Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 94,4 Mio. € 86 % · 3 Fälle
- John Wood Group PLC 14,9 Mio. € 14 % · 1 Fall
- ENECHANGE株式会社 511.488 € 0 % · 1 Fall
- Soltec Power Holdings, SA 190.000 € 0 % · 1 Fall
- Avila Energy Corporation 40.005 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 1 | 41.585 € |
| 2024 | 3 | 94,4 Mio. € |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 3 | 15,6 Mio. € |
7 Fälle
16.09.2026 ENECHANGE株式会社ENECHANGE: 91,495 Mio. JPY wegen überhöhter Umsätze in Quartalsbericht und Prospekt 511.488 €
Wegen überhöht verbuchter Umsätze bei der Gesellschaft und ihrer konsolidierten Tochtergesellschaft(en) wies der Quartalsbericht für das dritte Quartal 2023 (eingereicht am 10. November 2023) einen Konzernverlust von 1.382.861 Tsd. JPY statt 1.662.516 Tsd. JPY aus; auf diesen Bericht stützte sich die Registrierungserklärung für eine Kapitalerhöhung, mit der am 26. Februar 2024 3.784.200 Aktien für 3.999.899.400 JPY ausgegeben wurden. Nachdem das Unternehmen Sachverhalt und Betrag eingeräumt hatte, wurde ein Verwaltungsgeld (課徴金) von 91.495.000 JPY festgesetzt: 1.500.000 JPY für den Quartalsbericht und 89.995.000 JPY für die Registrierungserklärung.
Die Umsatzrealisierung in Tochtergesellschaften gehört vor jeder Kapitalerhöhung auf den Prüfstand; ein Fehler im Quartalsbericht wird über den Prospekt vielfach teurer.
Korrekte Umsatzrealisierung vor Kapitalmarkttransaktionen
- Behörde / Gericht
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁) auf Empfehlung der Securities and Exchange Surveillance Commission (SESC, 証券取引等監視委員会)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Financial Instruments and Exchange Act (FIEA, 金融商品取引法) Art. 172-4 Abs. 2 a. F., Art. 172-2 Abs. 1 Nr. 1, Art. 185-7 Abs. 1 und 14
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Beide Teilbeträge wurden halbiert, weil das Unternehmen vor Beginn der Prüfung einen Bericht zur Ermäßigung eingereicht hatte (Art. 185-7 Abs. 14 FIEA).
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 91.495.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.
- 金融庁 – 決定要旨 令和8年度(判)第4号 ENECHANGE株式会社 (Entscheidung vom 16.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- 金融庁 – ENECHANGE(株)における四半期報告書等の虚偽記載に対する課徴金納付命令の決定について(令和8年9月17日) Pressemitteilung einer Behörde
- SESC – ENECHANGE株式会社における四半期報告書等の虚偽記載に係る課徴金納付命令勧告について(令和8年6月12日) Pressemitteilung einer Behörde
- 金融庁 – 令和8年度課徴金納付命令等一覧 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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27.05.2026 Soltec Power Holdings, SASoltec: fehlerhafte Jahreszahlen 2023 an den Markt gemeldet 190.000 €
Der Hersteller von Solar-Nachführsystemen verbreitete seine Ergebnisse für 2023 per „Otra Información Relevante“ mit unrichtigen Angaben. Die CNMV verhängte wegen einer schweren Zuwiderhandlung 190.000 Euro; das Unternehmen verzichtete auf verwaltungsinterne Rechtsmittel.
Auch freiwillige Marktmitteilungen zu Ergebnissen unterliegen der MAR – Zahlen müssen vor Veröffentlichung abgestimmt sein.
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 297.1.e i. V. m. 297.2.d Ley 6/2023; Art. 17 i. V. m. Art. 7 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Resolución de 17 de julio de 2026 (BOE-A-2026-16923) – sanción a Soltec Power Holdings, SA Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CNMV – Registro público de sanciones Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.03.2026 John Wood Group PLCJohn Wood Group: fehlerhafte Finanzergebnisse veröffentlicht – knapp 13 Mio. GBP 14,9 Mio. €
Der Energiedienstleister veröffentlichte fehlerhafte Ergebnisse für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 sowie das Halbjahr 2024; Bilanzierungsentscheidungen waren vom Wunsch geprägt, frühere Zahlen zu halten, Systeme und Kontrollen waren unzureichend. Die FCA verhängte 12.993.700 GBP (ohne 30 % Nachlass 18.562.500 GBP).
Bilanzielle Ermessensentscheidungen dürfen sich nicht an bereits kommunizierten Zahlen ausrichten – das ist ein Kontroll-, kein Rechenfehler.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Listing Rule 1.3.3R; Listing Principle 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- 30 % Nachlass für frühe Einigung und Anerkennung der Feststellungen
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
Originalbetrag 12.993.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.03.2026.
- FCA fines John Wood Group PLC for issuing misleading statements Pressemitteilung einer Behörde
- 2026 fines Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- FCA Final Notice: John Wood Group PLC (3 March 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.10.2024 Avila Energy CorporationAvila Energy: 60.000 CAD (gemeinsame Zahlung) wegen falscher Angaben zur Verwendung von Emissionserlösen 40.005 €
Das börsennotierte Energieunternehmen kündigte in einem im Dezember 2022 eingereichten Angebotsdokument an, rund 1,5 Mio. CAD des Emissionserlöses für Datenanalysen zu verwenden, leitete den Großteil davon aber über einen Dienstleister an ein niederländisches Unternehmen weiter, um Zahlungsverpflichtungen einer nahestehenden Gesellschaft zu begleichen. Im Vergleich mit der ASC räumte Avila irreführende Angaben und eine falsche Bescheinigung gegenüber der Kommission ein; die Vergleichszahlung von 60.000 CAD (inkl. 10.000 CAD Kosten) leistet das Unternehmen gemeinsam mit einer weiteren Vergleichspartei (gemeinsame Zahlung), und es muss seine Organmitglieder und den Prüfungsausschuss schulen lassen.
