Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

8Fälle aus 1 Jurisdiktion
4,15 Mio. €Summe der Geldbeträge
2,11 Mio. €Größter Einzelfall: NetCents Technology Inc.
239.371 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202221,41 Mio. €
20230–
2024280.628 €
202532,28 Mio. €
20261369.572 €

8 Fälle

15.04.2026 Liquidnet Canada Inc.Liquidnet Canada: vertrauliche Order-Daten an Unbefugte weitergegeben Kanada, ONOrganisationspflichten 369.572 €

Der Betreiber alternativer Handelssysteme gab vertrauliche Order- und Handelsinformationen seiner Rentenmarkt- und Aktienplattformen an nicht befugte Mitarbeitende weiter, hatte keine ausreichenden Schutzvorkehrungen und informierte die Aufsicht zunächst nicht offen. Sanktionen: 600.000 CAD Geldstrafe, 75.000 CAD Kosten, Verweis und externe Prüfung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsrechte auf vertrauliche Kundendaten müssen technisch begrenzt und regelmäßig überprüft werden – und Meldungen an die Aufsicht müssen vollständig sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Need-to-know-Prinzip und Schutz vertraulicher Handelsdaten

Behörde / Gericht
Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
National Instrument 21-101, s. 5.10(1)-(3); Securities Act (Ontario) ss. 127(1), 127.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation, Selbstanzeige, keine Vorbelastung

Originalbetrag 600.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.08.2025 Global Crossing Airlines Group Inc. (ehemals Canada Jetlines Ltd.)Canada Jetlines (heute Global Crossing Airlines): 100.000 CAD wegen verspäteter Meldung Kanada, British ColumbiaVeröffentlichungs- und Meldepflichten 61.916 €

Die damalige Start-up-Fluggesellschaft teilte der Canada Transportation Agency am 22. Februar 2018 mit, dass sich der Start des Flugbetriebs nach der Kündigung einer Absichtserklärung über zwei Leasingflugzeuge auf Ende 2018 verschiebt, veröffentlichte diese wesentliche Änderung aber erst am 13. März 2018. Im Vergleich mit der BCSC räumte das Unternehmen einen Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Offenlegung ein und zahlt 100.000 CAD als gemeinsame Zahlung. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Was einer anderen Behörde als wesentliche Planänderung mitgeteilt wird, muss zeitgleich auch dem Kapitalmarkt offengelegt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität bei wesentlichen Änderungen

Behörde / Gericht
British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418, s. 85 (unverzügliche Offenlegung wesentlicher Änderungen) und s. 168.2(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.07.2025 RTAX Financial Corp.RTAX Financial: 175.000 CAD Verwaltungsstrafe wegen Anlagebetrugs und Emission ohne Prospekt Kanada, AlbertaMarktmissbrauch und Insiderhandel 109.170 €

Ein ASC-Panel hatte zuvor festgestellt, dass RTAX Wertpapiere unerlaubt vertrieben und Anleger zwischen 2016 und 2019 um mindestens 462.421 CAD betrogen hatten: Die Gelder sollten in Investitionen oder Darlehen an Dritte fließen, wurden aber zu einem erheblichen Teil privat, für fremde Schulden und für Zahlungen an andere Anleger verwendet. Im Sanktionsbeschluss ordnete das Panel eine Verwaltungsstrafe von 175.000 CAD an; die Herausgabe von 462.421 CAD und die Kosten von 81.755 CAD sind davon getrennt und nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. RTAX muss den Wertpapierhandel dauerhaft einstellen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anlegergelder müssen strikt zweckgebunden verwendet werden, und ohne Prospekt oder Ausnahme darf kein Kapital eingeworben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anlagebetrug und unerlaubte Wertpapieremissionen

Behörde / Gericht
Alberta Securities Commission (ASC), Hearing Panel
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Securities Act (Alberta), RSA 2000, c. S-4, s. 110(1) (Vertrieb ohne Prospekt) und s. 93(1)(b) (Betrug); Sanktionen nach s. 198 (u. a. s. 198(1)(i) Herausgabe), s. 199 (Verwaltungsstrafe) und s. 202 (Kosten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
14.07.2025

Originalbetrag 175.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.04.2025 NetCents Technology Inc.NetCents Technology: 3,34 Mio. CAD Abschöpfung wegen irreführendem Krypto-Coin-Verkauf Kanada, British ColumbiaVeröffentlichungs- und Meldepflichten 2,11 Mio. €

Das Zahlungsunternehmen aus Vancouver verkaufte 2017 ohne Prospekt einen eigenen Krypto-Coin an rund 500 Anleger und nahm 3.341.040,91 CAD ein; dabei verwies es auf eine unabhängige gemeinnützige Organisation, die es nicht gab, meldete ausverkaufte Tranchen, die nicht ausverkauft waren, und nannte überhöhte Monatsumsätze. Zudem betrieb es ohne Anerkennung eine Handelsplattform für den Coin. Im Vergleich mit der BCSC wurde NetCents dauerhaft vom Wertpapierhandel ausgeschlossen und muss die seit 2018 eingefrorenen Erlöse samt Zinsen an die Kommission zahlen. Der Betrag von 3.341.040,91 CAD ist die Herausgabe (disgorgement) der Erlöse, keine Verwaltungsstrafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Krypto-Token an Anleger verkauft, muss die Wertpapierpflichten prüfen und darf in Whitepapers und Mitteilungen nur belegbare Angaben machen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Token-Verkäufe als Wertpapieremission und wahrheitsgemäße Anlegerinformation

Behörde / Gericht
British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich und Anordnung)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418, s. 61 (Prospektpflicht), s. 50(1)(d) (Falschangaben), s. 25 (nicht anerkannte Börse); Anordnungen nach s. 161(1)(b), (d) und (g)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Die damaligen Direktoren und leitenden Angestellten sind nicht mehr im Unternehmen; durch den Vergleich entfiel eine Anhörung.
Veröffentlicht
16.04.2025

Originalbetrag 3.341.040,91 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.04.2025.

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28.11.2024 WealthBar Financial Services Inc. (CI Direct Investing)CI Direct Investing (WealthBar): 60.000 CAD wegen KYC- und Interessenkonfliktmängeln Kanada, British ColumbiaOrganisationspflichten 40.623 €

Eine Schwerpunktprüfung der Canadian Securities Administrators zu Interessenkonflikten ergab 2022, dass der online tätige Vermögensverwalter nach Inkrafttreten der Client Focused Reforms Interessenkonflikte aus Empfehlungsvereinbarungen mit zwölf Partnern nicht erkannt und offengelegt, über vier dieser Partner gewonnene Kunden nur für deren Modellportfolios geprüft und die Know-your-Client-Pflichten mit einem unvollständigen Online-Fragebogen nicht erfüllt hatte. Im Vergleich mit der BCSC verpflichtete sich WealthBar zur Zahlung von 60.000 CAD; zuvor hatte es 14.800 CAD Prüfkosten gezahlt und ein Jahr lang einen unabhängigen Compliance-Monitor eingesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Regeln wie die Client Focused Reforms verlangen eine aktive Neubewertung bestehender Partnerschaften, Fragebögen und Beratungsabläufe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte, Eignungsprüfung und Know-your-Client in der digitalen Vermögensverwaltung

Behörde / Gericht
British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
National Instrument 31-103, s. 13.2, 13.2.01 (Know your Client), 13.3 (Eignung), 13.4 (Interessenkonflikte); Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Frühzeitiger Vergleich, Kooperation während Prüfung und Verfahren, keine Anlegerbeschwerden; die Mängel wurden unter Aufsicht eines Compliance-Monitors behoben.
Veröffentlicht
28.11.2024

Originalbetrag 60.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2024.

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21.10.2024 Avila Energy CorporationAvila Energy: 60.000 CAD (gemeinsame Zahlung) wegen falscher Angaben zur Verwendung von Emissionserlösen Kanada, AlbertaVeröffentlichungs- und Meldepflichten 40.005 €

Das börsennotierte Energieunternehmen kündigte in einem im Dezember 2022 eingereichten Angebotsdokument an, rund 1,5 Mio. CAD des Emissionserlöses für Datenanalysen zu verwenden, leitete den Großteil davon aber über einen Dienstleister an ein niederländisches Unternehmen weiter, um Zahlungsverpflichtungen einer nahestehenden Gesellschaft zu begleichen. Im Vergleich mit der ASC räumte Avila irreführende Angaben und eine falsche Bescheinigung gegenüber der Kommission ein; die Vergleichszahlung von 60.000 CAD (inkl. 10.000 CAD Kosten) leistet das Unternehmen gemeinsam mit einer weiteren Vergleichspartei (gemeinsame Zahlung), und es muss seine Organmitglieder und den Prüfungsausschuss schulen lassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angaben zur Mittelverwendung in Angebotsdokumenten sind verbindlich; Abweichungen zugunsten nahestehender Parteien sind ein schwerer Offenlegungsverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrheitsgemäße Angaben zur Mittelverwendung und Umgang mit nahestehenden Parteien

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Alberta Securities Commission (ASC), Executive Director (Settlement Agreement and Undertaking)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act (Alberta), RSA 2000, c. S-4, s. 92(4.1) (irreführende Angaben) und s. 221.1 (falsche Bescheinigung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Sanktionen durch die ASC, Kooperation mit den Ermittlern; der Vergleich ersparte eine streitige Anhörung.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 60.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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24.10.2022 ein kanadischer CannabisherstellerCannabishersteller: 1,3 Mio. CAD wegen fehlerhafter Zwischenabschlüsse und schwacher Kontrollen Kanada, OntarioVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 962.820 €

Das Capital Markets Tribunal genehmigte einen Vergleich, in dem der Cannabis-Hersteller einräumte, Zwischenabschlüsse nicht nach den anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt zu haben: 2019 wurden rund 7,6 Mio. CAD Umsatz aus Großhandelsgeschäften ohne wirtschaftliche Substanz erfasst, und im zweiten Quartal 2021 fehlte eine Wertminderung von 234,9 Mio. USD auf Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte. Der Hersteller zahlt eine Verwaltungsstrafe von 1.300.000 CAD und Ermittlungskosten von 40.000 CAD (zusammen 1.340.000 CAD) und muss seine internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung von einem unabhängigen Berater prüfen lassen und dessen Empfehlungen umsetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht-routinemäßige Geschäfte und Werthaltigkeitstests brauchen wirksame Kontrollen, sonst drohen Korrekturen der Abschlüsse und Sanktionen der Wertpapieraufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interne Kontrollen über die Finanzberichterstattung und Umsatzrealisierung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act (Ontario), RSO 1990, c S.5, s. 77 (Zwischenabschlüsse nach GAAP); Anordnungen nach s. 127(1) und s. 127.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Das Unternehmen deckte die Fehler nach internen Hinweisen von Beschäftigten selbst auf, meldete sie der Kommission noch vor Abschluss der internen Untersuchung, kooperierte umfassend, korrigierte die Abschlüsse und verbesserte Kontrollen, Schulungen und Personalausstattung im Rechnungswesen.
Veröffentlicht
24.10.2022

Originalbetrag 1.300.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.10.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.10.2024 · Direktlink

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12.10.2022 ein auf den Seychellen registrierter Betreiber einer KryptohandelsplattformKryptoplattform-Betreiber: Rüge und 600.000 CAD wegen unregistrierten Kryptohandels Kanada, OntarioOrganisationspflichtenanonymisiert 447.928 €

Der auf den Seychellen registrierte Betreiber einer Kryptoplattform bot Anlegern in Ontario ohne Registrierung und ohne Prospekt Wertpapiere und Derivate auf Kryptowerte an, darunter Futures und Swaps mit bis zu 125-fachem Hebel; 1.534 Konten aus Ontario wurden tatsächlich genutzt. Im genehmigten Vergleich wurde das Unternehmen gerügt und zahlte eine Verwaltungsstrafe von 600.000 CAD und Ermittlungskosten von 25.000 CAD (zusammen 625.000 CAD) sowie zusätzlich 514.950 USD als Gewinnabschöpfung. Es verpflichtete sich außerdem, keine neuen Konten aus Ontario zu eröffnen und Hebelprodukte für Privatkunden in Ontario abzuwickeln.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausländische Handelsplattformen müssen lokale Registrierungs- und Prospektpflichten vor dem Markteintritt klären, nicht erst nach Aufforderung der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registrierungspflichten für Kryptohandelsplattformen

Behörde / Gericht
Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act (Ontario), RSO 1990, c S.5, s. 25 (Registrierungspflicht) und s. 53 (Prospektpflicht); Anordnungen nach s. 127(1) Nr. 6, 9, 10 und s. 127.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Nach der Kontaktaufnahme durch die Kommission 2021 schränkte das Unternehmen den Zugang aus Ontario schrittweise ein und arbeitete ab Juni 2022 offen mit der Behörde zusammen.
Veröffentlicht
12.10.2022

Originalbetrag 600.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.10.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.10.2024 · Direktlink

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