Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

15Fälle aus 8 Jurisdiktionen
18 Mio. €Summe der Geldbeträge
50.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202213,15 Mio. €
202331,44 Mio. €
202459,64 Mio. €
202553,74 Mio. €
202611.135 €

15 Fälle

07.04.2026 Wspólnota Mieszkaniowa K. (Wohnungseigentümergemeinschaft, im Bescheid pseudonymisiert)Eigentümergemeinschaft: 4.852 PLN – Fehlversand einer Abrechnung nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 1.135 €

Die Hausverwaltung schickte als Auftragsverarbeiterin die Abrechnung der Nutzungsgebühren eines Eigentümers an eine unbefugte Person. Die Gemeinschaft hielt eine Meldung für unnötig, weil nur „gewöhnliche“ Daten eines Mitglieds betroffen seien, und blieb auch im Verfahren dabei; die UODO verhängte 4.852 PLN.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Verantwortliche müssen Datenpannen ihrer Dienstleister bewerten und melden – „nur ein Betroffener“ ist kein Ausnahmegrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fehlversand als Datenpanne erkennen – auch bei Dienstleistern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 4.852 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.10.2025 Komornik Sądowy przy Sądzie Rejonowym w S. (Gerichtsvollzieherkanzlei, im Bescheid pseudonymisiert)Gerichtsvollzieher: 20.900 PLN – Unterlagen mit PESEL fehlversandt, nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 4.938 €

Ein Unbeteiligter erhielt im Oktober 2023 Vollstreckungsunterlagen eines Schuldners mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, PESEL-Nummer, Forderungshöhe und Arbeitgeber. Die Kanzlei meldete weder der Aufsicht noch informierte sie den Betroffenen; die UODO verhängte 7.700 PLN für die fehlende Meldung und 13.200 PLN für die fehlende Benachrichtigung und ordnete an, den Betroffenen binnen drei Tagen zu informieren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werden Identifikationsnummern wie die PESEL-Nummer offengelegt, ist fast immer von hohem Risiko auszugehen – Meldung und Benachrichtigung sind dann Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Postversand prüfen; Datenpannen mit Identifikationsnummern melden

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Originalbetrag 20.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.10.2025 Infinity Insurance CompanyInfinity Insurance: 2,25 Mio. USD – Datenabfluss über Angebotsrechner zu spät gemeldet USA, NYMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 1,95 Mio. €

Angreifer lasen über die Sofortangebots-Anwendungen des Kfz-Versicherers Führerscheinnummern im Klartext aus. Infinity entdeckte die Auffälligkeiten am 9. Februar 2021, meldete den Cybervorfall der NYDFS aber erst am 14. April 2021; die Aufsicht rügte zudem fehlende MFA und unsichere Entwicklungspraktiken.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Missbrauch öffentlich erreichbarer Kundenanwendungen ist ein meldepflichtiger Vorfall – Warnungen der Aufsicht sollten eine sofortige Meldeprüfung auslösen.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
23 NYCRR § 500.17(a), § 500.12(a) u. a.
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig

Originalbetrag 2.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.09.2025 A*** GmbH (Werbeagentur, im Bescheid pseudonymisiert)Österreichische Werbeagentur: 870 EUR – Hinweis auf Sicherheitslücke als Spam abgetan ÖsterreichMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 870 €

Über einen ungeschützten Entwicklungsserver der Werbeagentur waren Kundendaten (u. a. Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern) abrufbar. Eine Mitarbeiterin hielt den ersten Hinweis eines Externen im Januar 2025 für Spam; erst ein zweiter Hinweis im Februar erreichte die Geschäftsführung, die die Lücke schloss, den Vorfall aber erst am 2. Mai 2025 nach Aufforderung der DSB meldete. Die Behörde rechnete das Verhalten der Mitarbeiterin dem Unternehmen zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Hinweise auf Sicherheitslücken brauchen einen klaren Eingangskanal – was im Spam landet, gilt trotzdem als bekannt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweise auf Sicherheitslücken erkennen und eskalieren

