Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- Kartelle und Absprachen 437,5 Mio. € 100 % · 32 Fälle
- ohne Unterthema 70.000 € 0 % · 1 Fall
- Missbrauch von Marktmacht – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 216,7 Mio. € 50 % · 12 Fälle
- Barratt Redrow, Persimmon, Taylor Wimpey u. a. (7 Wohnungsbauunternehmen) 113,6 Mio. € 26 % · 1 Fall
- AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbH 60,3 Mio. € 14 % · 1 Fall
- AS Asphaltstraßensanierung, BITUNOVA, Mainka u. a. (Straßenerhaltungskartell, 7 Unternehmen) 10,5 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o. 7,9 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Tarkus Interiors Pte Ltd; Flex Connect Pte Ltd (vormals Facility Link Pte Ltd) 7,09 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Retta Isännöinti Oy (Retta-Gruppe), Oulun Kiinteistötieto Oy, REIM Group Oy Ltd u. a. (Verband und 11 Gesellschaften) 6,56 Mio. € 1 % · 1 Fall
- ATE, s. r. o.; AŽD Praha s.r.o.; EPLcond a.s.; MONZAS, a.s.; První SaZ Plzeň a.s.; STARMON s.r.o. 6,39 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Trust-Build Engineering & Construction Pte Ltd., Hunan Fengtian Construction Group Co., Ltd 3,19 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Strabag AG (Köln); Kemna Bau Andreae GmbH & Co. KG als Kronzeuge ohne Bußgeld 2,79 Mio. € 1 % · 1 Fall
- 12 weitere2,51 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 3 | 29,8 Mio. € |
| 2023 | 5 | 104,7 Mio. € |
| 2024 | 8 | 92,4 Mio. € |
| 2025 | 10 | 141,4 Mio. € |
| 2026 | 8 | 69,3 Mio. € |
34 Fälle
24.09.2026 M&J GroupCMA: Geldbuße gegen Baufirma wegen Beweismittelversteck bei Durchsuchung 29.075 €
Bei einer Durchsuchung im Rahmen einer Ermittlung wegen Submissionsabsprachen wurden auf Anweisung einer Führungskraft ein Diensthandy und Unterlagen vom Gelände geschafft; zudem wurde der Besitz eines Diensthandys bestritten. Die CMA verhängte gegen M&J eine Geldbuße von £25.000.
Dawn-Raid-Schulungen sind Pflicht: Wer bei einer Durchsuchung Handys oder Unterlagen beiseiteschafft, behindert die Ermittlung, auch wenn er auf Anweisung handelt.
Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids), keine Beweismittelbeseitigung
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 40A(1) Competition Act 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 25.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.09.2026.
- CMA, Pressemitteilung zu M&J Group (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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22.09.2026 Carioca Christiani-Nielsen Engenharia S.A.Carioca Engenharia zahlt 6,13 Mio. BRL im CADE-Vergleich zu Bauausschreibungen 1,04 Mio. €
Die Carioca Christiani-Nielsen Engenharia S.A. schloss mit dem CADE einen einheitlichen Vergleich (Termo de Compromisso de Cessação) für vier Verfahren wegen mutmaßlicher Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen für Infrastrukturprojekte (U-Bahn, von Infraero betriebene Flughäfen, die Bahngesellschaft CPTM und die Verkehrsbehörde DNIT). Das Unternehmen räumte seine Beteiligung ein, zahlt mutmaßlich 6.134.676,92 BRL in Raten an den Fonds für diffuse Rechte (FDD) und verzichtet auf gerichtliche und behördliche Auseinandersetzungen zu diesen Sachverhalten. Zusammen mit früheren Vergleichen des Unternehmens mit dem CADE übersteigen seine Beitragszahlungen 90 Mio. BRL.
Ein Vergleich über alle offenen Kartellverfahren schafft Rechtssicherheit, setzt aber Eingeständnis, Zahlung und volle Kooperation voraus.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Bauaufträgen
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência), Termo de Compromisso de Cessação
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
Originalbetrag 6.134.676,92 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.
- CADE – Cade celebra acordo com construtora em quatro investigações de cartel (22.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.08.2026 Sioux Erosion Control Inc.DOJ: Geschworene verurteilen Erosionsschutzfirma für Preisabsprachen im Straßenbau Oklahoma –
Eine Jury sprach Sioux Erosion Control schuldig, von 2017 bis 2023 Preise für Erosionsschutzleistungen festgelegt, Aufträge regional aufgeteilt und Angebote bei öffentlich finanzierten Straßenbauprojekten in Oklahoma (über 100 Mio. US-$) manipuliert zu haben. Das Strafmaß stand noch aus; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch Subunternehmer im öffentlichen Straßenbau stehen im Visier der Strafverfolgung.
Preis- und Gebietsabsprachen bei Subunternehmerleistungen im Straßenbau
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Antitrust Division
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 1 Sherman Act
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zu Sioux Erosion Control (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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13.08.2026 „О-Рент“ ЕООД (sowie „Инжконсулт“ ЕООД und „Земекоп“ ЕООД)Baumaschinen-Kartell: Buße für O-Rent, Compliance-Programm für alle Beteiligten 2.403 €
Die KZK stellte ein Kartell bei öffentlichen Ausschreibungen für Bergbau- und Baumaschinen fest (Preisabsprachen und Marktaufteilung, Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Inzhkonsult und Zemekop wurden als ein Unternehmen von der Geldbuße befreit; O-Rent erhielt eine Sanktion von 2.403,07 Euro. Alle drei Unternehmen müssen binnen 60 Tagen ein Compliance-Programm für Wettbewerbsrecht einführen und dies melden.
Die Behörde verlangt inzwischen ausdrücklich Compliance-Programme – wer Ausschreibungen bedient, sollte eines haben, bevor es angeordnet wird.
Kartellrecht bei Ausschreibungen; Compliance-Programm
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Bußgeldbefreiung für zwei Beteiligte (Kronzeugenregelung)
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 797 от 13.08.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.08.2026 AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbHBundeskartellamt: 60,3 Mio. € gegen DSK-Straßenreparaturkartell 60,3 Mio. €
Sechs Anbieter von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) teilten von etwa 2010 bis September 2019 bundesweit Kunden, vor allem öffentliche Auftraggeber, und Aufträge untereinander auf und stimmten Preise ab. Das Bundeskartellamt verhängte rund 60,3 Mio. €; alle Verfahren endeten per Settlement.
Wer öffentliche Aufträge regional ‚verteilt‘, riskiert Millionenbußen – Kalkulation und Angebot müssen stets eigenständig entstehen.
Kundenaufteilung und Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenbonus für Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS; Settlement
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- Bußgelder wegen Kartellabsprachen im Bereich Straßenreparatur mit DSK Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.05.2026 Timmerhuis Weg & Waterbouw B.V., Bouwhuis Aannemingsmaatschappij „Bouwmij“ B.V., Aannemingsmaatschappij Van Gelder B.V.ACM: Kartellbußgelder gegen Bauunternehmen wegen Absprache bei Ausschreibung in Ommen 45.500 €
Drei Bauunternehmen stimmten im September 2024 bei einer Tiefbau-Ausschreibung der Gemeinde Ommen, die für 153.250 EUR vergeben wurde, ihre Angebotspreise ab und legten den Gewinner fest. Wegen früherer, 2005 festgestellter Kartellverstöße der Unternehmen oder ihrer Rechtsvorgänger erhöhte die ACM die Bußgelder um 20 %. Im vereinfachten Verfahren verhängte sie mutmaßlich 30.000 EUR gegen Timmerhuis und mutmaßlich 15.500 EUR gegen Bouwhuis (zusammen 45.500 EUR); Van Gelder blieb als erster Kronzeuge bußgeldfrei.
Angebote in Vergabeverfahren sind unabhängig zu erstellen; schon eine Absprache über den Gewinner eines kleinen kommunalen Auftrags wird geahndet.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 Mededingingswet
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Für die Mitwirkung am vereinfachten Verfahren minderte die ACM die Bußgelder von Bouwhuis und Timmerhuis um 15 %, bei Timmerhuis zusätzlich um 5 % für freiwillig gelieferte Beweise; Van Gelder erhielt als erste Antragstellerin volle Kronzeugenimmunität.
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- ACM – Boetebesluit vervalsing GWW-aanbesteding (Beslisdatum 28-05-2026) Entscheidung einer Behörde
- ACM – Boetebesluit vervalsing GWW-aanbesteding gemeente Ommen Entscheidung einer Behörde
- ACM – ACM legt kartelboetes op voor vervalsing GWW-aanbesteding (02-06-2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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04.05.2026 Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o.Decora und Bel-Pol: 33,6 Mio. PLN für Preis- und Gebietsabsprachen bei Bodenzubehör 7,9 Mio. €
Der Hersteller Decora und der Großhändler Bel-Pol hatten Preise für Vinylpaneele, Unterlagen, Sockelleisten und Bodenprofile aus dem Decora-Sortiment abgestimmt und den Großhandelsmarkt für diese Produkte aufgeteilt. Das UOKiK verhängte Geldbußen von 28.344.000 PLN gegen Decora und 5.290.000 PLN gegen Bel-Pol, zusammen 33.634.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Vertikale Absprachen über Preise und Gebiete im Großhandel sind Kernbeschränkungen.
Preis- und Gebietsabsprachen zwischen Hersteller und Großhändler
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Art. 113c und Art. 89a ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Bel-Pol erhielt als Kronzeuge im Kronzeugenprogramm eine Kürzung der Geldbuße um 50 % und für die freiwillige Unterwerfung unter die Geldbuße weitere 10 %.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 33.634.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.05.2026.
- UOKiK-Entscheidungsdatenbank: Decyzja DOK-2/2026 (Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Decyzja nr DOK-2/2026 vom 04.05.2026 (öffentliche Fassung) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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21.04.2026 Gwalimba Construction (Pty) LtdMutmaßliche Absprache bei Behördenauftrag: Gwalimba Construction zahlt mutmaßlich 50.000 ZAR 2.596 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 21.04.2026 eine Einigung mit der Gwalimba Construction (Pty) Ltd. Nach einer Beschwerde des Department of Home Affairs hatte die Competition Commission festgestellt, dass Gwalimba und die Superway Construction (Pty) Ltd vereinbart hatten, bei bestimmten Ausschreibungen nicht gegeneinander anzutreten – betroffen war unter anderem eine Preisanfrage für Instandsetzungsarbeiten zum Brandschutz an einem Amtsgebäude in Pretoria. Ohne Haftungsanerkenntnis zahlt Gwalimba mutmaßlich 50.000 ZAR Verwaltungsstrafe, kooperiert bei der Verfolgung von Superway und führt ein Kartellrechts-Compliance-Programm ein.
Auch kleine Bauunternehmen müssen bei Angeboten an öffentliche Auftraggeber jede Abstimmung mit Wettbewerbern unterlassen – die Behörden verfolgen solche Absprachen auch gegenüber Kleinbetrieben.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i), (ii) und (iii) Competition Act 89 of 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Nach Angaben der Parteien: Kooperation mit der Behörde, kleines Unternehmen ohne frühere Verstöße, Auftrag nicht erhalten.
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.04.2026.
- Competition Tribunal: Press Release: Tribunal confirms settlement of alleged collusion by Gwalimba Construction in public sector collusive tendering case (23.04.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
- Competition Tribunal, CO107Oct25, Order confirming consent agreement Competition Commission v Gwalimba Construction (Pty) Ltd, decided 21.04.2026 Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal case file CO107Oct25 (Order date 2026-04-21; sections 4(1)(b)(i), (ii), (iii)) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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30.10.2025 Barratt Redrow, Persimmon, Taylor Wimpey u. a. (7 Wohnungsbauunternehmen)CMA: Sieben Wohnungsbauer zahlen 100 Mio. GBP nach Verdacht auf Informationsaustausch 113,6 Mio. €
Die CMA nahm verbindliche Verpflichtungszusagen von Barratt Redrow, Bellway, Berkeley, Bloor Homes, Persimmon, Taylor Wimpey und Vistry an, nachdem sie untersucht hatte, ob diese wettbewerbssensible Informationen wie erzielte Verkaufspreise ausgetauscht hatten. Die Unternehmen sagten zu, solche Informationen nicht mehr zu teilen, Compliance-Maßnahmen und jährliche Kartellrechtsschulungen einzuführen, an Branchenleitlinien mitzuwirken und gemeinsam 100 Mio. GBP für Programme des bezahlbaren Wohnungsbaus zu zahlen; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Schon der Austausch aktueller Verkaufspreise mit Wettbewerbern kann ein Kartellverfahren und hohe Zahlungen auslösen; Kontakte zu Wettbewerbern brauchen klare Regeln und Schulung.
