Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
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nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge) 457,9 Mio. € 84 % · 1 Fall
- Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge) 72 Mio. € 13 % · 1 Fall
- Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KG 11,9 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Volvo Hungária Kereskedelmi és Szolgáltató Kft.; Seres Gépipari Kereskedelmi Kft.; GIF Modul Kft.; Interteher Kft.; Eurotrade Kft.; He Hans Eibinger Kft. (MUT Kft. ohne Buße nach Entschädigung) 4,06 Mio. € 1 % · 1 Fall
- GA ADRIATIC, trženje in prodaja avtomobilov, d.o.o. (vormals Renault Nissan Slovenija) 650.000 € 0 % · 1 Fall
- UAB „Manado“, MB „Parts ready“ 41.080 € 0 % · 1 Fall
- Valvoline Inc. und Greenbriar Equity Fund V, L.P. — 0 % · 1 Fall
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 1 | 650.000 € |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 1 | 457,9 Mio. € |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 3 | 76,1 Mio. € |
| Q1 2026 | 1 | 41.080 € |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 1 | 11,9 Mio. € |
7 Fälle
21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: 11,9 Mio. € wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) 11,9 Mio. €
Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte insgesamt 11,9 Mio. € gegen drei Unternehmen und eine verantwortliche Person.
Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.
Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB (vertikale Preisbindung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
- Haftung von Führungskräften
- Geldbuße gegen eine verantwortliche natürliche Person (nicht namentlich genannt)
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.02.2026 UAB „Manado“, MB „Parts ready“Manado und Parts ready: Kartell bei Ersatzteil-Ausschreibung des Vilniuser Nahverkehrs 41.080 €
Bei zwei Ausschreibungen von „Vilniaus viešasis transportas“ für Fahrzeugersatzteile (Mai–Oktober 2025) stimmten die Händler Angebote und Preise ab, schrieben die Angebote füreinander und verschickten sie vom selben Computer. Der Auftraggeber meldete den Verdacht. Nach Anerkennung (minus 15 %) Bußen von 17.950 Euro (Manado) und 23.130 Euro (Parts ready). Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Schon gemeinsam vorbereitete Angebote kleiner Händler sind ein Kartell – und Auftraggeber erkennen solche Muster zunehmend.
Kartellrecht bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Konkurencijos įstatymas (verbotene Vereinbarungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
- Veröffentlicht
- 12.02.2026
- Konkurencijos taryba, Pranešimas 2026-02-12 (Archivkopie web.archive.org von kt.gov.lt) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge)EU: 72 Mio. € gegen Hersteller von Starterbatterien und Verband EUROBAT 72 Mio. €
Die Hersteller von Kfz-Starterbatterien vereinbarten von 2005 bis 2017 mit Hilfe des Verbands EUROBAT, gemeinsam berechnete Bleiaufschläge (EUROBAT-Prämien) zu veröffentlichen und in Preisverhandlungen mit Autoherstellern einzusetzen. Geldbußen: Exide 30 Mio. €, Rombat 20,218 Mio. €, Elettra 15,594 Mio. €, FET 6,11 Mio. €, EUROBAT 125.000 €; Clarios blieb als Kronzeuge bußgeldfrei.
Rohstoffzuschläge dürfen Lieferanten einzeln weitergeben, aber nie branchenweit abgestimmt über Verbandsindizes festlegen.
Gemeinsame Rohstoff-Zuschläge unter Wettbewerbern über Verbandsindizes
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (Clarios 100 %, FET 50 %, Rombat 30 %); Ermäßigung wegen Leistungsunfähigkeit für ein Unternehmen; Ratenzahlung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.12.2025 Volvo Hungária Kereskedelmi és Szolgáltató Kft.; Seres Gépipari Kereskedelmi Kft.; GIF Modul Kft.; Interteher Kft.; Eurotrade Kft.; He Hans Eibinger Kft. (MUT Kft. ohne Buße nach Entschädigung)Müllfahrzeug-Kartell: über 1,5 Mrd. HUF, davon 270 Mio. für Behinderung der Durchsuchung 4,06 Mio. €
Fahrgestell- und Aufbauhersteller teilten bei Ausschreibungen für Müll- und Kanalreinigungsfahrzeuge 2014–2015 Aufträge auf und gaben Stützangebote ab. Die Behörde verhängte 1.278,4 Mio. HUF Kartellbußen (davon 972,9 Mio. gegen Volvo Hungária) und zusätzlich eine Rekord-Verfahrensbuße von 270 Mio. HUF gegen Volvo Hungária, weil der Zugang zu bei der Durchsuchung gesicherten Daten behindert wurde.