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 iVm Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Keine früheren Verstöße und Mitwirkung im Verfahren; Lücke nach dem zweiten Hinweis sofort geschlossen, Beschäftigte nachträglich geschult.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.08.2025 Healthplex, Inc.Healthplex: 2 Mio. USD – Phishing-Vorfall der Aufsicht monatelang nicht gemeldet USA, NYMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 1,71 Mio. €

Ein Beschäftigter des Dentalversicherungsdienstleisters gab über eine Phishing-Mail seine Zugangsdaten preis; das Postfach mit über 100.000 E-Mails und Gesundheits- sowie Sozialversicherungsdaten war zugänglich. Healthplex wusste seit November 2021 von dem Vorfall, meldete ihn der NYDFS aber erst im April 2022 statt binnen 72 Stunden; zudem fehlten MFA für den Webzugang und eine Löschrichtlinie.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sicherheitsvorfälle brauchen einen festen Meldeprozess mit Fristenkontrolle – die 72-Stunden-Uhr läuft ab Feststellung, nicht ab Abschluss der Forensik.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing erkennen; Meldewege bei Sicherheitsvorfällen

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
23 NYCRR § 500.17(a), § 500.12(b), § 500.13, § 500.17(b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig

Originalbetrag 2.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.07.2025 Poste Vita S.p.A.Poste Vita: 80.000 EUR – Datenpanne erst vier Monate nach Kundenhinweis gemeldet ItalienMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 80.000 €

Ein Betrüger gab sich per E-Mail als Kundin aus und erhielt von Sachbearbeitern des Lebensversicherers zwischen 2021 und 2023 Auskünfte und Unterlagen zu drei Policen, ohne dass seine Identität geprüft wurde. Obwohl die Kundin das Unternehmen im September 2024 auf die falsche E-Mail-Adresse hinwies, meldete Poste Vita die Verletzung erst im Januar 2025 an die Aufsicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenhinweise auf mögliche Datenabflüsse müssen sofort in die Vorfallsbewertung – nicht erst nach Abschluss interner Prüfungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung bei Kundenanfragen per E-Mail (Social Engineering)

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Sofortige Sperre weiterer Kommunikation, interne Untersuchung, Strafanzeige und verschärfte Identitätsprüfung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.11.2024 Meta PlatformsMeta: 5 Mio. KRW, weil eine Instagram-Störung verspätet gemeldet wurde SüdkoreaMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 3.396 €

Nach einer rund 75-minütigen Anmeldestörung bei Instagram am 22.03.2024, die etwa 3,35 Mio. Nutzer in Korea betraf, meldete Meta Platforms den Vorfall trotz dreimaliger Nachfrage des Ministeriums erst 24 Stunden und 19 Minuten nach Beginn. Vorgeschrieben ist eine Meldung binnen 10 Minuten und ein schriftlicher Bericht binnen zwei Stunden; das Ministerium verhängte nach dem Framework Act on Broadcasting and Communications Development (방송통신발전 기본법) ein Verwaltungsbußgeld von 5.000.000 KRW. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Plattformbetreiber brauchen einen eingeübten Meldeprozess, damit Ausfälle innerhalb der gesetzlichen Minutenfristen bei der Aufsicht ankommen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Melde- und Eskalationswege bei IT-Störungen

Behörde / Gericht
Ministry of Science and ICT (MSIT, 과학기술정보통신부)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Framework Act on Broadcasting and Communications Development (방송통신발전 기본법) Art. 38; Basisplan zum Management von Kommunikationsstörungen 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
28.11.2024

Originalbetrag 5.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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22.05.2024 ein US-amerikanischer Börsenkonzern und neun seiner TochtergesellschaftenUS-Börsenkonzern: 10 Mio. USD – Cyberangriff nicht an SEC gemeldet USAMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällenanonymisiert 9,23 Mio. €

Im April 2021 wies ein Dritter den Konzern auf eine Schwachstelle in seinem VPN hin; der Konzern fand eingeschleusten Schadcode, informierte die Rechts- und Compliance-Verantwortlichen der Börsen- und Clearing-Töchter aber tagelang nicht. Die Töchter, darunter eine Wertpapierbörse, meldeten den Vorfall deshalb nicht wie nach Regulation SCI vorgeschrieben sofort an die SEC; der Konzern zahlte 10 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betreiber kritischer Marktinfrastruktur brauchen interne Meldewege, die Cybervorfälle binnen Stunden an alle meldepflichtigen Einheiten weitergeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interne Eskalation von Cybervorfällen an Compliance

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Regulation Systems Compliance and Integrity (Regulation SCI), Meldepflichten
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja

Originalbetrag 10.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.05.2026 · Direktlink

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12.03.2024 eine polnische GroßbankPolnische Großbank: 1,44 Mio. PLN – gestohlene Kundenunterlagen nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällenanonymisiert 336.066 €

Eine Kuriersendung mit Bankunterlagen (u. a. PESEL-Nummern, Kontonummern, Zugangsdaten) wurde gestohlen und in einer Wohnsiedlung weggeworfen; die Aufsicht erfuhr davon aus den Medien. Die Bank hatte weder die Behörde noch die Betroffenen informiert, weil sie das Risiko als gering einstufte – bereits 2022 war sie wegen unterlassener Benachrichtigung Betroffener sanktioniert worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Risiko einer Datenpanne ist aus Sicht der Betroffenen zu bewerten – wer bei Verlust sensibler Unterlagen nicht meldet, riskiert eine höhere Strafe als für die Panne selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobewertung und Meldung von Datenpannen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
02.04.2024

Originalbetrag 1.440.549 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink

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12.03.2024 eine polnische Bank eines AutokonzernsPolnische Bank: 78.575 PLN – Fehlversand erst nach 1,5 Jahren gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällenanonymisiert 18.331 €

Die Bank schickte Vertragsdaten eines Kunden an einen falschen Empfänger und meldete die Verletzung erst anderthalb Jahre später, als die Aufsicht nach einer Beschwerde nachfragte. Die Behörde sah wegen des Risikos eines Identitätsdiebstahls eine Meldepflicht binnen 72 Stunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein einzelner Fehlversand mit Identitätsdaten ist meldepflichtig – Fehlversand-Fälle brauchen eine dokumentierte Risikobewertung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fehlversand erkennen und intern melden

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.04.2024

Originalbetrag 78.575,4 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.02.2024 eine deutsche GroßbankBaFin: 50.000 Euro gegen Großbank wegen fehlerhafter Meldung eines IT-Vorfalls DeutschlandMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällenanonymisiert 50.000 €

Die BaFin setzte gegen eine deutsche Großbank ein Bußgeld von 50.000 Euro fest, weil die Bank ihr zu einem schwerwiegenden, kundenrelevanten IT-Sicherheitsvorfall bei ihren Zahlungsdiensten im Jahr 2023 falsche Angaben gemacht und sie deutlich verspätet informiert hatte. Der Bescheid vom 8. Februar 2024 ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldungen zu IT-Vorfällen müssen schnell und inhaltlich richtig sein – falsche Angaben gegenüber der Aufsicht werden eigens geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwerwiegende IT-Sicherheitsvorfälle korrekt und fristgerecht melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
§ 64 Abs. 3 Nr. 15 ZAG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
18.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.02.2026 · Direktlink

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18.10.2023 ein polnischer VersichererPolnischer Versicherer: 103.752 PLN – Fehlversand nach Risikorechner nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällenanonymisiert 23.362 €

