Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika und Asien-Pazifik: 1.838 Fälle aus 37 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

11Fälle aus 1 Jurisdiktion
165 Mio. €Summe der Geldbeträge
76,1 Mio. €Größter Einzelfall: Australia and New Zealand Banking Group Limited
5,98 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC) 139,6 Mio. € 85 % · 7 Fälle
  2. Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC) 21,5 Mio. € 13 % · 1 Fall
  3. Markets Disciplinary Panel (MDP) der Australian Securities and Investments Commission (ASIC) 2,18 Mio. € 1 % · 1 Fall
  4. Australian Securities and Investments Commission (ASIC) 1,7 Mio. € 1 % · 2 Fälle

Wofür?

nach Unterthema
  1. Marktmissbrauch und Insiderhandel 78,3 Mio. € 47 % · 2 Fälle
  2. Organisationspflichten 48,7 Mio. € 30 % · 4 Fälle
  3. Veröffentlichungs- und Meldepflichten 38 Mio. € 23 % · 5 Fälle

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 162,1 Mio. € 98 % · 9 Fälle
  2. Verteidigung und Sicherheit 2,41 Mio. € 1 % · 1 Fall
  3. Telekommunikation, IT und Software 485.086 € 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 202414,87 Mio. €
Q1 2025116,5 Mio. €
Q2 20250–
Q3 202512,18 Mio. €
Q4 2025176,1 Mio. €
Q1 2026227,5 Mio. €
Q2 2026425,5 Mio. €
Q3 2026112,4 Mio. €
Q4 20260–

11 Fälle

19.12.2025 Australia and New Zealand Banking Group LimitedANZ: 135 Mio. AUD Strafe wegen Verhaltens bei Staatsanleihe-Emission und Falschmeldungen AustralienMarktmissbrauch und Insiderhandel 76,1 Mio. €

ANZ verkaufte im April 2023 als Begleitbank einer Staatsanleihe-Emission über 14 Mrd. AUD für die Australian Office of Financial Management (AOFM) um den Zeitpunkt der Preisfestsetzung große Mengen Anleihe-Futures, ohne die AOFM über noch ausstehende Verkäufe zu informieren, und meldete ihr von 2021 bis 2023 überhöhte Umsätze im Sekundärmarkt für Staatsanleihen. Das Gericht verhängte 135 Mio. AUD: 85 Mio. AUD für die Emission (darunter 80 Mio. AUD wegen unconscionable conduct) und 50 Mio. AUD für die fehlerhaften Umsatzmeldungen; dazu ein Compliance-Programm auf eigene Kosten. In drei Privatkundenverfahren ergingen am selben Tag in einer gesonderten Entscheidung weitere 115 Mio. AUD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer für einen Kunden eine Emission begleitet, muss eigene Absicherungsgeschäfte offenlegen und darf Behörden keine geschönten Kennzahlen melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz und Interessenkonflikte beim Eigenhandel rund um Kundentransaktionen; Richtigkeit von Meldungen an Behörden

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
ss 12CB(1), 12DB(1)(a) ASIC Act 2001 (Cth); ss 912A(1)(a), (ca), (f), (5A), 912DAA, 1041H(1) Corporations Act 2001 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Konstruktive Zusammenarbeit mit der ASIC und Eingeständnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Veröffentlicht
19.12.2025

Originalbetrag 135.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.07.2026 ASX LimitedASX: 20,5 Mio. AUD für irreführende Marktmitteilung zum CHESS-Ersatzprojekt AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 12,4 Mio. €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 20,5 Mio. AUD gegen den Börsenbetreiber, weil dieser in einer Marktmitteilung vom 10. Februar 2022 erklärt hatte, das Projekt zur Ablösung des Clearing- und Abwicklungssystems CHESS komme gut voran. Rund sechs Wochen später meldete die ASX eine wahrscheinliche Verzögerung und stellte das Projekt im November 2022 zurück; im Juni 2026 räumte sie Verstöße gegen ss 12DA und 12DB ASIC Act ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Statusmeldungen zu Großprojekten müssen den tatsächlichen Stand samt bekannter Risiken wiedergeben – für Betreiber kritischer Marktinfrastruktur gilt ein besonders strenger Maßstab.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genauigkeit und Ausgewogenheit von Marktmitteilungen zu laufenden Großprojekten

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Australian Securities and Investments Commission Act 2001 (Cth) ss 12DA, 12DB(1)(a) und (e)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.07.2026

Originalbetrag 20.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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18.06.2026 HSBC Bank Australia LimitedHSBC Bank Australia: 35 Mio. AUD Strafe wegen mangelhaften Schutzes vor Betrugsmaschen AustralienOrganisationspflichten 21,4 Mio. €

HSBC räumte ein, von Mai 2023 bis Mai 2024 keine angemessenen Kontrollen gegen nicht autorisierte Zahlungen über den internen Überweisungsweg gehabt, Betrugsmeldungen nach dem ePayments Code ab Januar 2020 zu langsam (im Schnitt 144 Tage) und ohne Anwendung der Haftungsregeln bearbeitet und Betroffenen bis April 2024 keinen geordneten Weg zurück zu ihren Konten geboten zu haben. Das Gericht verhängte 35 Mio. AUD (10 Mio. AUD für die Betrugskontrollen, 22,5 Mio. AUD für die Verstöße im Zusammenhang mit dem ePayments Code, 2,5 Mio. AUD für die Kontowiederherstellung) und ordnete Veröffentlichungen auf Website, App und in Kundenbriefen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken müssen Scam-Kontrollen auf allen Zahlungswegen einsetzen und Betrugsmeldungen fristgerecht nach den geltenden Regeln bearbeiten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Betrugs- und Scam-Prävention im Zahlungsverkehr und Bearbeitung von Betrugsmeldungen

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
s 912A(1)(a), (5A) Corporations Act 2001 (Cth); s 47(1)(a), (4) National Consumer Credit Protection Act 2009 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Eingeständnisse und gemeinsamer Strafvorschlag; Entschädigungsprogramm mit Zahlungen von 27.915.700,56 AUD bis 21. Mai 2026; keine früheren gleichartigen Verstöße.
Haftung von Führungskräften
Nach den vereinbarten Tatsachen wusste auch die Geschäftsleitung vor Mai 2023 von erhöhten Betrugsrisiken und Lücken bei den Kontrollen.
Veröffentlicht
18.06.2026

Originalbetrag 35.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.

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11.06.2026 Deutsche Bank AktiengesellschaftDeutsche Bank AG: 2 Mio. AUD Bußgeld wegen fehlerhafter Derivate-Meldungen AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,21 Mio. €

Die ASIC erließ einen Bußgeldbescheid (Infringement Notice), weil Deutsche Bank an 208 Geschäftstagen zwischen Oktober 2024 und August 2025 die „Direction“-Felder für 20.483 ausstehende und 244.091 beendete oder fällige OTC-Derivategeschäfte, überwiegend Devisengeschäfte, nicht korrekt an Transaktionsregister gemeldet hatte. Die Bank zahlte mutmaßlich 2 Mio. AUD nach dem Bußgeldbescheid; die Zahlung gilt nicht als Schuldeingeständnis.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldesysteme für Derivategeschäfte brauchen Plausibilitätsprüfungen der Pflichtfelder, sonst summieren sich Einzelfehler zu systemischen Verstößen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenqualität in regulatorischen Transaktionsmeldungen

Behörde / Gericht
Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Rule 2.2.6 ASIC Derivative Transaction Rules (Reporting) 2024; reg 7.5A.104 Corporations Regulations 2001
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation mit der ASIC und Maßnahmen gegen weitere Meldefehler.
Veröffentlicht
13.07.2026

Originalbetrag 2.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.06.2026.

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28.04.2026 Canva Pty Ltd; Canva Operations Pty Limited; Canva Trading Pty Ltd; Fusion Books Pty LtdCanva-Gruppe: 792.000 AUD Bußgelder für verspätete Jahresabschlüsse AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 485.086 €

Vier australische Gesellschaften der Canva-Gruppe reichten ihre Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 nicht bis zum Stichtag 30. April 2025 bei der ASIC ein; der konsolidierte Bericht folgte erst am 27. März 2026. Die ASIC erließ je Gesellschaft einen Bußgeldbescheid über mutmaßlich 198.000 AUD (zusammen 792.000 AUD); die Bescheide wurden bezahlt, was nicht als Schuldeingeständnis gilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch schnell wachsende Technologiekonzerne müssen die Berichtsfristen jeder einzelnen Konzerngesellschaft überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einreichungsfristen für Finanzberichte aller Konzerngesellschaften

Behörde / Gericht
Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
s 319(1) Corporations Act 2001 (Cth); Bußgeldbescheide nach s 1317DAM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
06.05.2026

Originalbetrag 792.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2026.

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09.04.2026 Electro Optic Systems Holdings LimitedElectro Optic Systems: 4 Mio. AUD wegen verspäteter Korrektur der Umsatzprognose AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 2,41 Mio. €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine mutmaßlich vereinbarte Geldbuße von 4 Mio. AUD gegen den börsennotierten Hersteller von Verteidigungs-, Raumfahrt- und Kommunikationstechnik. Das Unternehmen wusste bis zum 25. Juli 2022, dass sein Umsatz 2022 voraussichtlich wesentlich unter der veröffentlichten Prognose von mindestens 212,3 Mio. AUD liegen würde, korrigierte die Prognose aber erst am 31. Oktober 2022; das Gericht stellte einen fortdauernden Verstoß gegen die laufende Offenlegungspflicht (continuous disclosure) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zeichnet sich ab, dass eine veröffentlichte Prognose wesentlich verfehlt wird, ist die Korrektur unverzüglich zu veröffentlichen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Umgang mit Prognoseabweichungen und interne Eskalation an die für Offenlegung Verantwortlichen

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) s 674A(2) i. V. m. s 1317QA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.04.2026

Originalbetrag 4.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.03.2026 Oztures Trading Pty Ltd (Binance Australia Derivatives)Binance Australia Derivatives: 10 Mio. AUD wegen falsch eingestufter Privatkunden AustralienOrganisationspflichten 5,98 Mio. €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 10 Mio. AUD, weil der Anbieter von Krypto-Derivaten zwischen Juli 2022 und April 2023 524 Privatkunden – mehr als 85 % seiner australischen Kundschaft – fälschlich als Großkunden (wholesale clients) einstufte und ihnen damit u. a. Product Disclosure Statement, Zielmarktbestimmung und ein ordnungsgemäßes internes Beschwerdeverfahren vorenthielt. Ursache waren mangelhafte Onboarding-Prozesse – etwa ein beliebig oft wiederholbarer Multiple-Choice-Test – sowie unzureichende Schulung und Prüfung; die betroffenen Kunden erlitten 8,66 Mio. AUD Handelsverluste und zahlten 3,89 Mio. AUD Gebühren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einstufungen, die Kunden Schutzrechte nehmen, brauchen belastbare Nachweise, geschultes Personal und eine wirksame Kontrolle – ein wiederholbarer Wissenstest ersetzt keine Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundeneinstufung (Privat- oder Großkunde) und Prüfung von Nachweisen beim Onboarding

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) ss 1012B(3)(a)(i) und (iii), 994B(1) und (2)(a), 912A(1)(a), (b), (f) und (g); Geldbuße nach s 1317G
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Vollständige Entschädigung der betroffenen Kunden (rund 13,1 Mio. AUD) unter Aufsicht der ASIC, Kooperation im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Eingeständnis aller Verstöße; keine früheren gerichtlichen Feststellungen.
Veröffentlicht
27.03.2026

Originalbetrag 10.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.

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13.03.2026 Macquarie Securities (Australia) LimitedMacquarie Securities: 35 Mio. AUD wegen jahrelang falsch gemeldeter Leerverkäufe AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 21,5 Mio. €

Der Supreme Court of New South Wales verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 35 Mio. AUD gegen das Wertpapierhandelsunternehmen, weil es zwischen Dezember 2009 und Februar 2024 infolge unzureichender Systeme, Prozesse und Kontrollen mindestens 73 Millionen Leerverkäufe falsch an den Marktbetreiber gemeldet und bei Aufträgen vorgeschriebene Regulierungsdaten weggelassen hatte. Das Gericht stellte zudem ein unzureichendes Risikomanagement und irreführendes Verhalten fest und ordnete ein Compliance-Programm mit unabhängigem Sachverständigen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Regulatorische Meldestrecken brauchen eigene, regelmäßig getestete Kontrollen; entdeckte Einzelfehler sind als möglicher Hinweis auf Systemmängel zu untersuchen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtigkeit regulatorischer Meldungen (Leerverkaufs- und Auftragsdaten) und Eskalation erkannter Meldefehler

Behörde / Gericht
Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) ss 798H(1)(b), 912A(1)(h), 1041H(1); ASIC Market Integrity Rules (Securities Markets) 2017; Geldbuße nach s 1317G(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Frühe Anerkennung der Verstöße, anhaltende Kooperation mit der ASIC und Reue; die Fehler wurden nach ihrer Entdeckung der ASIC gemeldet und umgehend behoben; keine früheren gerichtlichen Feststellungen ähnlicher Verstöße.
Haftung von Führungskräften
Nach der Entscheidung entstanden die Fehler auf operativer Ebene; eine Beteiligung der Geschäftsleitung wurde von der ASIC nicht behauptet.
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 35.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.07.2025 Societe Generale Securities Australia Pty LimitedSociete Generale Securities Australia: 3,88 Mio. AUD für Versagen als Marktwächter AustralienMarktmissbrauch und Insiderhandel 2,18 Mio. €

Das Markets Disciplinary Panel (MDP) der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) belegte den zweitgrößten Teilnehmer am Terminmarkt ASX 24 per Infringement Notice mutmaßlich 3.880.100 AUD, weil er zwischen Mai 2023 und Februar 2024 33 kurz vor Handelsschluss platzierte Aufträge zweier Kunden für Strom- und Weizen-Futures zuließ, bei denen er hätte vermuten müssen, dass sie einen falschen oder irreführenden Anschein am Markt erzeugen sollten (Muster „Marking the Close“, Rule 3.1.2(1)(b)(iii) der Market Integrity Rules). Das MDP wertete das Verhalten nach wiederholten Kontakten der ASIC als leichtfertig (reckless) und die Compliance-Kultur als erschwerend; die Zahlung gilt nicht als Schuldeingeständnis.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden Marktzugang gewährt, muss deren Aufträge wirksam überwachen und auf Hinweise der Aufsicht sofort mit konkreten Maßnahmen reagieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen verdächtiger Kundenaufträge (Marktmanipulation, Marking the Close) im Termingeschäft

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Markets Disciplinary Panel (MDP) der Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
ASIC Market Integrity Rules (Futures Markets) 2017, Rule 3.1.2(1)(b)(iii); Corporations Act 2001 (Cth) s 798H(1); Infringement Notice nach reg 7.2A.04 Corporations Regulations 2001
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.09.2025

Originalbetrag 3.880.100 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.

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21.02.2025 AustralianSuper (Trustee des Pensionsfonds AustralianSuper)AustralianSuper: 27 Mio. AUD Strafe wegen nicht zusammengeführter Mitgliedskonten AustralienOrganisationspflichten 16,5 Mio. €

Der Trustee des größten australischen Pensionsfonds führte von Juli 2013 bis März 2023 die mehrfach vorhandenen Konten von rund 90.700 Mitgliedern nicht zusammen, obwohl s 108A SIS Act das verlangt; die Mitglieder verloren durch doppelte Gebühren, Versicherungsprämien und entgangene Erträge rund 69 Mio. AUD. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen grundlegende Pflichten des Trustees und verhängte 27 Mio. AUD; alle Betroffenen wurden entschädigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Compliance-Lücken müssen eskaliert und mit ausreichenden Ressourcen behoben werden; fehlendes Personal ist keine Rechtfertigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Eskalation und Behebung erkannter Compliance-Lücken zulasten von Kunden

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
ss 52, 108A Superannuation Industry (Supervision) Act 1993 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Selbstmeldung möglicher Verstöße an die ASIC im Dezember 2021; Entschädigung aller betroffenen Mitglieder.
Haftung von Führungskräften
Nach dem Urteil wurden Probleme nicht eskaliert und die Aufsicht durch die obere Führungsebene fehlte; Unterbesetzung verzögerte die Behebung.
Veröffentlicht
21.02.2025

Originalbetrag 27.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.02.2025.

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12.12.2024 Bit Trade Pty Ltd (Betreiber der Kryptobörse Kraken)Kraken-Betreiber Bit Trade: 8 Mio. AUD Strafe wegen fehlender Zielmarktbestimmung AustralienOrganisationspflichten 4,87 Mio. €

Bit Trade bot seit Oktober 2021 mehr als 1.100 australischen Kunden ein „Margin Extension“-Produkt an, das das Gericht als Kreditfazilität einstufte, ohne die vorgeschriebene Zielmarktbestimmung (Target Market Determination) erstellt zu haben. Die Kunden zahlten über 7 Mio. USD an Gebühren und Zinsen und erlitten Handelsverluste von über 5 Mio. USD. Das Gericht verhängte 8 Mio. AUD; es war die erste Strafe wegen einer fehlenden Zielmarktbestimmung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kryptoanbieter müssen prüfen, ob ihre Produkte regulierte Finanzprodukte sind, und vor dem Vertrieb eine Zielmarktbestimmung erstellen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktfreigabe und Zielmarktbestimmung für neue Finanz- und Kryptoprodukte

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Design and Distribution Obligations des Corporations Act 2001 (Cth) (Pflicht zur Target Market Determination)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.12.2024

Originalbetrag 8.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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