnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
Originalbetrag 5.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.04.2025.
- Competition Tribunal: Tribunal confirms Pailpac consent agreement: R5 million administrative penalty and an end to exclusive supply arrangements (09.04.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
- Competition Tribunal case file CR055Jun24/SA142Dec24 (Outcome: Confirmed, Order date 2025-04-08) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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11.12.2024 Hipolabor Farmacêutica Ltda., Sanval Comércio e Indústria Ltda., Comercial Cirúrgica Rioclarense Ltda. u. a. (5 Unternehmen)CADE: Hub-and-Spoke-Kartell bei Arzneimitteln – 45,3 Mio. BRL gegen fünf Firmen 7,15 Mio. €
Das Tribunal des CADE verurteilte fünf Unternehmen wegen eines Kartells bei öffentlichen Ausschreibungen für Arzneimittel und im privaten Arzneimittelhandel, das laut CADE mindestens von 2007 bis 2011 u. a. in Minas Gerais, São Paulo, Bahia und Pernambuco bestand; neben direkten Preisabsprachen zwischen Herstellern erleichterten einzelne Hersteller Absprachen zwischen Händlern (Hub-and-Spoke-Kartell). Die Unternehmensbußen betragen 45.328.574,05 BRL (Hipolabor Farmacêutica 15.741.025,02; Sanval 12.191.091,60; Comercial Cirúrgica Rioclarense 11.952.437,72; Rhamis Distribuidora Farmacêutica 3.585.615,18; Macromed 1.858.404,53 BRL). Gegen mehrere weitere Beteiligte wurde das Verfahren mangels Beweisen oder wegen erfüllter Vergleiche eingestellt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Hersteller dürfen Preisabstimmungen zwischen ihren Händlern weder organisieren noch erleichtern; auch die Vermittlerrolle als „Hub“ ist ein Kartellverstoß.
Hub-and-Spoke-Absprachen zwischen Herstellern und Händlern bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 20 I–IV i. V. m. Art. 21 I, II, III, VIII Lei nº 8.884/1994, entsprechend Art. 36 I–IV, § 3 I a, c, d Lei nº 12.529/2011; Bemessung nach Art. 37 Lei nº 12.529/2011
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
Originalbetrag 45.328.574,05 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2024.
- Diário Oficial da União, 18.12.2024, Seção 1, S. 92: Ata da 241ª Sessão Ordinária de Julgamento (11.12.2024), PA nº 08012.002222/2011-09 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE, 12.12.2024: Tribunal do Cade condena cartel no setor de medicamentos Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.11.2024 Viatris Inc.Viatris: 1,5 Mio. GBP – Schlüsselpersonal trotz Stillhalteanordnung ausgetauscht 1,8 Mio. €
Während der Prüfung des Verkaufs der europäischen Rechte an den Hormonpräparaten Duphaston und Femoston an Theramex galt eine Initial Enforcement Order. Viatris tauschte ohne Zustimmung der CMA Mitglieder des britischen Managements aus und meldete den Verstoß anschließend nicht; die CMA verhängte 1,5 Mio. GBP.
Während einer Fusionsprüfung sind auch Personalentscheidungen im Zielgeschäft zustimmungspflichtig – und Verstöße müssen sofort gemeldet werden.
Stillhalte- und Interimspflichten in Fusionsverfahren (Management, HR)
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Enterprise Act 2002, s. 72(2) (Initial Enforcement Order), s. 94A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 1.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.
- CMA: Viatris fined £1.5m for failure to comply with CMA order (22.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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31.10.2024 Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe)EU: 462,6 Mio. € gegen Teva wegen Patentmissbrauchs und Herabsetzung eines Konkurrenzmittels 462,6 Mio. €
Teva missbrauchte seine beherrschende Stellung beim MS-Mittel Copaxone: Es verlängerte den Patentschutz künstlich durch gestaffelte Teilanmeldungen beim EPA und deren taktische Rücknahme und verbreitete bei Ärzten und Entscheidern irreführende Aussagen über ein zugelassenes Konkurrenzprodukt. Betroffen waren sieben Mitgliedstaaten über vier bis neun Jahre.
Außendienst- und Medical-Affairs-Kommunikation über Konkurrenzprodukte muss belegbar und sachlich sein; Patentstrategien marktbeherrschender Unternehmen brauchen kartellrechtliche Prüfung.
Herabsetzende Aussagen über Wettbewerbsprodukte gegenüber Fachkreisen
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Commission fines Teva €462.6 million over misuse of the patent system and disparagement (IP/24/5581) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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24.06.2024 ein US-amerikanischer Duftstoff- und Aromenhersteller und seine französische TochtergesellschaftDuftstoffhersteller: 15,9 Mio. EUR wegen gelöschter WhatsApp-Nachrichten bei Nachprüfung 15,9 Mio. €
Bei einer Nachprüfung der Europäischen Kommission in der Duftstoffbranche im März 2023 löschte ein leitender Beschäftigter des Herstellers, nachdem er über die Nachprüfung informiert worden war, WhatsApp-Nachrichten mit einem Wettbewerber auf einem Mobiltelefon; die Kommission wertete dies als Behinderung der Nachprüfung. Es ist die erste Geldbuße der Kommission für das Löschen von Nachrichten in einer Messenger-App; wegen der Kooperation des Herstellers wurde der Betrag um 50 % auf 15,9 Mio. EUR (0,15 % des Gesamtumsatzes) gesenkt.
Bei behördlichen Durchsuchungen müssen Unternehmen sofort sicherstellen, dass niemand Daten auf Diensthandys oder in Messengern löscht.
Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids) und Beweissicherung in Messengern
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1/2003 (Behinderung einer Nachprüfung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Sofortiges Eingeständnis, proaktive Kooperation und Hilfe bei der Wiederherstellung der Daten: 50 % Ermäßigung.
- Haftung von Führungskräften
- Die Löschung nahm ein leitender Beschäftigter vor; die Geldbuße richtet sich gegen die Unternehmen.
- Veröffentlicht
- 24.06.2024
- Europäische Kommission, Presseraum (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.06.2026 · Direktlink
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20.12.2023 ein portugiesischer Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln und GesundheitsproduktenPortugal: 1,04 Mio. Euro gegen Gesundheitsprodukt-Anbieter wegen Preisvorgaben 1,04 Mio. €
Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen den Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln und Gesundheitsprodukten eine Geldbuße von 1.040.000 EUR, weil er Händlern zwischen 2016 und 2022 Endverkaufspreise und Rabattgrenzen vorschrieb, dies überwachte und Abweichungen mit Konditionskürzungen oder Lieferbeschränkungen beantwortete. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Lieferanten sollten Preisvorgaben an Händler und deren Überwachung vertraglich wie praktisch ausschließen.
Preisbindung der zweiten Hand (Resale Price Maintenance)
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 9 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 29.12.2023
- AdC, Nachrichten und Mitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink
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19.10.2023 sechs Hersteller und Händler eines PharmawirkstoffsEU: 13,4 Mio. € gegen Pharma-Wirkstoffkartell (SNBB) 13,4 Mio. €
Sechs Hersteller und Händler des Wirkstoffs SNBB (Grundstoff für ein Markenarzneimittel und Generika) legten von 2005 bis 2019 Mindestpreise fest, teilten Quoten zu und tauschten sensible Informationen aus. Erstes Kartell, das die Kommission im Pharmabereich zu einem Wirkstoff ahndete; der Kronzeuge erhielt vollen Erlass, alle Parteien schlossen einen Vergleich.
Auch kleine Nischenmärkte für Wirkstoffe stehen im Fokus – Kontakte zu Wettbewerbern über Preise oder Mengen sind tabu.
Preis- und Quotenabsprachen im Wirkstoffhandel
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (Kronzeuge 100 %, ein weiteres Unternehmen 50 %, ein drittes 30 %), 10 % Vergleichsnachlass
- Europäische Kommission, Presseraum (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.10.2025 · Direktlink
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21.08.2023 ein US-amerikanischer GenerikaherstellerDOJ: US-Generikahersteller zahlt 225 Mio. US-$ Strafe wegen Preisabsprachen bei Generika 206,3 Mio. €
In einem Deferred Prosecution Agreement räumte der Hersteller drei Verschwörungen zur Preisabsprache, Kundenaufteilung und Angebotsmanipulation bei Generika (u. a. Pravastatin) ein. Der Hersteller zahlt 225 Mio. US-$ Strafe in Raten, spendet Arzneimittel im Wert von 50 Mio. US-$ und muss das Pravastatin-Geschäft unter Aufsicht eines Monitors veräußern.
Kartellverstöße können Unternehmen neben Millionenstrafen auch zur Veräußerung ganzer Produktlinien zwingen.
Absprachen unter Generikaherstellern über Preise und Kunden
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Antitrust Division
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- 15 U.S.C. § 1 (Sherman Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 225.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2023.
- DOJ Antitrust Division, Case Filings (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.08.2025 · Direktlink
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29.11.2022 sechs Käufer von Styrol-MonomerEU: 157 Mio. € gegen Einkaufskartell für Styrol-Monomer 157,1 Mio. €
Sechs Käufer von Styrol stimmten von 2012 bis 2018 ihre Verhandlungsstrategie für den Branchen-Referenzpreis (SMCP) ab und tauschten Preisinformationen aus, um den Einkaufspreis zu drücken. Die Kommission verhängte insgesamt 157 Mio. €, u. a. 32,505 Mio. € gegen ein Unternehmen und 31,72 Mio. € gegen ein weiteres; der Kronzeuge blieb bußgeldfrei.
Nicht nur Verkaufs-, auch Einkaufsabsprachen sind verboten – Einkäufer brauchen ebenso Kartellrechtsschulung wie der Vertrieb.
Einkaufskartell: Abstimmung von Verhandlungsstrategien unter Käufern
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung für fast alle Parteien, 10 % Vergleichsnachlass
- Europäische Kommission, Presseraum (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.11.2024 · Direktlink
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15.11.2022 ein portugiesischer Anbieter von NahrungsergänzungsmittelnPortugal: 1,26 Mio. Euro gegen Nahrungsergänzungsmittel-Anbieter wegen Preisbindung 1,26 Mio. €
Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen den Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln eine Geldbuße von 1.258.900 EUR, weil er Händlern von Oktober 2015 bis Januar 2022 die Endverkaufspreise und maximale Rabatte vorgab, deren Einhaltung überwachte und Abweichungen mit schlechteren Konditionen oder Lieferstopps sanktionierte. Die Geldbuße wurde im Vergleichsverfahren um 30 % reduziert.
Unverbindliche Preisempfehlungen werden zur verbotenen Preisbindung, sobald Einhaltung kontrolliert und Abweichung sanktioniert wird.
Preisbindung der zweiten Hand (Resale Price Maintenance)
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 9 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren (transação), Abstellen der Praxis; Reduktion um 30 %.
- Veröffentlicht
- 19.12.2022
- AdC, Nachrichten und Mitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.11.2024 · Direktlink
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10.11.2022 drei Gesellschaften einer internationalen PharmagruppeCNMC: 10,25 Mio. Euro gegen Pharmagruppe wegen überhöhten Preises für Orphan-Arzneimittel 10,3 Mio. €
Die CNMC verhängte gegen drei Gesellschaften der Pharmagruppe gesamtschuldnerisch eine Geldbuße von 10.250.000 Euro, weil sie als einziger Anbieter von CDCA-Arzneimitteln zur Behandlung der seltenen Stoffwechselkrankheit zerebrotendinöse Xanthomatose ihre beherrschende Stellung missbrauchten und dem spanischen Gesundheitssystem einen überhöhten Preis abverlangten. Zusätzlich muss die Gruppe auf die Exklusivbindung des einzigen Wirkstofflieferanten verzichten und das Präparat unmittelbar in Spanien vertreiben.
Wer als einziger Anbieter eines unentbehrlichen Arzneimittels auftritt, muss Preissprünge sachlich begründen können und darf Wettbewerber nicht über Exklusivlieferverträge vom Wirkstoff abschneiden.
Preissetzung bei marktbeherrschender Stellung (überhöhte Preise)
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 2 Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 14.11.2022
- CNMC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.11.2024 · Direktlink
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13.10.2022 fünf PharmaunternehmenPay-for-Delay bei Krebsmedikamenten: KFTC sanktioniert Originator- und Generikahersteller 1,9 Mio. €
Die Korea Fair Trade Commission (KFTC) beanstandete eine Vereinbarung von Ende September 2016, in der sich die Generikaseite verpflichtete, von Oktober 2016 bis Dezember 2020 in Korea keine Generika dreier Krebsmedikamente herzustellen oder auf den Markt zu bringen, und dafür von der Originatorseite die exklusiven Vertriebsrechte für diese Originalpräparate erhielt; laut KFTC wurde die Absprache am 12. Januar 2018 vorzeitig beendet. Sie erließ Unterlassungsanordnungen gegen alle fünf Gesellschaften (zwei auf der Originatorseite, darunter deren koreanische Gesellschaft, und drei auf der Generikaseite, darunter deren koreanische Gesellschaft) und setzte vorläufig Geldbußen von insgesamt 2.645 Mio. KRW fest: 1.146 Mio. KRW für die Originatorseite und 1.499 Mio. KRW für die Generikaseite.
Vertriebs- oder Lizenzverträge mit einem potenziellen Generikahersteller dürfen keine Klausel enthalten, die dessen eigenen Markteintritt ausschließt.
Absprachen mit potenziellen Wettbewerbern über den Verzicht auf Markteintritt (Pay-for-Delay)
- Behörde / Gericht
- Korea Fair Trade Commission (KFTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 MRFTA a. F. (Monopoly Regulation and Fair Trade Act; heute Art. 40 Abs. 1 Nr. 3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 13.10.2022
Originalbetrag 2.645.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2022.
- Korea Fair Trade Commission (KFTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.10.2024 · Direktlink