Austausch von Preis- und Absatzinformationen mit Wettbewerbern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Chapter I prohibition Competition Act 1998 (Verdacht); Verpflichtungszusagen nach section 31A Competition Act 1998
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 30.10.2025
Originalbetrag 100.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.10.2025.
- CMA case page: Investigation into suspected anti-competitive conduct by housebuilders Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA: Decision to accept commitments in relation to suspected anti-competitive conduct by certain housebuilders, Case 51392 (30 October 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.10.2025 SINOP ALFA, s.r.o.SINOP ALFA: 70.000 EUR, weil Diensthandy bei Durchsuchung verweigert wurde 70.000 €
Bei einer unangekündigten Nachprüfung im Bereich Klima-, Kälte- und Wärmepumpendienste weigerte sich das Unternehmen wiederholt, ein dienstlich genutztes Mobiltelefon vorzulegen. Die Behörde sah darin eine Vereitelung der Nachprüfung und verhängte 70.000 EUR, rund 1 % des Vorjahresumsatzes (nicht rechtskräftig).
Dienstliche Smartphones gehören zu den prüfbaren Unterlagen – ein Dawn-Raid-Leitfaden für Beschäftigte verhindert teure Fehlreaktionen.
Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids), Herausgabe mobiler Geräte
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Mitwirkungspflicht bei Nachprüfungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
- KARTELY: PMÚ uložil pokutu za nespoluprácu počas inšpekcie Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.09.2025 Bauunternehmung Pusiol GmbHBaukartell: 130.000 € gegen Tiefbaufirma Pusiol – Verluste bei Bemessung berücksichtigt 130.000 €
Das Kartellgericht verhängte gegen die Bauunternehmung Pusiol GmbH, eine Tochter der Steiner Baugesellschaft m.b.H., mutmaßlich 130.000 EUR wegen Teilnahme am Baukartell in Niederösterreich von Juli 2002 bis August 2016 (Preisabsprachen, Marktaufteilung und Informationsaustausch bei Tiefbau-Ausschreibungen). Die BWB setzte die Buße wegen der eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit niedriger an, weil das Unternehmen 2023 und 2024 Jahresfehlbeträge auswies; es gab ein umfassendes Anerkenntnis ab.
Auch lange zurückliegende Absprachen werden geahndet; eine angespannte Finanzlage kann die Höhe der Buße mindern, sie aber nicht abwenden.
Absprachen bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Fehlbeträge 2023 und 2024); umfassendes Anerkenntnis.
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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01.09.2025 SIA "SILTUMTEHSERVISS", SIA "Apkure IM", SIA "ADAPTERIS", SIA "Alpex", SIA "Infrakom"Submissionskartell bei Leitungsbauaufträgen – fünf Baufirmen zahlen 513.508 Euro 513.508 €
Zwei Gruppen von Bauunternehmen stimmten sich von 2021 bis 2024 bei über 30 öffentlichen Ausschreibungen für Bau und Reparatur von Versorgungsleitungen ab: Sie tauschten sensible Informationen aus, legten Gewinner fest und reichten Scheinangebote ein. Ausgelöst durch Hinweise des Auftraggebers Rīgas namu pārvaldnieks verhängte der Wettbewerbsrat insgesamt 513.508,08 Euro.
Gemeinsame Angebotsvorbereitung mit Wettbewerbern – auch bei späterer gemeinsamer Ausführung – ist ein Kartell; Vergabeteams müssen das wissen.
Kartellrecht bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 11 Abs. 1 Konkurences likums
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Alle Unternehmen außer Infrakom schlossen einen Vergleich mit dem Wettbewerbsrat, erkannten die Tatsachen an und verzichteten auf eine Anfechtung; dafür 10 % Bußgeldnachlass.
- Veröffentlicht
- 10.09.2025
- KP atklāj karteli inženierkomunikāciju būvdarbu iepirkumos (10.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.08.2025 PAUPE HOLDING SA, Bitusag S.A., Bitusag Neuchâtel SA, Wyss Fils SA, Prodo SA, Duckert SAWEKO büsst Strassenunterhaltsfirmen im Jura/Neuenburg wegen Submissionsabreden Bußgeld
Regionale Anbieter von Oberflächenbehandlungen und Splittungen im Strassenunterhalt sprachen Offerten ab und teilten Gebiete auf. Die WEKO verhängte Sanktionen gegen Bitusag/Paupe (solidarisch, CHF 640'000–990'000, genauer Betrag geschwärzt), Wyss Fils (CHF 44'000–74'000), Prodo (CHF 760) und Duckert (CHF 0) und genehmigte einvernehmliche Regelungen; gegen Colas Suisse wurde die Untersuchung eingestellt.
Auch kleine regionale Strassenbauer werden sanktioniert – Stützofferten und Gebietsschutz müssen aus der Firmenkultur verschwinden.
Stützofferten und Gebietsabsprachen im regionalen Strassenbau
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 KG, Art. 49a Abs. 1 KG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Regelungen; Bonusregelung (Duckert sanktionsfrei)
- Enduits superficiels et gravillonnage : Décision du 25 août 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.07.2025 ATE, s. r. o.; AŽD Praha s.r.o.; EPLcond a.s.; MONZAS, a.s.; První SaZ Plzeň a.s.; STARMON s.r.o.Bahn-Signaltechnik: 157,7 Mio. CZK gegen sechs Firmen für Submissionsabsprachen 6,39 Mio. €
Die sechs Unternehmen sprachen sich bei 26 Aufträgen der staatlichen Eisenbahninfrastrukturverwaltung (Gesamtwert über 850 Mio. CZK, 2015–2021) über Schutzangebote, Marktaufteilung und Preise ab. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde erstinstanzlich insgesamt 157,693 Mio. CZK; zwei Unternehmen legten gegen die Höhe Einspruch ein.
Ein Schutzangebot 'aus Gefälligkeit' ist Bid-Rigging – Vertriebs- und Kalkulationsteams müssen das kennen.
Schutzangebote und Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Vergleich (20 % Minderung, kein Vergabeverbot), Kronzeugenantrag eines Beteiligten und Compliance-Programme bei zwei Unternehmen.
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
Originalbetrag 157.693.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.
- Office Fines Major Cartel in Railway Construction Sector More Than CZK 150 million Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.06.2025 Retta Isännöinti Oy (Retta-Gruppe), Oulun Kiinteistötieto Oy, REIM Group Oy Ltd u. a. (Verband und 11 Gesellschaften)Finnisches Hausverwalterkartell: KHO erhöht Bußgelder auf insgesamt 6,558 Mio. EUR 6,56 Mio. €
Das Oberste Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Verband Suomen Isännöintiliitto ry und sechs Hausverwaltungsunternehmen bzw. -gruppen 2014–2017 unzulässig bei Preiserhöhungen zusammengewirkt hatten, und erhöhte die vom Marktgericht im Dezember 2022 verhängten Bußgelder von insgesamt 4,93 Mio. EUR auf 6.558.000 EUR. Aufschlüsselung: Retta Isännöinti Oy, Retta Oy, Retta Group Oy und Retta Holding Oy 4.000.000 EUR; Oulun Kiinteistötieto Oy und Suomen Kiinteistöhallinta Oy 900.000 EUR; REIM Hämeenlinna Oy und REIM Group Oy Ltd 750.000 EUR; Colliers Finland Group Oy und Retta Isännöinti Oy 700.000 EUR; OP Koti Kainuu Oy 75.000 EUR; Suomen Isännöintiliitto ry 73.000 EUR; Kiinteistö-Tahkola Tampere Oy 60.000 EUR. Die Behörde hatte ursprünglich 22 Mio. EUR beantragt.
Branchenverbände dürfen keine Preisempfehlungen verbreiten, und Wettbewerber sollten in Verbandsgremien nie über eigene Preise sprechen.