Regelmäßige Treffen zur 'Kapazitätsplanung' mit Wettbewerbern sind Kartellbeweise – und Behinderung der Durchsuchung kostet extra.
Ausschreibungsabsprachen und Verhalten bei Durchsuchungen
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen, Verfahrensbuße; VJ/30/2018)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Geständnisse und Kronzeugenanträge der meisten Beteiligten; MUT zahlte 116 Mio. HUF Entschädigung an Auftraggeber.
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
Originalbetrag 1.548.400.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2025.
- Kukásautó-kartellt tárt fel a GVH Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.11.2025 Valvoline Inc. und Greenbriar Equity Fund V, L.P.Valvoline/Greenbriar: FTC verlangt Verkauf von 45 Schnell-Ölwechsel-Werkstätten Anordnung
Valvoline wollte rund 200 Oil-Changers-Werkstätten von Greenbriar für 625 Mio. USD übernehmen. Weil sich beide in 25 lokalen Märkten direkt Konkurrenz machten, darf der Erwerb nach der vorgeschlagenen Einvernehmensanordnung nur vollzogen werden, wenn 45 Werkstätten an Main Street Auto verkauft werden.
Auch bei Filialnetzen prüft die Kartellbehörde jeden lokalen Markt einzeln – Überschneidungen sollten vor dem Deal kartiert werden.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Section 7 Clayton Act; Section 5 FTC Act (Consent Order)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- FTC Requires Divestiture of Oil Change Shops in Valvoline-Greenbriar Deal (14.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.04.2025 BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge)EU: 458 Mio. € gegen Autohersteller und ACEA wegen Altfahrzeug-Recycling-Kartell 457,9 Mio. €
Die Kommission verhängte rund 458 Mio. € gegen 15 Autohersteller und den Verband ACEA. Sie hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, Demontagebetriebe für das Recycling von Altfahrzeugen nicht zu bezahlen und nicht mit Recyclingquoten oder Rezyklatanteilen zu werben; ACEA organisierte die Treffen. Mercedes-Benz erhielt als Kronzeuge vollen Erlass, alle Parteien einigten sich im Vergleichsverfahren (10 % Nachlass).
Auch Absprachen über Einkaufskonditionen oder über den Verzicht auf Werbeaussagen sind Kartelle – Verbandssitzungen brauchen kartellrechtliche Begleitung.
Absprachen in Verbandsgremien; auch Einkaufs- und Werbeverzicht kann ein Kartell sein
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (Mercedes-Benz 100 %, Stellantis/Opel 50 %, Mitsubishi 30 %, Ford 20 %), 10 % Vergleichsnachlass, geringere Beteiligung von Honda, Mazda, Mitsubishi, Suzuki
- Commission fines car manufacturers and association €458 million over end-of-life vehicles recycling cartel (IP/25/881) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.09.2024 GA ADRIATIC, trženje in prodaja avtomobilov, d.o.o. (vormals Renault Nissan Slovenija)GA Adriatic (Renault): 650.000 EUR im Vergleich für Absprachen bei Werkstattaufträgen 650.000 €
Die Behörde hatte 2021 festgestellt, dass der Renault-Importeur und vier Autohäuser bei der Reparatur und Wartung von Renault-Fahrzeugen für öffentliche Auftraggeber gegen das Kartellverbot verstießen. Im Vergleichsverfahren nach dem neuen Wettbewerbsgesetz zog GA Adriatic die Klage zurück und erhielt eine Verwaltungssanktion von 650.000 EUR, zahlbar in drei Raten.
Autorisierte Händlernetze dürfen sich bei öffentlichen Aufträgen nicht abstimmen – auch wenn Auftraggeber Markenwerkstätten verlangen.
Absprachen zwischen Hersteller und Händlernetz bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 ZPOmK-1 bzw. Art. 5 ZPOmK-2, Art. 101 AEUV; Vergleich nach Art. 95 ZPOmK-2 (3062-5/2024)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit bis zu 20 % Minderung; Beendigung nach der Durchsuchung, Kooperation.
- Veröffentlicht
- 30.09.2024
- Odločba 3062-5/2024-24 z dne 24. 9. 2024 (GA ADRIATIC) Entscheidung einer Behörde
- Agencija v postopku poravnav izrekla administrativne sankcije v skupnem znesku več kot 1 milijon evrov Pressemitteilung einer Behörde
- AVK – Odločitve agencije Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink