Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 2 Jurisdiktionen
1,01 Mio. €Summe der Geldbeträge
608.080 €Größter Einzelfall: Banus Port Vagyonkezelő Zrt.
504.040 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 1,01 Mio. € 100 % · 2 Fälle

Wofür?

nach Maßnahme
  1. Bußgeld 1,01 Mio. € 100 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Banus Port Vagyonkezelő Zrt. 608.080 € 60 % · 1 Fall
  2. Oma Säästöpankki Oyj 400.000 € 40 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20241608.080 €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20261400.000 €
Q3 20260—

2 Fälle

13.05.2026 Oma Säästöpankki OyjOma Säästöpankki: 400.000 EUR wegen verspäteter und lückenhafter Insiderlisten FinnlandMarktmissbrauch und Insiderhandel 400.000 €

Die Bank legte Insiderlisten zu zwei Insiderinformationen (Auflösung des Kernbankprojekts mit Cognizant 2021, Fusionsgespräche mit Liedon Säästöpankki 2022) nicht rechtzeitig an, aktualisierte sie nicht und ließ Pflichtangaben weg. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 400.000 EUR; der Bescheid wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Insiderlisten müssen ab dem Moment entstehen, in dem Insiderinformationen vorliegen – ein fester Prozess mit Verantwortlichen verhindert Lücken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Insiderlisten und Umgang mit Insiderinformationen

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Art. 18 Abs. 1, 3 und 4; Durchführungsverordnung (EU) 2016/347
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Maßnahmen gegen Wiederholung und teilweises Eingeständnis/Kooperation wirkten mindernd.
Veröffentlicht
15.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.11.2024 Banus Port Vagyonkezelő Zrt.Banus Port: 250 Mio. HUF für Scheinumsätze in der 4iG-Aktie UngarnMarktmissbrauch und Insiderhandel 608.080 €

Die Vermögensverwaltungsgesellschaft erzeugte von September 2023 bis Mai 2024 mit Geschäften über mehrere Milliarden Forint falsche Signale zum Handelsvolumen der 4iG-Aktie ('painting the tape'). Die Zentralbank untersagte die Wiederholung, verhängte 250 Mio. HUF und erstattete Strafanzeige.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Geschäfte, die vor allem Umsatz vortäuschen, sind Marktmanipulation – auch ohne Kursziel.

Behörde / Gericht
Magyar Nemzeti Bank (MNB)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12, 15 MAR (Marktmanipulation), Beschluss H-PJ-III-B-26/2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
22.11.2024

Originalbetrag 250.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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