Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

5Fälle aus 2 Jurisdiktionen
4.938 €Summe der Geldbeträge (1 Fall mit Betrag)
4.938 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20232–
20242–
202514.938 €
20260–

5 Fälle

23.10.2025 Komornik Sądowy przy Sądzie Rejonowym w S. (Gerichtsvollzieherkanzlei, im Bescheid pseudonymisiert)Gerichtsvollzieher: 20.900 PLN – Unterlagen mit PESEL fehlversandt, nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 4.938 €

Ein Unbeteiligter erhielt im Oktober 2023 Vollstreckungsunterlagen eines Schuldners mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, PESEL-Nummer, Forderungshöhe und Arbeitgeber. Die Kanzlei meldete weder der Aufsicht noch informierte sie den Betroffenen; die UODO verhängte 7.700 PLN für die fehlende Meldung und 13.200 PLN für die fehlende Benachrichtigung und ordnete an, den Betroffenen binnen drei Tagen zu informieren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werden Identifikationsnummern wie die PESEL-Nummer offengelegt, ist fast immer von hohem Risiko auszugehen – Meldung und Benachrichtigung sind dann Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Postversand prüfen; Datenpannen mit Identifikationsnummern melden

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Originalbetrag 20.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.07.2024 eine Londoner BezirksverwaltungICO: Verwarnung für Londoner Bezirksverwaltung nach Ransomware-Angriff Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 5. Juli 2024 gegenüber einem Londoner Bezirk eine (aktualisierte) Verwarnung aus. Anlass war nach der Darstellung im Bescheid ein Ransomware-Angriff, von dem der Bezirk am 11. Oktober 2020 erfuhr: Der Angreifer konnte auf 440.000 Dateien mit personenbezogenen Daten, darunter besondere Kategorien, von mindestens 280.000 Einwohnern und weiteren Personen einschließlich Beschäftigten zugreifen und sie verschlüsseln. Nach den Feststellungen der ICO waren das Patch-Management und die Verwaltung von Benutzerkonten unzureichend, was gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR verstieß. Die ICO hatte zunächst eine Geldbuße erwogen, entschied sich aber unter Berücksichtigung ihres Ansatzes gegenüber dem öffentlichen Sektor und der Umstände des Falls für eine Verwarnung.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.07.2026 · Direktlink

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09.05.2024 eine britische BehördeICO: Verwarnung für britische Behörde nach Angriff auf ihren E-Mail-Server Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer britischen Behörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO drangen unbekannte Angreifer ab dem 24. August 2021 über eine Kette bekannter Schwachstellen in den selbst betriebenen E-Mail-Server der Kommission ein; betroffen waren vor allem Daten aus dem Wählerverzeichnis mit Namen und Anschriften von rund 40 Millionen Personen. Die Sicherheitsupdates für diese Schwachstellen waren im April und Mai 2021 erschienen, aber nicht eingespielt. Zudem ließen sich bei einer Prüfung 178 aktive Konten schnell knacken, weil Passwörter identisch oder ähnlich zu den vom Service Desk vergebenen Startpasswörtern waren. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.05.2026 · Direktlink

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07.12.2023 ein englischer Schulträger (Multi Academy Trust)ICO: Verwarnung für Schulträger nach Angriff mit kompromittierten Zugangsdaten Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einem englischen Schulträger eine Verwarnung aus. Nach Angaben der ICO nutzte ein unbefugter Dritter kompromittierte Zugangsdaten, um auf die Systeme des Trusts zuzugreifen und sie zu verschlüsseln. Nach den Feststellungen der ICO fehlten angemessene technische Maßnahmen: Die Kontosperre nach Fehlversuchen war unzureichend, und die umkehrbare Speicherung von Passwörtern war aktiviert, entgegen Empfehlungen des National Cyber Security Centre. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink

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23.08.2023 eine englische StadtverwaltungICO: Verwarnung für Stadtverwaltung nach Ransomware-Angriff Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 23. August 2023 gegenüber einer englischen Stadtverwaltung eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO verfügte die Stadtverwaltung vor einem Ransomware-Angriff über kein zentrales Logging oder SIEM-System; der Angreifer konnte Protokolle löschen, was Erkennung und Aufklärung erschwerte. Nach dem Angriff stellte die Stadt den Zugang zu personenbezogenen Daten nicht rechtzeitig wieder her, konnte die gefährdeten Betroffenen nicht bestimmen und stützte ihre Auswertung auf behelfsmäßige Abläufe, etwa Downloads über private WLAN-Netze von Beschäftigten. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 32(1)(b), 32(1)(c) und 32(1)(d) UK GDPR. Die ICO-Durchsetzungsliste führt den Fall unter dem 1. September 2023.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1)(b), 32(1)(c) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.08.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

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