Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
530.110 €Summe der Geldbeträge
530.110 €Größter Einzelfall: ein liechtensteinisches Finanzinstitut
530.110 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) 530.110 € 100 % · 1 Fall

Wofür?

nach Maßnahme
  1. Bußgeld 530.110 € 100 % · 1 Fall

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 530.110 € 100 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20231530.110 €
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

1 Fall

21.12.2023 ein liechtensteinisches FinanzinstitutLiechtenstein: 500.000 CHF Buße wegen Risikomanagement- und Sorgfaltspflichtverstößen LiechtensteinOrganisationspflichtenanonymisiert 530.110 €

Die FMA verhängte gegen eine nicht namentlich genannte juristische Person eine Buße von 500.000 CHF wegen schwerwiegender Verletzung der Vorschriften über das Risikomanagement nach dem Bankengesetz und wiederholter Verletzung der Sorgfaltspflicht, das Profil über die Geschäftsbeziehung zu erstellen oder zu aktualisieren. Die FMA veröffentlicht nur rechtskräftige Sanktionen und nennt keine weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Geschäftsprofile müssen für jede Geschäftsbeziehung vollständig erstellt und laufend aktualisiert werden; wiederholte Mängel zusammen mit schwachem Risikomanagement führen zu hohen Bußen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikomanagement und aktuelle Geschäftsprofile nach Sorgfaltspflichtrecht

Behörde / Gericht
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 63a Abs. 1 Bst. b Bankengesetz (BankG); Art. 31 Abs. 1 Bst. e Sorgfaltspflichtgesetz (SPG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 500.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.12.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.12.2025 · Direktlink

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