Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

15Fälle aus 12 Jurisdiktionen
783,9 Mio. €Summe der Geldbeträge (12 Fälle mit Betrag)
15,9 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 642,1 Mio. € 82 % · 8 Fälle
  2. Vereinigtes Königreich 92,9 Mio. € 12 % · 2 Fälle
  3. Südkorea 31,3 Mio. € 4 % · 1 Fall
  4. Brasilien 17,6 Mio. € 2 % · 2 Fälle
  5. Hongkong – 0 % · 1 Fall
  6. USA – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Kartelle und Absprachen 768,1 Mio. € 98 % · 11 Fälle
  2. Missbrauch von Marktmacht 15 Mio. € 2 % · 1 Fall
  3. Fusionskontrolle 801.579 € 0 % · 2 Fälle
  4. ohne Unterthema – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge) 457,9 Mio. € 58 % · 1 Fall
  2. Anonymisierte Unternehmen 139,3 Mio. € 18 % · 6 Fälle
  3. Ford, Volkswagen, BMW u. a. (10 Fahrzeughersteller sowie die Verbände ACEA und SMMT) 92,9 Mio. € 12 % · 1 Fall
  4. Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge) 72 Mio. € 9 % · 1 Fall
  5. Denso Corporation 16,8 Mio. € 2 % · 1 Fall
  6. Volvo Hungária Kereskedelmi és Szolgáltató Kft.; Seres Gépipari Kereskedelmi Kft.; GIF Modul Kft.; Interteher Kft.; Eurotrade Kft.; He Hans Eibinger Kft. (MUT Kft. ohne Buße nach Entschädigung) 4,06 Mio. € 1 % · 1 Fall
  7. Renauto Veículos e Peças Ltda., Navesa Veículos Ltda. 801.579 € 0 % · 1 Fall
  8. UAB „Manado“, MB „Parts ready“ 41.080 € 0 % · 1 Fall
  9. Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KG – 0 % · 1 Fall
  10. Valvoline Inc. und Greenbriar Equity Fund V, L.P. – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022234.779 €
2023131,3 Mio. €
20243108 Mio. €
20256627,7 Mio. €
2026316,9 Mio. €

15 Fälle

21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: Geldbußen wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) DeutschlandKartelle und Absprachen Bußgeld

Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte Geldbußen gegen Maxxis und zwei Reifengroßhändler, die auf die Margengarantien gedrängt hatten; die Bescheide waren bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Einspruch zum OLG Düsseldorf möglich).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB (vertikale Preisbindung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
Veröffentlicht
21.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.06.2026 Denso CorporationCADE: 100,79 Mio. BRL gegen Denso wegen internationalen Kabelbaum-Kartells BrasilienKartelle und Absprachen 16,8 Mio. €

Der CADE-Tribunal verurteilte einstimmig die Denso Corporation wegen Beteiligung an einem internationalen Kartell für Kabelbäume sowie elektrische und elektronische Kfz-Komponenten mit Wirkung in Brasilien zu einer Geldbuße von 100.787.523,05 BRL. Nach dem Votum des Berichterstatters beteiligte sich Denso etwa zwischen 2000 und 2008 an Preisabsprachen, der Zuteilung von Projekten, geografischer Marktaufteilung und dem Austausch sensibler Informationen. Gegen andere Beteiligte endete das Verfahren durch Kronzeugenregelung, Vergleiche oder mangels Beweisen; die Embargos von Denso wies der CADE im August 2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Internationale Kartelle werden auch lange nach ihrem Ende in Brasilien geahndet, wenn sie dort die Preise beeinflusst haben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Internationale Kartelle in der Automobilzulieferkette

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
10.06.2026

Originalbetrag 100.787.523,05 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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12.02.2026 UAB „Manado“, MB „Parts ready“Manado und Parts ready: Kartell bei Ersatzteil-Ausschreibung des Vilniuser Nahverkehrs LitauenKartelle und Absprachen 41.080 €

Bei zwei Ausschreibungen von „Vilniaus viešasis transportas“ für Fahrzeugersatzteile (Mai–Oktober 2025) stimmten die Händler Angebote und Preise ab, schrieben die Angebote füreinander und verschickten sie vom selben Computer. Der Auftraggeber meldete den Verdacht. Nach Anerkennung (minus 15 %) Bußen von 17.950 Euro (Manado) und 23.130 Euro (Parts ready). Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon gemeinsam vorbereitete Angebote kleiner Händler sind ein Kartell – und Auftraggeber erkennen solche Muster zunehmend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas (verbotene Vereinbarungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
Veröffentlicht
12.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.12.2025 Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge)EU: 72 Mio. € gegen Hersteller von Starterbatterien und Verband EUROBAT EU-EbeneKartelle und Absprachen 72 Mio. €

Die Hersteller von Kfz-Starterbatterien vereinbarten von 2005 bis 2017 mit Hilfe des Verbands EUROBAT, gemeinsam berechnete Bleiaufschläge (EUROBAT-Prämien) zu veröffentlichen und in Preisverhandlungen mit Autoherstellern einzusetzen. Geldbußen: Exide 30 Mio. €, Rombat 20,218 Mio. €, Elettra 15,594 Mio. €, FET 6,11 Mio. €, EUROBAT 125.000 €; Clarios blieb als Kronzeuge bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rohstoffzuschläge dürfen Lieferanten einzeln weitergeben, aber nie branchenweit abgestimmt über Verbandsindizes festlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gemeinsame Rohstoff-Zuschläge unter Wettbewerbern über Verbandsindizes

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (Clarios 100 %, FET 50 %, Rombat 30 %); Ermäßigung wegen Leistungsunfähigkeit für ein Unternehmen; Ratenzahlung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.12.2025 Volvo Hungária Kereskedelmi és Szolgáltató Kft.; Seres Gépipari Kereskedelmi Kft.; GIF Modul Kft.; Interteher Kft.; Eurotrade Kft.; He Hans Eibinger Kft. (MUT Kft. ohne Buße nach Entschädigung)Müllfahrzeug-Kartell: über 1,5 Mrd. HUF, davon 270 Mio. für Behinderung der Durchsuchung UngarnKartelle und Absprachen 4,06 Mio. €

Fahrgestell- und Aufbauhersteller teilten bei Ausschreibungen für Müll- und Kanalreinigungsfahrzeuge 2014–2015 Aufträge auf und gaben Stützangebote ab. Die Behörde verhängte 1.278,4 Mio. HUF Kartellbußen (davon 972,9 Mio. gegen Volvo Hungária) und zusätzlich eine Rekord-Verfahrensbuße von 270 Mio. HUF gegen Volvo Hungária, weil der Zugang zu bei der Durchsuchung gesicherten Daten behindert wurde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Regelmäßige Treffen zur 'Kapazitätsplanung' mit Wettbewerbern sind Kartellbeweise – und Behinderung der Durchsuchung kostet extra.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ausschreibungsabsprachen und Verhalten bei Durchsuchungen

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen, Verfahrensbuße)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Geständnisse und Kronzeugenanträge der meisten Beteiligten; MUT zahlte 116 Mio. HUF Entschädigung an Auftraggeber.
Veröffentlicht
05.12.2025

Originalbetrag 1.548.400.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.11.2025 Valvoline Inc. und Greenbriar Equity Fund V, L.P.Valvoline/Greenbriar: FTC verlangt Verkauf von 45 Schnell-Ölwechsel-Werkstätten USAFusionskontrolle Anordnung

Valvoline wollte rund 200 Oil-Changers-Werkstätten von Greenbriar für 625 Mio. USD übernehmen. Weil sich beide in 25 lokalen Märkten direkt Konkurrenz machten, darf der Erwerb nach der vorgeschlagenen Einvernehmensanordnung nur vollzogen werden, wenn 45 Werkstätten an Main Street Auto verkauft werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Filialnetzen prüft die Kartellbehörde jeden lokalen Markt einzeln – Überschneidungen sollten vor dem Deal kartiert werden.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Section 7 Clayton Act; Section 5 FTC Act (Consent Order)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.04.2025 Renauto Veículos e Peças Ltda., Navesa Veículos Ltda.CADE: 5,36 Mio. BRL gegen Renault-Händler wegen vollzogener, nicht angemeldeter Übernahme BrasilienFusionskontrolle 801.579 €

