Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England 200,5 Mio. € 54 % · 8 Fälle
- Financial Conduct Authority (FCA) 148 Mio. € 40 % · 23 Fälle
- Bank of England 13,8 Mio. € 4 % · 1 Fall
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem) für die Gas and Electricity Markets Authority 6,34 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Verfahren der Financial Conduct Authority (FCA)) 4,64 Mio. € 1 % · 1 Fall
- The Pensions Regulator (TPR), Determinations Panel 120.185 € 0 % · 1 Fall
- High Court of Justice, Business and Property Courts (Klage: Financial Conduct Authority (FCA)) – 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 4 | 28,9 Mio. € |
| 2023 | 5 | 106,8 Mio. € |
| 2024 | 12 | 181 Mio. € |
| 2025 | 6 | 17,2 Mio. € |
| 2026 | 9 | 39,4 Mio. € |
36 Fälle
16.07.2026 HDI Global SEPRA: 4,165 Mio. GBP gegen HDI Global SE wegen falscher Meldedaten zum Sicherungsfonds FSCS 4,91 Mio. €
Die PRA verhängte gegen HDI Global SE, einen in Hannover ansässigen Versicherer, der in Großbritannien über eine Niederlassung tätig ist, eine Geldbuße von 4.165.000 GBP. Von August 2021 bis August 2024 übermittelte das Unternehmen wiederholt falsche Daten zu den durch den FSCS geschützten Verbindlichkeiten und zur Bemessung der FSCS-Umlage, auch in angeblich korrigierten Meldungen; es fehlten schriftliche Verfahren, klare Zuständigkeiten und interne Kontrolle, und vor Sommer 2023 wurden Regelwerk und Leitlinien der PRA nicht herangezogen.
Meldungen, aus denen Umlagen berechnet werden, brauchen dokumentierte Berechnungsverfahren und eine unabhängige Kontrolle – gerade bei Korrekturmeldungen.
- Behörde / Gericht
- Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- PRA Fundamental Rules 2 und 6; s. 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Ausführliche Darstellung im Early Account Scheme, Einigung mit 30 % Nachlass (sonst 5.950.000 GBP), korrigierte historische Daten und nachgezahlte FSCS-Umlagen; nach Auffassung der PRA weder vorsätzlich noch leichtfertig.
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
Originalbetrag 4.165.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.
- PRA Final Notice to HDI Global SE, 16 July 2026 Entscheidung einer Behörde
- Bank of England news release: PRA fines HDI Global SE £4,165,000 for inaccurate reporting (20 July 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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30.06.2026 Curtis Faraday LimitedFCA untersagt Schuldnerberater Curtis Faraday neue Kunden wegen Verbraucherrisiken Anordnung
Die FCA untersagte dem Schuldnerberatungsunternehmen Curtis Faraday Limited mit sofortiger Wirkung, neue Kunden oder Vermittlungen für schulden-, insolvenz- und IVA-bezogene Tätigkeiten anzunehmen, und verpflichtete es, laufende Kunden an andere Beratungsstellen zu verweisen. Nach Aktenprüfungen und Gesprächsaufzeichnungen sah die FCA Anzeichen, dass Finanzangaben von Kunden im Beratungsprozess verzerrt wurden, dass das Geschäftsmodell mit engen Verbindungen zu Insolvenzdienstleistern Interessenkonflikte und eine Neigung zu provisionsträchtigen Lösungen schuf, dass Beschäftigte Kontrollen umgingen und dass die Firma der FCA wiederholt unvollständige oder widersprüchliche Informationen lieferte.
Schuldnerberatung muss ergebnisoffen sein: Provisionsanreize und enge Verbindungen zu Anbietern von Schuldenlösungen verlangen wirksame Kontrollen gegen Produktbias.
Ergebnisoffene Beratung und Umgang mit Interessenkonflikten
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- s. 55L(3)(a) FSMA 2000; Threshold Conditions nach Schedule 6 FSMA (paras. 2C, 2D, 2E und 2F)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- FCA First Supervisory Notice to Curtis Faraday Limited, 30 June 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.04.2026 Sapia Partners LLPFCA: Öffentliche Rüge für Sapia Partners wegen fehlender Trennung bei Kundengeldern Verwarnung
Die FCA sprach gegenüber Sapia Partners LLP eine öffentliche Rüge aus. Sapia war für Kundengeldkonten verantwortlich, die im Zusammenhang mit ihrem vertraglich gebundenen Vertreter, einer Vermögensverwaltung, geführt wurden, sorgte aber nach den Feststellungen der FCA von 2014 bis 2020 nicht für eine wirksame Funktionstrennung zwischen den Personen, die Auszahlungen vornahmen, und denen, die die Konten abstimmten. In dieser Zeit flossen rund 150 Mio. Pfund auf die Konten, deren Kunden dadurch einem Verlustrisiko ausgesetzt waren. Sapia verpflichtete sich zu einer freiwilligen Zahlung von 19.637.950 Pfund an Kunden dieses Vertreters; deshalb verzichtete die FCA auf eine Geldbuße, die nach eigener Angabe sonst 7.412.000 Pfund (nach Nachlass) betragen hätte.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- FCA Principle 10; CASS 7.12.2R bzw. CASS 7.3.2R; section 205 FSMA 2000
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- FCA Final Notice: Sapia Partners LLP (20 April 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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27.03.2026 Dinosaur Merchant Bank LimitedDinosaur Merchant Bank: 338.000 GBP – CFD-Handel ohne Marktmissbrauchsüberwachung 389.760 €
Nach Einführung eines neuen Ordersystems im Juni 2024 wurden CFD-Geschäfte mit einem Basiswert von rund 3,05 Mrd. USD nicht von der automatisierten Handelsüberwachung erfasst. Die Bank erkannte den Fehler im Oktober 2024, behob ihn aber erst im Mai 2025; die FCA verhängte nach 30 % Kooperationsnachlass 338.000 GBP.
Bei jeder Systemumstellung muss geprüft werden, ob die Überwachungssysteme die neuen Datenströme tatsächlich erfassen.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 16 Abs. 2 UK MAR; SYSC 6.1.1R; FCA Principle 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation (30 % Nachlass); CFD-Geschäft im Mai 2025 eingestellt.
Originalbetrag 338.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.
- FCA fines Dinosaur Merchant Bank Limited for market abuse surveillance failures (27.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.03.2026 The Bank of London Group Limited und Oplyse Holdings Limited (vormals The Bank of London Group Holdings Limited)PRA: 2 Mio. GBP gegen The Bank of London und Mutter wegen Täuschung über Kapitallage 2,31 Mio. €
Die PRA verhängte gegen The Bank of London Group Limited und ihre Finanzholding Oplyse Holdings Limited eine Geldbuße von 2.000.000 GBP. Von Oktober 2021 bis Mai 2024 erfüllten sie über längere Zeit ihre Kapitalanforderungen nicht, täuschten die PRA wiederholt über ihre tatsächliche Kapitallage – unter anderem mit gefälschten Dokumenten – und steuerten und meldeten einen Großkredit der Bank an die Muttergesellschaft nicht ordnungsgemäß. Es war die erste Geldbuße der PRA wegen fehlender Integrität und ihr erstes Verfahren gegen eine Finanzholding; angemessen gewesen wären 12 Mio. GBP.
Gegenüber der Aufsicht zählt nur die wahre Kapitallage – geschönte oder gefälschte Nachweise machen aus einem Kapitalproblem einen Integritätsverstoß.
Wahrhaftigkeit gegenüber der Aufsicht; keine geschönten Kapitalnachweise
- Behörde / Gericht
- Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- PRA Fundamental Rules 1, 3, 4 und 7; PRA Rulebook: Reporting (CRR) Part Kap. 3 Art. 5 und Art. 7, Large Exposures (CRR) Part Art. 393–395, Notifications 2.3, Related Party Transaction Risk 2.1 und 2.3, Definition of Capital 7A; ss. 206 und 192Y FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Wegen nachgewiesener ernsthafter finanzieller Härte setzte die PRA die Geldbuße von 12 Mio. GBP auf 2 Mio. GBP herab; die Unternehmen einigten sich mit der PRA.
- Veröffentlicht
- 24.03.2026
Originalbetrag 2.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2026.
- PRA Final Notice to The Bank of London Group Limited and Oplyse Holdings Limited, 23 March 2026 Entscheidung einer Behörde
- Bank of England news release: PRA fines The Bank of London and its parent company Oplyse Holdings Limited £2m (24 March 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.03.2026 U K Insurance LimitedPRA: 10,625 Mio. GBP gegen U K Insurance wegen fehlerhafter Solvency-II-Bilanz 12,3 Mio. €
Die PRA verhängte gegen U K Insurance Limited, die wichtigste Versicherungsgesellschaft der Direct Line Group (seit Juli 2025 Teil von Aviva), eine Geldbuße von 10.625.000 GBP. Wegen unwirksamer Kontrollen sowie Personal- und Kompetenzproblemen in Finanz- und Aktuarsfunktion wurde die Solvency-II-Bilanz in den Jahren 2023 und 2024 falsch berechnet, sodass das Unternehmen seine Solvenz gegenüber der PRA und dem Markt zu hoch auswies; der Fehler blieb längere Zeit unentdeckt. Es war der erste Fall im Early Account Scheme der PRA.
Aufsichtliche Kennzahlen wie die Solvenzquote brauchen wirksame vorbeugende und aufdeckende Kontrollen sowie ausreichend qualifiziertes Personal.
Kontrollen, Kompetenz und Schulung in Finanz- und Aktuarsfunktion
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- PRA Fundamental Rule 6; Notifications 6.1; Reporting 2.4 und 3.2 (PRA Rulebook); s. 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Teilnahme am Early Account Scheme mit frühen Eingeständnissen: 50 % Nachlass (sonst 21,25 Mio. GBP); die Geschäftsleitung informierte die PRA nach Entdeckung ohne Verzögerung, korrigierte die veröffentlichten Angaben und behob die Ursachen; nach Auffassung der PRA weder vorsätzlich noch leichtfertig.
- Veröffentlicht
- 11.03.2026
Originalbetrag 10.625.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.03.2026.
- PRA Final Notice to U K Insurance Limited, 10 March 2026 Entscheidung einer Behörde
- Bank of England news release: PRA fines U K Insurance Limited £10,625,000 (11 March 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.03.2026 John Wood Group PLCJohn Wood Group: fehlerhafte Finanzergebnisse veröffentlicht – knapp 13 Mio. GBP 14,9 Mio. €
Der Energiedienstleister veröffentlichte fehlerhafte Ergebnisse für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 sowie das Halbjahr 2024; Bilanzierungsentscheidungen waren vom Wunsch geprägt, frühere Zahlen zu halten, Systeme und Kontrollen waren unzureichend. Die FCA verhängte 12.993.700 GBP (ohne 30 % Nachlass 18.562.500 GBP).
Bilanzielle Ermessensentscheidungen dürfen sich nicht an bereits kommunizierten Zahlen ausrichten – das ist ein Kontroll-, kein Rechenfehler.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Listing Rule 1.3.3R; Listing Principle 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- 30 % Nachlass für frühe Einigung und Anerkennung der Feststellungen
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
Originalbetrag 12.993.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.03.2026.
- FCA fines John Wood Group PLC for issuing misleading statements Pressemitteilung einer Behörde
- 2026 fines Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- FCA Final Notice: John Wood Group PLC (3 March 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.02.2026 Carillion plc (in liquidation)FCA: Öffentliche Rüge für Carillion plc wegen irreführender Marktinformationen Verwarnung
Die FCA sprach gegenüber dem ehemaligen Bau- und Dienstleistungskonzern Carillion plc eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der Behörde hatte das Unternehmen zwischen Juli 2016 und Juli 2017 irreführende Informationen veröffentlicht und damit gegen das Verbot der Marktmanipulation sowie gegen Listing-Vorschriften verstoßen; im Juli 2017 musste Carillion eine Rückstellung von 845 Mio. Pfund bekanntgeben. Wegen der Liquidation des Unternehmens (seit Januar 2018) verhängte die FCA keine Geldbuße; ohne diese Umstände hätte sie nach Angabe der FCA 37,91 Mio. Pfund betragen.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 MAR; Listing Rule 1.3.3R; Listing Principle 1; Premium Listing Principle 2; sections 91 und 123 FSMA 2000
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- FCA Final Notice: Carillion plc (in liquidation) (16 February 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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03.02.2026 Rangecourt SA (vormals Banque Havilland SA)Upper Tribunal: 4 Mio. GBP gegen Ex-Banque Havilland wegen Plan zur Riyal-Manipulation 4,64 Mio. €
Beschäftigte der Londoner Niederlassung der Luxemburger Privatbank Banque Havilland SA (heute Rangecourt SA) erstellten 2017 ein Papier mit manipulativen Handelsstrategien, die den an den US-Dollar gekoppelten katarischen Riyal unter Druck setzen sollten; es war für einen Staatsfonds aus den VAE bestimmt. Das Upper Tribunal bestätigte am 3. Februar 2026 den Verstoß gegen Principle 1 (Integrität), setzte die von der FCA mit Decision Notice vom 17. Januar 2023 festgelegte Geldbuße von 10.000.000 GBP jedoch auf 4.000.000 GBP herab.
Wer Kunden Strategien anbietet, die auf Marktmanipulation hinauslaufen, verletzt die Integritätspflicht des Instituts – auch wenn nichts davon umgesetzt wird.
Integrität: keine Konzepte zur Marktmanipulation für Kunden oder Interessenten
- Behörde / Gericht
- Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Verfahren der Financial Conduct Authority (FCA))
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Principle 1 der FCA Principles for Businesses; s. 206 FSMA 2000; Entscheidung nach s. 133 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Das Papier wurde nach den Feststellungen nicht weitergegeben und die Strategie nie umgesetzt; die Bank meldete den Vorgang selbst der luxemburgischen Aufsicht CSSF und der FCA, kooperierte, ließ ihn auf eigene Kosten von rund 2,5 Mio. GBP untersuchen, und die beteiligten Beschäftigten hatten die Bank verlassen.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 03.02.2026
Originalbetrag 4.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.02.2026.
- Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber), Rangecourt SA (formerly Banque Havilland SA) and others v FCA, [2026] UKUT 00047 (TCC), 3 February 2026 Gerichtsentscheidung
- FCA press release: Upper Tribunal finds that Banque Havilland devised a plan to harm the Qatari economy (3 February 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FCA Decision Notice to Banque Havilland SA, 17 January 2023 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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24.10.2025 Verus Financial Services LimitedFCA entzieht Verus Financial Services Erlaubnisse nach bewusstem Verstoß gegen Auflage Anordnung
Die FCA entzog dem Finanzvermittler Verus Financial Services Limited mit sofortiger Wirkung alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten und verhängte eine Vermögenssperre. Die Firma hatte nach eigenem Eingeständnis wiederholt und bewusst gegen eine im September 2023 freiwillig übernommene Auflage verstoßen, die Zahlungen über 5.000 GBP ohne Zustimmung der FCA untersagte, eine Entscheidung des Financial Ombudsman Service vom 30. Juni 2024 zugunsten eines Kunden nicht erfüllt und war nach Einschätzung der FCA nicht offen und kooperativ.
Freiwillig übernommene Auflagen der Aufsicht sind verbindlich – ihr bewusster Bruch führt schnell zum Verlust der Erlaubnis.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- ss. 55J(2)(a)(ii) und 55L(3)(a) FSMA 2000; Threshold Condition para. 2E Schedule 6 FSMA; DISP 3.7.12R; Principles 6 und 11 der FCA Principles for Businesses
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- FCA First Supervisory Notice to Verus Financial Services Limited, 24 October 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.10.2025 BlueCrest Capital Management (UK) LLPFCA: Öffentliche Rüge für BlueCrest wegen Interessenkonflikten zwischen internen und externen Fonds Verwarnung
Die FCA sprach gegenüber BlueCrest Capital Management (UK) LLP eine öffentliche Rüge aus. Zwischen Oktober 2011 und Dezember 2015 verwaltete BlueCrest sowohl externe Fonds für Anleger als auch einen internen Fonds nur für Partner und Mitarbeitende. Nach den Feststellungen der FCA wurden Portfoliomanager vom externen in den internen Fonds verlagert, ohne dass der dadurch entstehende Interessenkonflikt angemessen gesteuert wurde; die externen Anleger erhielten dadurch eine schlechtere Leistung. Statt einer Geldbuße berücksichtigte die FCA, dass BlueCrest sich zur Zahlung von 101 Mio. US-Dollar Entschädigung an Nicht-US-Anleger verpflichtete.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- FCA Principle 8 (Interessenkonflikte); section 205 FSMA 2000; section 55L(5) FSMA 2000 (Entschädigungsauflage)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- FCA Final Notice: BlueCrest Capital Management (UK) LLP (13 October 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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29.07.2025 Sigma Broking LimitedFCA: 1,09 Mio. Pfund gegen Sigma Broking wegen fehlerhafter Transaktionsmeldungen 1,26 Mio. €
Die FCA verhängte gegen Sigma Broking Limited eine Geldbuße von 1.087.300 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA waren zwischen Dezember 2018 und Dezember 2023 nahezu alle Transaktionsmeldungen der Firma unvollständig oder fehlerhaft, betroffen waren 924.584 Geschäfte. Ursache war ein von Anfang an falsch eingerichtetes Meldesystem, dessen Fehler über Jahre nicht behoben wurden. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 26 UK MiFIR; FCA Principle 3; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 1.087.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.07.2025.
- FCA Final Notice: Sigma Broking Limited (29 July 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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24.07.2025 Barents Reinsurance S.A., London BranchPRA: 1,785 Mio. GBP gegen Londoner Niederlassung von Barents Reinsurance 2,06 Mio. €
Die PRA verhängte gegen die Londoner Niederlassung des Luxemburger Rückversicherers Barents Reinsurance S.A. eine Geldbuße von 1.785.000 GBP – die erste gegen ein reines Rückversicherungsunternehmen. Von Juli 2021 bis Oktober 2023 hatte die Niederlassung sich nicht ausreichend auf die nach dem Brexit geltenden britischen Regeln vorbereitet, Empfehlungen der Innenrevision verspätet umgesetzt, keine angemessene Governance und keine auf das britische Geschäft zugeschnittene Notfallplanung unterhalten und aufsichtliche Meldungen verspätet eingereicht.
Auch Niederlassungen ausländischer Versicherer müssen Governance, Notfallplanung und Meldewesen an die örtlichen Aufsichtsregeln anpassen, sobald diese gelten.
- Behörde / Gericht
- Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- PRA Fundamental Rule 6; Conditions Governing Business 2.3 und 2.6; Reporting 2.1 und 2.5 (PRA Rulebook); s. 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Frühe Eingeständnisse und Kooperation (15 % Reduktion) sowie Einigung (30 % Nachlass; ohne ihn 2.550.000 GBP); erhebliche Kosten für Abhilfemaßnahmen; nach Auffassung der PRA weder vorsätzlich noch leichtfertig.
- Veröffentlicht
- 28.07.2025
Originalbetrag 1.785.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2025.
- PRA Final Notice to Barents Reinsurance S.A., London Branch, 24 July 2025 Entscheidung einer Behörde
- Bank of England news release: The PRA fines Barents Reinsurance S.A., London Branch £1,785,000 (28 July 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.07.2025 Vocalink LimitedBank of England: 11,9 Mio. GBP gegen Vocalink wegen nicht erfüllter Anordnung 13,8 Mio. €
Die Bank of England verhängte gegen Vocalink Limited, einen Dienstleister für systemrelevante Zahlungssysteme, eine Geldbuße von 11.900.000 GBP – ihre erste gegen ein Finanzmarktinfrastruktur-Unternehmen. Vocalink hatte eine Anordnung vom Juni 2021 zur Behebung festgestellter Mängel in Systemen und Kontrollen bis zur verlängerten Frist am 28. Februar 2022 nicht vollständig umgesetzt, der Bank aber die Erfüllung bestätigt. Ursächlich waren nach der Bank ein unzureichend integriertes Risikomanagement des Sanierungsprogramms und kritische Prüfberichte, die nicht an Risikofunktion, Innenrevision und Board weitergegeben wurden.
Bevor ein Unternehmen der Aufsicht die Erfüllung einer Anordnung bestätigt, müssen alle kritischen Prüfberichte bei den Leitungsgremien angekommen sein.