Angaben zur Mittelverwendung in Angebotsdokumenten sind verbindlich; Abweichungen zugunsten nahestehender Parteien sind ein schwerer Offenlegungsverstoß.
Wahrheitsgemäße Angaben zur Mittelverwendung und Umgang mit nahestehenden Parteien
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Alberta Securities Commission (ASC), Executive Director (Settlement Agreement and Undertaking)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (Alberta), RSA 2000, c. S-4, s. 92(4.1) (irreführende Angaben) und s. 221.1 (falsche Bescheinigung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Sanktionen durch die ASC, Kooperation mit den Ermittlern; der Vergleich ersparte eine streitige Anhörung.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 23.10.2024
Originalbetrag 60.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2024.
- ASC: Notices, Decisions and Orders (Settlement Agreement and Undertaking, 21.10.2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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27.08.2024 die Handelstochter eines europäischen EnergiekonzernsHandelstochter eines Energiekonzerns: versuchte Manipulation von Benzin-Futures 43 Mio. €
Die Handelsgesellschaft verkaufte physisches Benzin unter den Kaufangeboten, um den Referenzpreis zu drücken und so ihre Short-Positionen in EBOB-bezogenen Futures zu begünstigen. Im Vergleich zahlt sie 48 Mio. USD Zivilstrafe.
Physischer Handel und Derivatepositionen müssen gemeinsam überwacht werden, weil Manipulation oft über den Benchmark-Preis läuft.
Marktmanipulation im Rohstoffhandel (physische Geschäfte zugunsten von Derivatepositionen)
- Behörde / Gericht
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Commodity Exchange Act und CFTC-Regulations (versuchte Marktmanipulation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
Originalbetrag 48.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2024.
- CFTC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.08.2026 · Direktlink
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17.06.2024 eine US-Handelsgesellschaft eines internationalen RohstoffhandelskonzernsRohstoffhändler: 55 Mio. USD für fremde Insiderinfos, Benchmark-Manipulation, Knebel-NDAs 51,3 Mio. €
Die US-Handelsgesellschaft eines internationalen Rohstoffhandelskonzerns handelte von 2014 bis April 2019 mit Benzin in Kenntnis vertraulicher Informationen, die ein Beschäftigter eines mexikanischen Handelsunternehmens pflichtwidrig weitergegeben hatte, und trieb im Februar 2017 mit dem Kauf von 80 Schiffsladungen Schweröl (3,6 Mio. Barrel) im Platts-Handelsfenster den Benchmark USGC HSFO zugunsten eigener Derivatepositionen künstlich nach oben. Zudem erschwerten weit gefasste Vertraulichkeitsklauseln in Arbeits- und Aufhebungsverträgen (2017–2020) Beschäftigten den direkten Kontakt zur CFTC – nach Angaben der Behörde ihre erste Maßnahme dieser Art gegen ein Unternehmen. Im Vergleich zahlt der Händler 55.000.000 USD Zivilstrafe und muss die Klauseln ändern.
Vertraulichkeitsklauseln brauchen eine ausdrückliche Ausnahme für Meldungen an Behörden, und Marktinformationen aus fremden Häusern müssen vor dem Handel auf ihre Herkunft geprüft werden.
Umgang mit vertraulichen Informationen Dritter im Rohstoffhandel; Meldewege zu Behörden nicht vertraglich verbauen
- Behörde / Gericht
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Section 6(c)(1) und Section 23(h)–(j) Commodity Exchange Act; CFTC Regulations 180.1(a)(1), (3) und 165.19
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Der Händler hat nach eigenen Angaben freiwillig Abhilfe geschaffen (Richtlinien zur Marktintegrität, Kontrollen der marktbezogenen Kommunikation, mehr Schulung und Compliance-Tests).
- Veröffentlicht
- 17.06.2024
Originalbetrag 55.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2024.
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.06.2026 · Direktlink
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25.07.2023 ein börsennotierter tschechischer EnergiekonzernČNB: 1 Mio. CZK gegen Energiekonzern wegen verspäteter Ad-hoc-Meldung zu Dividendenantrag 41.585 €
Die ČNB verhängte gegen einen börsennotierten Energiekonzern eine Geldbuße von 1.000.000 CZK. Der Konzern hatte einen am 14. Juni 2022 erhaltenen Gegenantrag des Mehrheitsaktionärs, vertreten durch das Finanzministerium, zur Erhöhung der Dividende um 4 CZK auf 48 CZK je Aktie und zu einer späteren Fälligkeit nicht so bald wie möglich veröffentlicht und nicht an die ČNB übermittelt, obwohl er eine Insiderinformation war. Der Bankrat der ČNB bestätigte die Entscheidung am 16. November 2023 bis auf eine redaktionelle Änderung.
Auch Anträge eines Großaktionärs zur Hauptversammlung können Insiderinformationen sein und müssen sofort auf Ad-hoc-Pflicht geprüft werden.
Erkennen und Veröffentlichen von Insiderinformationen
- Behörde / Gericht
- Česká národní banka (ČNB)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 MAR (Verordnung (EU) Nr. 596/2014); § 127 Abs. 2, § 172 Abs. 2 lit. c, § 177 Abs. 1 lit. b und Abs. 4 lit. a Zákon č. 256/2004 Sb. (ZPKT)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
Originalbetrag 1.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.07.2023.
- ČNB, rechtskräftige Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.07.2025 · Direktlink