Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

5Fälle aus 2 Jurisdiktionen
–Summe der Geldbeträge (0 Fälle mit Betrag)
–Größter Einzelfall
–Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. Vereinigtes Königreich – 0 % · 4 Fälle
  2. USA – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement – 0 % · 5 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen – 0 % · 4 Fälle
  2. Marriott International, Inc. und Starwood Hotels & Resorts Worldwide LLC – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20233–
20242–
20250–
20260–

5 Fälle

20.12.2024 Marriott International, Inc. und Starwood Hotels & Resorts Worldwide LLCFTC: Marriott und Starwood müssen nach drei Datenlecks mit 344 Mio. Betroffenen nachrüsten USASicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Anordnung

Laut FTC betrafen drei Angriffe zwischen 2014 und 2020 mehr als 344 Mio. Gäste weltweit, darunter 5,25 Mio. unverschlüsselte Passnummern; ein Einbruch blieb 14 Monate unentdeckt. Die FTC wirft unzureichende Passwort-, Zugriffs-, Firewall- und Segmentierungskontrollen, fehlendes Patchen, mangelndes Logging und zu wenig MFA vor; die im Dezember 2024 endgültig erlassene Anordnung verlangt ein Sicherheitsprogramm mit jährlicher Bestätigung gegenüber der FTC über 20 Jahre, unabhängige Prüfungen alle zwei Jahre, Datenminimierung und eine Löschmöglichkeit für US-Kunden. Parallel zahlt Marriott 52 Mio. USD an 49 Bundesstaaten und Washington, D.C.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Übernahmen erbt man die IT-Altlasten mit – eine Sicherheitsprüfung der übernommenen Systeme gehört vor und direkt nach das Closing.

Bezug zu Schulung und Awareness

Patchen, Netzsegmentierung und MFA nach Unternehmensübernahmen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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21.06.2024 eine britische AnwaltskanzleiICO: Verwarnung für Anwaltskanzlei nach Datenabfluss ohne Mehr-Faktor-Authentifizierung Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer auf Straf- und Militärrecht spezialisierten Anwaltskanzlei eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO verschaffte sich ein unbekannter Angreifer mit gültigen Zugangsdaten Zugriff auf den Cloud-Server der Kanzlei und veröffentlichte Daten im Darknet. Betroffen waren 8.234 Personen im Vereinigten Königreich, 863 davon mit hohem Risiko, weil auch Angaben zu Strafverfahren betroffen waren. Die ICO bemängelte, dass für das betroffene Administratorkonto keine Mehr-Faktor-Authentifizierung und keine Passwortrichtlinie bestand und dass die Kanzlei den Vertrag mit ihrem externen IT-Dienstleister seit 2012 nicht auf angemessene Sicherheitsmaßnahmen überprüft hatte. Sie sah Verstöße gegen Art. 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.06.2026 · Direktlink

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19.10.2023 ein britischer PersonaldienstleisterICO: Verwarnung für Personaldienstleister nach zweimaligem Zugriff durch denselben Angreifer Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einem britischen Personaldienstleister eine Verwarnung aus. Nach Angaben der ICO verschaffte sich ein unbefugter Dritter innerhalb von zwölf Monaten zweimal Zugang zu den Systemen, um den 13. März 2022 und um den 16. August 2022, vermutlich jeweils per SQL-Injection, und leitete Daten aus; betroffen waren 13.720 bzw. 4.421 Personen im Vereinigten Königreich, bei einem Teil auch mit Bankverbindungen. Nach den Feststellungen der ICO nutzte das Unternehmen trotz Kenntnis nicht mehr unterstützte Versionen ihrer Datenbank- und Skriptsoftware, schlecht programmierten Code ohne ausreichende Eingabeprüfung und eine unzureichende Protokollierung und führte keine regelmäßigen Sicherheitstests durch. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.10.2025 · Direktlink

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10.03.2023 ein britischer Online-HandelsanbieterICO: Verwarnung für Handelsplattform nach Datenabfluss über ungepatchte Schwachstelle Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 10. März 2023 gegenüber einem britischen Online-Handelsanbieter eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO nutzte ein unbefugter Dritter am 14. April 2020 eine nicht gepatchte Schwachstelle in einer eingesetzten Fremdsoftware, um in die Systeme einzudringen und 17,92 GB Daten abzuziehen; betroffen waren 72.361 Personen im Vereinigten Königreich, darunter Namen, E-Mail-Adressen, Kontonummern und Bankleitzahlen. Das Unternehmen hatte kein Patch-Management-Programm und spielte Sicherheitsupdates nicht ein, obwohl dies nach dem Supportvertrag in seiner eigenen Verantwortung lag. Die ICO prüfte den Fall nach der DSGVO in der damals geltenden Fassung und sah Verstöße gegen Art. 32(1) und 32(1)(b) GDPR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1) und 32(1)(b) GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.03.2025 · Direktlink

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21.02.2023 ein britischer Berufsverband der FinanzbrancheICO: Verwarnung für Berufsverband nach Skimming-Angriff auf Website-Kasse Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 21. Februar 2023 gegenüber einem britischen Berufsverband der Finanzbranche eine Verwarnung aus; auf ihrer Fallseite führt sie die Verwarnung als erteilt. Das veröffentlichte Schreiben ist jedoch als Ankündigung und vorläufige Entscheidung formuliert („we intend to issue“, „provisionally decided“, „alleged infringements“); eine endgültig formulierte Fassung hat die ICO nicht veröffentlicht. Nach Darstellung der ICO nutzte ein Angreifer am 17. Februar 2020 eine bekannte Sicherheitslücke in der Website-Software und einen Brute-Force-Angriff, um Schadcode auf der Bezahlseite zu platzieren; der Code griff Zahlungsdaten von schätzungsweise 3.883 Personen im Vereinigten Königreich sowie Namen und E-Mail-Adressen ab, 654 Betroffene meldeten Kartenmissbrauch. Eine von dem Verband beauftragte forensische Untersuchung ergab laut ICO, dass nicht mehr unterstützte Software lief und ein Patch für eine kritische Lücke seit 2017 verfügbar war; Penetrationstests hatte der Verband nach eigenen Angaben vor dem Vorfall nicht durchgeführt. Die ICO ging vorläufig von Verstößen gegen Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR aus.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.02.2025 · Direktlink

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