Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 2 | 1,41 Mio. € |
| 2023 | 0 | – |
| 2024 | 2 | 80.628 € |
| 2025 | 3 | 2,28 Mio. € |
| 2026 | 1 | 369.572 € |
8 Fälle
15.04.2026 Liquidnet Canada Inc.Liquidnet Canada: vertrauliche Order-Daten an Unbefugte weitergegeben 369.572 €
Der Betreiber alternativer Handelssysteme gab vertrauliche Order- und Handelsinformationen seiner Rentenmarkt- und Aktienplattformen an nicht befugte Mitarbeitende weiter, hatte keine ausreichenden Schutzvorkehrungen und informierte die Aufsicht zunächst nicht offen. Sanktionen: 600.000 CAD Geldstrafe, 75.000 CAD Kosten, Verweis und externe Prüfung.
Zugriffsrechte auf vertrauliche Kundendaten müssen technisch begrenzt und regelmäßig überprüft werden – und Meldungen an die Aufsicht müssen vollständig sein.
Need-to-know-Prinzip und Schutz vertraulicher Handelsdaten
- Behörde / Gericht
- Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- National Instrument 21-101, s. 5.10(1)-(3); Securities Act (Ontario) ss. 127(1), 127.1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Selbstanzeige, keine Vorbelastung
Originalbetrag 600.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.
- Oral Reasons for Approval of a Settlement: Ontario Securities Commission v Liquidnet Canada Inc Gerichtsentscheidung
- Proceeding: Ontario Securities Commission v Liquidnet Canada Inc Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.08.2025 Global Crossing Airlines Group Inc. (ehemals Canada Jetlines Ltd.)Canada Jetlines (heute Global Crossing Airlines): 100.000 CAD wegen verspäteter Meldung 61.916 €
Die damalige Start-up-Fluggesellschaft teilte der Canada Transportation Agency am 22. Februar 2018 mit, dass sich der Start des Flugbetriebs nach der Kündigung einer Absichtserklärung über zwei Leasingflugzeuge auf Ende 2018 verschiebt, veröffentlichte diese wesentliche Änderung aber erst am 13. März 2018. Im Vergleich mit der BCSC räumte das Unternehmen einen Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Offenlegung ein und zahlt 100.000 CAD als gemeinsame Zahlung. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Was einer anderen Behörde als wesentliche Planänderung mitgeteilt wird, muss zeitgleich auch dem Kapitalmarkt offengelegt werden.
Ad-hoc-Publizität bei wesentlichen Änderungen
- Behörde / Gericht
- British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418, s. 85 (unverzügliche Offenlegung wesentlicher Änderungen) und s. 168.2(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 22.08.2025
Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.07.2025 RTAX Financial Corp.RTAX Financial: 175.000 CAD Verwaltungsstrafe wegen Anlagebetrugs und Emission ohne Prospekt 109.170 €
Ein ASC-Panel hatte zuvor festgestellt, dass RTAX Wertpapiere unerlaubt vertrieben und Anleger zwischen 2016 und 2019 um mindestens 462.421 CAD betrogen hatten: Die Gelder sollten in Investitionen oder Darlehen an Dritte fließen, wurden aber zu einem erheblichen Teil privat, für fremde Schulden und für Zahlungen an andere Anleger verwendet. Im Sanktionsbeschluss ordnete das Panel eine Verwaltungsstrafe von 175.000 CAD an; die Herausgabe von 462.421 CAD und die Kosten von 81.755 CAD sind davon getrennt und nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. RTAX muss den Wertpapierhandel dauerhaft einstellen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Anlegergelder müssen strikt zweckgebunden verwendet werden, und ohne Prospekt oder Ausnahme darf kein Kapital eingeworben werden.
Anlagebetrug und unerlaubte Wertpapieremissionen
- Behörde / Gericht
- Alberta Securities Commission (ASC), Hearing Panel
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (Alberta), RSA 2000, c. S-4, s. 110(1) (Vertrieb ohne Prospekt) und s. 93(1)(b) (Betrug); Sanktionen nach s. 198 (u. a. s. 198(1)(i) Herausgabe), s. 199 (Verwaltungsstrafe) und s. 202 (Kosten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 14.07.2025
Originalbetrag 175.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.
- ASC: Decision (Sanctions), 2025 ABASC 96, 09.07.2025 (Respondents: [Direktor] and RTAX Financial Corp.) Entscheidung einer Behörde
- ASC: News Release zum Sanktionsbeschluss gegen RTAX Financial Corp. und ihren Direktor, 14.07.2025 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.04.2025 NetCents Technology Inc.NetCents Technology: 3,34 Mio. CAD Abschöpfung wegen irreführendem Krypto-Coin-Verkauf 2,11 Mio. €
Das Zahlungsunternehmen aus Vancouver verkaufte 2017 ohne Prospekt einen eigenen Krypto-Coin an rund 500 Anleger und nahm 3.341.040,91 CAD ein; dabei verwies es auf eine unabhängige gemeinnützige Organisation, die es nicht gab, meldete ausverkaufte Tranchen, die nicht ausverkauft waren, und nannte überhöhte Monatsumsätze. Zudem betrieb es ohne Anerkennung eine Handelsplattform für den Coin. Im Vergleich mit der BCSC wurde NetCents dauerhaft vom Wertpapierhandel ausgeschlossen und muss die seit 2018 eingefrorenen Erlöse samt Zinsen an die Kommission zahlen. Der Betrag von 3.341.040,91 CAD ist die Herausgabe (disgorgement) der Erlöse, keine Verwaltungsstrafe.
Wer Krypto-Token an Anleger verkauft, muss die Wertpapierpflichten prüfen und darf in Whitepapers und Mitteilungen nur belegbare Angaben machen.
Token-Verkäufe als Wertpapieremission und wahrheitsgemäße Anlegerinformation
- Behörde / Gericht
- British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich und Anordnung)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418, s. 61 (Prospektpflicht), s. 50(1)(d) (Falschangaben), s. 25 (nicht anerkannte Börse); Anordnungen nach s. 161(1)(b), (d) und (g)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Die damaligen Direktoren und leitenden Angestellten sind nicht mehr im Unternehmen; durch den Vergleich entfiel eine Anhörung.
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
Originalbetrag 3.341.040,91 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.04.2025.
- BCSC: Order, NetCents Technology Inc., 2025 BCSECCOM 140, 16.04.2025 Entscheidung einer Behörde
- BCSC: Settlement Agreement, NetCents Technology Inc., 2025 BCSECCOM 139 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.11.2024 WealthBar Financial Services Inc. (CI Direct Investing)CI Direct Investing (WealthBar): 60.000 CAD wegen KYC- und Interessenkonfliktmängeln 40.623 €
Eine Schwerpunktprüfung der Canadian Securities Administrators zu Interessenkonflikten ergab 2022, dass der online tätige Vermögensverwalter nach Inkrafttreten der Client Focused Reforms Interessenkonflikte aus Empfehlungsvereinbarungen mit zwölf Partnern nicht erkannt und offengelegt, über vier dieser Partner gewonnene Kunden nur für deren Modellportfolios geprüft und die Know-your-Client-Pflichten mit einem unvollständigen Online-Fragebogen nicht erfüllt hatte. Im Vergleich mit der BCSC verpflichtete sich WealthBar zur Zahlung von 60.000 CAD; zuvor hatte es 14.800 CAD Prüfkosten gezahlt und ein Jahr lang einen unabhängigen Compliance-Monitor eingesetzt.
Neue Regeln wie die Client Focused Reforms verlangen eine aktive Neubewertung bestehender Partnerschaften, Fragebögen und Beratungsabläufe.
Interessenkonflikte, Eignungsprüfung und Know-your-Client in der digitalen Vermögensverwaltung
- Behörde / Gericht
- British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- National Instrument 31-103, s. 13.2, 13.2.01 (Know your Client), 13.3 (Eignung), 13.4 (Interessenkonflikte); Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Frühzeitiger Vergleich, Kooperation während Prüfung und Verfahren, keine Anlegerbeschwerden; die Mängel wurden unter Aufsicht eines Compliance-Monitors behoben.
- Veröffentlicht
- 28.11.2024
Originalbetrag 60.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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21.10.2024 Avila Energy CorporationAvila Energy: 60.000 CAD (gemeinsame Zahlung) wegen falscher Angaben zur Verwendung von Emissionserlösen 40.005 €
Das börsennotierte Energieunternehmen kündigte in einem im Dezember 2022 eingereichten Angebotsdokument an, rund 1,5 Mio. CAD des Emissionserlöses für Datenanalysen zu verwenden, leitete den Großteil davon aber über einen Dienstleister an ein niederländisches Unternehmen weiter, um Zahlungsverpflichtungen einer nahestehenden Gesellschaft zu begleichen. Im Vergleich mit der ASC räumte Avila irreführende Angaben und eine falsche Bescheinigung gegenüber der Kommission ein; die Vergleichszahlung von 60.000 CAD (inkl. 10.000 CAD Kosten) leistet das Unternehmen gemeinsam mit einer weiteren Vergleichspartei (gemeinsame Zahlung), und es muss seine Organmitglieder und den Prüfungsausschuss schulen lassen.
Angaben zur Mittelverwendung in Angebotsdokumenten sind verbindlich; Abweichungen zugunsten nahestehender Parteien sind ein schwerer Offenlegungsverstoß.
Wahrheitsgemäße Angaben zur Mittelverwendung und Umgang mit nahestehenden Parteien
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Alberta Securities Commission (ASC), Executive Director (Settlement Agreement and Undertaking)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (Alberta), RSA 2000, c. S-4, s. 92(4.1) (irreführende Angaben) und s. 221.1 (falsche Bescheinigung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Sanktionen durch die ASC, Kooperation mit den Ermittlern; der Vergleich ersparte eine streitige Anhörung.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 23.10.2024
Originalbetrag 60.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2024.
- ASC: Notices, Decisions and Orders (Settlement Agreement and Undertaking, 21.10.2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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24.10.2022 ein kanadischer CannabisherstellerCannabishersteller: 1,3 Mio. CAD wegen fehlerhafter Zwischenabschlüsse und schwacher Kontrollen 962.820 €
Das Capital Markets Tribunal genehmigte einen Vergleich, in dem der Cannabis-Hersteller einräumte, Zwischenabschlüsse nicht nach den anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt zu haben: 2019 wurden rund 7,6 Mio. CAD Umsatz aus Großhandelsgeschäften ohne wirtschaftliche Substanz erfasst, und im zweiten Quartal 2021 fehlte eine Wertminderung von 234,9 Mio. USD auf Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte. Der Hersteller zahlt eine Verwaltungsstrafe von 1.300.000 CAD und Ermittlungskosten von 40.000 CAD (zusammen 1.340.000 CAD) und muss seine internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung von einem unabhängigen Berater prüfen lassen und dessen Empfehlungen umsetzen.
Nicht-routinemäßige Geschäfte und Werthaltigkeitstests brauchen wirksame Kontrollen, sonst drohen Korrekturen der Abschlüsse und Sanktionen der Wertpapieraufsicht.
Interne Kontrollen über die Finanzberichterstattung und Umsatzrealisierung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (Ontario), RSO 1990, c S.5, s. 77 (Zwischenabschlüsse nach GAAP); Anordnungen nach s. 127(1) und s. 127.1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen deckte die Fehler nach internen Hinweisen von Beschäftigten selbst auf, meldete sie der Kommission noch vor Abschluss der internen Untersuchung, kooperierte umfassend, korrigierte die Abschlüsse und verbesserte Kontrollen, Schulungen und Personalausstattung im Rechnungswesen.
- Veröffentlicht
- 24.10.2022
Originalbetrag 1.300.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.10.2022.
- Capital Markets Tribunal, Verfahren (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.10.2024 · Direktlink
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12.10.2022 ein auf den Seychellen registrierter Betreiber einer KryptohandelsplattformKryptoplattform-Betreiber: Rüge und 600.000 CAD wegen unregistrierten Kryptohandels 447.928 €
Der auf den Seychellen registrierte Betreiber einer Kryptoplattform bot Anlegern in Ontario ohne Registrierung und ohne Prospekt Wertpapiere und Derivate auf Kryptowerte an, darunter Futures und Swaps mit bis zu 125-fachem Hebel; 1.534 Konten aus Ontario wurden tatsächlich genutzt. Im genehmigten Vergleich wurde das Unternehmen gerügt und zahlte eine Verwaltungsstrafe von 600.000 CAD und Ermittlungskosten von 25.000 CAD (zusammen 625.000 CAD) sowie zusätzlich 514.950 USD als Gewinnabschöpfung. Es verpflichtete sich außerdem, keine neuen Konten aus Ontario zu eröffnen und Hebelprodukte für Privatkunden in Ontario abzuwickeln.
Ausländische Handelsplattformen müssen lokale Registrierungs- und Prospektpflichten vor dem Markteintritt klären, nicht erst nach Aufforderung der Aufsicht.
Registrierungspflichten für Kryptohandelsplattformen
- Behörde / Gericht
- Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (Ontario), RSO 1990, c S.5, s. 25 (Registrierungspflicht) und s. 53 (Prospektpflicht); Anordnungen nach s. 127(1) Nr. 6, 9, 10 und s. 127.1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Nach der Kontaktaufnahme durch die Kommission 2021 schränkte das Unternehmen den Zugang aus Ontario schrittweise ein und arbeitete ab Juni 2022 offen mit der Behörde zusammen.
- Veröffentlicht
- 12.10.2022
Originalbetrag 600.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.10.2022.
- Capital Markets Tribunal, Verfahren (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.10.2024 · Direktlink