Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- ohne Unterthema 5 Mio. € 77 % · 2 Fälle
- Marktmissbrauch und Insiderhandel 840.774 € 13 % · 1 Fall
- Veröffentlichungs- und Meldepflichten 630.000 € 10 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- Twitter International Unlimited Company 5 Mio. € 77 % · 1 Fall
- Vend Marketplaces ASA (vormals Schibsted ASA) 840.774 € 13 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 630.000 € 10 % · 2 Fälle
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 2 | 630.000 € |
| 2024 | 0 | – |
| 2025 | 2 | 5,84 Mio. € |
| 2026 | 0 | – |
4 Fälle
29.10.2025 Twitter International Unlimited CompanyCNMV: 5 Mio. Euro gegen Twitter International wegen ungeprüfter Finanzwerbung 5 Mio. €
Die CNMV verhängte gegen Twitter International Unlimited Company eine Geldbuße von 5.000.000 Euro wegen einer fortgesetzten sehr schweren Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten gegenüber der Aufsicht. Das Unternehmen prüfte bei den Anzeigen, die die CNMV in einem Ersuchen vom 8. November 2023 aufgeführt hatte, nicht, ob der Werbende Quantum AI in Spanien Wertpapierdienstleistungen erbringen durfte oder auf Warnlisten der CNMV oder ausländischer Aufsichtsbehörden stand; es verzichtete auf Rechtsbehelfe im Verwaltungsweg.
Online-Plattformen, die Werbung für Finanzdienstleistungen ausspielen, müssen prüfen, ob der Werbende zugelassen ist und nicht auf Warnlisten der Aufsicht steht.
Prüfpflichten von Plattformen bei Finanzwerbung
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
- Rechtsgrundlage
- Art. 290.1.n) i. V. m. Art. 290.2.f) Ley 6/2023 de los Mercados de Valores y de los Servicios de Inversión
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
- BOE-A-2025-23046: Resolución de 3 de noviembre de 2025 de la CNMV (sanción a Twitter International Unlimited Company) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CNMV, Registro público de sanciones impuestas por la CNMV Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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12.08.2025 Vend Marketplaces ASA (vormals Schibsted ASA)Vend Marketplaces (ex Schibsted): 10 Mio. NOK für Insiderinfos im Analystengespräch 840.774 €
Der börsennotierte Betreiber von Onlinemarktplätzen führte vom 25. bis 31. März 2025 Einzelgespräche mit 19 Analysten vor der Stillhalteperiode („pre-close calls“) und sagte in einem aufgezeichneten Gespräch, der Konsens für das erste Quartal und das Gesamtjahr 2025 sei zu hoch, ergänzt um Erwartungen zu einzelnen Geschäftsbereichen; der Analyst senkte danach seine EBITDA-Schätzung, die Aktie fiel am 26. März um 10 %. Das Finanstilsynet wertete dies als unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und verhängte 10.000.000 NOK; erschwerend berücksichtigte es, dass Vend seine vorbereitete Liste mit Gesprächspunkten zunächst nicht vorgelegt hatte. Vend kündigte an, das Bußgeld zu akzeptieren, und hat beschlossen, Analystengespräche vor Stillhalteperioden einzustellen.
Pre-close Calls sind kein geschützter Raum: Einschätzungen zum Analystenkonsens oder zum laufenden Quartal gehören, wenn überhaupt, in eine Börsenmitteilung an alle.
Umgang mit Insiderinformationen in Investor-Relations- und Analystengesprächen
- Behörde / Gericht
- Finanstilsynet (Norwegen)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 14 lit. c i. V. m. Art. 10 MAR; verdipapirhandelloven § 3-1 und § 21-1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 20.08.2025
Originalbetrag 10.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2025.
- Finanstilsynet: Vedtak om ileggelse av overtredelsesgebyr – Vend Marketplaces ASA (12.08.2025, ref. 25/4619) Entscheidung einer Behörde
- Finanstilsynet: Vend Marketplaces ASA får overtredelsesgebyr for ulovlig spredning av innsideinformasjon (20.08.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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25.10.2023 ein börsennotierter deutscher LieferdienstkonzernBaFin: 630.000 Euro gegen Lieferdienstkonzern wegen unveröffentlichter Insiderinformation 630.000 €
Die BaFin setzte am 25. Oktober 2023 eine Geldbuße von 630.000 Euro gegen einen börsennotierten deutschen Lieferdienstkonzern fest, weil das Unternehmen eine Insiderinformation nicht bekanntgemacht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Emittenten brauchen einen eingespielten Ad-hoc-Prozess, der kursrelevante Informationen erkennt und sofort veröffentlicht.
Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 08.11.2023
- BaFin, Maßnahmen und Sanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.10.2025 · Direktlink
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29.09.2023 ein Schweizer VergleichsportalFINMA: Schweizer Vergleichsportal gilt als Versicherungsvermittlerin Anordnung
Das Vergleichsportal erstellt auf seiner Online-Plattform individuelle Ranglisten von Versicherungsangeboten, über die Nutzende Offerten anfordern können; für diese Anfragen erhält eine als Vermittlerin registrierte Schwestergesellschaft Vergütungen der Versicherer. Die FINMA stellte in einem Enforcementverfahren fest, dass das Portal auch nach Anpassung des Ablaufs selbst als ungebundene Versicherungsvermittlerin tätig ist, und verpflichtete es, sich umgehend im Vermittlerregister einzutragen und die Informationspflichten gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten zu erfüllen. Die Verfügung war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig.
Vergleichsplattformen, die an vermittelten Abschlüssen mitverdienen, sollten ihre aufsichtsrechtliche Einordnung früh klären, statt sie über Konzernstrukturen zu umgehen.
Aufsichtsrechtliche Einordnung von Vergleichs- und Vermittlungsplattformen
- Behörde / Gericht
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
- Rechtsgrundlage
- Versicherungsaufsichtsrecht: Registrierungs- und Informationspflichten ungebundener Versicherungsvermittler
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 29.09.2023
- FINMA, News (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.09.2025 · Direktlink