Preisgespräche und Preisempfehlungen in Branchenverbänden
- Behörde / Gericht
- Korkein hallinto-oikeus (KHO) auf Antrag des Kilpailu- ja kuluttajavirasto (KKV)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Kilpailulaki (948/2011) 5 § und 12 §
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 26.06.2025
- KKV: Korkein hallinto-oikeus määräsi Isännöintiliitolle ja alan yrityksille 6,56 miljoonan euron sakot (26.06.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Korkein hallinto-oikeus, päätös 26.6.2025, taltionumero 1486 (ECLI:FI:KHO:2025:T1486) Gerichtsentscheidung
- KHO 26.6.2025/1486 – Kilpailuasiaa koskevat valitukset (hintayhteistyö isännöintialalla) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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05.06.2025 MAGEBA Gesellschaft m.b.H.; Maurer SE, Maurer Söhne Ges. mbH (nur Feststellung)Brückenbau-Zulieferer: 400.000 € gegen MAGEBA, Kronzeugin Maurer ohne Geldbuße 400.000 €
Das Kartellgericht verhängte gegen die MAGEBA Gesellschaft m.b.H. 400.000 EUR, weil sie von November 2017 bis Dezember 2018 mit einem Mitbewerber Kunden bei Fahrbahnübergängen (Dehnfugen) und Brückenlagern in Österreich aufteilte und Informationen über das Preisverhalten austauschte. Gegen die Maurer SE und die Maurer Söhne Ges. mbH stellte das Gericht wegen ihres Kronzeugenstatus nur die Zuwiderhandlung fest. Mildernd wirkte ein im Zuge der Kooperation eingeführtes Compliance-System, erschwerend der Vorsatz bei einer Kernbeschränkung.
Wer als Erster den Kartellverstoß meldet, kann einer Geldbuße ganz entgehen; wer abwartet, zahlt – das spricht für interne Meldewege und rasche Entscheidungen über einen Kronzeugenantrag.
Kundenaufteilung und Kronzeugenregelung
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 KartG; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a KartG; § 28 Abs. 1 und 1a Z 1 KartG (Feststellung gegenüber Kronzeugin)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Nur fünf Vorhaben über rund 13 Monate, keine feststellbare Bereicherung, niederschwelliger Informationsaustausch, wirtschaftliche Herausforderungen des Konzerns, im Zuge der Kooperation eingeführtes Compliance-System.
- Veröffentlicht
- 18.11.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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23.05.2025 Trust-Build Engineering & Construction Pte Ltd., Hunan Fengtian Construction Group Co., LtdCCCS: 4,64 Mio. SGD gegen zwei Baufirmen wegen Submissionsabsprachen 3,19 Mio. €
Die CCCS stellte fest, dass Hunan Fengtian Construction Group die Angebotsunterlagen und Preise von Trust-Build Engineering & Construction für drei Ausschreibungen der People's Association aus dem Jahr 2022 (Arbeiten an drei Community Clubs, Gesamtwert rund 56 Mio. SGD) vorbereitet hatte, sodass beide nicht unabhängig voneinander boten; die People's Association bemerkte die mögliche Absprache, meldete sie und schloss beide Bieter von der Bewertung aus. Nach section 34 Competition Act 2004 verhängte die CCCS Geldbußen von 4.295.059 SGD gegen Trust-Build und 349.350 SGD gegen Hunan Fengtian, zusammen 4.644.409 SGD.
Wer für einen Wettbewerber Angebote vorbereitet oder dessen Preise kennt, betreibt Submissionsabsprache – auch wenn am Ende keiner der beiden den Zuschlag erhält.
Submissionsabsprachen: keine Abstimmung von Angeboten mit Wettbewerbern bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Competition and Consumer Commission of Singapore (CCCS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 34 Competition Act 2004; Geldbuße nach s 69(2)(e) Competition Act 2004
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 23.05.2025
Originalbetrag 4.644.409 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.05.2025.
- CCCS: CCCS Imposes A Total Of $4.6m Penalties On Contractors For Rigging Bids In Public Sector Tenders (23.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- CCS Case Register: CCCS 500-100-2023-001, Decision Date 23 May 2025 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CCCS Infringement Decision, Construction Tenders, 23 May 2025 (PDF, verlinkt aus dem Case Register) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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13.05.2025 AS Asphaltstraßensanierung, BITUNOVA, Mainka u. a. (Straßenerhaltungskartell, 7 Unternehmen)Bundeskartellamt: 10,5 Mio. € gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen 10,5 Mio. €
Sieben Unternehmen der Straßenreparatur teilten von 2016 bis 2019 Auftraggeber regional auf, legten vorab fest, wer den Zuschlag erhalten sollte, und gaben sich Mindestpreise für Schutzangebote vor. Das Bundeskartellamt verhängte 10,5 Mio. €; BITUNOVA kooperierte als Kronzeuge, alle Verfahren endeten per Settlement. Adressaten: AS Asphaltstraßensanierung GmbH, bausion Strassenbau-Produkte GmbH, BITUNOVA GmbH, Gerhard Herbers GmbH, Liesen … alles für den Bau GmbH, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH.
Schutzangebote sind nicht nur bußgeldbewehrt, sondern für die handelnden Mitarbeitenden als Submissionsbetrug strafbar.
Schutzangebote und Gebietsabsprachen bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenprogramm (BITUNOVA), Settlement
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 13.05.2025
- Kartellabsprachen zwischen Straßenreparatur-Unternehmen Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.12.2024 Tarkus Interiors Pte Ltd; Flex Connect Pte Ltd (vormals Facility Link Pte Ltd)CCCS: 9.999.181 SGD gegen zwei Innenausbauer wegen Submissionsabsprachen 7,09 Mio. €
Flex Connect (früher Facility Link) und Tarkus Interiors sprachen sich von August 2016 bis August 2021 bei zwölf Ausschreibungen für Innenausbauten von Läden, Gastronomiebetrieben und Büros im Gesamtwert von rund 34,11 Mio. SGD ab: Der vorgesehene Gewinner lieferte dem anderen Preise und Angaben, damit dieser ein höheres Scheinangebot abgab. Die CCCS verhängte am 20. Dezember 2024 Geldbußen von 5.113.918 SGD gegen Tarkus und 4.885.263 SGD gegen Flex Connect, zusammen 9.999.181 SGD (die CCCS selbst nennt als Summe 9.999.182 SGD); Flex Connect erhielt als Kronzeuge einen Nachlass.
Scheinangebote bleiben verbotene Absprachen, auch wenn Bieter fürchten, sonst bei künftigen Ausschreibungen übergangen zu werden.
Submissionsabsprachen und Scheinangebote erkennen und ablehnen
- Behörde / Gericht
- Competition and Consumer Commission of Singapore (CCCS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 2004, s 34
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Kronzeugennachlass für Flex Connect.
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
Originalbetrag 9.999.181 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.12.2024.
- CCCS: CCCS Penalises Contractors Specialising in Non-Residential Interior Fit-Out Tenders for Bid-Rigging (20.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- CCCS Public Register: CCCS 500-100-2021-001 (Decision Date 20.12.2024) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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18.12.2024 MaxBuild LimitedMaxBuild: 500.000 NZD im ersten Kartell-Strafverfahren Neuseelands 273.179 €
Die Baufirma sprach bei Ausschreibungen der NZ Transport Agency (Northern Corridor Improvement Project) und von Auckland Transport (Sanierung der Middlemore Bridge) ihre Angebote mit einem Mitbewerber ab. Nach Schuldbekenntnis in vier Anklagepunkten wegen Preisabsprache verhängte der High Court in Auckland am 18. Dezember 2024 im ersten Kartell-Strafverfahren des Landes eine Geldstrafe von 500.000 NZD; ohne Milderungsgründe wäre laut Gericht rund 1 Mio. NZD angemessen gewesen.
Scheinangebote zugunsten eines Mitbewerbers sind in Neuseeland seit 2021 strafbar – für Angebotsabteilungen gilt: keine Preisabstimmung mit Wettbewerbern.
Angebotsabsprachen und Scheinangebote bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- High Court Auckland (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Commerce Act 1986, s 30 (Kartellverbot, seit 8. April 2021 strafbewehrt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnisse; das Gericht berücksichtigte mehrere Milderungsgründe, ohne die rund 1 Mio. NZD angemessen gewesen wären.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 18.12.2024
Originalbetrag 500.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2024.
- Commerce Commission: “Cheating the system” – sentencing in country’s first criminal cartel case (18.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission: Cheating the system: Bid-rigging of roading contracts sees firm fined (23.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink