Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 3 Jurisdiktionen
167 Mio. €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
166,7 Mio. €Größter Einzelfall: Becton, Dickinson and Company (BD)
83,5 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20232300.000 €
20241166,7 Mio. €
20250–
20260–

3 Fälle

16.12.2024 Becton, Dickinson and Company (BD)Becton Dickinson: Risiken der Alaris-Infusionspumpe verschleiert – 175 Mio. USD USAVeröffentlichungs- und Meldepflichten 166,7 Mio. €

Der Medizintechnikhersteller täuschte Anleger über regulatorische Risiken der Alaris-Infusionspumpe mit über 25 Softwarefehlern und verbuchte die Behebungskosten nicht, wodurch das operative Ergebnis im 4. Quartal 2019 um 82 % überhöht war. BD zahlt 175 Mio. USD und muss einen unabhängigen Compliance-Berater bestellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produkt- und Zulassungsprobleme sind Kapitalmarktthemen: Qualitäts- und Regulatory-Abteilungen müssen in den Disclosure-Prozess eingebunden sein.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Antifraud-, Reporting-, Buchführungs-, interne Kontroll- und Disclosure-Controls-Vorschriften der US-Wertpapiergesetze
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen

Originalbetrag 175.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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27.11.2023 ein französischer Anbieter von Gesundheitsprodukten und ein FinanziererAMF: 300.000 Euro gegen einen Anbieter von Gesundheitsprodukten und einen Finanzierer FrankreichMarktmissbrauch und Insiderhandelanonymisiert 300.000 €

Der an Euronext Growth notierte Anbieter von Gesundheitsprodukten verbreitete zwischen Oktober 2017 und Mai 2019 in zwölf Pressemitteilungen und im Jahresfinanzbericht 2017 falsche oder irreführende Angaben, u. a. einen um nicht belegte Bestellungen eines Abnehmers erhöhten Umsatz 2017 (10,5 statt 9,74 Mio. EUR), zu positive Angaben zur Einführung einer eigenen Telemedizin-Station und zu Ziehungen aus Wandelanleihe-Finanzierungen. Die Sanktionskommission der AMF verhängte 200.000 EUR gegen den Anbieter und 100.000 EUR gegen den Finanzierer, der Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien des Anbieters nicht gemeldet und veröffentlicht hatte. Der Betrag umfasst nur die Sanktionen gegen die beiden Unternehmen. Ob diese rechtskräftig sind, ist hier nicht geprüft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umsatz- und Projektmeldungen brauchen eine belegte Freigabe durch mehrere Stellen – der Emittent haftet für geschönte Mitteilungen auch dann, wenn er sich als Opfer seiner früheren Leitung sieht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtigkeit von Unternehmensmitteilungen – Marktmanipulation durch irreführende Informationen

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 lit. c, Art. 12 Abs. 4 und Art. 15 MAR; Art. 5 und 6 Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Leerverkäufe) und Art. 223-37 RG AMF (Negma)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Der Anbieter kooperierte und führte nach einem Wechsel der Leitung Abhilfemaßnahmen ein (unabhängige Verwaltungsratsmitglieder, Trennung von Vorsitz und Geschäftsführung, mehrstufige Freigabe von Pressemitteilungen, Insider-Werkzeug); deren Wirksamkeit prüfte die Kommission nicht.
Veröffentlicht
29.11.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.11.2025 · Direktlink

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30.08.2023 ein britischer GesundheitskonzernGesundheitskonzern: doppelte Buchführung verschleiert rund 4 Mrd. USD Schulden Vereinigtes KönigreichMarktmissbrauch und Insiderhandelanonymisiert Verwarnung

Der Gesundheitskonzern führte zwei Sätze von Buchhaltungsunterlagen und veröffentlichte zwischen März 2019 und Februar 2020 irreführende Finanzinformationen, die die Verschuldung um etwa 4 Mrd. USD zu niedrig auswiesen. Die FCA sprach eine öffentliche Rüge aus und verzichtete auf eine Geldbuße, um die Gläubiger nicht zu schmälern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Parallele Buchführungen fallen nur auf, wenn Treasury, Buchhaltung und Prüfer unabhängig voneinander Kreditbestätigungen einholen.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 lit. c MAR; s. 123(3) FSMA 2000 (öffentliche Rüge)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
17.11.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.08.2025 · Direktlink

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