Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 5,06 Mio. € 100 % · 2 Fälle
- Wspólnota Mieszkaniowa K. (Wohnungseigentümergemeinschaft, im Bescheid pseudonymisiert) 1.135 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 5,06 Mio. € |
| 2023 | 1 | – |
| 2024 | 0 | – |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 1 | 1.135 € |
3 Fälle
07.04.2026 Wspólnota Mieszkaniowa K. (Wohnungseigentümergemeinschaft, im Bescheid pseudonymisiert)Eigentümergemeinschaft: 4.852 PLN – Fehlversand einer Abrechnung nicht gemeldet 1.135 €
Die Hausverwaltung schickte als Auftragsverarbeiterin die Abrechnung der Nutzungsgebühren eines Eigentümers an eine unbefugte Person. Die Gemeinschaft hielt eine Meldung für unnötig, weil nur „gewöhnliche“ Daten eines Mitglieds betroffen seien, und blieb auch im Verfahren dabei; die UODO verhängte 4.852 PLN.
Auch kleine Verantwortliche müssen Datenpannen ihrer Dienstleister bewerten und melden – „nur ein Betroffener“ ist kein Ausnahmegrund.
Fehlversand als Datenpanne erkennen – auch bei Dienstleistern
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 4.852 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.04.2026.
- UODO, Decyzja DKN.5131.16.2025 vom 07.04.2026 (rechtskräftig) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.11.2023 ein britischer BaustofflieferantICO: Verwarnung für Baustofflieferant nach Ransomware-Angriff über Fernzugang ohne MFA Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem britischen Baustofflieferanten eine Verwarnung aus. Nach Angaben der ICO verschaffte sich am 11. März 2022 ein Angreifer Zugang zum Netzwerk, setzte Ransomware ein und leitete Daten aus, darunter personenbezogene Daten von 2.022 Beschäftigten und ehemaligen Beschäftigten im Vereinigten Königreich (u. a. Ausweis-, Bank- und Personaldaten). Nach den Feststellungen der ICO erfolgte der Zugriff über einen Remote-Desktop-Dienst einer Tochtergesellschaft ohne Multi-Faktor-Authentifizierung; zudem führte das Unternehmen vor dem Vorfall keine formalen Sicherheitstests wie Schwachstellenscans oder Penetrationstests durch, und der Angreifer nutzte eine seit über zwei Jahren bekannte Schwachstelle. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.11.2025 · Direktlink
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19.10.2022 die Muttergesellschaft einer britischen Bau- und DienstleistungsgruppeICO: 4,4 Millionen Pfund gegen britische Baugruppe nach Cyberangriff auf Beschäftigtendaten 5,06 Mio. €
Die ICO verhängte am 19. Oktober 2022 gegen die Muttergesellschaft einer britischen Baugruppe eine Geldbuße von 4.400.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO gelangte nach einer am 30. März 2020 eingegangenen und intern weitergeleiteten Phishing-E-Mail am 1. April 2020 Schadsoftware auf einen Arbeitsplatzrechner. Der Angreifer kompromittierte in der Folge 283 Systeme und 16 Konten, darunter 12 privilegierte, deinstallierte den Virenschutz und verschlüsselte unter anderem vier Personaldatenbanken mit Daten von bis zu 113.000 Beschäftigten, darunter besondere Kategorien personenbezogener Daten; die Gesellschaft stufte den Vorfall laut ICO am 2. Mai 2020 als Ransomware-Angriff ein. Die ICO bemängelte unter anderem nicht mehr unterstützte Betriebssysteme, veraltete Protokolle, unzureichenden Endpunktschutz, fehlende regelmäßige Schwachstellenscans und Penetrationstests, Lücken bei Schulungen sowie bei Vorfallsreaktion und Verwaltung privilegierter Konten. Sie sah für den Zeitraum 18. März 2019 bis 1. Dezember 2020 Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32 GDPR. Die ICO veröffentlichte den Fall am 24. Oktober 2022.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) und 32 GDPR; Geldbuße nach section 155 DPA 2018 und Art. 83 GDPR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 4.400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.10.2022.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.10.2024 · Direktlink