Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 3 Jurisdiktionen
43,6 Mio. €Summe der Geldbeträge
43,2 Mio. €Größter Einzelfall: United Parcel Service Inc. (UPS)
200.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20241200.000 €
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 2024243,4 Mio. €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

3 Fälle

26.11.2024 András Sebők (ehem. Chief Supply Chain Officer der Wizz Air Holdings plc)Wizz Air: Führungskraft handelt in Sperrfristen und meldet Eigengeschäfte nicht Vereinigtes KönigreichMarktmissbrauch und Insiderhandel 147.940 €

Der frühere Chief Supply Chain Officer András Sebők tätigte 2019–2020 115 Geschäfte in Wizz-Air-Aktien im Wert von über 4 Mio. GBP, teils in den 30-tägigen Closed Periods vor Ergebnisveröffentlichungen, und meldete sie nicht binnen drei Geschäftstagen. Erste FCA-Strafe gegen eine Führungsperson (PDMR) wegen Handels in der Closed Period: 123.500 GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Führungspersonen brauchen jährliche Belehrung und ein Pre-Clearance-Verfahren für eigene Aktiengeschäfte, einschließlich der Closed Periods.

Bezug zu Schulung und Awareness

Directors' Dealings: Closed Periods und Meldepflichten von Führungspersonen

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 19 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
30 % Nachlass für Einigung
Haftung von Führungskräften
András Sebők (ehem. Chief Supply Chain Officer): 123.500 GBP
Veröffentlicht
27.11.2024

Originalbetrag 123.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.11.2024 United Parcel Service Inc. (UPS)UPS: Goodwill der Sparte UPS Freight falsch bewertet – 45 Mio. USD USAVeröffentlichungs- und Meldepflichten 43,2 Mio. €

UPS stützte die Bewertung von UPS Freight auf ein Beratergutachten mit rund 2 Mrd. USD, obwohl eigene Analysen nur etwa 650 Mio. USD ergaben, und verbuchte keine erforderliche Goodwill-Wertminderung. UPS zahlt 45 Mio. USD und muss Schulungen für bestimmte Führungskräfte, Organmitglieder und Beschäftigte einführen sowie einen unabhängigen Compliance-Berater einsetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bewertungsgutachten sind nur so gut wie die Informationen, die man den Gutachtern gibt – interne Erkenntnisse müssen in Impairment-Tests einfließen.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Section 17(a)(2),(3) Securities Act; Reporting-, Buchführungs-, interne Kontroll- und Disclosure-Controls-Vorschriften des Exchange Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Originalbetrag 45.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.01.2024 Hamburger Hafen und Logistik AGHHLA: Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten versäumt DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 200.000 €

Die HHLA hatte nicht bekannt gemacht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2021 und der Halbjahresfinanzbericht 2022 öffentlich zugänglich waren. Die Geldbuße ist seit 14.02.2024 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederkehrende Pflichtveröffentlichungen sollten über eine Checkliste mit Verantwortlichen und Fristen abgesichert werden.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 114 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 1 und § 115 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
02.02.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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