Das Tribunal des CADE verurteilte zwei Autohändler wegen Gun Jumping: Navesa hatte im März 2015 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von Renauto für den Betrieb von Renault-Vertragshäusern in Goiânia übernommen, ohne den anmeldepflichtigen Vorgang freigeben zu lassen. Obwohl das Tribunal im August 2023 die Anmeldung angeordnet hatte, reichten die Parteien das Formular erst im November 2024 ein; verhängt wurde eine Geldbuße von insgesamt 5.360.560,00 BRL, zahlbar binnen 30 Tagen. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anmeldepflichtige Übernahmen dürfen erst nach Freigabe vollzogen werden; eine von der Behörde angeordnete Anmeldung sollte ohne Verzögerung nachgeholt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollzugsverbot bei anmeldepflichtigen Zusammenschlüssen

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 88 § 3 Lei nº 12.529/2011; Art. 12 II a Resolução CADE nº 24/2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Veröffentlicht
09.04.2025

Originalbetrag 5.360.560 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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01.04.2025 BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge)EU: 458 Mio. € gegen Autohersteller und ACEA wegen Altfahrzeug-Recycling-Kartell EU-EbeneKartelle und Absprachen 457,9 Mio. €

Die Kommission verhängte rund 458 Mio. € gegen 15 Autohersteller und den Verband ACEA. Sie hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, Demontagebetriebe für das Recycling von Altfahrzeugen nicht zu bezahlen und nicht mit Recyclingquoten oder Rezyklatanteilen zu werben; ACEA organisierte die Treffen. Mercedes-Benz erhielt als Kronzeuge vollen Erlass, alle Parteien einigten sich im Vergleichsverfahren (10 % Nachlass).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Absprachen über Einkaufskonditionen oder über den Verzicht auf Werbeaussagen sind Kartelle – Verbandssitzungen brauchen kartellrechtliche Begleitung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen in Verbandsgremien; auch Einkaufs- und Werbeverzicht kann ein Kartell sein

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (Mercedes-Benz 100 %, Stellantis/Opel 50 %, Mitsubishi 30 %, Ford 20 %), 10 % Vergleichsnachlass, geringere Beteiligung von Honda, Mazda, Mitsubishi, Suzuki

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.04.2025 Ford, Volkswagen, BMW u. a. (10 Fahrzeughersteller sowie die Verbände ACEA und SMMT)CMA: 77,7 Mio. GBP gegen Autohersteller wegen Absprachen zu Recycling und Werbung Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 92,9 Mio. €

Die CMA stellte zwei Kartellverstöße fest: Die Hersteller hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, in der Werbung keine Recyclingquoten über dem gesetzlichen Mindestwert von 85 % zu nennen, und acht von ihnen sowie später weitere Beteiligte hatten von 2004 bis 2018 als Einkaufskartell abgesprochen, Dienstleistern für die Verwertung von Altfahrzeugen nichts zu zahlen. Im Vergleichsverfahren wurden Geldbußen von insgesamt 77.688.917 GBP verhängt: Ford 18.541.929, Volkswagen 14.755.900, BMW 11.060.925, Nissan/Renault 9.979.826 gesamtschuldnerisch plus 2.800.646 allein für Nissan, Peugeot Citroën/Stellantis 5.189.948, Vauxhall/Opel (mit General Motors und Stellantis als früheren bzw. heutigen Eigentümern) zusammen 5.171.248, Jaguar Land Rover 4.626.404, Toyota 4.502.760, Mitsubishi 898.531, ACEA 114.000 und SMMT 46.800 GBP. Mercedes-Benz hatte das Kartell angezeigt und blieb bußgeldfrei; die EU-Kommission erließ am selben Tag eine eigene Entscheidung für die EU.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Absprachen über Umweltwerbung oder Einkaufskonditionen in Verbandsgremien sind Kartelle – Nachhaltigkeitsziele rechtfertigen keine Abstimmung unter Wettbewerbern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachhaltigkeitsabsprachen und Einkaufskartelle in Verbandsgremien

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I prohibition, section 2(1) Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
20 % Vergleichsnachlass für alle Adressaten; zusätzliche Kronzeugenabschläge für Peugeot Citroën und Vauxhall/Opel samt ihrer heutigen und früheren Eigentümerinnen Stellantis und General Motors (45 %), die SMMT (35 %) und Mitsubishi (25 %); vollständiger Bußgelderlass für Mercedes-Benz als Erstanzeiger.
Veröffentlicht
01.04.2025

Originalbetrag 77.688.917 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.09.2024 ein slowenischer FahrzeugimporteurFahrzeugimporteur: 650.000 EUR im Vergleich für Absprachen bei Werkstattaufträgen SlowenienKartelle und Absprachenanonymisiert 650.000 €

Die Behörde hatte 2021 festgestellt, dass ein slowenischer Importeur einer Automarke und vier Autohäuser bei der Reparatur und Wartung von Fahrzeugen dieser Marke für öffentliche Auftraggeber gegen das Kartellverbot verstießen. Im Vergleichsverfahren nach dem neuen Wettbewerbsgesetz zog der Importeur seine Klage zurück und erhielt eine Verwaltungssanktion von 650.000 EUR, zahlbar in drei Raten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Autorisierte Händlernetze dürfen sich bei öffentlichen Aufträgen nicht abstimmen, auch wenn Auftraggeber Markenwerkstätten verlangen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen zwischen Hersteller und Händlernetz bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 ZPOmK-1 bzw. Art. 5 ZPOmK-2, Art. 101 AEUV; Vergleich nach Art. 95 ZPOmK-2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Vergleich mit bis zu 20 % Minderung; Beendigung nach der Durchsuchung, Kooperation.
Veröffentlicht
30.09.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink

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09.09.2024 ein polnischer Pkw-Importeur und sechs Gesellschaften aus seinem HändlernetzPkw-Importeur und Händlernetz: 395,3 Mio. PLN für Marktaufteilung und Preisabsprachen PolenKartelle und Absprachenanonymisiert 92,4 Mio. €

Das UOKiK stellte eine Absprache zwischen einem Pkw-Importeur und seinem Händlernetz fest, mit der der Markt für Pkw der vom Importeur vertriebenen Marke in Polen aufgeteilt und Preise festgelegt wurden. Die Geldbußen gegen die Gesellschaften betragen zusammen 395.280.209,80 PLN: der Importeur 331.021.284,64 PLN und sechs Händlergesellschaften 27.263.871,67 PLN, 11.617.847,67 PLN, 8.148.931,36 PLN, 6.880.036,14 PLN, 6.687.061,81 PLN und 3.661.176,51 PLN. Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller und Händler dürfen weder Kundengebiete untereinander zuteilen noch Verkaufspreise abstimmen; Vertriebsvorgaben gehören vorab kartellrechtlich geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebietsschutz und Preisabsprachen im Vertriebsnetz

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Automobil
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 395.280.209,8 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.06.2024 ein österreichischer Generalimporteur einer AutomarkeÖsterreich: 15 Mio. € Geldbuße gegen einen Autoimporteur für Missbrauch von Marktmacht gegenüber einem Händler ÖsterreichMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 15 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen den österreichischen Generalimporteur einer Automarke 15 Mio. EUR wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung (relative Marktmacht) gegenüber einem Vertragshändler von 2017 bzw. 2018 bis 22.03.2021. Beanstandet wurden an Kundenzufriedenheitsumfragen gekoppelte Prämien, bewusst überhöhte Verkaufsziele, Niedrigpreise konzerneigener Händler bei gleichzeitig ungünstigen Konditionen für den Händler, nicht kostendeckende Garantie- und Gewährleistungsvergütungen sowie überwälzte Kosten für Mystery Shopping und Audits. Vorausgegangen war ein vom Händler erwirkter, rechtskräftiger Abstellungsauftrag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller und Importeure müssen prüfen, ob Vertragshändler von ihnen abhängig sind, und Prämien-, Ziel- und Vergütungssysteme dann besonders sorgfältig auf Missbrauch prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Konditionen in Händler- und Werkstattverträgen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 5 KartG; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Veröffentlicht
20.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.06.2026 · Direktlink

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09.02.2023 vier deutsche AutomobilherstellerAbsprache zur AdBlue-Dosierung: Bußgeld gegen drei deutsche Automobilhersteller in Korea SüdkoreaKartelle und Absprachenanonymisiert 31,3 Mio. €

Die KFTC ahndete eine Absprache der vier deutschen Hersteller aus dem Jahr 2006, in der Software ihrer SCR-Abgasnachbehandlung eine Dosierstrategie mit geringerem AdBlue-Verbrauch einzusetzen; damit hätten sie die Entwicklung einer wirksameren Stickoxidminderung blockiert und Käufern in Korea die Wahl sauberer Diesel-Pkw genommen. Neben Unterlassungsanordnungen setzte sie vorläufig Geldbußen von insgesamt 42.372 Mio. KRW fest (erster Hersteller 20.743 Mio., zweiter Hersteller 15.656 Mio., dritter Hersteller 5.973 Mio. KRW; für den vierten Hersteller weist die Aufstellung keinen Betrag aus). Nach Angaben der KFTC war es ihr erstes Vorgehen gegen eine Absprache im Bereich Forschung und Entwicklung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch technische Abstimmungen in gemeinsamen Entwicklungsgremien sind ein Kartell, wenn Wettbewerber damit Produkteigenschaften wie die Umweltleistung festlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrisiken in gemeinsamen Entwicklungs- und Normungsgremien

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 19 Abs. 1 Nr. 6 MRFTA a. F. (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
09.02.2023

Originalbetrag 42.372.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.02.2025 · Direktlink

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08.12.2022 ein deutscher AutomobilkonzernCMA: Zwangsgeld gegen Automobilkonzern wegen unvollständiger Antwort auf Auskunftsverlangen Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachenanonymisiert 34.779 €

Im Kartellverfahren zum Altfahrzeug-Recycling beantwortete der Konzern ein förmliches Auskunftsverlangen der CMA nicht vollständig und bestritt deren Zuständigkeit. Die CMA verhängte eine feste Geldbuße von £30.000 und ein tägliches Zwangsgeld von £15.000 bis zur Erfüllung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsverlangen von Wettbewerbsbehörden müssen konzernweit fristgerecht und vollständig beantwortet werden – Zuständigkeitsstreit schützt nicht vor Zwangsgeldern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit behördlichen Auskunftsverlangen im Konzern

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act 1998 (Pflicht zur Beantwortung förmlicher Auskunftsverlangen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
08.12.2022

Originalbetrag 30.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.12.2022.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.12.2024 · Direktlink

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10.10.2022 sieben Hongkonger Kfz-GeneralvertreterHongkong: Sieben Kfz-Generalvertreter streichen Werkstattbindung aus Garantien HongkongKartellrecht und Wettbewerbanonymisiert Anordnung

Die Competition Commission nahm am 10.10.2022 Verpflichtungszusagen von sieben Alleinvertriebshändlern für 17 Pkw-Marken an. Ihre Garantiebedingungen verlangten Wartung und Reparatur – auch nicht von der Garantie erfasste – in autorisierten Werkstätten, sonst drohte der Verlust der Garantie; die Behörde sah darin eine mögliche Verletzung der First Conduct Rule (Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen) zulasten freier Werkstätten. Die Händler setzen diese Klauseln nicht mehr durch, streichen sie binnen 90 Tagen aus den Garantieunterlagen, informieren Bestandskunden und sind fünf Jahre gebunden; ein Bußgeld wurde nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Garantie- und Vertriebsklauseln, die Kunden faktisch an Vertragswerkstätten binden, gehören vor der Verwendung auf den kartellrechtlichen Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht in Vertriebs- und Garantiebedingungen: Werkstattbindung

Behörde / Gericht
Competition Commission (Hongkong)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6(1) (First Conduct Rule); Annahme von Verpflichtungszusagen nach s. 60
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Veröffentlicht
10.10.2022

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.10.2024 · Direktlink

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