Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

20Fälle aus 12 Jurisdiktionen
951,5 Mio. €Summe der Geldbeträge (18 Fälle mit Betrag)
462,6 Mio. €Größter Einzelfall: Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe)
8,7 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20224170,5 Mio. €
20233220,7 Mio. €
20244487,4 Mio. €
2025872,9 Mio. €
20261–

20 Fälle

14.08.2026 Henkel AG & Co. KGaAHenkel/Liquid Nails: Gericht untersagt Übernahme des Loctite-Hauptkonkurrenten USAFusionskontrolle Anordnung

Henkel wollte die Baukleber-Marke Liquid Nails für 725 Mio. USD vom Finanzinvestor American Industrial Partners kaufen und damit den Hauptkonkurrenten seiner Marke Loctite übernehmen. Nach siebentägigem Verfahren erließ das Bundesgericht auf Antrag der FTC eine dauerhafte Verfügung gegen den Erwerb.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Übernahme des engsten Wettbewerbers ist auch bei überschaubarem Deal-Volumen ein hohes Untersagungsrisiko.

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the Southern District of New York (auf Antrag der FTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Section 7 Clayton Act; Section 13(b) FTC Act (Permanent Injunction)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.07.2025 Tamro Eesti OÜTamro Eesti: Anordnung gegen unfaire Zahlungsbedingungen bei Nahrungsergänzungsmitteln EstlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Der Pharmagroßhändler hatte in Konsignationsverträgen die Zahlung an Lieferanten von Nahrungsergänzungsmitteln vom späteren Weiterverkauf abhängig gemacht (Zahlungsfrist über 30 Tage) und sich vorbehalten, Lieferanten für verdorbene Ware in Anspruch zu nehmen. Die Behörde stellte Verstöße gegen das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette fest und ordnete geänderte Vertragsbedingungen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsbedingungen im Lebensmittelbereich – auch für Nahrungsergänzungsmittel – müssen die 30-Tage-Zahlungsfrist und das Verbot der Risikoabwälzung einhalten.

Behörde / Gericht
Konkurentsiamet (Estnische Wettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1 PTEKS (UTP-Richtlinie (EU) 2019/633)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.07.2025 Alchem International Pvt. Ltd. und Alchem International (H.K.) LimitedAlchem: 489.000 EUR wegen Beteiligung am Kartell für Pharmawirkstoff SNBB EU-EbeneKartelle und Absprachen 489.000 €

Alchem beteiligte sich nach den Feststellungen der Europäischen Kommission vom 1. November 2005 bis 12. Februar 2018 an einem EWR-weiten Kartell für den Wirkstoff N-Butylbromid-Scopolamin (SNBB), mit Mindestpreisen, Quoten und Austausch sensibler Informationen. Anders als die übrigen Beteiligten, gegen die im Oktober 2023 ein Vergleichsbeschluss erging, lehnte Alchem einen Vergleich ab und erhielt ohne Ermäßigung eine Geldbuße von 489.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Zulieferer von Pharmawirkstoffen unterliegen dem Kartellverbot; wer nicht kooperiert, verzichtet auf Ermäßigungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Quotenabsprachen zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
04.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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10.06.2025 Novamont S.p.A., Eni S.p.A.AGCM: 32,1 Mio. Euro gegen Novamont und Eni wegen Exklusivbindungen bei Biokunststoff ItalienMissbrauch von Marktmacht 32,1 Mio. €

Novamont band nach Feststellung der AGCM mindestens von Januar 2018 bis Dezember 2023 Folienhersteller über Allein- oder Teilbezugspflichten an ihren Biokunststoff Mater-Bi und Handelsketten an Tragetaschen ihrer Lizenznehmer und verdrängte so Wettbewerber bei Bio-Compounds für leichte und sehr leichte Kunststofftragetaschen (Art. 102 AEUV). Novamont muss 30.359.000 Euro zahlen (auf die Höchstgrenze von 10 % ihres Umsatzes gekappt); für die Zeit ab dem Erwerb durch den Eni-Konzern am 18. Oktober 2023 haften Novamont und Eni gesamtschuldnerisch für weitere 1.701.052,08 Euro, zusammen 32.060.052,08 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Compliance-Programm muss die konkreten Kartellrisiken des eigenen Geschäfts, etwa Exklusivklauseln eines marktstarken Anbieters, abdecken, sonst mindert es die Buße nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivklauseln marktbeherrschender Anbieter und wirksame Compliance-Programme

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Keine anerkannt: Das Compliance-Programm des Eni-Konzerns, dem Novamont seit Oktober 2023 angehört, habe nicht wirksam funktioniert, weil Schulungen und Kontrollen andere Themen abdeckten und weiterhin Exklusivverträge geschlossen wurden; Novamonts früheres eigenes Programm hielt die AGCM für offenkundig unzureichend, u. a. weil ihr Kartellrechtshandbuch Exklusivbezugspflichten unter den Missbrauchsformen nicht eigens behandelte.
Veröffentlicht
24.06.2025

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23.05.2025 Vifor Pharma UK Limited u. a. (CSL-Konzern)CMA: Vifor zahlt 23 Mio. GBP an den NHS nach Verdacht auf Herabsetzung eines Konkurrenten Vereinigtes KönigreichMissbrauch von Marktmacht 27,4 Mio. €

Die CMA hatte untersucht, ob Vifor zwischen 2010 und 2024 eine vermutete beherrschende Stellung bei hochdosierten intravenösen Eisenpräparaten missbraucht hatte, indem es potenziell irreführende Aussagen über die Sicherheit des Konkurrenzprodukts Monofer im Vergleich zum eigenen Ferinject verbreitete. Sie nahm verbindliche Zusagen an: eine freiwillige Zahlung von 23 Mio. GBP an den NHS, eine Richtigstellungskampagne gegenüber Fachkreisen und zusätzliche Compliance-Maßnahmen; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aussagen über die Sicherheit von Konkurrenzprodukten gegenüber Fachkreisen müssen belegt und ausgewogen sein – Herabsetzung kann als Missbrauch von Marktmacht verfolgt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aussagen über Konkurrenzprodukte im Pharmamarketing

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Chapter II prohibition, section 18(1) Competition Act 1998 (Verdacht); Verpflichtungszusagen nach section 31A Competition Act 1998
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
23.05.2025

Originalbetrag 23.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.04.2025 Bayer S.A.Bayer zahlt 5 Mio. BRL im CADE-Vergleich zu Informationsaustausch unter Arbeitgebern BrasilienKartelle und Absprachen 773.398 €

Die Bayer S.A. schloss mit dem CADE einen Vergleich (Termo de Compromisso de Cessação) in einem Verfahren wegen des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen zwischen Arbeitgebern der Konsumgüterbranche mit möglichen Auswirkungen auf den brasilianischen Arbeitsmarkt. Das Unternehmen räumte seine Beteiligung ein, verpflichtete sich zur Beendigung des Verhaltens und zur Mitwirkung an den Ermittlungen und zahlt mutmaßlich 5.003.188,80 BRL an den Fonds für diffuse Rechte (FDD). Im selben Verfahren schloss die 3M do Brasil einen eigenen Vergleich über mutmaßlich 4.454.414,82 BRL. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch der Austausch sensibler Personal- und Arbeitsmarktinformationen zwischen konkurrierenden Arbeitgebern ist kartellrechtlich riskant.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht im Personalbereich: Informationsaustausch zwischen Arbeitgebern

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência), Termo de Compromisso de Cessação
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.05.2025

Originalbetrag 5.003.188,8 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.

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24.04.2025 Johnson & Johnson Consumer NV; Boehringer Ingelheim SComm; Haleon Belgium NVJohnson & Johnson, Boehringer, Haleon: 11,2 Mio. EUR für Regalabsprache in Apotheken BelgienKartelle und Absprachen 11,2 Mio. €

Die drei OTC-Arzneimittelhersteller entwickelten über mehr als 15 Jahre gemeinsam das Category-Management-Projekt „SMAN“, mit dem sie die Platzierung rezeptfreier Arzneimittel in ausgewählten Apotheken zu ihren Gunsten steuerten und Konkurrenzprodukte benachteiligten oder ausschlossen. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde zusammen 11.249.280,48 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Category-Management-Vereinbarungen mit Händlern dürfen Wettbewerber nicht aus dem Regal drängen – gemeinsame Planogramme mit Konkurrenten sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Grenzen von Category Management

Behörde / Gericht
Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.04.2025 Boehringer Ingelheim, Alkaloids of Australia, C2 PHARMA u. a. (7 Unternehmen)WEKO sanktioniert Wirkstoffkartell bei Butylscopolaminbromid mit rund 600'000 CHF SchweizKartelle und Absprachen 645.231 €

Boehringer Ingelheim, Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Alchem, C2 PHARMA, Linnea und Transo-Pharm legten zwischen 2005 und 2019 Mindestverkaufspreise für den Wirkstoff Butylscopolaminbromid (SNBB) fest, teilten Quoten auf und tauschten sensible Geschäftsinformationen aus. Die WEKO beendete das Verfahren mit einvernehmlichen Regelungen; die Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 600'000 CHF, wobei C2 PHARMA als Selbstanzeigerin vollständig und Transo-Pharm sowie Linnea teilweise von der Sanktion befreit wurden. Es ist das erste Kartell um einen pharmazeutischen Wirkstoff, das die WEKO sanktioniert hat.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Nischenmärkte für Vorprodukte stehen im Blick der Kartellbehörden, und wer zuerst meldet, kann der Sanktion ganz entgehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrisiken bei Vorprodukten und Wirkstoffen; Kronzeugenregelung

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellgesetz (KG): Preis- und Mengenabrede, einvernehmliche Regelungen, Bonusregelung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Regelungen; vollständiger Sanktionserlass für C2 PHARMA (Bonusregelung), teilweiser Erlass für Transo-Pharm und Linnea.
Veröffentlicht
10.04.2025

Originalbetrag 600.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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08.04.2025 Pailpac (Pty) LtdVorwurf des Marktmachtmissbrauchs: Pailpac zahlt mutmaßlich 5 Mio. ZAR und beendet Exklusivverträge SüdafrikaMissbrauch von Marktmacht 236.068 €

Das Competition Tribunal bestätigte am 08.04.2025 einen Vergleich mit Pailpac (Pty) Ltd, einem Hersteller spritzgegossener Kunststoffeimer für die Farben- und Lackindustrie. Die Competition Commission warf dem Unternehmen vor, als marktbeherrschender Anbieter von Behältern für wasserbasierte Farben Großkunden mit (nahezu) exklusiven Lieferverträgen gebunden und Preise unter Kosten eingesetzt zu haben; Pailpac bestreitet dies. Es zahlt dennoch mutmaßlich 5.000.000 ZAR Verwaltungsstrafe, entlässt Kunden aus Exklusivitäts- und automatischen Verlängerungsklauseln, bezieht fünf Jahre lang Verpackungsabfälle von Kleinunternehmen und informellen Sammlern und führt ein Compliance-Programm ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktstarke Lieferanten sollten Exklusivitäts- und automatische Verlängerungsklauseln kartellrechtlich prüfen lassen, bevor sie Großkunden daran binden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivverträge und Preise unter Kosten bei Marktbeherrschung

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Section 8(1)(d)(i) und 8(1)(c) Competition Act 89 of 1998 (Vorwurf der Competition Commission, ohne Anerkenntnis)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
09.04.2025

Originalbetrag 5.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.04.2025.

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11.12.2024 Hipolabor Farmacêutica Ltda., Sanval Comércio e Indústria Ltda., Comercial Cirúrgica Rioclarense Ltda. u. a. (5 Unternehmen)CADE: Hub-and-Spoke-Kartell bei Arzneimitteln – 45,3 Mio. BRL gegen fünf Firmen BrasilienKartelle und Absprachen 7,15 Mio. €

Das Tribunal des CADE verurteilte fünf Unternehmen wegen eines Kartells bei öffentlichen Ausschreibungen für Arzneimittel und im privaten Arzneimittelhandel, das laut CADE mindestens von 2007 bis 2011 u. a. in Minas Gerais, São Paulo, Bahia und Pernambuco bestand; neben direkten Preisabsprachen zwischen Herstellern erleichterten einzelne Hersteller Absprachen zwischen Händlern (Hub-and-Spoke-Kartell). Die Unternehmensbußen betragen 45.328.574,05 BRL (Hipolabor Farmacêutica 15.741.025,02; Sanval 12.191.091,60; Comercial Cirúrgica Rioclarense 11.952.437,72; Rhamis Distribuidora Farmacêutica 3.585.615,18; Macromed 1.858.404,53 BRL). Gegen mehrere weitere Beteiligte wurde das Verfahren mangels Beweisen oder wegen erfüllter Vergleiche eingestellt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller dürfen Preisabstimmungen zwischen ihren Händlern weder organisieren noch erleichtern; auch die Vermittlerrolle als „Hub“ ist ein Kartellverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hub-and-Spoke-Absprachen zwischen Herstellern und Händlern bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 20 I–IV i. V. m. Art. 21 I, II, III, VIII Lei nº 8.884/1994, entsprechend Art. 36 I–IV, § 3 I a, c, d Lei nº 12.529/2011; Bemessung nach Art. 37 Lei nº 12.529/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
12.12.2024

Originalbetrag 45.328.574,05 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.11.2024 Viatris Inc.Viatris: 1,5 Mio. GBP – Schlüsselpersonal trotz Stillhalteanordnung ausgetauscht Vereinigtes KönigreichFusionskontrolle 1,8 Mio. €

Während der Prüfung des Verkaufs der europäischen Rechte an den Hormonpräparaten Duphaston und Femoston an Theramex galt eine Initial Enforcement Order. Viatris tauschte ohne Zustimmung der CMA Mitglieder des britischen Managements aus und meldete den Verstoß anschließend nicht; die CMA verhängte 1,5 Mio. GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Während einer Fusionsprüfung sind auch Personalentscheidungen im Zielgeschäft zustimmungspflichtig – und Verstöße müssen sofort gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stillhalte- und Interimspflichten in Fusionsverfahren (Management, HR)

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, s. 72(2) (Initial Enforcement Order), s. 94A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 1.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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31.10.2024 Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe)EU: 462,6 Mio. € gegen Teva wegen Patentmissbrauchs und Herabsetzung eines Konkurrenzmittels EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht 462,6 Mio. €

Teva missbrauchte seine beherrschende Stellung beim MS-Mittel Copaxone: Es verlängerte den Patentschutz künstlich durch gestaffelte Teilanmeldungen beim EPA und deren taktische Rücknahme und verbreitete bei Ärzten und Entscheidern irreführende Aussagen über ein zugelassenes Konkurrenzprodukt. Betroffen waren sieben Mitgliedstaaten über vier bis neun Jahre.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Außendienst- und Medical-Affairs-Kommunikation über Konkurrenzprodukte muss belegbar und sachlich sein; Patentstrategien marktbeherrschender Unternehmen brauchen kartellrechtliche Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herabsetzende Aussagen über Wettbewerbsprodukte gegenüber Fachkreisen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.06.2024 ein US-amerikanischer Duftstoff- und Aromenhersteller und seine französische TochtergesellschaftDuftstoffhersteller: 15,9 Mio. EUR wegen gelöschter WhatsApp-Nachrichten bei Nachprüfung EU-EbeneKartellrecht und Wettbewerbanonymisiert 15,9 Mio. €

Bei einer Nachprüfung der Europäischen Kommission in der Duftstoffbranche im März 2023 löschte ein leitender Beschäftigter des Herstellers, nachdem er über die Nachprüfung informiert worden war, WhatsApp-Nachrichten mit einem Wettbewerber auf einem Mobiltelefon; die Kommission wertete dies als Behinderung der Nachprüfung. Es ist die erste Geldbuße der Kommission für das Löschen von Nachrichten in einer Messenger-App; wegen der Kooperation des Herstellers wurde der Betrag um 50 % auf 15,9 Mio. EUR (0,15 % des Gesamtumsatzes) gesenkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei behördlichen Durchsuchungen müssen Unternehmen sofort sicherstellen, dass niemand Daten auf Diensthandys oder in Messengern löscht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids) und Beweissicherung in Messengern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1/2003 (Behinderung einer Nachprüfung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Sofortiges Eingeständnis, proaktive Kooperation und Hilfe bei der Wiederherstellung der Daten: 50 % Ermäßigung.
Haftung von Führungskräften
Die Löschung nahm ein leitender Beschäftigter vor; die Geldbuße richtet sich gegen die Unternehmen.
Veröffentlicht
24.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.06.2026 · Direktlink

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20.12.2023 ein portugiesischer Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln und GesundheitsproduktenPortugal: 1,04 Mio. Euro gegen Gesundheitsprodukt-Anbieter wegen Preisvorgaben PortugalKartelle und Absprachenanonymisiert 1,04 Mio. €

Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen den Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln und Gesundheitsprodukten eine Geldbuße von 1.040.000 EUR, weil er Händlern zwischen 2016 und 2022 Endverkaufspreise und Rabattgrenzen vorschrieb, dies überwachte und Abweichungen mit Konditionskürzungen oder Lieferbeschränkungen beantwortete. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lieferanten sollten Preisvorgaben an Händler und deren Überwachung vertraglich wie praktisch ausschließen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand (Resale Price Maintenance)

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 9 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
29.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink

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19.10.2023 sechs Hersteller und Händler eines PharmawirkstoffsEU: 13,4 Mio. € gegen Pharma-Wirkstoffkartell (SNBB) EU-EbeneKartelle und Absprachenanonymisiert 13,4 Mio. €

Sechs Hersteller und Händler des Wirkstoffs SNBB (Grundstoff für ein Markenarzneimittel und Generika) legten von 2005 bis 2019 Mindestpreise fest, teilten Quoten zu und tauschten sensible Informationen aus. Erstes Kartell, das die Kommission im Pharmabereich zu einem Wirkstoff ahndete; der Kronzeuge erhielt vollen Erlass, alle Parteien schlossen einen Vergleich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Nischenmärkte für Wirkstoffe stehen im Fokus – Kontakte zu Wettbewerbern über Preise oder Mengen sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Quotenabsprachen im Wirkstoffhandel

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (Kronzeuge 100 %, ein weiteres Unternehmen 50 %, ein drittes 30 %), 10 % Vergleichsnachlass

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.10.2025 · Direktlink

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21.08.2023 ein US-amerikanischer GenerikaherstellerDOJ: US-Generikahersteller zahlt 225 Mio. US-$ Strafe wegen Preisabsprachen bei Generika USAKartelle und Absprachenanonymisiert 206,3 Mio. €

In einem Deferred Prosecution Agreement räumte der Hersteller drei Verschwörungen zur Preisabsprache, Kundenaufteilung und Angebotsmanipulation bei Generika (u. a. Pravastatin) ein. Der Hersteller zahlt 225 Mio. US-$ Strafe in Raten, spendet Arzneimittel im Wert von 50 Mio. US-$ und muss das Pravastatin-Geschäft unter Aufsicht eines Monitors veräußern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kartellverstöße können Unternehmen neben Millionenstrafen auch zur Veräußerung ganzer Produktlinien zwingen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen unter Generikaherstellern über Preise und Kunden

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice, Antitrust Division
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
15 U.S.C. § 1 (Sherman Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 225.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.08.2025 · Direktlink

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29.11.2022 sechs Käufer von Styrol-MonomerEU: 157 Mio. € gegen Einkaufskartell für Styrol-Monomer EU-EbeneKartelle und Absprachenanonymisiert 157,1 Mio. €

Sechs Käufer von Styrol stimmten von 2012 bis 2018 ihre Verhandlungsstrategie für den Branchen-Referenzpreis (SMCP) ab und tauschten Preisinformationen aus, um den Einkaufspreis zu drücken. Die Kommission verhängte insgesamt 157 Mio. €, u. a. 32,505 Mio. € gegen ein Unternehmen und 31,72 Mio. € gegen ein weiteres; der Kronzeuge blieb bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht nur Verkaufs-, auch Einkaufsabsprachen sind verboten – Einkäufer brauchen ebenso Kartellrechtsschulung wie der Vertrieb.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einkaufskartell: Abstimmung von Verhandlungsstrategien unter Käufern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung für fast alle Parteien, 10 % Vergleichsnachlass

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.11.2024 · Direktlink

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15.11.2022 ein portugiesischer Anbieter von NahrungsergänzungsmittelnPortugal: 1,26 Mio. Euro gegen Nahrungsergänzungsmittel-Anbieter wegen Preisbindung PortugalKartelle und Absprachenanonymisiert 1,26 Mio. €

Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen den Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln eine Geldbuße von 1.258.900 EUR, weil er Händlern von Oktober 2015 bis Januar 2022 die Endverkaufspreise und maximale Rabatte vorgab, deren Einhaltung überwachte und Abweichungen mit schlechteren Konditionen oder Lieferstopps sanktionierte. Die Geldbuße wurde im Vergleichsverfahren um 30 % reduziert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unverbindliche Preisempfehlungen werden zur verbotenen Preisbindung, sobald Einhaltung kontrolliert und Abweichung sanktioniert wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand (Resale Price Maintenance)

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 9 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (transação), Abstellen der Praxis; Reduktion um 30 %.
Veröffentlicht
19.12.2022

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.11.2024 · Direktlink

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10.11.2022 drei Gesellschaften einer internationalen PharmagruppeCNMC: 10,25 Mio. Euro gegen Pharmagruppe wegen überhöhten Preises für Orphan-Arzneimittel SpanienMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 10,3 Mio. €

Die CNMC verhängte gegen drei Gesellschaften der Pharmagruppe gesamtschuldnerisch eine Geldbuße von 10.250.000 Euro, weil sie als einziger Anbieter von CDCA-Arzneimitteln zur Behandlung der seltenen Stoffwechselkrankheit zerebrotendinöse Xanthomatose ihre beherrschende Stellung missbrauchten und dem spanischen Gesundheitssystem einen überhöhten Preis abverlangten. Zusätzlich muss die Gruppe auf die Exklusivbindung des einzigen Wirkstofflieferanten verzichten und das Präparat unmittelbar in Spanien vertreiben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als einziger Anbieter eines unentbehrlichen Arzneimittels auftritt, muss Preissprünge sachlich begründen können und darf Wettbewerber nicht über Exklusivlieferverträge vom Wirkstoff abschneiden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preissetzung bei marktbeherrschender Stellung (überhöhte Preise)

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 2 Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
14.11.2022

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.11.2024 · Direktlink

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13.10.2022 fünf PharmaunternehmenPay-for-Delay bei Krebsmedikamenten: KFTC sanktioniert Originator- und Generikahersteller SüdkoreaKartelle und Absprachenanonymisiert 1,9 Mio. €

Die Korea Fair Trade Commission (KFTC) beanstandete eine Vereinbarung von Ende September 2016, in der sich die Generikaseite verpflichtete, von Oktober 2016 bis Dezember 2020 in Korea keine Generika dreier Krebsmedikamente herzustellen oder auf den Markt zu bringen, und dafür von der Originatorseite die exklusiven Vertriebsrechte für diese Originalpräparate erhielt; laut KFTC wurde die Absprache am 12. Januar 2018 vorzeitig beendet. Sie erließ Unterlassungsanordnungen gegen alle fünf Gesellschaften (zwei auf der Originatorseite, darunter deren koreanische Gesellschaft, und drei auf der Generikaseite, darunter deren koreanische Gesellschaft) und setzte vorläufig Geldbußen von insgesamt 2.645 Mio. KRW fest: 1.146 Mio. KRW für die Originatorseite und 1.499 Mio. KRW für die Generikaseite.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebs- oder Lizenzverträge mit einem potenziellen Generikahersteller dürfen keine Klausel enthalten, die dessen eigenen Markteintritt ausschließt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen mit potenziellen Wettbewerbern über den Verzicht auf Markteintritt (Pay-for-Delay)

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 MRFTA a. F. (Monopoly Regulation and Fair Trade Act; heute Art. 40 Abs. 1 Nr. 3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
13.10.2022

Originalbetrag 2.645.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.10.2024 · Direktlink

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