Der Versicherer schickte eine Entschädigungsbestätigung mit Name, Anschrift, Fahrzeug- und Schadensdaten per E-Mail an einen Unbefugten. Nach einer Bewertung mit einem Online-Rechner stufte er das Risiko als gering ein und meldete nicht; die Aufsicht sah die Meldepflicht verletzt und wertete u. a. Vorsatz und mangelnde Kooperation erschwerend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werkzeuge zur Risikobewertung ersetzen kein Urteil – wer Versicherungsgeheimnisse verschickt, sollte im Zweifel melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Fehlversand vermeiden; Datenpannen melden

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
23.11.2023

Originalbetrag 103.752 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.10.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.10.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.02.2023 ein griechischer TelekommunikationsanbieterGriechischer TK-Anbieter: 40.000 EUR – fremde Gesprächsaufnahmen verschickt, nicht gemeldet GriechenlandMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällenanonymisiert 40.000 €

Eine Kundin erhielt auf ihr Auskunftsersuchen eine CD mit Callcenter-Gesprächen eines anderen Kunden. Der Anbieter untersuchte den Hinweis nicht selbst, sondern verließ sich auf den Dienstleister und forderte die CD zurück; die Behörde ahndete die unterlassene Meldung und die nicht erfüllte Auskunft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldet ein Betroffener eine Panne beim Dienstleister, muss der Verantwortliche selbst prüfen und melden – die Pflicht lässt sich nicht delegieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweise von Betroffenen auf Datenpannen ernst nehmen

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic DPA)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 15, Art. 33 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
30.03.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.02.2025 · Direktlink

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01.02.2023 eine US-amerikanische Telemedizin- und RabattplattformTelemedizinplattform: 1,5 Mio. USD – erste Strafe nach der Health Breach Notification Rule USAMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällenanonymisiert 1,38 Mio. €

Die Telemedizin- und Rabattplattform gab jahrelang Gesundheitsdaten ihrer Nutzer an drei große Werbe- und Technologieunternehmen und andere Werbepartner weiter und meldete diese unbefugten Offenlegungen nicht, wie es die Health Breach Notification Rule verlangt. Im ersten Verfahren nach dieser Regel stimmte die Plattform einer zivilrechtlichen Strafe von 1,5 Mio. USD und einem Verbot der Weitergabe zu Werbezwecken zu; der Vergleich bedurfte noch gerichtlicher Genehmigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Weitergabe von Gesundheitsdaten über Tracking-Pixel kann selbst ein meldepflichtiger „Breach“ sein – Tracking-Einbindungen gehören in die Vorfallsbewertung.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC) / U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
FTC Health Breach Notification Rule (16 CFR Part 318); Section 5 FTC Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

Originalbetrag 1.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.02.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.02.2025 · Direktlink

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07.12.2022 eine spanische BankSpanische Bank: 3,145 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen verspäteter Meldung eines Cybervorfalls EU-EbeneMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällenanonymisiert 3,15 Mio. €

Die Bank meldete der EZB einen erheblichen Cybervorfall vom Februar 2019 nicht innerhalb der vorgeschriebenen zwei Stunden, sondern erst 46 Stunden nach Fristablauf, obwohl sie die Meldepflicht und die Schwere des Vorfalls kannte; damit verstieß sie gegen einen EZB-Beschluss vom 23. Mai 2017. Die EZB stufte den Verstoß als schwer ein, verhängte 3.145.000 EUR und berücksichtigte die sehr aktive Kooperation und eigene Abhilfemaßnahmen mildernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldefristen für erhebliche Cybervorfälle gelten auch während der Krisenbewältigung; die Meldung an die Aufsicht gehört fest in den Notfallplan.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldepflichten bei Cybervorfällen

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 18 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1024/2013; EZB-Beschluss vom 23. Mai 2017 (Meldung erheblicher Cybervorfälle)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Sehr aktive Kooperation mit der EZB, eigene Abhilfemaßnahmen und rasche Behebung der Folgen des Vorfalls.
Veröffentlicht
16.12.2022

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2024 · Direktlink

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