Eskalation negativer Prüfergebnisse an Leitungsgremien
- Behörde / Gericht
- Bank of England
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- ss. 191 und 196 Banking Act 2009
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kooperation mit frühem Eingeständnis (15 % Reduktion) und Einigung (weitere 30 %); ohne Reduktionen 20.000.000 GBP; erhebliche Investitionen in die Behebung der Mängel.
- Veröffentlicht
- 09.07.2025
Originalbetrag 11.900.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.
- Bank of England Final Notice to Vocalink Limited, 9 July 2025 Entscheidung einer Behörde
- Bank of England news release: The Bank of England fines Vocalink Limited £11,900,000 (9 July 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.01.2025 Infinox Capital LimitedFCA: 99.200 Pfund gegen Infinox wegen fehlender Transaktionsmeldungen 117.946 €
Die FCA verhängte gegen Infinox Capital Limited eine Geldbuße von 99.200 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA meldete die Firma zwischen Oktober 2022 und März 2023 Geschäfte ihres CFD-Handels auf Einzelaktien, die über ein bestimmtes Unternehmenskonto liefen, nicht an die FCA. Insgesamt fehlten 46.053 Transaktionsmeldungen, die erst im Dezember 2023 nachgereicht wurden. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 % für die frühe Einigung.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 26(1) UK MiFIR; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 99.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.
- FCA Final Notice: Infinox Capital Limited (27 January 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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26.11.2024 Macquarie Bank Limited, London BranchMacquarie Bank London: 13 Mio. GBP wegen Kontrollmängeln, über 400 fiktive Geschäfte unentdeckt 15,6 Mio. €
Nach Feststellung der FCA konnten im Metall- und Rohstoffhandel der Niederlassung von Juni 2020 bis Februar 2022 über 400 fiktive Geschäfte erfasst und drei zentrale interne Kontrollen umgangen werden, sodass Verluste verborgen blieben; die Schwachstellen waren der Bank teilweise bekannt, wurden aber nicht rechtzeitig behoben. Die Abwicklung kostete rund 57,8 Mio. USD; die FCA verhängte gegen die Bank eine Geldbuße von rund 13 Mio. GBP.
Bekannte Kontrollschwächen im Handel müssen mit Frist und Verantwortlichem geschlossen werden; sonst wird aus Einzelverstößen ein Organisationsversagen.
Kontrollumgehung im Handel erkennen und melden
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- FCA Principles for Businesses, Principle 3 (Systeme und Kontrollen); s. 206 Financial Services and Markets Act 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 13.031.400 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2024.
- FCA: MBL fined £13m for serious control failures that allowed trader to conceal over 400 fictitious trades (26.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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25.11.2024 Barclays plcFCA: 30 Mio. Pfund gegen Barclays plc wegen verschwiegener Katar-Vereinbarungen 2008 35,9 Mio. €
Die FCA verhängte gegen Barclays plc eine Geldbuße von 30 Mio. Pfund. Nach den Feststellungen der FCA hatte Barclays bei den Kapitalerhöhungen im Juni und Oktober 2008 mit einer katarischen Investorengruppe Beratungsvereinbarungen geschlossen, deren Gebühren mit der Beteiligung an den Kapitalerhöhungen zusammenhingen. Diese Gebühren und der Zusammenhang wurden in Ankündigungen, Prospekten und einem Aktionärsrundschreiben nicht offengelegt, wodurch die Angaben nach Auffassung der FCA irreführend waren. Die FCA sah Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht bei veröffentlichten Informationen und gegen die Anforderungen an Aktionärsrundschreiben. Zur Kapitalerhöhung im Oktober 2008 stellte sie fest, dass Barclays plc leichtfertig (recklessly) gehandelt und gegenüber seinen Aktionären nicht integer gehandelt hatte (Listing Principle 3). Barclays plc hatte die Decision Notice vom 23.09.2022 an das Upper Tribunal verwiesen, die Referenz aber am 22.11.2024 zurückgezogen.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- LR 1.3.3R; LR 13.3.1R(3); Listing Principle 3; section 91 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 30.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.11.2024.
