Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach LandWofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 3,77 Mio. € 100 % · 5 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 1 | 420.000 € |
| Q4 2024 | 1 | 608.080 € |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 1 | 1,72 Mio. € |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 1 | 625.000 € |
| Q2 2026 | 1 | 400.000 € |
| Q3 2026 | 0 | — |
5 Fälle
13.05.2026 Oma Säästöpankki OyjOma Säästöpankki: 400.000 EUR wegen verspäteter und lückenhafter Insiderlisten 400.000 €
Die Bank legte Insiderlisten zu zwei Insiderinformationen (Auflösung des Kernbankprojekts mit Cognizant 2021, Fusionsgespräche mit Liedon Säästöpankki 2022) nicht rechtzeitig an, aktualisierte sie nicht und ließ Pflichtangaben weg. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 400.000 EUR; der Bescheid wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Insiderlisten müssen ab dem Moment entstehen, in dem Insiderinformationen vorliegen – ein fester Prozess mit Verantwortlichen verhindert Lücken.
Insiderlisten und Umgang mit Insiderinformationen
- Behörde / Gericht
- Finanssivalvonta (FIN-FSA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Art. 18 Abs. 1, 3 und 4; Durchführungsverordnung (EU) 2016/347
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Maßnahmen gegen Wiederholung und teilweises Eingeständnis/Kooperation wirkten mindernd.
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
- Finanssivalvonta – Oma Säästöpankki Oyj:lle 400 000 euron yhteinen seuraamusmaksu (15.5.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Toimituskirja FIVA/2026/227 vom 13.05.2026 (Oma Säästöpankki Oyj) Entscheidung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Hallinnolliset seuraamukset (Übersicht mit Rechtskraftvermerk) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.01.2026 M. van Wettum (indirekter Direktor einer an NX Filtration N.V. beteiligten Gesellschaft)Marking the Close bei NX Filtration: 625.000 Euro Bußgeld für Investor 625.000 €
Am letzten Handelstag 2023 ließ der Investor kurz vor Börsenschluss NX-Filtration-Aktien kaufen, um den Schlusskurs laut aufgezeichnetem Telefonat von 6,30 auf 6,70 Euro zu heben – was gelang. Die AFM wertete dies als Marktmanipulation („marking the close“) und verhängte 625.000 Euro.
Kursbeeinflussung zu Bilanzstichtagen ist Marktmanipulation – Brokeraufträge mit Kurszielen werden aufgezeichnet und ausgewertet.
Verbotene Kurspflege zum Jahresende (marking the close)
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Financiële Markten (AFM)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 13.07.2026
- Boete van €625.000 voor M. van Wettum wegens marktmanipulatie Pressemitteilung einer Behörde
- Boetebesluit M. van Wettum (AFM, 16 januari 2026) Entscheidung einer Behörde
- Actuele stand van zaken – bestuurlijke boete M. van Wettum (AFM) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.06.2025 SMCP SA; European TopSoho S.à r.l.; Dynamic Treasure GroupSMCP: Schwellenmeldungen versäumt, irreführende Mitteilung, Insiderinformation nicht geschützt 1,72 Mio. €
Rund um den Kontrollwechsel beim Modekonzern SMCP 2021/22 versäumten der Großaktionär European TopSoho (ETS) und Dynamic Treasure Group Schwellenmeldungen; ETS verbreitete zudem eine irreführende Pressemitteilung. SMCP selbst wahrte die Vertraulichkeit einer Insiderinformation nicht. Sanktionen: Chenran Qiu 1 Mio. €, ETS 400.000 €, DTG 300.000 €, SMCP 20.000 €.
Emittenten müssen Insiderinformationen auch dann wirksam abschirmen, wenn der Konflikt vom Großaktionär ausgeht.
Vertraulichkeit von Insiderinformationen sicherstellen
- Behörde / Gericht
- Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 233-7 Code de commerce; Art. 223-14 RG AMF; Art. 12 Abs. 1 lit. c MAR; Art. 2 Abs. 1 DVO (EU) 2016/1055
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Chenran Qiu: 1.000.000 € (Verstöße von ETS ihr zugerechnet)
- Décision SAN-2025-05 Entscheidung einer Behörde
- Décision n° 5 du 10 juin 2025 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.11.2024 Banus Port Vagyonkezelő Zrt.Banus Port: 250 Mio. HUF für Scheinumsätze in der 4iG-Aktie 608.080 €
Die Vermögensverwaltungsgesellschaft erzeugte von September 2023 bis Mai 2024 mit Geschäften über mehrere Milliarden Forint falsche Signale zum Handelsvolumen der 4iG-Aktie ('painting the tape'). Die Zentralbank untersagte die Wiederholung, verhängte 250 Mio. HUF und erstattete Strafanzeige.
Geschäfte, die vor allem Umsatz vortäuschen, sind Marktmanipulation – auch ohne Kursziel.
- Behörde / Gericht
- Magyar Nemzeti Bank (MNB)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 12, 15 MAR (Marktmanipulation), Beschluss H-PJ-III-B-26/2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
Originalbetrag 250.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.
- Banus Port Zrt.: piaci manipuláció, 250 milliós bírság Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.07.2024 Parrot SAParrot: irreführender Halbjahresbericht und Insiderhandel vor Übernahmeangebot 420.000 €
Der Drohnenhersteller verbreitete im Halbjahresbericht 2018 irreführende Angaben zu fehlenden Wertminderungsindikatoren der Drohnensparte, dem Goodwill und dem Ergebnis; zudem nutzte der stellvertretende Generaldirektor eine Insiderinformation über ein geplantes Übernahmeangebot. Sanktionen: Parrot 150.000 €, CEO Henri Seydoux 60.000 €, Gilles Labossière 210.000 €.
Werthaltigkeitstests verlustreicher Sparten und Handelsverbote für das Management sind im Übernahmekontext besonders sensibel.
Insiderhandelsverbot für Führungskräfte bei Übernahmeplänen
- Behörde / Gericht
- Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 12 Abs. 1 lit. c, Art. 15 MAR; Art. 8 und 14 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Haftung von Führungskräften
- Henri Seydoux (Président-directeur général): 60.000 €; Gilles Labossière (directeur général délégué): 210.000 €, u. a. wegen Insiderhandels
- Décision SAN-2024-07 Entscheidung einer Behörde
- Décision n° 7 du 19 juillet 2024 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink