Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- Veröffentlichungs- und Meldepflichten 43,8 Mio. € 100 % · 4 Fälle
- Organisationspflichten – 0 % · 1 Fall
- ohne Unterthema – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- United Parcel Service Inc. (UPS) 43,2 Mio. € 99 % · 1 Fall
- Exmar NV 350.000 € 1 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 200.000 € 0 % · 1 Fall
- Global Crossing Airlines Group Inc. (ehemals Canada Jetlines Ltd.) 61.916 € 0 % · 1 Fall
- Kings International Removers (Pty) Ltd – 0 % · 1 Fall
- The Relocations Group (Pty) Ltd – 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 2 | 43,4 Mio. € |
| 2025 | 3 | 61.916 € |
| 2026 | 1 | 350.000 € |
6 Fälle
24.06.2026 Exmar NVExmar: 350.000 EUR wegen verspäteter Veröffentlichung von Insiderinformationen 350.000 €
Die Sanktionskommission der FSMA stellte fest, dass die an Euronext Brüssel notierte Reederei Exmar NV Insiderinformationen, über die sie am 19. Mai und am 18. Juni 2020 verfügte, nicht so bald wie möglich veröffentlicht hatte; sie standen im Zusammenhang mit ausbleibenden Zahlungen eines Kunden für die Charter einer schwimmenden LNG-Anlage. Sie verhängte eine Geldbuße von 350.000 EUR und ordnete die namentliche Veröffentlichung für ein Jahr an. Exmar hat Beschwerde beim Marktgerichtshof eingelegt.
Zahlungsprobleme eines wichtigen Kunden können Insiderinformationen sein; die Ad-hoc-Prüfung muss sofort erfolgen und dokumentiert werden.
Ad-hoc-Publizität: Erkennen und rechtzeitiges Veröffentlichen von Insiderinformationen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Sanctiecommissie
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. 36 § 2 und Art. 72 § 3 Gesetz vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- FSMA Sanctiecommissie, Beslissing d.d. 24 juni 2026 ten aanzien van Exmar NV Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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09.12.2025 The Relocations Group (Pty) LtdFSCA: The Relocations Group wegen Versicherungsgeschäft ohne Lizenz Bußgeld
Nach Kundenbeschwerden stellte die FSCA fest, dass das Unternehmen und seine Rechtsvorgängerin South African Relocations ohne Zulassung Transportversicherungen an die Öffentlichkeit ausgegeben und damit als nicht lizenzierte Versicherer gehandelt hatten. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wer Kunden eigene Versicherungspolicen ausstellt, betreibt erlaubnispflichtiges Versicherungsgeschäft und braucht dafür eine Lizenz oder einen lizenzierten Versicherer als Partner.
Erlaubnispflicht für das Ausstellen von Versicherungspolicen
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Short-term Insurance Act, s. 7(1); Insurance Act, s. 5(1); Financial Sector Regulation Act 9 of 2017, s. 139
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 09.12.2025
- FSCA Press Release, 09 December 2025 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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22.08.2025 Global Crossing Airlines Group Inc. (ehemals Canada Jetlines Ltd.)Canada Jetlines (heute Global Crossing Airlines): 100.000 CAD wegen verspäteter Meldung 61.916 €
Die damalige Start-up-Fluggesellschaft teilte der Canada Transportation Agency am 22. Februar 2018 mit, dass sich der Start des Flugbetriebs nach der Kündigung einer Absichtserklärung über zwei Leasingflugzeuge auf Ende 2018 verschiebt, veröffentlichte diese wesentliche Änderung aber erst am 13. März 2018. Im Vergleich mit der BCSC räumte das Unternehmen einen Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Offenlegung ein und zahlt 100.000 CAD als gemeinsame Zahlung. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Was einer anderen Behörde als wesentliche Planänderung mitgeteilt wird, muss zeitgleich auch dem Kapitalmarkt offengelegt werden.
Ad-hoc-Publizität bei wesentlichen Änderungen
- Behörde / Gericht
- British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418, s. 85 (unverzügliche Offenlegung wesentlicher Änderungen) und s. 168.2(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 22.08.2025
Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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06.02.2025 Kings International Removers (Pty) LtdKings International Removers: Versicherungspolicen ohne Lizenz ausgegeben Bußgeld
Nach der Beschwerde eines Kunden stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen ohne FSP-Zulassung Finanzdienstleistungen erbracht und ohne Versicherungslizenz kurzfristige Nichtlebensversicherungspolicen an Privatpersonen ausgegeben hatte. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Erlaubnispflichten für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
- Rechtsgrundlage
- Sections 7(1) und 8(9)(c) Financial Advisory and Intermediary Services Act 37 of 2002; Sections 7(1) und 8(2)(d) Short-term Insurance Act 53 of 1998; Section 5(1) Insurance Act 18 of 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 06.02.2025
- FSCA Press Release, 06 February 2025 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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22.11.2024 United Parcel Service Inc. (UPS)UPS: Goodwill der Sparte UPS Freight falsch bewertet – 45 Mio. USD 43,2 Mio. €
UPS stützte die Bewertung von UPS Freight auf ein Beratergutachten mit rund 2 Mrd. USD, obwohl eigene Analysen nur etwa 650 Mio. USD ergaben, und verbuchte keine erforderliche Goodwill-Wertminderung. UPS zahlt 45 Mio. USD und muss Schulungen für bestimmte Führungskräfte, Organmitglieder und Beschäftigte einführen sowie einen unabhängigen Compliance-Berater einsetzen.
Bewertungsgutachten sind nur so gut wie die Informationen, die man den Gutachtern gibt – interne Erkenntnisse müssen in Impairment-Tests einfließen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Section 17(a)(2),(3) Securities Act; Reporting-, Buchführungs-, interne Kontroll- und Disclosure-Controls-Vorschriften des Exchange Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
Originalbetrag 45.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.
- UPS to Pay $45 Million Penalty for Improperly Valuing Business Unit Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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22.01.2024 ein deutscher HafenbetreiberHafenbetreiber: Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten versäumt 200.000 €
Der Hafenbetreiber hatte nicht bekannt gemacht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2021 und der Halbjahresfinanzbericht 2022 öffentlich zugänglich waren. Die Geldbuße ist seit 14.02.2024 rechtskräftig.
Wiederkehrende Pflichtveröffentlichungen sollten über eine Checkliste mit Verantwortlichen und Fristen abgesichert werden.
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- § 114 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 1 und § 115 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 2 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 02.02.2024
- BaFin, Maßnahmen und Sanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.01.2026 · Direktlink