- FCA Final Notice: Barclays plc (25 November 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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25.11.2024 Barclays Bank plcFCA: 10 Mio. Pfund gegen Barclays Bank plc wegen unvollständiger Prospekte 2008 12 Mio. €
Die FCA verhängte gegen Barclays Bank plc eine Geldbuße von 10 Mio. Pfund. Nach den Feststellungen der FCA gab die Bank im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung im Oktober 2008 Finanzinstrumente aus, deren Prospekte eine Beratungsvereinbarung mit einer katarischen Investorengruppe und die damit verbundenen Gebühren nicht erwähnten. Die Angaben waren dadurch nach Auffassung der FCA irreführend. Die FCA sah einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht bei veröffentlichten Informationen; gegen die Muttergesellschaft Barclays plc erging eine gesonderte Entscheidung. Barclays Bank plc hatte die Decision Notice vom 23.09.2022 an das Upper Tribunal verwiesen, die Referenz aber am 22.11.2024 zurückgezogen.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Listing Rule 1.3.3R; section 91 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 10.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.11.2024.
- FCA Final Notice: Barclays Bank plc (25 November 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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22.11.2024 NOW: Pensions Limited und NOW: Pension Trustee LimitedPensions Regulator: je 50.000 GBP gegen NOW: Pensions und Trustee wegen Meldeversäumnissen 120.185 €
Das Determinations Panel des Pensions Regulator verhängte gegen NOW: Pensions Limited (Scheme Funder und Strategist) und NOW: Pension Trustee Limited (Trustee) des Master Trusts NOW: Pensions Trust je 50.000 GBP, den gesetzlichen Höchstbetrag. Beide hatten drei Serien nicht zugestellter Pflichtmitteilungen an Mitglieder und potenzielle Mitglieder – nach TPR über 80.000 Mitteilungen zu Rechten aus der automatischen Einschreibung – nicht als Significant Events und zwei davon nicht rechtzeitig als Rechtsverstöße gemeldet. Es war die erste Durchsetzungsmaßnahme gegen einen zugelassenen Master Trust wegen Meldeversäumnissen.
Wer Systemfehler bei Pflichtmitteilungen entdeckt, muss sie der Aufsicht zeitnah als Vorfall und als Rechtsverstoß melden – eine interne Aufarbeitung ersetzt die Meldung nicht.
Meldung von System- und Prozessfehlern an die Aufsicht
- Behörde / Gericht
- The Pensions Regulator (TPR), Determinations Panel
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- s. 10 Pensions Act 1995; s. 16 Pension Schemes Act 2017; s. 70 Pensions Act 2004; reg. 14 Occupational Pension Schemes (Master Trusts) Regulations 2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Beide Unternehmen räumten die Verstöße in einer gemeinsamen Erklärung ein; das Panel stellte keinen bewussten Versuch fest, die Fehler zu verbergen; die Beträge wurden vollständig bezahlt.
- Veröffentlicht
- 18.07.2025
Originalbetrag 100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.
- The Pensions Regulator, Determinations Panel: NOW: Pensions Trust – Determination Notice (22 November 2024) Entscheidung einer Behörde
- The Pensions Regulator: NOW: Pensions – Regulatory intervention report (18 July 2025) Entscheidung einer Behörde
- TPR press release PN25-28: Master trust and its trustee handed penalties totalling £100,000 (18 July 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.08.2024 eine große WirtschaftsprüfungsgesellschaftFCA: 15 Mio. Pfund gegen Prüfungsgesellschaft wegen unterlassener Meldung bei einem Minibond-Anbieter 17,6 Mio. €
Die FCA verhängte gegen eine große Prüfungsgesellschaft eine Geldbuße von 15 Mio. Pfund. Nach den Feststellungen der FCA stieß die Prüfungsgesellschaft bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 eines Minibond-Anbieters im Herbst 2016 auf fehlende Kooperation, aggressives Verhalten und irreführende Angaben des Unternehmens. Die Prüfungsgesellschaft hätte der FCA nach deren Auffassung melden müssen, dass dies für die Aufsicht erheblich sein konnte, unterließ die Meldung jedoch. Der Minibond-Anbieter ging 2019 in die Insolvenzverwaltung; Anleger hatten Minibonds im Nennwert von rund 237 Mio. Pfund gekauft.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- section 345 FSMA 2000 (Pflichten von Abschlussprüfern gegenüber der FCA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 15.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.08.2024.
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.08.2026 · Direktlink