Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach EbeneWofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 17,5 Mio. € 89 % · 4 Fälle
- Gesundheitswesen 1,26 Mio. € 6 % · 1 Fall
- Telekommunikation, IT und Software 626.868 € 3 % · 1 Fall
- Chemie und Pharma 210.202 € 1 % · 1 Fall
- Handel und E-Commerce 127.641 € 1 % · 1 Fall
- Lebensmittel und Landwirtschaft 17.658 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 1 | 210.202 € |
| 2024 | 7 | 19,4 Mio. € |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 1 | 127.641 € |
9 Fälle
22.05.2026 Foot Locker, Inc.SEC: Foot Locker zahlt 148.000 US-Dollar wegen Prämienverzicht in Aufhebungsverträgen 127.641 €
Von Juli 2020 bis Juni 2024 unterschrieben rund 148 ausscheidende Beschäftigte – darunter Führungskräfte und Mitarbeitende aus Finanzen, Recht und Lieferkette – Aufhebungsverträge mit einem Verzicht auf SEC-Whistleblower-Prämien. Foot Locker hatte die Klausel ab März 2024 selbst auslaufen lassen, aber nicht alle Vorlagen angepasst; die SEC verhängte 148.000 US-Dollar.
Beim Bereinigen von Klauseln müssen alle Vertragsvorlagen erfasst werden – ein einzelnes vergessenes Muster genügt für einen Verstoß.
Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Klausel vor Kontakt durch die SEC auslaufen lassen; Kooperation und zügige Abhilfe
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
Originalbetrag 148.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.
- In the Matter of Foot Locker, Inc., Release No. 34-105542 Entscheidung einer Behörde
- SEC Whistleblower Protections – Enforcement Actions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.09.2024 ein US-amerikanischer VermögensverwalterSEC: US-Vermögensverwalter zahlt 500.000 US-Dollar wegen NDAs und Abfindungsvereinbarung 448.229 €
Der Vermögensverwalter ließ zwölf Bewerber NDAs unterzeichnen, die freiwillige Hinweise an Behörden untersagten, und verlangte von einem ehemaligen Mitarbeiter, der eine SEC-Meldung angekündigt hatte, in einer Vergleichsvereinbarung die Zusicherung, keine Ermittlungen angestoßen zu haben und bereits gemachte Aussagen zurückzuziehen. Die SEC berücksichtigte Kooperation und Abhilfe und verhängte 500.000 US-Dollar.
Wer mit einem Hinweisgeber einen Vergleich schließt, darf weder Rücknahme noch Verzicht auf Behördenmeldungen verlangen.
Umgang mit angekündigten Behördenmeldungen in Trennungsverhandlungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a); Investment Advisers Act Section 203(e)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Kooperation mit der SEC und zügige Abhilfemaßnahmen
- Veröffentlicht
- 26.09.2024
Originalbetrag 500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2024.
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2026 · Direktlink
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09.09.2024 ein US-amerikanisches GesundheitsunternehmenSEC: Gesundheitsunternehmen zahlt 1.386.000 USD wegen Verzicht auf Whistleblower-Prämien 1,26 Mio. €
Das Gesundheitsunternehmen ließ Beschäftigte zwischen Juli 2019 und Juli 2023 in 98 Arbeits-, Aufhebungs-, Halte- und Vergleichsvereinbarungen auf mögliche Prämien für Hinweise an Behörden verzichten; in 56 weiteren Aufhebungs- und Vergleichsvereinbarungen mussten sie auf Beschwerden bei Bundesbehörden verzichten. Im Rahmen einer Sammelaktion gegen sieben börsennotierte Unternehmen zahlte das Unternehmen 1.386.000 US-Dollar; die Vertragsvorlagen wurden angepasst.
Aufhebungs- und Arbeitsverträge dürfen weder Meldungen an Behörden noch den Anspruch auf Whistleblower-Prämien einschränken.
Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Teilweise Anpassung der Vorlagen schon vor Kontakt durch die SEC, Information der Betroffenen und Kooperation
- Veröffentlicht
- 09.09.2024
Originalbetrag 1.386.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink
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09.09.2024 ein US-amerikanischer SoftwareanbieterSEC: US-Softwareanbieter zahlt 692.250 US-Dollar wegen Verzicht auf Whistleblower-Prämien 626.868 €
Der Anbieter von Hausverwaltungssoftware ließ Beschäftigte in zwei Arbeitsverträgen und einer Vergleichsvereinbarung auf mögliche Prämien für Hinweise an Behörden verzichten; 68 Beraterverträge (Januar 2020 bis Oktober 2023) untersagten freiwillige Auskünfte an Behörden. Im Rahmen einer Sammelaktion gegen sieben börsennotierte Unternehmen zahlte der Anbieter 692.250 US-Dollar; die Vertragsvorlagen wurden angepasst.
Aufhebungs- und Arbeitsverträge dürfen weder Meldungen an Behörden noch den Anspruch auf Whistleblower-Prämien einschränken.
Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Mildernde Umstände
- Anpassung der Vorlagen nach Kontakt durch die SEC, Information der Betroffenen und Kooperation
- Veröffentlicht
- 09.09.2024
Originalbetrag 692.250 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
- SEC, EDGAR Unternehmensberichte (Suche) (Entscheidung 2024) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink
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09.09.2024 ein US-amerikanischer FinanzdienstleisterSEC: US-Finanzdienstleister zahlt 312.000 US-Dollar wegen Verzicht auf Whistleblower-Prämien 282.532 €
Das Unternehmen ließ zwischen Mai 2019 und September 2023 leitende Angestellte in 29 Abfindungs-, Aufhebungs- und Anreizvereinbarungen auf mögliche Prämien für Hinweise an Behörden verzichten; drei Beraterverträge untersagten freiwillige Auskünfte an Behörden. Im Rahmen einer Sammelaktion gegen sieben börsennotierte Unternehmen zahlte das Unternehmen 312.000 US-Dollar; die Vertragsvorlagen wurden angepasst.
Aufhebungs- und Arbeitsverträge dürfen weder Meldungen an Behörden noch den Anspruch auf Whistleblower-Prämien einschränken.
Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Anpassung der Vorlagen nach Kontakt durch die SEC, Information der Betroffenen und Kooperation
- Veröffentlicht
- 09.09.2024
Originalbetrag 312.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink
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09.09.2024 ein kleiner US-amerikanischer Hersteller von ErnährungsproduktenSEC: Ernährungsmittelhersteller zahlt 19.500 US-Dollar wegen Verzicht auf Whistleblower-Prämien 17.658 €
Der Hersteller von Ernährungs- und Wellnessprodukten ließ zwei ausscheidende Beschäftigte in Aufhebungsvereinbarungen (Mai 2022 und Juni 2023) auf mögliche Prämien für Hinweise an Behörden verzichten. Im Rahmen einer Sammelaktion gegen sieben börsennotierte Unternehmen zahlte der Hersteller 19.500 US-Dollar; die SEC berücksichtigte dabei auch die angespannte Finanzlage des Unternehmens.
Aufhebungs- und Arbeitsverträge dürfen weder Meldungen an Behörden noch den Anspruch auf Whistleblower-Prämien einschränken.
Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Anpassung der Vorlagen und Information der Betroffenen nach Kontakt durch die SEC, Kooperation und angespannte Finanzlage
- Veröffentlicht
- 09.09.2024
Originalbetrag 19.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
- SEC, EDGAR Unternehmensberichte (Suche) (Entscheidung 2024) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink
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04.09.2024 drei US-amerikanische FinanzberatungsfirmenSEC: Drei US-Finanzberatungsfirmen zahlen 240.000 US-Dollar wegen Meldeverboten 217.195 €
Die drei Firmen aus New Jersey ließen von Mai 2021 bis Februar 2024 elf Privatkunden bei Vergleichszahlungen Vertraulichkeitsvereinbarungen unterschreiben, die Meldungen an die SEC nur auf deren Initiative zuließen; teils mussten Kunden versichern, sich nie an Behörden gewandt zu haben oder zu wenden. Strafen: 160.000 (die Vermögensverwaltungsgesellschaft), 70.000 (die Finanzplanungsgesellschaft) und 10.000 US-Dollar (die dritte Firma, ein Vermögensberater).
Beschwerdevergleiche mit Kunden dürfen keine Zusicherung verlangen, sich nicht an Behörden zu wenden.
Hinweisgeberschutz bei Beschwerde- und Vergleichsprozessen
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 04.09.2024
Originalbetrag 240.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.09.2026 · Direktlink
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16.01.2024 eine große US-amerikanische WertpapierfirmaSEC: Wertpapierfirma zahlt 18 Mio. US-Dollar wegen Knebelklauseln in Kundenvergleichen 16,5 Mio. €
Von März 2020 bis Juli 2023 ließ die Wertpapierfirma Hunderte Privatkunden, die Gutschriften oder Vergleichszahlungen über 1.000 US-Dollar erhielten, Vertraulichkeitsvereinbarungen unterschreiben, die zwar Antworten auf SEC-Anfragen erlaubten, aber eine freiwillige Kontaktaufnahme mit der SEC untersagten. Die SEC verhängte 18 Mio. US-Dollar.
Auch Vertraulichkeitsklauseln gegenüber Kunden dürfen die freiwillige Meldung an Aufsichtsbehörden nicht ausschließen.
Hinweisgeberschutz in Vergleichs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 16.01.2024
Originalbetrag 18.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.01.2026 · Direktlink
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08.09.2023 ein US-amerikanisches Cleantech-UnternehmenSEC: US-Cleantech-Firma zahlt 225.000 US-Dollar wegen Prämienverzicht 210.202 €
Das nicht börsennotierte Cleantech-Unternehmen (rund 236 Beschäftigte) ließ von Februar 2020 bis März 2023 22 ausscheidende Beschäftigte auf Prämien für Hinweise an Behörden verzichten. Nach Kontakt durch die SEC änderte das Unternehmen die Verträge und informierte Betroffene; die Strafe betrug 225.000 US-Dollar.
Auch nicht börsennotierte Unternehmen unterliegen dem SEC-Hinweisgeberschutz.
Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Überarbeitung der Aufhebungsverträge und Information der betroffenen Ex-Beschäftigten
- Veröffentlicht
- 08.09.2023
Originalbetrag 225.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2023.
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.09.2025 · Direktlink