Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Grifols, S.A. 1 Mio. € 40 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 980.715 € 40 % · 2 Fälle
- Pharnext SA 500.000 € 20 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 962.820 € |
| 2023 | 1 | 17.895 € |
| 2024 | 0 | – |
| 2025 | 2 | 1,5 Mio. € |
| 2026 | 0 | – |
4 Fälle
24.06.2025 Grifols, S.A.CNMV: 1 Mio. Euro gegen Grifols wegen fehlerhafter Finanzberichte und Kennzahlen 1 Mio. €
Die CNMV verhängte gegen Grifols zwei Geldbußen von zusammen 1.000.000 Euro: 800.000 Euro, weil die Konzernabschlüsse 2021 bis 2023 und der Halbjahresbericht 2023 unrichtige oder unvollständige Angaben nach IFRS enthielten, und 200.000 Euro wegen irreführender Angaben zur Berechnung alternativer Leistungskennzahlen (APM) in den Lageberichten. Die Gesellschaft verzichtete auf Rechtsbehelfe im Verwaltungsweg.
Alternative Leistungskennzahlen müssen transparent und nachvollziehbar berechnet werden; für falsche Finanzinformationen haftet der Emittent.
Richtigkeit von Finanzberichten und alternativen Leistungskennzahlen
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 282.1.b) und Art. 292.1.f) Ley 6/2023 de los Mercados de Valores y de los Servicios de Inversión
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 06.08.2025
- BOE-A-2025-16320: Resolución de 24 de julio de 2025 de la CNMV (Grifols, SA) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CNMV, Registro público de sanciones impuestas por la CNMV Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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20.01.2025 Pharnext SAPharnext: FDA-Rückschläge verspätet gemeldet und beschönigt 500.000 €
Das Biotech-Unternehmen veröffentlichte die Forderung der FDA nach einer zusätzlichen Studie zu PXT-3003 und die spätere Ablehnung eines SPA-Antrags nicht so bald wie möglich und verbreitete irreführende Mitteilungen an Aktionäre. Sanktion gegen Pharnext: 500.000 €.
Negative Rückmeldungen von Zulassungsbehörden sind regelmäßig Insiderinformationen und dürfen in Aktionärsbriefen nicht positiv umgedeutet werden.
- Behörde / Gericht
- Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 MAR; Art. 12 Abs. 1 lit. c und Art. 15 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Chemie und Pharma
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Décision SAN-2025-01 Entscheidung einer Behörde
- Décision n° 1 du 20 janvier 2025 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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24.03.2023 ein börsennotierter bulgarischer DüngemittelherstellerDüngemittelhersteller: 35.000 BGN für irreführende Mitteilung zum Produktionsstopp 17.895 €
Der börsennotierte Düngemittelhersteller meldete am 01.08.2022 auf seiner Website, er habe die Produktion für eine planmäßige Jahresrevision eingestellt, verschwieg aber den eigentlichen Grund, die für ihn nicht tragbaren Erdgaspreise; die KFN sah darin irreführende Signale für den Aktienkurs. Mit dem Sanktionsakt Р-14-9 vom 24.03.2023 wurden dafür 35.000 BGN festgesetzt; zwei weitere Akte vom selben Tag setzten 3.500 BGN für die verspätete Veröffentlichung der Insiderinformation und 1.400 BGN für nicht veröffentlichte Eigengeschäfte nach Art. 19 MAR fest.
Eine Unternehmensmeldung mit einem beschönigenden Grund für einen Produktionsstopp kann selbst Marktmanipulation sein.
Ad-hoc-Kommunikation: wahre Gründe nennen, Insiderinformation rechtzeitig veröffentlichen
- Behörde / Gericht
- Комисия за финансов надзор (КФН, Bulgarische Finanzaufsichtskommission)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 lit. c Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- vorsätzlich
Originalbetrag 35.000 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.03.2023.
- FSC (BG), Strafbescheide (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.03.2025 · Direktlink
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24.10.2022 ein kanadischer CannabisherstellerCannabishersteller: 1,3 Mio. CAD wegen fehlerhafter Zwischenabschlüsse und schwacher Kontrollen 962.820 €
Das Capital Markets Tribunal genehmigte einen Vergleich, in dem der Cannabis-Hersteller einräumte, Zwischenabschlüsse nicht nach den anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt zu haben: 2019 wurden rund 7,6 Mio. CAD Umsatz aus Großhandelsgeschäften ohne wirtschaftliche Substanz erfasst, und im zweiten Quartal 2021 fehlte eine Wertminderung von 234,9 Mio. USD auf Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte. Der Hersteller zahlt eine Verwaltungsstrafe von 1.300.000 CAD und Ermittlungskosten von 40.000 CAD (zusammen 1.340.000 CAD) und muss seine internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung von einem unabhängigen Berater prüfen lassen und dessen Empfehlungen umsetzen.
Nicht-routinemäßige Geschäfte und Werthaltigkeitstests brauchen wirksame Kontrollen, sonst drohen Korrekturen der Abschlüsse und Sanktionen der Wertpapieraufsicht.
Interne Kontrollen über die Finanzberichterstattung und Umsatzrealisierung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (Ontario), RSO 1990, c S.5, s. 77 (Zwischenabschlüsse nach GAAP); Anordnungen nach s. 127(1) und s. 127.1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen deckte die Fehler nach internen Hinweisen von Beschäftigten selbst auf, meldete sie der Kommission noch vor Abschluss der internen Untersuchung, kooperierte umfassend, korrigierte die Abschlüsse und verbesserte Kontrollen, Schulungen und Personalausstattung im Rechnungswesen.
- Veröffentlicht
- 24.10.2022
Originalbetrag 1.300.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.10.2022.
- Capital Markets Tribunal, Verfahren (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.10.2024 · Direktlink