Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 2 Jurisdiktionen
729.017 €Summe der Geldbeträge
364.509 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20251300.000 €
Q4 20250—
Q1 20261429.017 €
Q2 20260—
Q3 20260—

2 Fälle

07.01.2026 Richard Adam und Zafar Khan (ehem. Finanzvorstände der Carillion plc, in Liquidation)Carillion: frühere Finanzvorstände persönlich wegen irreführender Mitteilungen bestraft Vereinigtes KönigreichMarktmissbrauch und Insiderhandel 429.017 €

Die früheren Finanzvorstände Richard Adam und Zafar Khan handelten leichtfertig und waren an Verstößen des Baukonzerns gegen MAR und Listing Rules beteiligt: Die Finanzberichterstattung zum britischen Baugeschäft war unzutreffend, der Board wurde über ernste Probleme nicht informiert. Geldbußen: 232.800 GBP (Adam) und 138.900 GBP (Khan).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Finanzvorstände haften persönlich, wenn sie bekannte Probleme nicht an den Board eskalieren und geschönte Zahlen veröffentlichen lassen.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 15 MAR (Marktmanipulation durch falsche Informationen); Listing Rule 1.3.3R; Listing Principle 1; Premium Listing Principle 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Richard Adam (Finanzvorstand bis 2016): 232.800 GBP; Zafar Khan (Finanzvorstand 2017): 138.900 GBP

Originalbetrag 371.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.07.2025 Aktienrückkauf zu spät ad hoc gemeldet: BVwG senkt FMA-Strafe gegen Immobilien-AG ÖsterreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 300.000 €

Der Vorstand einer börsennotierten Immobilien-AG (im Urteil anonymisiert) stimmte am Samstag, 17.12.2022 per E-Mail einem neuen Aktienrückkaufprogramm samt Umfang, Zeitraum und Preis zu, veröffentlichte es aber erst nach einem formalen Beschluss am Montag, 19.12.2022. Die FMA verhängte 375.000 Euro; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht, setzte die Strafe aber auf 300.000 Euro herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein endgültiger Organbeschluss löst die Ad-hoc-Pflicht sofort aus – Wochenenden und offene Vertragsdetails verschieben sie nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Pflicht bei Organbeschlüssen, auch am Wochenende

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (Beschwerde gegen Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht FMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 MAR i. V. m. § 156 Abs. 3 Z 2, Abs. 4 BörseG 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
fahrlässig
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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