Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

4Fälle aus 4 Jurisdiktionen
2,48 Mio. €Summe der Geldbeträge
1 Mio. €Größter Einzelfall: Grifols, S.A.
731.410 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20221962.820 €
2023117.895 €
20240–
202521,5 Mio. €
20260–

4 Fälle

24.06.2025 Grifols, S.A.CNMV: 1 Mio. Euro gegen Grifols wegen fehlerhafter Finanzberichte und Kennzahlen SpanienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1 Mio. €

Die CNMV verhängte gegen Grifols zwei Geldbußen von zusammen 1.000.000 Euro: 800.000 Euro, weil die Konzernabschlüsse 2021 bis 2023 und der Halbjahresbericht 2023 unrichtige oder unvollständige Angaben nach IFRS enthielten, und 200.000 Euro wegen irreführender Angaben zur Berechnung alternativer Leistungskennzahlen (APM) in den Lageberichten. Die Gesellschaft verzichtete auf Rechtsbehelfe im Verwaltungsweg.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Alternative Leistungskennzahlen müssen transparent und nachvollziehbar berechnet werden; für falsche Finanzinformationen haftet der Emittent.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtigkeit von Finanzberichten und alternativen Leistungskennzahlen

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 282.1.b) und Art. 292.1.f) Ley 6/2023 de los Mercados de Valores y de los Servicios de Inversión
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
06.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.01.2025 Pharnext SAPharnext: FDA-Rückschläge verspätet gemeldet und beschönigt FrankreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 500.000 €

Das Biotech-Unternehmen veröffentlichte die Forderung der FDA nach einer zusätzlichen Studie zu PXT-3003 und die spätere Ablehnung eines SPA-Antrags nicht so bald wie möglich und verbreitete irreführende Mitteilungen an Aktionäre. Sanktion gegen Pharnext: 500.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Rückmeldungen von Zulassungsbehörden sind regelmäßig Insiderinformationen und dürfen in Aktionärsbriefen nicht positiv umgedeutet werden.

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 MAR; Art. 12 Abs. 1 lit. c und Art. 15 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Chemie und Pharma
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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24.03.2023 ein börsennotierter bulgarischer DüngemittelherstellerDüngemittelhersteller: 35.000 BGN für irreführende Mitteilung zum Produktionsstopp BulgarienMarktmissbrauch und Insiderhandelanonymisiert 17.895 €

Der börsennotierte Düngemittelhersteller meldete am 01.08.2022 auf seiner Website, er habe die Produktion für eine planmäßige Jahresrevision eingestellt, verschwieg aber den eigentlichen Grund, die für ihn nicht tragbaren Erdgaspreise; die KFN sah darin irreführende Signale für den Aktienkurs. Mit dem Sanktionsakt Р-14-9 vom 24.03.2023 wurden dafür 35.000 BGN festgesetzt; zwei weitere Akte vom selben Tag setzten 3.500 BGN für die verspätete Veröffentlichung der Insiderinformation und 1.400 BGN für nicht veröffentlichte Eigengeschäfte nach Art. 19 MAR fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Unternehmensmeldung mit einem beschönigenden Grund für einen Produktionsstopp kann selbst Marktmanipulation sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Kommunikation: wahre Gründe nennen, Insiderinformation rechtzeitig veröffentlichen

Behörde / Gericht
Комисия за финансов надзор (КФН, Bulgarische Finanzaufsichtskommission)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 lit. c Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Verschulden
vorsätzlich

Originalbetrag 35.000 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.03.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.03.2025 · Direktlink

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24.10.2022 ein kanadischer CannabisherstellerCannabishersteller: 1,3 Mio. CAD wegen fehlerhafter Zwischenabschlüsse und schwacher Kontrollen Kanada, OntarioVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 962.820 €

Das Capital Markets Tribunal genehmigte einen Vergleich, in dem der Cannabis-Hersteller einräumte, Zwischenabschlüsse nicht nach den anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt zu haben: 2019 wurden rund 7,6 Mio. CAD Umsatz aus Großhandelsgeschäften ohne wirtschaftliche Substanz erfasst, und im zweiten Quartal 2021 fehlte eine Wertminderung von 234,9 Mio. USD auf Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte. Der Hersteller zahlt eine Verwaltungsstrafe von 1.300.000 CAD und Ermittlungskosten von 40.000 CAD (zusammen 1.340.000 CAD) und muss seine internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung von einem unabhängigen Berater prüfen lassen und dessen Empfehlungen umsetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht-routinemäßige Geschäfte und Werthaltigkeitstests brauchen wirksame Kontrollen, sonst drohen Korrekturen der Abschlüsse und Sanktionen der Wertpapieraufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interne Kontrollen über die Finanzberichterstattung und Umsatzrealisierung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act (Ontario), RSO 1990, c S.5, s. 77 (Zwischenabschlüsse nach GAAP); Anordnungen nach s. 127(1) und s. 127.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Das Unternehmen deckte die Fehler nach internen Hinweisen von Beschäftigten selbst auf, meldete sie der Kommission noch vor Abschluss der internen Untersuchung, kooperierte umfassend, korrigierte die Abschlüsse und verbesserte Kontrollen, Schulungen und Personalausstattung im Rechnungswesen.
Veröffentlicht
24.10.2022

Originalbetrag 1.300.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.10.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.10.2024 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

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